Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Kollege Tullner, ich wollte es in der Tat kurz machen. Denn die Ministerin hat in Vertretung bereits viel dazu gesagt und es geht hierbei um technische Änderungen.
Aber weil Sie ausdrücklich gewünscht haben, dass ich meine Redezeit ausschöpfe, wiederhole ich einfach das, was die Ministerin im
- Sehr geehrter Herr Kollege Tullner, damit Sie wissen, worum es geht: Es geht um das Mediengesetz des Landes Sachsen-Anhalt, zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 28. Februar 2020. Nicht berücksichtigt wurden daher die medienstaatsvertraglichen Änderungen, die seitdem eingetreten sind.
Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland vom 7. November 2020 - Anpassungen aufgrund technischen Fortschritts, geänderten Mediennutzungsverhaltens - insbesondere die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (Richtlinie (EU) 2018/ 1808) - das könnte ich beliebig fortführen. Da der Kollege Tullner aber lieber Zeitung liest, als sich mit dem Thema zu befassen
und damit zum Ausdruck bringt, wie wichtig er diese Plenarsitzung findet, wie er seiner Arbeit gerecht wird, mache ich es kurz. Es geht im Prinzip um Änderungen, die aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen eingeführt werden sollen.
Ein Fazit ist für mich ganz interessant, nämlich § 41, wonach die Möglichkeit der Betrauung privater regionaler und lokaler Fernsehveranstalter mit der öffentlichen Aufgabe gegeben wird, die bestehende Vielfalt der Meinungen im jeweiligen Spektrum zu ändern. Das heißt, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk Aufgaben an private Anbieter delegieren möchte.
Das finde ich eine interessante Sache. Denn hierzu ergeben sich im Moment tatsächlich Fragen dahin gehend, ob der öffentlich-rechtliche Rundfunk Aufgaben an private Anbieter ausgliedern kann und ob man dann vielleicht im Rahmen tatsächlicher inhaltlicher Reformen im Staatsvertrag über gewisse Sachen nach- denken könnte.
Das heißt, wir überweisen den Gesetzentwurf in den Ausschuss, um darüber genauer zu beraten. Um uns Zeit zu sparen, beende ich damit meine Rede. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich finde das Gesetz hat es verdient, in aller Ernsthaftigkeit beraten und nicht irgendwie lächerlich gemacht zu werden. Das hat mich etwas irritiert.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Radio und Fernsehen sind in unserem Land mehr als das Angebot des „Mitteldeutschen Rundfunks“. Wir haben eine Vielzahl an Angeboten lokaler und regionaler Rundfunkanbieter, Angebote bei denen Engagement oft knappe Ressourcen ersetzt.
Dank der privaten Rundfunkanbieter haben wir in jeder Ecke in unserem Bundesland die Situation, dass die Bürgerinnen und Bürger Gelegenheit erhalten, sich über die Ereignisse bei ihnen vor Ort zu informieren. Zugleich sind die regionalen Rundfunkanbieter ein wichtiger Ausbildungsort für das Medienhandwerk, egal ob vor oder hinter der Kamera oder am Mikrofon.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir als Sozialdemokraten unterstützen daher die aktuelle Initiative unserer Landesregierung zur Änderung des Mediengesetzes. Mit diesem Gesetz nehmen wir nicht nur technische Anpassungen vor, wir erleichtern auch die Arbeit vor allen Dingen der lokalen und regionalen Rundfunkanbieter und sorgen für ein noch leichter zugängliches Angebot.
Unsere Landesmedienanstalt erhält die Möglichkeit, regionale Nachrichtenangebote zu fördern. Gerade kleine Anbieter profitieren davon. Denn regelmäßige Nachrichtensendungen sind teuer; sie bringen aber keine Einnahmen. Regionale Berichterstattung wird dank dieser Förderung somit breiter aufgestellt. Auch davon, meine sehr verehrten Damen und Herren, profitieren die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes.
Ich möchte einen Aspekt der Gesetzesnovelle besonders hervorheben. Für uns als Sozialdemokraten ist die im Gesetzentwurf vorgesehene verpflichtende Barrierefreiheit von Medienangeboten besonders wichtig. Ein
Mensch mit ernsthafter Sehbehinderung stünde ansonsten bspw. bereits beim Lesen des Fernsehprogramms vor einem Problem. Einem Schwerhörigen blieben viele interessante Radiobeiträge komplett verschlossen. Es gibt
aber keinen sachlichen Grund, diese Menschen von Informationen, Meinungsbildung, Kultur oder Unterhaltung auszuschließen,
zumal wir uns als Land Sachsen-Anhalt selbst den Verfassungsauftrag gegeben haben, Menschen mit Behinderung die gleichwertige Teilnahme am Leben zu ermöglichen.
