Protocol of the Session on January 26, 2024

Die Auswertung des Urteils im Detail muss daher Anlass zur Prüfung der Frage sein, mit welchen Änderungen im Landesrecht Rechts- und Finanzsicherheit für die Landkreise und die Kommunen hergestellt werden kann.

Zurück zur finanziellen Ausstattung. Die kommunalen Wünsche und die tatsächlichen finanziellen Möglichkeiten des Landes sind natürlich in Einklang zu bringen. Darüber haben wir bei den Beratungen über den Landeshaushalt vor nicht allzu langer Zeit gesprochen. Es fällt tatsächlich schwer zu sehen, woher der erhebliche Mehrbedarf kommen soll. Insofern wird es schwer werden, einen weiteren großen Aufwuchs zu erzeugen. Zumindest für Teile der Kommunen wird es aber tatsächlich nötig sein. Das Urteil ist diesbezüglich in seinen Ausführungen sehr deutlich.

In diesem politischen Prozess helfen letztlich gutachtengestützte Daten weiter - das sagte Herr Kosmehl -, weil es ein aufgabenorientiertes Finanzausgleichsgesetz ist. Wir sind ja nicht

als reiche Onkel mit einem breiten Schenkel unterwegs, sondern wir haben Ansprüche tatsächlich zu erfüllen. Dafür brauchen wir gutachtengestützte Daten, letztlich auch als Grundlage für das Finanzausgleichsgesetz.

Es war ein Fehler der Landesregierung, nicht bereits im letzten Jahr, wie von uns gefordert, auch den kommunalen Finanzbedarf mit dem Gutachten zur Verteilung im Finanzausgleich ermitteln zu lassen, also die vertikale Verteilung.

(Zustimmung von Cornelia Lüddemann, GRÜ- NE, und von Stefan Gebhardt, DIE LINKE)

Der Fehler rächt sich nun aktuell zulasten der Landkreise. Die Beauftragung eines solchen Gutachtens soll erst in diesem Jahr erfolgen. Der Herr Minister hat die Zeiträume angegeben. Von dann ab sind es noch 18 Monate; das ist vermutlich nicht unrealistisch. Im Herbst, zumindest zu dem anstehenden Doppelhaushalt wird das nichts, sondern tatsächlich erst für die Zukunft. Trotzdem haben wir die Probleme bereits aktuell; das ist betrüblich.

Zu der Frage der ganz akuten Liquiditätshilfe hat der Minister ausgeführt. Ich bin optimistisch, dass das passiert. Die Frage ist, wie wir rechtlich reagieren müssen und ob das FAG so bleiben kann, wie es ist. Frau Heiß hat interessante Dinge dazu gesagt. Das ist tatsächlich so.

(Zustimmung von Stefan Gebhardt, DIE LIN- KE)

Wir gehen bei der Berechnung des FAG davon aus, dass die Kreise in der Lage sein werden, eine bestimmte Kreisumlage zu erzielen. Dabei stellt sich die Frage - dazu ist mir die Datenlage noch nicht klar -, ob das nach der aktuellen

Rechtsprechung noch ein realistischer Wert ist. Das wird man sehen müssen. Das ist insofern unerfreulich.

Zum Gutachten hatte ich bereits etwas gesagt. - Dann noch ganz kurz: Ich habe vor vielen Jahren gesagt, dass das nicht so richtig eine Angelegenheit des Landes ist. Eigentlich müssten wir dahin kommen, dass die Kreise eine Chance haben, eigene Steuereinnahmen zu haben. Das haben wir in der Vergangenheit bereits diskutiert.

Ein Umsatzsteueranteil für die Landkreise als eine eigene Einnahme wäre schön. Das ist aber eine Sache, die nicht das Land Sachsen-Anhalt lösen kann, sondern die auf der Ebene des Bundes zu lösen wäre. - Danke schön.

(Zustimmung bei den GRÜNEN und bei der LINKEN - Guido Heuer, CDU: Ja!)

Danke, Herr Meister. - Für die CDU spricht Herr Ruland.

