Protocol of the Session on February 21, 2024

mit der Streichung dieses einen Paragrafen ein Waldabholzungsgesetz initiieren würden. Das war ungefähr Ihre Aussage. Ich würde ganz gern einmal von Ihnen wissen, ob Sie den § 1 des Landeswaldgesetzes kennen.

(Dr. Andreas Schmidt, SPD: Nein, den kennt er nicht!)

Herr Schmidt, Sie sind nicht gefragt; Herr Lieschke ist gefragt.

(Zurufe von der AfD)

Das ist sehr traurig, Herr Schmidt. Aber stellen Sie selbst eine Frage.

(Zurufe von der AfD)

Herr Lieschke, Sie können antworten.

Natürlich kenne ich das. Aber es geht grundlegend um dieses Gesamtverfahren, das Sie hier starten, und zwar ohne Not. Dann lassen wir uns doch verklagen, wenn andere Leute der Meinung sind, dass unser Gesetz eben- falls nicht verfassungsrechtlich richtig ist. Dann lassen wir dafür doch Verfahren laufen. Das bringt uns aber vielleicht ein Jahr lang Zeit, ehe die nächsten Leute anfangen, dort etwas hineinzubasteln.

(Unruhe - Guido Kosmehl, FDP: Mann! - Zuruf von Dr. Katja Pähle, SPD - Weitere Zurufe)

Sie agieren hier im wilden Gehorsam und ducken sich vor den GRÜNEN weg, die in ihrer Bundespolitik eine völlig bescheuerte Energiepolitik machen.

(Beifall bei der AfD - Guido Kosmehl, FDP: Verfassungsfeind! - Unruhe)

Frau Pasbrig kommt für die SPD-Fraktion bereits nach vorn an das Rednerpult.

(Dr. Katja Pähle, SPD: Bitte erklär es ihm! - Unruhe)

- Das gibt dem Rest des Plenums die Möglichkeit, Stimme und Blutdruck zu senken. Wir versuchen es jetzt einmal etwas ruhiger. - Frau Pasbrig, Sie haben das Wort. Bitte sehr.

Vielen Dank, Herr Präsident - Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Lieschke,

(Matthias Büttner, Staßfurt, AfD: Jetzt kommt eine schlaue Belehrung! - Lachen)

natürlich hat man nach Ihren Ausführungen zuweilen das Gefühl, Sie brauchen noch ein- mal einen Grundkurs in politischer Bildung.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Zu- ruf von Oliver Kirchner, AfD)

Aber ich probiere es. Punkt 1. Es liegt vom 27. September 2022 ein Beschluss des Ersten Senats unseres Bundesverfassungsgerichts vor, der besagt, dass sich ein Verbot von Windenergieanlagen in Wäldern nicht aufrechterhalten lässt.

(Matthias Büttner, Staßfurt, AfD: Darum re- geln wir das jetzt in Sachsen-Anhalt!)

Nun ist es so, dass ein Landeswaldgesetz vorliegt, welches dem entgegensteht, also welches nicht verfassungskonform ist. Das wollen wir mit unserer Gesetzesänderung beheben - nichts anderes.

(Dr. Katja Pähle, SPD: Ja!)

Der Minister hat es vorhin ausgeführt. Wir streichen einen Satz, und zwar Folgenden: Eine Umwandlung des Waldes zur Errichtung von Windenergieanlagen ist nicht zulässig.

(Matthias Büttner, Staßfurt, AfD: Und der wird gestrichen!)

Nichts anderes machen wir im Moment mit unserem Waldgesetz. Wir sagen nicht gleich- zeitig: Auf geht es; haut die Windenergieanlagen dorthin, wo auch immer Wald steht. Das ist totaler Quatsch; denn, Herr Lieschke - hier- bei überführen wir Sie einer Unwahrheit -, es ist überhaupt nicht möglich, Windenergieanlagen in Sachsen-Anhalt außer in Windeignungsgebieten zu errichten, und diese werden aus- gewiesen von unseren regionalen Planungsgemeinschaften.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU - Zustim- mung von Kathrin Tarricone, FDP - Lachen bei der AfD - Daniel Roi, AfD: Außerhalb der Vorranggebiete! - Kathrin Tarricone, FDP: Das heilen wir gerade! - Zuruf von Daniel Roi, AfD)

Punkt 2 des Grundkurses in politischer Bildung. Wir haben ein weiteres Gesetz, dem wir Rechnung tragen müssen, das ist das Wind-an-LandGesetz, das besagt, dass wir 2,2 % unserer Landesfläche für Windenergie ausweisen müssen. Das ist genau das, was unsere Planungsgemeinschaften machen. Wir sind guter Dinge, dass das auch sorgfältig passiert.

Ich kann für meine Fraktion Folgendes klar- stellen, und zwar dass wir die Debatte darum sachlich führen wollen. Wir müssen Folgendes betrachten: Es stehen nur Waldgebiete, wenn überhaupt, zur Verfügung, die nicht durch einen Schutzstatus geschützt sind. Auch dem widersprechen Sie regelmäßig. Dazu zählen unter anderem Biosphärenreservate, Naturschutzgebiete, Vogelschutzgebiete, Nationalparke und Naturwaldreservate. Es kommen grundsätzlich sowieso nur Flächen und zukünftig eben auch Waldflächen infrage, bei denen die Windhöffigkeitsprüfung ergibt, dass überhaupt genügend Wind anliegt und dass sich eine Windenergieanlage lohnt.

