Protocol of the Session on February 21, 2024

(Guido Heuer, CDU: Juristen machen sich auch immer einmal selbstständig!)

Es gibt einen Antrag auf Überweisung an den Rechtsausschuss. Ich glaube, mehr nicht. Oder? - Nein, es gibt keine weiteren Hinweise. Dann stimmen wir darüber ab.

Abstimmung

Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drs. 8/3732 an den Rechtsausschuss zu überweisen. Wer dem seine Zustimmung erteilt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist Zustimmung im gesamten Haus. Gibt es Gegenstimmen? - Nein. Stimmenthaltungen? - Auch nicht. Da- mit ist das einstimmig beschlossen worden. Wir können den Tagesordnungspunkt 15 beschließen.

Wir kommen zu dem

Tagesordnungspunkt 16

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag über die Flutung der Havelpolder und die Einrichtung einer gemeinsamen Schiedsstelle

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/3733

Der Minister, der den Gesetzentwurf einbringen will, Herr Willingmann, ist auf dem Weg und geht nun an das Mikrofon. - Sie haben das Wort, Herr Willingmann.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich bitte um Nachsicht. Sie kennen das, wenn zwischendurch Gespräche mit Unternehmerinnen und Unternehmern zu führen sind. Deshalb diese kleine Verspätung.

Mit dem Staatsvertrag, an dem die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt und der Bund beteiligt sind, wird auch die Bedienung der Wehranlage in Quitzöbel geregelt. Diese Regelung ist erforderlich, weil nur durch koordiniertes Handeln des Bundes und der Länder Brandenburg und Sachsen- Anhalt bei einem Gefahr bringenden Elbehochwasser eine Verminderung von Hochwasser- gefahren in den Unterliegerländern erreicht werden kann.

Die Havelpolder sind bereits zweimal erfolgreich zum Einsatz gekommen, einmal beim Hochwasser im Jahr 2002, sodann bei dem Extremhochwasser im Jahr 2013. Sie haben ihre Leistungsfähigkeit unter Beweis gestellt.

Nach dem Hochwasser im Jahr 2013 bat Schleswig-Holstein darum, als Unterlieger ebenfalls dem Staatsvertrag beizutreten, da durch rund 20 km Elbe in dem Bundesland eine direkte Betroffenheit besteht. Aus diesem Grunde war der Staatsvertrag neu zu fassen.

Er hat keine direkten Auswirkungen auf die Haushalts- und Finanzwirtschaft des Landes und des Bundes. Über- und außerplanmäßige Ausgaben für den Landeshaushalt sind nur dann zu erwarten, wenn die Länder Brandenburg und Sachsen-Anhalt in einer Hochwassersituation zur Kappung des Elbescheitels ein- vernehmlich die Flutung der Polder bestimmen und die Kosten dafür ermitteln.

Die Landesregierung hat dem Entwurf des Staatsvertrages durch Beschluss vom 21. März 2023 zugestimmt. Der Landtag wurde mit Schreiben der Staatskanzlei vom 22. März 2023 unterrichtet. Ihm wurden der Entwurf des Staatsvertrages und die Begründung für den Abschluss des Staatsvertrages zugeleitet. Der Landtag hat keine Stellungnahme innerhalb der Frist abgegeben. Somit konnte der Staatsvertrag unterzeichnet werden. Dies erfolgte vom 13. Juli 2023 bis zum 26. September 2023 durch die ermächtigten Fachminister und den Präsidenten der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt.

Es ist ein Büroversehen passiert bei der Übertragung des Datums in die Anlage des Zustimmungsgesetzes. Der Text des Staatsvertrages wurde nicht, wie irrtümlich dargestellt, am

31. März 2023 durch das Land Sachsen unterzeichnet, sondern erst am 31. Juli. Ich bitte hierfür um Verständnis und gehe davon aus, dass dieser redaktionelle Fehler im weiteren Verfahren korrigiert werden kann.

Ich bitte Sie, das weitere Verfahren durchzuführen. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der SPD und bei der CDU)

Danke, Herr Minister. - Es ist vereinbart worden, keine Debatte dazu zu führen. Ich sehe auch keine Wortmeldungen.

