Protocol of the Session on January 26, 2024

Im Antrag heißt es weiter, die Menschen sollten sich verpflichten, keine ausländischen Konflikte aktiv zu unterstützen. Auch hierzu ist die Frage: Was soll das konkret bedeuten?

Sollen sich Iranerinnen und Iraner nicht mehr zu dem menschenfeindlichen Regime äußern dürfen, das im Iran herrscht? Sollen sie nicht mehr gegen die Ermordung von Frauen demonstrieren, weil der iranische Geheimdienst findet, das sei provokant? Sollen Menschen, die vor den Taliban geflohen sind, nicht mehr über das Unrecht berichten, das ihnen widerfahren ist, weil die Taliban finden, das destabilisiere ihr Land, während Herr Tillschneider munter auf Kremlsafari geht und den russischen Angriffskrieg relativiert?

Meine Damen und Herren! Das Staatsbürgerschaftsrecht und die Gesetze bieten alle Möglichkeiten,

(Zuruf von Oliver Kirchner, AfD)

um im Falle terroristischer Betätigung, aber auch weit unterhalb dieser Schwelle, und auch im Fall von antisemitischen Aktivitäten und Handlungen die Staatsbürgerschaft zu verweigern oder zu entziehen. Insofern gibt es diesbezüglich schlichtweg keinen Handlungsbedarf.

Man muss aber auch sagen - das ist auch in der Rede der Ministerin deutlich geworden -, dass dieser Antrag auf ein zentrales Problem des Erlasses der Innenministerin verweist, an das die AfD anknüpfen will. Es sollen unterschiedliche Maßstäbe an die hier lebenden Menschen angelegt werden, und zwar aus- gehend davon, wo ein Mensch geboren wurde, und im Zweifelsfall ausgehend davon, wo seine Eltern geboren wurden. Das wird dem Problem Antisemitismus, dem die Innenministerin begegnen will, nicht ansatzweise gerecht und es hat auch nicht viel mit rechtsstaatlichen Grundsätzen zu tun.

Die AfD will keine Staatsbürger, sie will die Volksgemeinschaft. Niemand darf sich von ihr

erzählen lassen, was staatsbürgerschaftliche Pflichten sein sollen. - Danke.

(Beifall bei der LINKEN - Zustimmung von Dr. Heide Richter-Airijoki, SPD)

Vielen Dank, Frau Quade. - Bevor jetzt Herr Kosmehl als nächster Redner zum Rednerpult kommt, will ich noch ansagen, dass sich die parlamentarischen Geschäftsführer angesichts des Zeitplans darauf verständigt haben, dass wir den Tagesordnungspunkt 9 noch vor der Mittagspause behandeln werden. Wir sind sehr gut in der Zeit, und ich denke, es kommt Ihnen entgegen, wenn wir nicht zu früh Mittagspause machen. - Herr Kosmehl, bitte.

Vielen Dank. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Zur Sinnhaftigkeit des Antrages der AfD-Fraktion hat Frau Ministerin Zieschang ausgeführt. Dem schließe ich mich ausdrücklich an. Schon das geltende Recht geht weit über das hinaus, was Sie fordern und immer nach draußen propagieren, was man machen müsse, weil es bisher nicht gesetzlich geregelt sei. Es ist gesetzlich geregelt, und ich glaube auch, dass unsere Behörden Wert darauf legen, dass die Voraussetzungen erfüllt werden.

Insofern hätte ich unter Umständen auf einen Redebeitrag verzichten können. Das mache ich natürlich nicht. Denn Sie, Frau Ministerin Zieschang, haben einen Aspekt angesprochen, den ich aufgreifen will, weil Sie gestern die Debatte kurz verlassen mussten, als ich dazu hier bereits etwas gesagt habe.

Ich glaube, die aktuellen Gesetzgebungspakete, ob das das Rückführungsverbesserungsgesetz oder ob das die Änderung im Staatsangehörigkeitsrecht ist, sind keine Gesetze, bei denen sich eine parteipolitische Blockade lohnen würde. Wenn wir uns die Fristen - Sie haben das kritisiert - innerhalb Europas oder von klassischen Einwanderungsländern anschauen, dann stellen wir fest, dass klassische Einwanderungsländer, wie Kanada oder USA, Einbürgerungsfristen von fünf Jahren haben. Rund die Hälfte aller Mitgliedstaaten der Europäischen Union hat eine Frist von fünf Jahren. Selbst diejenigen, die wie Deutschland zehn Jahre haben, also etwa Spanien oder Italien, haben dafür umfangreiche Ausnahmen, um diese Fristen zu verkürzen.

