Frau Heiß, wir werden das sicherlich im Finanzausschuss im Einzelnen besprechen können. Dann werden wir sicherlich auch eine bessere Datenlage haben und können uns gemeinsam die Zahlen anschauen. Ich kann schon jetzt sagen: Wenn die Zahlen, die wir haben, nicht völlig falsch sind, dann ist das sehr wohl überschaubar und kein flächendeckender Brand, der in allen Bereichen zu löschen ist. Ich bitte um
Danke. - Es gibt sogar drei Fragen. Den einen Fragesteller habe ich nicht gesehen. - Herr Gallert, bitte.
Ich bin schon ein bisschen verwundert ob der Ruhe - das ist zurückhaltend formuliert -, die Sie ausstrahlen, wenn ein Oberverwaltungsgericht definiert, dass es in einem Landkreis keine kommunale Selbstverwaltung auf der gemeindlichen Ebene mehr gibt, weil die Kreisumlage so hoch ist, dass es faktisch keinen Handlungsspielraum mehr gibt. Ich finde, das ist eine dramatische Einschätzung. Man kann sich sicherlich noch die Fußnote 1 oder 2 herausnehmen und darauf den Schwerpunkt legen. Aber dieses Gerichtsurteil hat doch im Grunde genommen der Politik das Signal gesendet, dass Sie massiv versagt haben, wenn es in einem Landkreis keine kommunale Selbstverwaltung mehr gibt. Daher wundert mich, ehrlich gesagt, Ihre Ruhe.
Als Nächstes gründen wir keinen Arbeitskreis, sondern geben ein Gutachten in Auftrag. Aber das, was hier angesagt wurde, ist doch ein politisches Signal, das eigentlich eine Bankrotterklärung ist. Wenn Sie dann sagen, es gibt in drei weiteren Kreisen ähnliche Klagen gegen die Kreisumlage, aber es handelt sich nicht um einen Flächenbrand, es handelt sich nicht um ein grundsätzliches Problem, dann frage ich: Gehen Sie denn davon aus, dass in den drei
anderen Landkreisen diese Klagen abgewiesen werden? Gehen Sie davon aus, dass es wirklich ein singuläres Problem von Mansfeld- Südharz ist oder dass es auch andere Land- kreise betrifft?
Ich habe deutlich gemacht, dass die dargestellte Dramatik, dass jegliche Handlungsspielräume für die Landkreise nicht mehr gegeben sind, so nicht besteht. Wir müssen uns mit dem Innenministerium hinsetzen und schauen, ob die Vorgabe des Gerichts, letztlich von den Planzahlen auszugehen, der Praxis im Ergebnis gerecht wird. Wir werden uns anschauen, ob sich die Jahresabschlüsse gegenüber den Plandaten deutlich verändern - unter Berücksichtigung der Frage, ob es zu einer Mindestausstattung und damit zu einem Fehlbetrag kommt. Wenn die Mindestausstattung nicht erreicht ist, dann muss sich das im Einzelnen darstellen lassen. Das werden wir uns anschauen.
Glauben Sie mir, man sollte dabei ruhig bleiben und nicht hyperventilieren. Man sollte versuchen, die Themen sachlich anzugehen, um zu schauen, ob wir hier ein strukturelles Problem oder ein Problem haben, das wir sehr wohl angehen und im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten und der Leistungsfähigkeit des Landes lösen können.
Noch einmal zu dem Liquiditätshilfeantrag. Dieser wird jetzt durch den Landkreis auf den Betrag, den ich gerade genannt habe, korrigiert. Wir waren mit dem Landkreis im Gespräch. Wenn man einen Antrag auf 95 Millionen € oder 90 Millionen € bekommt, der durch nichts begründet und durch nichts untersetzt ist, dann ist klar, dass man dann ins Gespräch geht und versucht, die Einzelheiten zu klären, um zu
Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Richter, das schließt an Ihre letzten Aussagen an. Sie haben gesagt, die Liquiditätshilfe ist gerade in Prüfung. Ich möchte Sie fragen: Können Sie prognostizieren, wann diese Prüfung abgeschlossen ist?
