Ich betone abschließend, dass es auf der Ebene des Bundes in dieser Legislaturperiode bereits wichtige rechtliche Anpassungen gab, die in unseren Augen wichtige Verbesserungen für betroffene Frauen bedeuten. Ein Beispiel dafür ist § 219a, der auf Initiative des Justizministers Marco Buschmann gestrichen wurde und Frauen somit der Zugang zu Informationen enorm erleichtert worden ist.
Wir dürfen das Thema deswegen nicht nur auf der landespolitischen Ebene, sondern müssen es auch auf der bundespolitischen betrachten. Ich glaube, auf beiden Ebenen gab es in den letzten Jahren gute Fortschritte, die den Betroffenen helfen.
Deswegen sollten wir da auch weiterhin dranbleiben. Wir werden der Beschlussempfehlung aus diesen Gründen zustimmen. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Ich bedauere es sehr, dass es auf der Basis des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Jahr 2024 nicht möglich ist, als Landesparlament ein deutliches Signal für die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruches, für die Rechte und für das Selbstbestimmungsrecht von Frauen zu setzen.
Wir als Linksfraktion begrüßen das unter Punkt 1 der Beschlussempfehlung angestrebte Ziel, im Haushalt entsprechende Vorsorge für die Schwangerschaftskonfliktverordnung zu treffen. Ich will sagen, dass ich hoffe, dass es nicht nur angestrebt, sondern auch realisiert wird.
Ich bedauere sehr - das will ich ganz deutlich sagen -, dass Sie es unter Punkt 2 lediglich zu einem Prüfauftrag geschafft haben mit Blick auf die Debatten über den Haushalt, sowohl im Bundestag als auch hier im Landtag, und da vorerst im Finanzausschuss. Die Ausblicke für den nächsten Doppelhaushalt sind nicht rosig. Das heißt, ich zweifle an, dass Sie das Ziel tatsächlich erreichen. Wir werden eine Prüfung haben, an deren Ende steht, dass es
nicht realisiert werden kann. Das ist schade; denn die Schwangerschaftsberatungsstellen brauchen dringend finanzielle Unterstützung, um mehr Personal vorzuhalten, um mehr Beratungen auch so gestalten zu können, dass Frauen sich eben gesichert entscheiden können. Das ist sinnvoll. Wir werden Sie auch hierbei an den Taten messen. Wir werden nachfragen, wie der Stand der Dinge ist, um dort eine Verbesserung der Situation der Frauen im Land realisieren zu können.
Zu den Punkten 3 und 4 möchte ich Folgendes sagen: Das ist halbherzig von Ihnen. Sie gehen einen Schritt, aber nicht so richtig. Sie hoffen, dass es passiert, dass wir eben wie selbst- verständlich den Schwangerschaftsabbruch in die Curricula aufnehmen. Ich hoffe dabei auf die neue Generation der Medizinerinnen und Mediziner, die, insbesondere an der Martin- Luther-Universität, selbstbewusst als junge Frauen und als junge Studierende ihren eigenen Weg gehen und das von ihren Lehrenden einfordern.
Sie sagen ganz klar, was sie von einem Medizinstudium erwarten. Diese sind dabei mutiger als Sie. Aber im Sinne der Freiheit von Forschung und Lehre gehe ich davon aus, dass dabei neue Wege gegangen werden und wir über dieses Thema vielleicht nicht mehr diskutieren müssen.
Vielen Dank, Frau von Angern. - Es folgt Frau Gensecke. Falls sich jemand von Ihnen, so wie wir hier oben, gefragt haben sollte, worin die Veränderung der Drucksache „neu“ gegenüber der Drucksache „alt“ besteht: Die Mitwirkung des Ausschusses für Wirtschaft und Tourismus
war falsch dargestellt worden. Das ist mit der neuen Drucksache korrigiert worden. Ansonsten ist sie wortgleich. - Frau Gensecke, bitte.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich auf einige Punkte der Beschlussempfehlung eingehe, mache ich eine Vorbemerkung. Dabei gucke ich einmal ausschließlich auf die rechte Seite.