Wir werden dieser Anforderung mit der Änderung des Mediengesetzes gerecht, zumal - das möchte ich betonen - zukünftig auch Verlautbarungen der Regierung bzw. der kommunalen Seite im Katastrophenfall ebenfalls barrierefrei sein sollen.
Diese und weitere Änderungen des Mediengesetzes werden nach unserer Überzeugung zu einer besseren Medienlandschaft, insbesondere im lokalen und regionalen Bereich für Sachsen-Anhalt beitragen. Ich bitte daher, den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung in den für Medien zuständigen Ausschuss zu über- weisen. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Ich kann es relativ kurz machen. Denn wir haben heute die Erste Lesung; die Debatte im Ausschuss steht noch bevor. Erst dann werden wir darüber reden, ob wir beschließen oder nicht.
Aber ich möchte vorwegnehmen: Das Gesetz ist dringend notwendig. Wir haben so viele Änderungen in den Medienstaatsverträgen vorgenommen, dass wir unser Mediengesetz des Landes anpassen müssen, ansonsten hängt es den Entwicklungen, die auf der Ebene des Bundes oder die durch die Länder insgesamt beschlossen worden sind, einfach hinterher. Deswegen ist die Gesetzesnovelle dringend notwendig.
Wir begrüßen ausdrücklich das, was Herr Hövelmann ausgeführt hat, nämlich die Stärkung der Barrierefreiheit. Ich möchte das, was Herr Hövelmann gesagt hat, nicht wiederholen. Aber es wird höchste Zeit.
Das bringt natürlich für die Anbieter Kosten mit sich. Das müssen wir mit im Blick haben. Letztendlich finanziert sich auch eine Medienanstalt über Rundfunkbeiträge.
Auch das müssen wir im Blick haben. Aber das Ziel ist völlig richtig: An der Barrierefreiheit sollte uns allen gelegen sein.
Ich sage ausdrücklich, die Stärkung der lokalen und regionalen Medienanbieter - die man dem Gesetz deutlich entnehmen kann -, wird von uns begrüßt.
Auch die Regelung, die viele Jahre strittig war, ob regionale, kommerzielle Rundfunkanbieter Werbung für die Kommunalwahlen schalten dürfen, finden wir völlig konsequent. Denn, wenn man für Europawahlen, Landtagswahlen, Bundestagswahlen Werbespots für politische Parteien senden darf, warum dann nicht auch für die Kommunalwahlen; noch da- zu bei Medienanbietern, die kommunal verankert sind.
Sie leben von einer kommunalen Berichterstattung, aber bei den Kommunalwahlen dürfen sie die entsprechenden Spots dann nicht senden. Das ist ein wenig widersinnig. Deswegen finden wir diese Regelung gut.
Medienvielfalt sichern und ausbauen, lokal und regional - dafür haben Sie uns immer auf Ihrer Seite. Wir werden den Gesetzentwurf über- weisen und freuen uns auf die Debatte im Ausschuss. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich bin auch ein wenig entsetzt darüber, dass der Kollege Tullner den Prio-Antrag seiner eigenen Fraktion offensichtlich verkürzen möchte. Der Sinn eines Prio-Antrags ist ja, dass jeder Redner nicht nur drei Minuten, sondern fünf Minuten Redezeit zur Verfügung hat. Das ist für ein so wichtiges Thema, glaube ich, auch notwendig. Es ist eine große Novelle, die wir hier auf den Weg bringen. Wir haben die Grundlagen dafür in sehr vertrauensvollen Koalitionsverhandlungen gelegt.
Ich bin dem Kollegen Hövelmann und dem Kollegen Kurze ausdrücklich dankbar dafür, dass wir hier auch eine Regelung, über die wir in Sachsen-Anhalt seit vielen Jahren, ja, vielleicht sogar seit fast zwei Jahrzehnten diskutiert haben, aufnehmen wollen. Es handelt sich um die Frage, ob man es den lokalen privaten Fernsehsendern auch bei den kommunalen Wahlen ermöglichen sollte, Wahlwerbung auszustrahlen. Wir haben eine Lösung gefunden. Ich bin sehr mit einverstanden damit, dass wir den Weg gehen.
Daneben wird ein wichtiges Anliegen der CDUFraktion mit bearbeitet, nämlich die Streichung der Frist für UKW - so will ich es einmal nennen. Wie Sie alle wissen, wird die Zukunft digital sein. Ja, die Umstellung kann nicht von heute auf morgen erfolgen, sondern sie muss natürlich mit den Menschen erfolgen. Deshalb hätten wir uns als Freie Demokraten auch eine nochmalige Verlängerung der Frist vorstellen können.