Nicht die Liquiditätshilfe ist in der Prüfung, sondern die Frage der Höhe, ob es letztlich 12 Millionen € sind, ob es im April/Mai eintritt. Ich habe Ihnen gesagt, wenn das so ist, dann werden wir sofort helfen können.
Der Antrag über die 12 Millionen € ist noch nicht einmal da, Herr Gebhardt. Das muss zumindest untersetzt sein. Sie können doch von mir nicht erwarten, dass ich Ihnen eine Zusage
dazu mache, dass schon etwas geprüft wird, was noch nicht dargestellt worden ist. Für Sie müsste die Aussage ausreichend sein, dass wir dort helfen, damit der Landkreis liquide sein wird.
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Problem der erheblichen rechtlichen Unsicherheit um die Erhebung der Kreisumlage in Sachsen-Anhalt ist nicht neu.
Jetzt hat die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts zur Kreisumlage des Landkreises Mansfeld-Südharz tatsächlich einen großen Knall ausgelöst, der auch hier im Plenum gehört wird. Ich hoffe, er wird auch in der Landesregierung gehört. Was Herr Minister eben sagte, macht mir dafür Mut; denn nach aktuellem Stand wurde mit den Prozessen, die in Mansfeld-Südharz stattfanden und nunmehr abgeschlossen sind, erst einmal ein Betrag inklusive Gerichtskosten von weit mehr als 100 Millionen € in die Luft gejagt. Das muss man an der Stelle einmal feststellen; denn die Bescheide sind nunmehr alle weg, und hinter diesen Bescheiden steht ein Betrag von weit mehr als 100 Millionen € in einem Landkreis.
Was bedeutet die Entscheidung des OVG für die kommunale Praxis? - Zunächst waren es nur Vorgaben zum Verfahren. Die Verwaltungsgerichtsbarkeit hat über Jahre immer neue Entscheidungen zum Verfahren getroffen. Das Verfahren der Haushaltsaufstellung in Bezug auf die Erhebung der Kreisumlage wurde immer mehr verrechtlicht und verkompliziert. Wir haben mittlerweile die Situation - die Kreistagsmitglieder unter Ihnen werden das kennen, vor allem diejenigen, die ihren Kreishaushalt noch in Papierform haben -: Wenn Sie den eigentlichen Kreishaushalt neben den Abwägungsvorgang zur Kreisumlage legen, dann stellt man fest, dass das kein vernünftiges Verhältnis mehr ist.
Wenn heutzutage in einem Kreistag die Situation besteht, dass Fraktionsvorsitzende ihren Fraktionsmitgliedern sagen „Meldet euch lieber nicht zu Wort und sagt etwas über irgendwelche Kompromisse in den Haushaltsberatungen; dort oben auf der Tribüne sitzt der Anwalt einer kreisangehörigen Gemeinde, der nur darauf wartet, dass sich irgendwelche Abwägungsfehler dokumentieren lassen“, dann ist das für die lokale Demokratie auf der Kreisebene schlimm.
Ich erlebe das als Kreistagsmitglied seit vielen Jahren, und ich sage, es reicht mir einfach. Jetzt haben wir noch die Situation, dass erst- malig materiell Vorgaben gemacht werden. Es
werden materiell Vorgaben gemacht, die die Festsetzung des Kreisumlagehebesatzes in der Haushaltsatzung irgendwie nur noch zu einem mathematischen Vorgang machen. Man schaut sich an, wie viele arme Gemeinden es im Landkreis gibt. Dann rechnet man die Prozentzahl aus, und dabei ist es völlig egal, ob das die Gemeinde Schnaudertal mit 880 Einwohnern oder die Stadt Weißenfels mit 40 000 Einwohnern ist. Sie werden in das eine Viertel hinein- gerechnet. Das kann doch nicht der Maßstab sein und das ist auch kein herbeigeredetes Problem. Ich höre, dass an der einen oder anderen Stelle gesagt wird, das Ganze sei nur ein herbeigeredetes Problem des Abg. Erben. Das stimmt einfach nicht.