- Ja. - Die Entscheidung einer Frau, ob sie eine Schwangerschaft austrägt oder nicht, sollte ihr und nur ihr allein obliegen.
Jede Frau hat auch das Recht, sich bei die Schwangerschaft berührenden Fragen von einer hierfür vorgesehenen Beratungsstelle kostenlos beraten und vor allem auch unter- stützen zu lassen. In Sachsen-Anhalt erfüllen 40 Beratungsfachstellen in allen Landkreisen und kreisfreien Städten mit hoch motivierten und engagierten Fachkräften eine vorbildliche Arbeit.
Ich möchte an dieser Stelle die Gelegenheit nutzen, mich ganz herzlich auch im Namen meiner Fraktion für diese sehr unterstützende Arbeit zu bedanken.
Die Finanzierung der Beratungsstellen ist im Schwangerschaftskonfliktgesetz mit der entsprechenden Verordnung gegeben. Die Koalition - ja, so ist das - hat sich vorgenommen, bei den Haushaltsverhandlungen für die Jahre 2025 und 2026 die Finanzierungspauschale der Beratungsstellen auf 100 % der Personalkosten und 80 % der Sachkosten zu erhöhen. Außerdem - das ist schon angesprochen worden, ich möchte es aber gern wiederholen - soll die Unterscheidung in erste und zweite Beratungsfachkraft entfallen.
vornehmen lassen, sich darauf verlassen und darauf vertrauen können, dass dieser auf einem qualitativ hohen Niveau und weitest- gehend ohne Risiken und Nebenwirkungen, die
Der medikamentöse und der operative Schwangerschaftsabbruch sowie dessen medizinische, rechtliche und ethische Aspekte sollen ein verbindlicher Bestandteil des Medizinstudiums werden. Die Approbationsordnung wird endlich modernisiert. Das begrüßen wir ganz ausdrücklich.
Inzwischen hat auch auf der Bundesebene das Kabinett eine Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes beschlossen, die den Schutz von Schwangeren im Bereich vor Beratungs- stellen zum Schwangerschaftsabbruch und vor Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen lassen, den Schutz vor sogenannten Gehsteigbelästigungen, sicherstellen soll. Wir wissen, dass in unserem Bundesland die sogenannten Gehsteigbelästigungen noch nicht zum Problem geworden sind, aber im Süden kam es häufig zu Protestaktionen von Abtreibungsgegnern und -gegnerinnen. Das Fachpersonal und die betroffenen Frauen werden mit verstörenden Inhalten belästigt und werden angesprochen, um ihnen andere Meinungen aufzudrängen. Schwangere, die sich oftmals ohnehin in einer sehr belastenden und besonderen physischen wie auch psychischen Situation befinden, sollen dann künftig einen besseren Schutz erhalten. Auch das begrüßen wir ganz ausdrücklich.
Als Sie am Beginn Ihrer Rede gesagt haben, dass es völlig in das Belieben der Frau gestellt sein muss, ob sie ihr Kind austrägt oder nicht, hat das meinen Widerspruch provoziert. Es kann eben gerade nicht in das Belieben der Schwangeren gestellt sein,
Die Entscheidung, Schwangerschaftsabbruch ja oder nein, ist etwas anderes als eine Entscheidung darüber, sich eine auffällige Hautveränderung entfernen zu lassen.
Grundsätzlich stört mich an bei dieser Debatte, dass wir als Politik hier natürlich Werte vor- geben müssen. Dieser Wert kann nicht eine völlige Beliebigkeit sein - ich entscheide mich dafür oder dagegen, wie ich gerade lustig bin -, sondern der Wert muss sein, man soll Kinder bekommen. Die Deutschen müssen mehr Kinder bekommen
(Sebastian Striegel, GRÜNE: Hört auf, das Mutterkreuz zu vergeben! - Zuruf von Mat- thias Büttner, Staßfurt, AfD - Unruhe bei der SPD, bei der LINKEN und bei den GRÜNEN)