Ich sage Ihnen: Wer ein Einwanderungsland haben will, wer ein modernes Einwanderungsland haben will, der muss sich auch bei der Frage, wann wir die Einbürgerung zulassen, bewegen.

(Zustimmung bei der FDP)

Ich hatte den Eindruck, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass zumindest Teile der Union verstanden haben, dass Deutschland ein Einwanderungsland ist.

(Zustimmung bei der FDP und bei den GRÜ- NEN)

An dieser Stelle, meine sehr geehrten Damen und Herren, lohnt sich keine Blockade im Bundesrat oder politisch, weil wir eine Menge im Staatsangehörigkeitsrecht ändern. Ich will einmal darauf verweisen, was wir zukünftig klarer definieren, nämlich wer die Staatsangehörigkeit nicht bekommen kann. Das Bestehen einer Mehrehe, die Nichtanerkennung der Gleichberechtigung von Mann und Frau oder anti-

semitische, rassistische und fremdenfeindliche Handlungen schließen die Einbürgerung aus. Auch die Straftaten werden genauer definiert. Das ist ein Fortschritt. Einige hätten sich durchaus noch weiter gehende Fortschritte vorstellen können. Das ist in einer Koalition manchmal ein Abwägungsprozess. Es handelt sich aber um eine Weiterentwicklung des Staatsangehörigkeitsrechtes.

Darum bitte ich Sie herzlich, Frau Ministerin: Sorgen Sie mit dafür, dass wir ein modernes Staatsangehörigkeitsrecht bekommen, und geben Sie Ihre Blockade auf. Deutschland ist ein Einwanderungsland. Wenn wir gut integrieren, dann bleibt Deutschland auch zukünftig ein attraktives Land. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der FDP, bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kosmehl. - Es folgt Herr Striegel.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dem Appell des Vorredners kann ich mich nur anschließen. Wer morgens am 17. Januar vielleicht noch etwas schlaftrunken und mit einer Tasse Kaffee in der Hand den Laptop aufgeklappt und seine RSS-Feeds studiert hat, der musste sich möglicherweise die Augen reiben. Denn was gab es dort zu lesen? Ein Antrag zur Einbürgerungserklärung? Ja, sind wir denn im Bundestag? Oder hatte die AfD etwa versehentlich versucht, einen Änderungsantrag zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts in

unseren Landtag einzubringen? - Ein schneller Blick auf die Seite des Bundestages erhärtete letzteren Verdacht. Dort war jedenfalls kein Änderungsantrag der AfD-Bundestagsfraktion zum Gesetzentwurf zu finden und es kam bis zur Verabschiedung des Gesetzes durch den Deutschen Bundestag am vergangenen Freitag auch keiner mehr.

(Zustimmung von Olaf Meister, GRÜNE)

Es tut mir leid, dass ich Ihnen das erst jetzt mitteilen kann, aber ich will es Ihnen trotzdem sagen: Wir sind hier im Landtag unzuständig für die Belange des Staatsangehörigkeitsrechts. Das gilt im Übrigen auch für die Alleingänge unserer Innenministerin, die das Bekenntnis zum Existenzrecht Israels ohne gesetzliche Grundlage zum Inhalt der Einbürgerungserklärung machte. Dieser Vorgang begegnet - bei aller Sympathie, Frau Ministerin, für die notwendige Bekämpfung des Antisemitismus - erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken. Das Existenzrecht Israels als Staatsräson zu begreifen ist eine richtige politische Entscheidung. Sie ist aber kein Bestandteil der freiheitlichen demokratischen Grundordnung.

(Zustimmung von Dr. Heide Richter-Airijoki, SPD)

Die Ampel hat mit dem bereits erwähnten neuen Bundesgesetz ein modernes Staatsangehörigkeitsrecht geschaffen, das endlich der Lebenswirklichkeit vieler Menschen in Deutschland gerecht wird. Es sind Menschen, die aus verschiedenen Gründen ihre bisherige Staatsangehörigkeit nicht aufgeben wollten oder konnten, hier aber seit Jahren leben, arbeiten, Steuern zahlen, von unseren Entscheidungen auf kommunaler, Landes- und Bundesebene betroffen sind, aber bisher keinen Zugang zu politischer Teilhabe haben. Die Bundesregierung

hat mit diesem Gesetz insbesondere für die Gastarbeitergeneration eine wirkliche Verbesserung ihres Lebens und eine Anerkennung ihrer Situation und Leistung erreicht.