Abstimmung

Wir würden den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 8/3733 an den Umweltausschuss überweisen. Gibt es weitere Vorschläge? - Die gibt es nicht. Dann können wir darüber abstimmen. Wer dafür ist, den vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 8/3733 an den Umweltausschuss zu überweisen, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist offensichtlich das ganze Haus. Gibt es Gegenstimmen? - Nein. Gibt es Stimmenthaltungen? - Das ist auch nicht so.

Bei diesem Gesetzentwurf kann der Finanzausschuss selbst über eine Mitberatung entscheiden. Das wäre für den federführenden Ausschuss interessant, damit er dann darauf Rücksicht nehmen kann. - Damit haben wir den Tagesordnungspunkt 16 beendet.

Dann kommen wir zu dem

Tagesordnungspunkt 17

Zweite Beratung

Schutzsuchenden helfen - Integration befördern - Kosten gerecht verteilen

Antrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 8/2251

Beschlussempfehlung Ausschuss für Inneres und Sport - Drs. 8/3694

(Erste Beratung in der 36. Sitzung des Landtages am 23.02.2023)

Berichterstatter des Ausschusses ist Herr Borgwardt. Herr Borgwardt steht bereits in den Startlöchern. Herr Borgwardt hat das Wort. - Bitte sehr.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Den Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 8/2251 hat der Landtag in der 36. Sitzung am 23. Februar 2023 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen. Mitberatend wurde der Ausschuss für Finanzen beteiligt.

Durch Beschluss des vorliegenden Antrags sollte sich der Landtag zur menschenrechtlichen Verpflichtung zur Aufnahme von und Hilfe für Flüchtende und Asylsuchende bekennen. Ferner sollte die Landesregierung dazu aufgefordert werden, sich gegenüber dem Bund unter anderem dafür einzusetzen, dass

schnellstmöglich eine finanzielle Entlastung der Kommunen erfolgt, dass das Angebot an

Sprachkursen erhöht wird, dass ausreichend Wohnraum bereitgestellt wird und dass die Wohnsitzauflage gelockert wird.

Der Ausschuss für Inneres und Sport verständigte sich in der 19. Sitzung am 9. März 2023 zum Beratungsverfahren. Vor dem Hintergrund des seinerzeit von Vertretern des Bundes, der Länder und der Kommunen durchgeführten Flüchtlingsgipfels sollte die Landesregierung Gelegenheit erhalten, die Ergebnisse der im Rahmen des Gipfels eingerichteten Arbeitsgruppen vorzustellen. Ferner verständigte sich der Ausschuss darauf, die kommunalen Spitzenverbände zu dieser Beratung einzuladen.

Die Beratung fand in der 20. Sitzung des Ausschusses für Inneres und Sport am 13. April 2023 statt. Im Anschluss an die Berichterstattung der Landesregierung erhielten die kommunalen Spitzenverbände die Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme. Im Ergebnis der daran anschließenden Beratung kam der Ausschuss überein, über den Antrag in der darauffolgenden Sitzung erneut zu beraten und ggf. eine Beschlussempfehlung an den Landtag zu erarbeiten.

Bei mehreren Treffen der innenpolitischen Sprecher der Fraktionen zur Festlegung der Tagesordnungen für die jeweils nächste Sitzung fand der Antrag regelmäßig keine Berücksichtigung, bis er schließlich für die 26. Sitzung des Ausschusses für Inneres und Sport am 23. November 2023 erneut vorgesehen wurde. In der betreffenden Sitzung verabschiedete der Ausschuss für Inneres und Sport auf der Grundlage eines im Vorfeld der Sitzung bereitgestellten Beschlussvorschlages der Fraktionen der CDU, der SPD und der FDP mit 7 : 2 : 4 Stimmen eine vorläufige Beschlussempfehlung an den mitberatenden Ausschuss für Finanzen und empfahl

die Annahme des Antrages in geänderter Fassung. Die Fraktion DIE LINKE begründete die Ablehnung des Beschlussvorschlages damit, dass damit eine grundsätzlich andere politische Stoßrichtung verfolgt und im Unterschied zum Ursprungsantrag auf konkrete Vorschläge verzichtet werde.

