Herr Schumann, ich habe gesehen, Frau Richter-Airijoki möchte eine Intervention machen. - Bitte, Sie haben das Wort.
Ich wollte mich dafür bedanken, dass Sie neben vielen anderen Dingen, die schon erwähnt worden sind, auch den positiven Effekt für die Prävention von Demenzerkrankungen erwähnt haben. Ich denke, das ist angesichts unserer älter werdenden Bevölkerung ein wichtiges Thema und sollte meiner Meinung nach auch bei einem Bibliotheksentwicklungsplan berücksichtigt werden, auch in Verbindung mit der Demenzstrategie des Landes.
Ich habe dafür in Schweden sehr gute Beispiele gesehen, wo betroffene Menschen in der Bibliothek speziell sogar Bücher finden, die dem entgegenkommen. Bei der Gelegenheit ist natürlich auch auf den wichtigen Aspekt der leichten Sprache und der Bücher in Blindenschrift hinzuweisen. Ich bitte darum, diese ganzen Aspekte mit auf dem Bildschirm zu behalten. - Vielen Dank noch einmal dafür, dass Sie auch das angesprochen haben.
Das war eine Danksagung und erfordert insofern offensichtlich keine Reaktion. - Dann können wir zu dem abschließenden Redebeitrag
Vielen Dank, Herr Präsident. - Ich kann es kurz machen. Ich möchte mich erst einmal für die weitestgehend sachliche Diskussion bedanken. Es tut auch einmal gut, insbesondere am frühen Morgen, wenn wir im Hohen Hause sachlich und ruhig über ein Thema reden können.
Ich will noch einmal für unseren Antrag werben. Ich habe jetzt von allen Fraktionen gehört, dass sie sich sehr leidenschaftlich für die Bibliotheken im Land einsetzen. Wir hätten tatsächlich gern, dass wir als Parlamentarier die Hand am Ruder behalten und es nicht an die Landesregierung abgeben und sagen, die Landesregierung solle mal prüfen.
Aus der Rede von Frau Feußner habe ich ein bisschen herausgehört: Ja, wir kümmern uns um die Bibliotheken; wir machen schon ganz schön viel. - Ja, aber so soll es dann auch sein. Und es unterstreicht immer wieder: Jedes Mal in den Haushaltsverhandlungen braucht es einen Änderungsantrag von der Opposition, weil wieder vergessen wurde, dass das Geld eigentlich für die Bibliotheken fest vorgesehen war. Ich weiß nicht so ganz, ob die Bibliotheken bei der Landesregierung wirklich den Stellenwert haben, den sie haben sollten.
Daher wäre es schöner, wenn wir das behalten würden und wir in einem Fachgespräch erörtern könnten, wen wir für die Entwicklung dieses Bibliotheksplanes brauchen, wer muss dabei sein, und eben mit den Akteurinnen und
Akteuren ins Gespräch kommen können. Das ist uns jetzt ein bisschen verwehrt; das macht jetzt die Landesregierung. Aber das heißt ja nicht, dass wir das nicht auch bilateral mit den entsprechenden Akteur*innen tun können.
Herr Tillschneider ist schon gar nicht mehr anwesend; ihn interessiert es gar nicht mehr. Der Alternativantrag - Herr Gebhardt hat es schon erwähnt - ist viel zu kurz gesprungen. Einfach nur mit 50 % der Kosten irgendwie zu versuchen, die Bibliotheken zu retten - das funktioniert gar nicht. Das zeigt eigentlich, Herr Tillschneider kennt sich vielleicht in den dunkelsten Ecken des Bücherproduzenten in Schnellroda aus, aber von Bibliotheken hat er keine Ahnung. - Herzlichen Dank.
Wir haben heute die Besonderheit, dass wir zu dem Ursprungsantrag zwei Alternativanträge haben, die unabhängig voneinander gestellt worden sind. Die Hierarchie bei der Abstimmung ist eindeutig. Wir stimmen zuerst über den Ursprungsantrag ab. Wenn dieser keine Mehrheit bekommt, stimmen wir über den Alternativantrag ab, der zuerst eingereicht
worden ist; das ist der von der Koalition. Danach, wenn dieser keine Mehrheit bekommt, stimmen wir über den Alternativantrag der Fraktion der AfD ab.
Sollte allerdings der Koalitionsantrag, was ja möglich ist, eine Mehrheit erhalten, würden wir demzufolge nicht mehr über den Alternativantrag der AfD abstimmen. Ich glaube, das habe ich jetzt verständlich dargelegt. - Gut, alles klar.
Dann fangen wir an. Wer stimmt dem Antrag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drs. 8/3599 zu? - Das sind die Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen und die AfD. - Damit ist der Antrag abgelehnt worden.
Damit kommen wir zum nächsten Antrag. Das ist der Alternativantrag der Koalitionsfraktionen in der Drs. 8/3649. Wer stimmt diesem zu? - Die Koalitionsfraktionen und die Fraktion DIE LINKE. Wer ist dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - AfD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit hat dieser Alternativantrag eine Mehrheit erreicht und damit haben wir den Tagesordnungspunkt abgeschlossen.
