Ich will Ihnen nur, weil Sie mich als Fußballfan mit Ihrem absurden Fußballvergleich ein bisschen provoziert haben, in aller selbst- bewussten Fröhlichkeit mitteilen, dass die deutschen Fußballvereine in ihrer Vielfalt, in ihrer Internationalität und in ihrer Multikulturalität das allerbeste Beispiel dafür sind, dass genau das ein Erfolgsmodell ist.
Ich würde eher sagen, der deutsche Fußball erbringt den Gegenbeweis: Wer auf die Regenbogenkarte setzt, der hat keinen Erfolg mehr.
Wir steigen in die Debatte ein und der erste Redner macht sich bereit. - Nein, Entschuldigung - ich war so fasziniert -, die Landesregierung, Frau Dr. Zieschang, spricht zuerst. Die Landesregierung hält ebenfalls einen Fünfminutenbeitrag. - Frau Dr. Zieschang, bitte schön.
Es wird unter anderem ein Bekenntnis zur verfassungsmäßigen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland verlangt.
Schon heute ist ein sehr ausführliches Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung, die sogenannte Loyalitätserklärung, schriftlich abzugeben. Diese Loyalitätserklärung scheint nicht jedem in diesem Hohen Haus bekannt zu sein. Sie gilt bundes- weit verpflichtend. Die Loyalitätserklärung wird in der Regel bereits im Rahmen des Antrags auf Einbürgerung abgegeben, muss aber in jedem Fall vor dem Einbürgerungsakt ab- gegeben worden sein.
Danach zu streben reicht mir, ehrlich gesagt, nicht aus. Es sollte dabei bleiben, dass der Einbürgerungsbehörde ausreichend Kenntnisse der deutschen Sprache nachzuweisen sind. So sieht es das geltende Staatsangehörigkeits- recht vor. Der Nachweis der ausreichenden Sprachkenntnisse erfolgt in der Regel durch das Zertifikat Deutsch B1 oder durch vier Jahre erfolgreiche Versetzung an einer deutsch-
sprachigen Schule, durch einen Hauptschulabschluss oder einen gleichwertigen deutschen Abschluss oder auch durch ein erfolgreiches Studium an einer deutschsprachigen Hochschule.
Laut dem Antrag soll sich der Einzubürgernde darum bemühen, seinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Auch insoweit sollte es bei dem bleiben, was das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht schon heute verlangt. Nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes muss der Einzubürgernde den Lebensunterhalt für sich und seine unterhaltspflichtigen Familienangehörigen ohne Inanspruchnahme der Leistungen nach dem Zweiten oder nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch bestreiten. Der Antrag bleibt also hinter der geltenden Rechtslage zurück.
Deshalb sehe ich auch die im Deutschen Bundestag in der letzten Woche beschlossene Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts sehr kritisch. Ich halte es für falsch, eine Einbürgerung regelmäßig schon nach fünf Jahren und unter bestimmten Voraussetzungen schon nach drei Jahren vorzusehen. Die Einbürgerung steht am Ende eines längeren Prozesses. In diesem Prozess muss der Wunsch nach Zugehörigkeit zu unserer Nation zur Gewissheit reifen. Das ist auch deshalb notwendig, damit die abzugebenden mündlichen und schriftlichen Bekenntnisse nicht lediglich Lippenbekenntnisse, sondern gereifte Überzeugungen sind.
dass der Einzubürgernde sich zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens und das Verbot der Führung von Angriffskriegen, bekennt. Diese Klarstellung haben wir in Sachsen-Anhalt bereits im November letzten Jahres vorgenommen und waren dem Bund damit einmal wieder einen Schritt voraus. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Dr. Zieschang. - Wir steigen in die Debatte ein. Herr Erben kommt nach vorn und wird die erste Debattenrede halten.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Dr. Tillschneider, Sie haben mit Ihrem Vortrag nicht enttäuscht. Sie haben nämlich all das, was ich bei der Einbringung Ihres Antrages erwartet habe, hier gebracht, und zwar sowohl vom Inhalt als auch in der Form.