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Eine Fünfminutendebatte unter der Überschrift „Kommunale Selbstverwaltung wiederherstellen“ - mir ist dabei sofort Attention-Grabbing eingefallen, also erst ein- mal eine dicke Headline und, na ja, im Text wird es dann dünn. Allein das, was Herr Gebhardt ausgeführt hat, reicht, um eine zwanzigminütige Erwiderung zu geben.

Herr Gebhardt, ich will nur ein paar Kleinigkeiten zusammenfassen. Exemplarisch habe ich

mir einmal Hettstedt herausgesucht, das Jahr 2019, die Heilungssatzung. Sie ist zugegebenermaßen noch nicht beschlossen. Aber den Berechnungen zufolge liegt die Differenz bei der Kreisumlage, die Mindereinnahme, die sich für den Landkreis aus der Kreisumlage der Stadt Hettstedt ergibt, bei 34 720 € für das Jahr 2019.

Betrachtet man einmal in Gänze die beklagten Kreisumlagezeiträume, kommt der Verdacht auf, dass zumindest der Kollege Schröder an dieser Stelle Altlasten zu bewältigen hat.

(Zustimmung von Matthias Redlich, CDU)

Ich habe gerade einmal bei Wikipedia geschaut, wer vorher im Amt war. Ich glaube, Sie wissen genau, aus welchem Nest die Kollegin gekommen ist, die das zu verantworten hat.

(Zustimmung bei der CDU - Ulrich Thomas, CDU, lacht)

Herr Gallert, Ihnen möchte ich auf Ihre Frage antworten. Wir halten es nicht für richtig, aufgrund von fehlender Impulskontrolle, automatisch der Meinung zu sein: Wenn man einen heraushaut, dass dann sofort gute Lösungen entstehen. Wir wollen vielmehr schauen, alle Fakten auf den Tisch legen, alle Variablen berechnen und dann bewerten, wie die Lage wirklich ist und was getan werden muss.

(Zustimmung bei der CDU)

Was mir nicht so gut über die Lippen geht, Herr Kollege Erben, ist, dass ich Ihnen beim Thema Abwägungsverfahren bei der Kreisumlage zustimmen muss. Ich behaupte ein- mal: Ich bin durchaus an finanzmathematischen Themen interessiert. Ich habe mir

das in einem Kreis, der auch beklagt wird, im Salzlandkreis, angeschaut.

Das ist doch eine Sache, die versteht, ich glaube, am Ende nicht einmal der Landrat, wenn ihm die Kämmerei sie nicht erklärt. Da- her sehe ich auch das Potenzial, dass man die Gesetzgebung für dieses Abwägungs- verfahren, bei der Ermittlung der Höhe der Kreisumlagen, etwas ändert.

Herr Meister - auch das geht mir nicht so gut über die Lippen, aber Sie haben recht -, die schnöde Ausweitung der Finanzausgleichsmasse wird nicht wirken. Man kann darüber streiten, was passiert, wenn man die bedarfsmindernde Einnahme der Kreisumlage durch die Landkreise absenkt. Das führt automatisch dazu - das hat noch keiner gesagt -, dass Sie sofort den SGSA auf den Plan rufen. Denn wenn Sie die Finanzausgleichsmasse in Summe nicht ändern, muss es ja irgendwoher kommen.

(Olaf Meister, GRÜNE: Ja!)

Wenn Sie im Landkreis die Kreisumlage bedarfsmindernd oder -erhöhend kleiner rechnen, weil sie vielleicht aufgrund der Rechtsprechung tatsächlich einmal nicht erzielt werden kann, dann wird es bei den kreis- angehörigen Kommunen weniger werden.

Dass hier so unterschiedliche Fachpolitiker gesprochen haben, zeigt auch, dass das kein ein- dimensionales Thema ist, wie es Punkt 2 des Antrags suggeriert; es sei reines FAG. Nein, hierzu haben Innenpolitiker und Finanzpolitiker gesprochen. Das zeigt, es ist ein Mix aus KVG und aus FAG.