Meine Damen und Herren! Ich wünsche Ihnen einen guten Tag; für ein „Guten Morgen“ ist es vielleicht etwas spät. Wir haben auch heute ein Programm vor uns.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ihnen liegt ein Gesetzentwurf zur zweiten Änderung des Mediengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vor, welcher von der Landesregierung heute durch mich eingebracht wird, stellvertretend für unseren Staatsminister Robra. Federführend ist - das wissen Sie - die Staatskanzlei und Ministerium für Kultur.
Das aktuelle Mediengesetz des Landes Sachsen-Anhalt wurde zuletzt im Februar 2020 geändert. Der vorliegende Gesetzentwurf enthält daher zwingend erforderliche Anpassungen aufgrund seither eingetretener medienstaatsvertraglicher Änderungen.
Am 7. November 2020 trat der Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland, der sogenannte Medienstaats- vertrag, in Kraft und löste den Staatsvertag für Rundfunk und Telemedien ab. Der Medienstaatsvertrag beinhaltet Anpassungen aufgrund des technischen Fortschritts und eines geänderten Mediennutzungsverhaltens, er setzt
Zudem ermöglicht er es dem Landesgesetzgeber, den Anteil der Landesmedienanstalten am Rundfunkbeitrag für die Förderung von landesrechtlich gebotener technischer Infrastruktur, von Projekten für neuartige Rundfunkübertragungstechnik, für Formen nichtkommerzieller Veranstaltungen des lokalen und regionalen Rundfunks sowie für Projekte zur Förderung der Medienkompetenz zu verwenden.
Mit dem Zweiten Medienänderungsstaatsvertrag traten im Juni 2022 Regelungen zur Stärkung barrierefreier Medienangebote in Kraft, die sich im Gesetzentwurf widerspiegeln. Die finanziellen Rahmenbedingungen der Rundfunkveranstalter in Sachsen-Anhalt werden dabei berücksichtigt.
Darüber hinaus wurden medienpolitische Zielsetzungen aus dem aktuellen Koalitionsvertrag umgesetzt. Ein wichtiges Anliegen der Koalition ist der Erhalt der regionalen und lokalen Medienvielfalt in Sachen-Anhalt.
Für die lokalen und regionalen Privatrundfunkveranstalter ermöglicht der Entwurf deshalb die Förderung der technischen Infrastruktur aus Mitteln des Rundfunkbeitrags. Damit nutzt das Land die genannten Möglichkeiten - zu denen ich ausgeführt habe - des Medienstaatsvertrags umfänglich.
Zudem wird für die lokalen kommerziellen Fernsehveranstalter zur Förderung der lokalen Medienvielfalt eine weitergehende Förderung aus Landes- oder Drittmitteln möglich, die über die Medienanstalt Sachsen-Anhalt staatsfern organisiert wird. Für das Haushaltsjahr 2024
Bei der terrestrischen Hörfunkverbreitung über UKW wird das Abschaltdatum gestrichen. Da- mit folgt Sachsen-Anhalt den anderen wenigen Ländern, die noch an einem Datum fest- gehalten haben. Ziel bleibt es jedoch, die digitale terrestrische Hörfunkverbreitung anzustreben, ohne dabei die wirtschaftliche Existenz der hiesigen Rundfunkunternehmen zu gefährden. Die Branche steht ohnehin aufgrund der Veränderungen im Werbemarkt unter einem enormen Druck.
Mit dem Entwurf wird zudem eine Modernisierung des im Jahr 2013 in Kraft getretenen Mediengesetzes angestrebt, was unter anderem eine Anpassung an das veränderte Medienumfeld und an das veränderte Mediennutzungsverhalten erfordert. Plattformen und Intermediäre spielen hierbei eine immer größer werdende Rolle. Zudem sollten digitale Kommunikationswege gestärkt und geschlechtergerechtere Sprache durch weitgehende sprachliche Anpassungen gefördert werden.
Adressat vieler Regelungen des Entwurfs ist die Medienanstalt Saschen-Anhalt, welche ihrerseits ihre Einnahmen nahezu ausschließlich aus Mitteln des Rundfunkbeitrags deckt. Belastungen des Landeshaushalts sind somit mit dem Entwurf grundsätzlich nicht verbunden.
Zu den Inhalten der Novelle und dem Ergebnis der durchgeführten Anhörungen verweise ich im Übrigen auf die Ausführungen zu der Begründung zu dem Gesetzentwurf. Fragen zu der Anhörung und zu dem Gesetzentwurf werden nach dem bewährten Verfahren von der zuständigen Stelle der Landesregierung im Fachausschuss wie immer beantwortet.
Mit Blick auf die am 9. Juni 2024 anstehen- den Kommunalwahlen in Sachsen-Anhalt möchte ich insbesondere auf die Änderung zur Wahlwerbung - das ist sicherlich für Sie alle sehr interessant - im kommerziellen Lokalfernsehen hinweisen, die bei einem zügigen Gesetzgebungsverfahren bereits in diesem Jahr greifen könnte.
Im Ergebnis bitte ich Sie für die Landesregierung daher um die Zustimmung zu dem Gesetzentwurf. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Ministerin Feußner. - Es gibt keine Fragen. Deswegen können wir in die Debatte einsteigen. Es ist eine Fünfminutendebatte vereinbart worden. Den Anfang macht Herr Rausch für die AfD-Fraktion.