Wer sich in Deutschland nicht zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennt und nicht dementsprechend lebt, der wird nicht eingebürgert. Das war so und das bleibt so.
Mit der Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts schaffen wir natürlich Anreize. Wir wollen, dass Menschen, die seit vielen Jahren in unserem Land leben, auch die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben können. Wir wollen auch, dass sie sich dafür anstrengen müssen und dass sie sie nicht nur durch Zeitablauf oder durch Arbeit erhalten, sondern bspw. auch durch den Erwerb der deutschen Sprache. Das ist gelebte Integration. Am Ende dieses Prozesses steht die Einbürgerung. Das ist Inhalt des aktuellen Staatsangehörigkeitsrechts. Mit der Änderung schaffen wir neue Anreize, deutscher Staatsangehöriger zu werden.
Vielen Dank, Herr Erben. Es gibt keine Interventionen oder Fragen. - Deswegen bitte ich Frau Quade an das Rednerpult.
Gut, dann nehme ich das so zur Kenntnis. Vielen Dank. - Noch ein Wort dazu. Ich habe zehn Jahre lang in der deutschen Sozialhilfeverwaltung gearbeitet und habe eigentlich das totale Gegenteil von dem erlebt, was Sie, Herr Erben, gerade von sich gegeben haben. Ich hatte Leistungsbezieher, die mir tatsächlich trotz fehlender Sprachkenntnisse und trotz Sanktionen, weil sie Integrationsbemühungen nicht erbracht hatten, eine Veränderungsmitteilung auf den Tisch legten, weil sie dann doch deutsche Staatsbürger geworden waren. In der Praxis habe ich tatsächlich das komplette Gegenteil von dem erlebt, was Sie gerade erzählt haben.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Partei, die den freiheitlichen Staat ab- schaffen und die Grundsätze des Rechtsstaats beseitigen will, will uns also nun etwas über staatsbürgerschaftliche Pflichten erzählen. Das ist an Dreistigkeit kaum zu überbieten.
Der Antrag ist die Übersetzung der in Potsdam klar ausgesprochenen Pläne in den parlamentarischen Alltag. Er gibt vor, doch nur Selbstverständlichkeiten regeln zu wollen. Tatsächlich aber verfolgt er ein einziges Ziel: die weitere Etablierung eines angeblichen Gegensatzes zwischen Hiergeborenen und Zuwanderern sowie die Möglichkeit, nicht mehr auf Gesetze angewiesen zu sein, um Zugewanderten Rechte verweigern zu können.
Menschen, die die deutsche Staatsbürgerschaft nicht durch den Zufall des Ortes der Geburt haben, sollen sich also zur deutschen Kultur bekennen und sich verpflichten, diese zu respektieren. Ausgehend von den Antragstellern und der antragstellenden Fraktion kann man Vermutungen anstellen, was genau diese deutsche Kultur sein soll: Die Nazis, die sich in Pirna am Rand der Demonstration gegen die AfD postierten und dazu im Stile Görings und der SA kostümiert waren? Widerliche Witze über Anne Frank in Chatgruppen? Schwarze Pädagogik, wie sie Herr Tillschneider propagiert? Frauen mit Pfefferspray angreifen, wie AfD-Politiker Sven Ebert? Hochstapeln, wie AfD-Politiker Bausemer? Druck auf ausländische Restaurants ausüben wollen, wie Herr Siegmund? Soll das die deutsche Kultur sein, die man respektieren soll?
Meine Damen und Herren! Es ist doch offensichtlich, worum es der AfD geht. Sie will ein Bild zeichnen: Hier die kulturvollen Deutschen, da die Fremden; hier diejenigen, die sagen, wo es langgeht, da diejenigen, die sich dem zu unterwerfen haben.
Im Antrag heißt es weiter, die Menschen sollten sich verpflichten, keine ausländischen Konflikte aktiv zu unterstützen. Auch hierzu ist die Frage: Was soll das konkret bedeuten?