Zudem hat der Bundestag eine gelungene Konkretisierung des Bekenntnisses zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung geschaffen. Demnach sind auch - ich zitiere -, „anti- semitisch, rassistisch oder sonstige menschenverachtend motivierte Handlungen [...] mit der Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes unvereinbar.“ Sie schließen eine Einbürgerung aus.

Weiterhin müssen sich einbürgerungswillige Personen zukünftig zur - ich zitiere erneut - „besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere für den Schutz des jüdischen Lebens, sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und dem Verbot der Führung eines Angriffskrieges“ bekennen.

Es wird dabei deutlich, dass unsere Verfassung einen Gegenentwurf zum nationalsozialistischen Unrechtsstaat darstellt. Ich würde daher darum bitten, dass die Innenministerin die neue Gesetzeslage zur Kenntnis nimmt und die Einbürgerungserklärung in Sachsen-Anhalt gesetzeskonform anpasst.

Ich möchte noch kurz etwas zum Inhalt des Antrags der AfD sagen. Viele Menschen, die zu uns kommen und sich einbürgern lassen wollen, sind vor Repressionen in ihrer Heimat geflohen. Nehmen Sie bspw. die heute schon angesprochenen vielen Iranerinnen und Iraner, die hier leben. Diese Menschen sind vor der Verfolgung und den Repressionen des iranischen Regimes geflohen und haben hier

Schutz gefunden und ihr Leben aufgebaut. Natürlich verbindet diese Menschen noch immer eine Menge mit ihrer ursprünglichen Heimat, mit dem Iran. Natürlich haben diese Menschen eine Menge zu den politischen Geschehnissen im Iran zu sagen. Diese Menschen dürften sich nach ihrem Antrag, meine Herren von der AfD, nicht mehr hinsichtlich der politischen Lage im Iran und der iranischen Außenpolitik engagieren. Ich meine, das wäre ein schlechter Scherz.

(Zustimmung bei den GRÜNEN und von Dr. Heide Richter-Airijoki, SPD)

Deswegen ist auch Ihr Antrag sehr deutlich abzulehnen. - Vielen herzlichen Dank.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Striegel. - Jetzt kommt als nächster Redner Herr Schulenburg an das Rednerpult. - Herr Schulenburg, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Was wir definitiv nicht brauchen, sind Belehrungen und Vorschläge von der AfD dazu, wie der Wortlaut zur Einbürgerung aussehen sollte.

(Gordon Köhler, AfD: Na ja!)

Die aktuellen Vorgaben sind nach dem derzeitigen Stand ausreichend. Ich bin der Ministerin dafür dankbar, dass sie selbst eine weitere Hürde eingebaut hat und dass die Be-

kenntnisklausel zum Existenzrecht Israels auf- genommen wurde; denn damit machen wir deutlich, dass wir nach dem terroristischen Angriff der Hamas an der Seite Israels stehen und dass wir dieses Bekenntnis auch von unserem neuen Staatsvolk erwarten.

Unabhängig davon machen uns aber die Schnellbesohlungen bei der Vergabe der deutschen Staatsangehörigkeit auf der Bundesebene große Sorgen.

(Zustimmung von Marco Tullner, CDU)

Wir werden dieses Vorhaben weiterhin sehr kritisch begleiten, sei es durch die Landtagsfraktionen oder durch die Bundestagsfraktionen.

(Marco Tullner, CDU: Keine Blockade!)

Die Vergabe der deutschen Staatsangehörigkeit muss weiterhin mit hohen Hürden und Voraussetzungen verbunden sein. Daran werden wir politisch festhalten. Hohe Einbürgerungsvoraussetzungen sind nämlich wichtig; denn das Staatsangehörigkeitsrecht ist ein zentraler Aspekt der staatlichen Ordnung. Durch die Staatsangehörigkeit wird nun einmal das Staatsvolk bestimmt.

(Marco Tullner, CDU, zustimmend: Sehr rich- tig!)

Der Antrag der AfD - die Ministerin ist darauf eingegangen - geht in die völlig falsche Richtung. Sie bauen nicht höhere Hürden auf, sondern Sie gehen bei den Standards herunter. Deshalb werden wir Ihren Antrag ablehnen. - Herzlichen Dank.

(Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Schulenburg. - Herr Dr. Tillschneider hat die Gelegenheit, abschließend in der Debatte zu sprechen.