Der Antrag, den die LINKEN gestellt haben, wird der Gesamtsystematik und der Problematik in seiner Komplexität nicht gerecht.

(Zustimmung von Marco Tullner, CDU)

Denn man stellt darin ausschließlich auf das FAG ab; frei nach dem Motto: Wenn das Füllhorn auf ist, wird es irgendwann schon gut sein, der Füllstand wird erreicht sein, alle sind glücklich.

Was noch keiner angesprochen hat - bzw. Herr Meister hat es einmal ganz kurz durch- blicken lassen -, ist die sich entwickelnde Rechtsprechung basierend auf Artikel 88 der Landesverfassung. Auch die Leistungsfähigkeit des Landes ist a) nicht unbegrenzt und ist b) einzubeziehen. Das Land ist nämlich nicht dazu verpflichtet, erst einmal die Kommunen auskömmlich auszustatten und im Zweifel dann in Kauf zu nehmen, dass es seine eigenen Aufgaben nicht mehr erfüllen kann. Das sollten wir bei aller Diskussion um das Thema Land-Kommunen-Finanzbeziehung nicht ausblenden.

Wir müssen auch berücksichtigen, dass der von Minister Richter bereits angesprochene Mittelaufwuchs um 250 Millionen € im FAG für das Jahr 2024 und die folgenden zu keinem Zeitpunkt irgendeinen Jubel ausgelöst hat. Verwunderlich: Eine Viertelmilliarde Euro mehr; keiner ist glücklich; alle meckern. - Okay, über die Kreisumlage hat man sich dann in der Staatskanzlei geeinigt und infolgedessen gab es einen kleinen Nachschlag. Dann haben auch wir das Signal bekommen: Ja, damit sind wir bereits dichter an der realistischen Einnahmegröße.

Dass sich das alles jetzt verändert hat, wer- den wir bewerten müssen. Ich gehe davon aus, dass Kollege Erben vorhin einen Dreher in seinem Überweisungsantrag hatte und dass

wir den Antrag zur federführenden Beratung in den Finanzausschuss, weil es in diesem Antrag im Wesentlichen um Finanzthemen geht, und zur Mitberatung in den Innenausschuss überweisen, um gute Lösungen für die kommunale Familie produzieren zu können. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Es gibt eine Frage und eine Intervention. - Herr Gebhardt, bitte.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Ruland, Ihre billige Einlassung bezüglich der Amtsvorgängerin von Landrat André Schröder will ich so nicht stehen lassen.

(Ulrich Thomas, CDU: Billig war die nicht, das haben wir gerade gehört!)

Denn, Punkt 1, die Klagen der Gemeinden bezogen sich auch auf die Amtszeit, in der André Schröder bereits Landrat war.

Punkt 2. Wenn Sie meinen, es sei eine Bewältigung von Altlasten notwendig, dann gebe ich Ihnen in einem Punkt sogar recht. Der amtierende Landrat muss das klären, was der ehemalige Finanzminister verzapft hat. Es handelt sich dabei nur leider um die gleiche Person.

(Zustimmung bei der LINKEN - Marco Tullner, CDU: Das ist ja ganz billig!)

Ich sage einmal: Auf der Preisskala war das jetzt keinen Cent teurer als die Einlassung, die ich vorgebracht habe. Ich schlage vor, weil die beiden Personen identisch sind und Sie durch Hettstedt eine räumliche Nähe haben, dass Sie das face to face mit ihm klären.

(Stefan Gebhardt, DIE LINKE: Das haben wir bereits getan!)

Fakt ist: Beklagt sind die Jahre 2017 bis 2021. Ich glaube, im Landratsamt stand der Wechsel im Jahr 2021 an. Da gab es wahrscheinlich bereits die Hebesatzsatzung; denn die muss bis Mai durch sein.

(Zuruf von Ulrich Thomas, CDU)

Ich habe jetzt nicht genau geschaut, wann die Wahl stattgefunden hat. Aber ihm anzudichten, dass in seine Amtszeit bereits Klageverfahren fallen, das finde ich abenteuerlich.

(Stefan Gebhardt, DIE LINKE: Ist aber so!)