Der mitberatende Ausschuss für Finanzen befasste sich in der 57. Sitzung am 11. Januar dieses Jahres mit dem Antrag sowie der vor- läufigen Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses. Die Fraktion DIE LINKE bekräftigte ihre Ablehnung der Beschlussempfehlung aus den vorgenannten Gründen. Im Ergebnis schloss sich der Ausschuss mit 7 : 5 : 0 Stimmen der vorläufigen Beschlussempfehlung an.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Abschließend befasste sich der Ausschuss für Inneres und Sport in der 28. Sitzung am 1. Februar 2024 mit dem Antrag und beschloss mit 7 : 6 : 0 Stimmen die Ihnen in der Drs. 8/3694 vorliegende Beschlussempfehlung.

Im Namen des Ausschusses für Inneres und Sport bitte ich um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Herzlichen Dank.

(Zustimmung von Katrin Gensecke, SPD, und von Guido Kosmehl, FDP)

Danke. Es gibt dazu keine Wortmeldungen. - Deswegen können wir nun in die Dreiminutendebatte eintreten. Sie wird eröffnet mit einem Beitrag der Landesregierung durch die Ministerin Frau Zieschang. - Frau Zieschang, Sie haben das Wort, bitte sehr.

Herzlichen Dank, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren Abgeordneten! Die Bundesrepublik Deutschland gewährt Schutzbedürftigen Schutz und Asyl. Zu diesem Grundrecht sowie zu den europa- und völkerrechtlich verankerten Werten stehen wir. Das zeigt die hohe Zahl der in Deutschland aufgenommenen Schutzbedürftigen, insbesondere aus der Ukraine und aus Syrien.

Zwischen Schutzsuchenden, die schutzbedürftig sind, und Asylsuchenden, deren Asylantrag abgelehnt wurde, weil sie in Deutschland keines Schutzes bedürfen, ist klar zu unterscheiden. Das gilt im Übrigen auch in Bezug auf Schutzsuchende, die in anderen europäischen Mitgliedstaaten adäquaten Schutz hätten finden können, jedoch irregulär nach Deutschland weiterreisten. Asylsuchende, die bei uns keines Schutzes bedürfen, sind verpflichtet, Deutschland wieder zu verlassen.

Das ist es, was die europäische und die nationale Rechtsordnung vorschreiben. Dies ist auch deshalb notwendig, um die tatsächlich Schutzbedürftigen gut unterbringen und integrieren zu können. Wir müssen unsere Integrationsressourcen für die tatsächlich Schutzbedürftigen einsetzen.

Ich begrüße es sehr, dass die lange diskutierte Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems nun kurz vor der Verabschiedung und Umsetzung steht. Die Einführung von Asylverfahren an den EU-Außengrenzen ist neben dem besseren Schutz der EU-Außengrenzen ein wichtiger Baustein zur Begrenzung der irregulären Migration.

Je besser die EU-Außengrenzen geschützt werden, desto eher können wir auf Binnengrenzkontrollen an den Landgrenzen zu Polen, zur Tschechischen Republik, zur Schweiz und zu Österreich verzichten. Im Augenblick sind sie leider eine unverzichtbare Maßnahme, um irreguläre Migration zu begrenzen. Diese Grenzkontrollen wirken; das zeigen die erheblich zurückgegangenen Feststellungen von illegalen Grenzübertritten nach Deutschland. Auch die Asylzugänge gehen zurück; allein in den ersten Wochen dieses Jahres ist ein Rückgang um 28 % gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen.

Weitere Maßnahmen müssen hinzukommen. Ich nenne nur die Erweiterung der Liste der sicheren Herkunftsstaaten um Staaten mit niedrigen Schutzquoten, wie z. B. Indien. Die Gesamtschutzquote für Indien belief sich im letzten Jahr bundesweit auf lediglich 0,26 %. Das heißt, 99,74 % indische Staatsangehörige kamen ohne Schutzgrund. Mit einer Aufnahme in die Liste können Asylverfahren beschleunigt und Rückführungen Ausreisepflichtiger frühzeitiger vorgenommen werden. - Vielen Dank.