Punkt 3. Wir werden Sorge dafür tragen, dass keine Bäume abgeholzt werden, um Windenergieanlagen zu errichten. Allenfalls sollten Waldflächen in Betracht gezogen werden, wo noch Wald drauf steht, aber keiner mehr drin ist. Die Einnahmen könnten - an dem Punkt wiederholen wir uns auch - für die Wiederaufforstung genutzt werden.

Frau Pasbrig, Sie müssen zum Ende kommen.

Ja. - Wir werden im Landwirtschafts- und im Umweltausschuss über den vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Landeswaldgesetzes Sachsen-Anhalt sachlich beraten. Ich bitte hierzu um Ihre Zustimmung zur Überweisung in die genannten Ausschüsse. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der SPD, bei der CDU und bei den GRÜNEN)

Frau Pasbrig, warten Sie einmal. - Wir befinden uns in einer Dreiminutendebatte. Sie kennen meine eiserne Regel: eine Intervention oder Frage pro Fraktion. Nun hat die AfD-Fraktion gleich drei. Herr Lieschke will eine Frage stellen. Herr Scharfenort und Herr Tillschneider wollen eine Intervention durchführen. - Es gibt eine interne Regelung, dass Herr Scharfenort das machen wird. - Sie haben das Wort und eine Minute Zeit dafür. - Frau Pasbrig, Sie können danach antworten. - Bitte sehr.

Vielen Dank. - Dass das Verfassungsurteil um- gesetzt werden muss, ist völlig klar.

(Guido Kosmehl, FDP: Aha! - Zurufe von der CDU: Ah!)

- Ja, selbstverständlich. - Wenn aber der politische Wille vorhanden wäre - den erwarte ich zumindest von der CDU, nicht von der SPD -, dann kann ich das Gesetz aber so gestalten, dass ich es am Ende so schwierig mache, so

unattraktiv mache, dass sie faktisch nicht entstehen. An dieser Stelle hilft schon ein Blick in Richtung Thüringen. Deshalb werden wir als AfD-Fraktion einen Änderungsantrag einbringen. Dann können wir gern weiter dar- über diskutieren. - Vielen Dank.

Sie können reagieren.

Sie versuchen immer, uns in den Mund zu legen, dass wir Windenergieanlagen in Wäldern errichten wollen. Das ist nicht der Fall. Ich habe es ausgeführt. Wir ändern lediglich den Satz, dass es nicht mehr verboten ist. Alles Weitere überlassen wir im Moment unseren Planungsgemeinschaften.

(Unruhe)

Aber ich glaube, meine Antwort war gar nicht mehr so unbedingt gewollt. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Dann sind wir hiermit durch. Wir kommen zum nächsten Debattenbeitrag. Frau Eisenreich spricht für die Fraktion DIE LINKE. - Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, mit der Streichung des pauschalen Verbots von Windkraft

im Wald wird nun auch im Landeswaldgesetz von Sachsen-Anhalt umgesetzt, was das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2022 für un- zulässig erklärt hat. Wir haben darüber auch hier im Land und hier im Hohen Hause schon länger und auch angesichts vieler Kahlflächen, die durch Extremwetterereignisse und Schädlinge entstanden sind, diskutiert. Die Entscheidung ist übrigens auch für die Energiewende und das Klima richtig. Gleichzeitig trägt sie aber eben auch dazu bei, Industriestandorte in Sachsen-Anhalt und deren Dekarbonisierung zu sichern.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Trotzdem darf die Diskussion um Windkraft nicht allein auf den Wald - eigentlich müssten wir besser von forstwirtschaftlichen Nutzflächen sprechen - verlagert werden; denn wir haben auch in Sachsen-Anhalt längst noch nicht alle anderen Potenziale erschlossen bzw. ausgeschöpft.

Aber wie das eben mit einer solchen Gesetzesänderung ist, hat sie natürlich ganz praktische Auswirkungen und wirft bei den Menschen Fragen auf. Dürfen jetzt überall in den Wäldern in Sachsen-Anhalt Windräder aufgebaut werden? Sollen unsere Wälder für Windkraft weichen? Ich glaube, an dieser Stelle haben so- wohl der Minister als auch meine Vorrednerin eine ganz klare Ansage gemacht und auch wir als LINKE sagen: Nein, d. h. es natürlich und definitiv nicht.

(Beifall bei der LINKEN)

Die Kriterien, die den Bau von Windrädern auf Forstflächen ausschließen sollen bzw. auch die ganz, ganz strengen Auflagen, die in bestimmten Fällen zu erteilen sind, wenn Genehmigungen erteilt werden, müssen natürlich eindeutig definiert werden. Das ist eben auch

aus Planungs- und Genehmigungsgründen unerlässlich. So bleiben aus unserer Sicht Wald- gebiete mit besonders wertvollen Laub- und Mischwäldern oder mit besonders hoher ökologischer Wertigkeit für Windkraftanlagen tabu. Das gilt auch für Naturschutzgebiete, Naturparke - meine Vorrednerin hat weitere genannt - und für andere geschützte und schützenswerte Flächen bzw. auch für solche mit Bodenschutzfunktion etc.