Wenn sich reiche Gemeinden in diesem Lande wie Barleben - um einen anderen Landkreis zu nennen, der mit anderen Gemeinden an der Stelle Probleme hat - aufgrund der Rechtslage auf die Armut anderer Gemeinden im Bördekreis berufen können und damit ihre Prozesse gewinnen,
dann müssen wir gesetzgeberisch einschreiten. Das lösen wir auch nicht damit - ich komme damit zu dem Vorschlag des Kollegen Gebhardt -, dass man einfach oben in den Topf mehr Geld wirft. Das kommt nämlich nicht im Landkreis Mansfeld-Südharz an.
Was müssen wir deswegen tun? - Wir müssen ernsthaft daran arbeiten, die Finanzbeziehungen zwischen kreisangehörigen Gemeinden,
Wenn bei Mansfeld-Südharz herauskommt „Ihr könnt in diesem Jahr nur eine rechtmäßige Kreisumlage erheben, wenn ihr mit einem Hebesatz von 21 % arbeitet und der Rest bei den Gemeinden bleibt“ - in Mansfeld-Südharz gibt es nicht nur arme Gemeinden, es gibt auch Gemeinden, die mit dem Geld durchaus zurechtkommen -, dann kann das nicht die Lösung sein. Deswegen bin ich der festen Überzeugung, dass wir an § 99 Abs. 3 und § 99 Abs. 4 des Kommunalverfassungsgesetzes heranmüssen. Denn so wie es jetzt ist, mit der Rechtsprechung dazu, kann das Ganze nicht bleiben.
Deswegen beantrage ich, den Antrag der Fraktion DIE LINKE zur federführenden Beratung in den Innenausschuss und zur Mitberatung in den Finanzausschuss zu überweisen. - Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Der Antrag der LINKEN ist in der Analyse richtig. Aber man scheut sich, die
wirklichen Ursachen zu benennen. Am Ende steht, wie immer bei den LINKEN, die Forderung nach mehr Geld. „Mehr Geld“ bedeutet immer mehr Steuern, mehr Abgaben, mehr Schulden.
Die aktuelle Unterfinanzierung unserer Kommunen ist kein Zufallsprodukt. Sie ist das direkte Ergebnis von politischen Fehlentscheidungen, die auf höchster Ebene und auch hier im Land getroffen wurden - Fehlentscheidungen, die leider zu oft auf Ideologien anstatt auf Fakten beruhen.
Wenn wir uns die sogenannte ökologische grüne Transformation ansehen, dann müssen wir feststellen, dass die dramatischen wirtschaftlichen Konsequenzen, die auf unsere Kommunen zukommen, einfach immer noch ignoriert werden. Das kann es nicht sein.
Teure Projekte, steigende Energiekosten, in- effiziente Subventionen - all dies wird ohne Bedenken vorangetrieben, während unsere Kommunen unter der finanziellen Last zusammenbrechen. Doch all dies ist nur ein Teil des Problems. Die andauernde unkontrollierte Masseneinwanderung bringt unsere Kommunen zusätzlich an den Rand des finanziellen Ruins. Und jeder weiß es, aber nur die demokratische AfD traut sich, es auszusprechen.
Die Kosten für erfolglose Integrationsversuche, ausufernde Sozialleistungen an Wirtschaftsmigranten und eine Infrastruktur im Niedergang sind eben nicht mehr leistbar. Die Verschuldung steigt ins Unermessliche. Doch statt einer groß angekündigten Abschiebeoffensive erleben wir totales Regierungsversagen und die Bekämpfung der einzigen demokratischen Oppositionspartei in unserem Land.