Wir passen das Kindergeld an und setzen da- für auf freie Kitas, freies Essen und mehr Qualität in unseren Einrichtungen. Das Geld kommt dann bei den Kindern an und nicht bei den Eltern. Was würden Sie dazu sagen?
Ich würde Ihrem ersten Halbsatz zustimmen, und zwar mit dem Zusatz: auch. Dieses Thema ist a u c h auf der Bundesebene gut auf- gehoben.
Ich stimme Ihnen nicht darin zu, dass die Streichung der Kindergrundsicherung an dieser Stelle ein probater Weg wäre. Vor allem stimme ich nicht dem zu, dass wir uns hier im Landtag damit herausreden, immer auf den Bund zu zeigen.
Wir hätten hier Hebel gehabt, um an dieser Stelle inhaltlich weiterzukommen. Doch das haben wir unterlassen.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich möchte zu Beginn eines klarstellen; das habe ich hier sehr oft getan, wenn es um das KiFöG geht. Wir haben in Sachsen-Anhalt eine gute Kindertagesbetreuung.
Darum beneiden uns andere Bundesländer und schauen sehr oft herüber. Ich möchte es einfach noch einmal klarstellen, weil ich es sehr schade finde, dass wir das, was wir in SachsenAnhalt an vielen Stellen richtig gut machen - nicht alles, man kann alles noch viel besser gestalten -, immer zerreden. Wir haben Zehnstundenplätze als Angebot. Das ist eine Möglichkeit zur Entlastung der Eltern und dient der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Wir sind uns aber doch darin einig, dass die Kinderbetreuung eine kommunale Aufgabe ist und bleibt. Wir tragen es nicht mit, die Kommunen gänzlich aus ihrer Verantwortung herauszunehmen. Auch im Gesetzentwurf fehlt uns - das ist schon angesprochen worden - die Gegenfinanzierung oder die Erhöhung der Einnahmen. Die Vorschläge, die meine und sicherlich auch unsere Sympathien tragen, kosten teilweise einen dreistelligen Millionenbetrag. Darauf ist die Ministerin eingegangen. Sie sagt,
dass sie dankbar dafür ist, dass wir angesichts solcher Beträge diesen Gesetzentwurf ablehnen. Es ging nicht darum, Vorschläge oder Verbesserungen abzulehnen.
Der Vorschlag, dass das Land z. B. die Personalkosten von 1 816 Einrichtungen mit knapp 20 000 Beschäftigten vollständig übernehmen und spitz abrechnen soll, erzeugt einen enorm hohen zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Ich habe nichts dazu gehört oder gelesen, wie zusätzliches Landespersonal bezahlt oder ein- gestellt werden soll.
Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben es gehört: Auf der Bundesebene wird am KiTaQualitätsgesetz gearbeitet. Natürlich wird das auch Auswirkungen für Sachsen-Anhalt haben. Wir, die Koalitionsfraktionen, werden uns zusammensetzen. Das haben wir auch am Montag bei Ver.di angesprochen. Wir werden beraten, wir werden schauen, wie wir uns über eine Weiterentwicklung beim KiFöG verständigen können, und wir werden zu gegebener Zeit dazu berichten. - Vielen Dank.
Wenn Sie das KiFöG weiterentwickeln wollen, dann ist die spannende Frage: Wann? Wann konkret können wir und vor allen Dingen die Menschen in diesem Land damit rechnen, dass das KiFöG Verbesserungen erfährt?
Wir wissen das jetzt nicht. Wir sitzen zusammen. Wir haben einige Termine angesetzt und zum gegebenen Zeitpunkt werden wir dazu Ausführung machen.
Zur Abstimmung steht die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung in der Drs. 8/3696. Wer dieser seiner Zustimmung erteilt, den bitte ich jetzt um sein Kartenzeichen. - Das ist zögernd die Koalition. Wer ist dagegen? - Das sind Fraktion DIE LINKE und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer enthält sich der Stimme? - Die AfD-Fraktion. Damit ist der Beschlussempfehlung mehrheitlich zugestimmt
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Regelungen der Berufsstände der Architekten und Ingenieure des Landes Sachsen-Anhalt
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag von Sachsen-Anhalt überwies den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 8/3539 in der 57. Sitzung am 25. Januar 2024 zur Beratung in den Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus.
Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung resultiert aus einem von der Europäischen Kommission eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren. Begründet wurde dieses
mit einer nicht ausreichenden Umsetzung der EU-Richtlinie 2018/958. Die Europäische Kommission moniert, dass die beiden Begriffsbestimmungen „geschützte Berufsbezeich
nung“ und „vorbehaltene Tätigkeiten“ aus der genannten EU-Richtlinie sowie die beiden Begriffsbestimmungen aus der EU-Richtlinie 2005/36 nicht präzise umgesetzt worden sind.
Im Falle einer sofortigen Nachbesserung des Gesetzes hat die EU eine Einstellung des Verfahrens in Aussicht gestellt. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf erfolgt die entsprechend erforderliche Anpassung.
In der 26. Sitzung am 14. Februar 2024 befasste sich der Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus erstmals mit dem Gesetzentwurf und erarbeitete die Ihnen vorliegende Beschlussempfehlung. Mit 10 : 0 : 3 Stimmen empfiehlt der Ausschuss die Annahme des Gesetzentwurfes in unveränderter Fassung.
Das bringt mich jetzt dazu, meine Damen und Herren, auch dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst Danke zu sagen. Denn der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst ist gebeten worden, noch einmal zu prüfen, ob in sprachlicher Hinsicht eine Verbesserung der Lesbarkeit und der Verständlichkeit einhergehen kann mit den rechtlichen Anforderungen, die an den Gesetzestext gestellt werden. Ich schaue meinen Kollegen Holger Hövelmann an, der nicht nur hier im Plenum, sondern auch im Ausschuss vehement dafür gekämpft hat. Aus rechtlicher Sicht lassen sich allerdings keine Änderungen mehr herleiten, sodass der Gesetzentwurf in unveränderter Fassung zur Beschlussfassung vorliegt.
Es gibt dazu keine Wortmeldungen. Damit können wir gleich ins Abstimmungsverfahren eintreten. Es ist auch keine Debatte vereinbart worden. Es geht los. Nachdem Herr Zimmer und Herr Hövelmann sich noch einmal gegen- seitig versichert haben, können wir jetzt mit der Abstimmung beginnen.
Ich würde über den in der Drs. 8/3738 neu vorliegenden Gesetzestext in Gänze beschließen lassen. Gibt es dagegen Einwände? - Nein. Dann machen wir das so. Wer also dem Gesetz in der vorliegenden Fassung in der Drs. 8/3738 neu seine Zustimmung erteilt, den bitte ich jetzt um sein Kartenzeichen. - Das sind die Koalition, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Fraktion DIE LINKE. Wer ist dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die AfD-Fraktion. Damit wurde dem Gesetzestext in der vorliegenden Fassung mehrheitlich zugestimmt und der Tagesordnungspunkt 12 ist beendet.