Protocol of the Session on January 26, 2024

Sie kennen das: Man stellt sich vor, sagt, welchen Ausschüssen man angehört und was das Haus so macht. Bei Schülerinnen und Schüler ist der Umstand, dass der Landtag für das Schulgesetz zuständig ist, ein beliebtes Thema. Die Schulpflicht ist im Schulgesetz und in der Landesverfassung verankert. In diesem Zusammenhang ist die Frage, ob dies nicht abgeschafft werden kann, ganz beliebt. Die harte Antwort: Das könnten wir, machen wir aber nicht.

Dann fragen sie mich zumeist, warum es die Schulpflicht gibt. Dann nehme ich sie mit auf eine historische Reise, und zwar 150 Jahre zurück. Zu dieser Zeit hätten sie nicht im Landtag gesessen, sondern bei ihren Eltern auf dem Feld, im Betrieb oder in der Werkstatt gearbeitet. Ich sage ihnen, dass es eine große Errungenschaft ist, dass über die Jahrhunderte alle Kinder zur Schule gehen durften und es nicht mehr bezahlen mussten. Heute gibt es eben die Schulpflicht. Es ist also eine Errungenschaft.

Das Gleiche gilt für die Lernmittelfreiheit für Kinder aus Familien mit geringen Einkommen. Die entsprechende Verordnung ist schon ein paar Jahre alt, und zwar elf Jahre, um genau zu sein. Und ja, sie muss überarbeitet werden. Deswegen können Sie heute unseren Antrag ruhigen Gewissens beschließen; denn damit beauftragen wir die Landesregierung zu überprüfen, ob der Kreis der Berechtigten noch der richtige ist und ob die digitalen Lernmittel einfließen müssten. Insofern brauchen wir eine Modernisierung.

Für die Lernmittelfreiheit hat meine Partei - das können Sie im Wahlprogramm nachlesen - große Sympathie. Wenn wir uns dies eines Tages leisten können, dann sind wir dabei. Sie kennen aber den Landeshaushalt: Wir werden also das optimieren müssen, was wir auf dem Tisch haben.

Eine Anmerkung zu dem Antrag der AfD-Fraktion zu dem Thema Verfassung. Ich will weg- lassen, dass eine Verfassungsänderung anders aussieht, als es der Antrag beschreibt. Ich habe nicht ganz verstanden, warum Sie, wenn Sie schon Baden-Württemberg vorschlagen, hinter das zurückfallen wollen, was in BadenWürttemberg in der Verfassung steht. Darin

geht es nicht nur um eine Lernmittelfreiheit für öffentliche Schulen.

Der Antrag fällt übrigens auch hinter die Rechtslage in Sachsen-Anhalt zurück; denn auch Kinder an privaten Schulen haben die Möglichkeit, sofern die Eltern nicht das entsprechend Einkommen haben, die Kosten für Lernmittel ersetzt zu bekommen. Das wollen wir nicht abschaffen,

(Beifall bei den GRÜNEN)

was einer der Gründe dafür ist, dass wir Ihren Antrag ablehnen.

(Beifall bei der SPD - Zustimmung bei der CDU)

Ich bitte um Zustimmung zu dem Alternativantrag der Koalition. Ich glaube, wenn die Beratungen im Ausschluss abgeschlossen sind, dann gibt es hierfür eine gute Lösung. - Vielen Dank.

Es gibt keine Fragen. - Herr Mertens spricht für die AfD.

(Beifall bei der AfD)

Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Damen und Herren Abgeordnete! Der vorliegende Antrag der Linksfraktion zu der Frage der Erweiterung des Bezieherkreises für Lernmittel-

kostenerstattung ist vor allem hinsichtlich seiner Begründung natürlich erst einmal völlig richtig. Denn natürlich ist es so, dass die letzten Jahre, vor allem das letzte Jahr, eine selten gesehene Steigerung der Lebenshaltungskosten mit sich gebracht haben. Allein die Inflationsrate mit 6 % im Jahresdurchschnitt 2023 trägt hierzu massiv bei und wir haben über die Preissteigerungen, bspw. im Bereich der Lebensmittel von bis zu 27,5 %, noch kein Wort verloren.

Dass die Einkommen derweil nicht in dem- selben Maße gestiegen sind, ist allgemein bekannt. Über die Gründe hierfür wurde auch in diesem Hohen Haus schon hoch und runter diskutiert. Am Ende muss man allerdings das Gefühl bekommen, dass sich Bund und Länder gegenseitig die Schuld dafür zuschieben, wer nun die größere Verarmungspolitik betreibt.

Unabhängig davon geht uns als AfD-Fraktion der Antrag der LINKEN aber nicht weit genug. Eine möglichst gute Bildung für alle Bevölkerungsschichten ist einer der Grundpfeiler für dieses verhältnismäßig ressourcenarme Land. Daher schlagen wir die Einführung einer generellen Lernmittelfreiheit und deren Verankerung in der Landesverfassung vor. Dies würde dazu beitragen - auch das wurde bereits von meinem Vorredner aus dem historischen Kontext hergeleitet -, alle schulpflichtigen Kinder und deren Familien finanziell zu entlasten, aber natürlich insbesondere diejenigen mit einem geringen Einkommen.

Dies würde sicherstellen, dass kein Kind aufgrund finanzieller Einschränkung benachteiligt wird und dass alle Kinder die gleichen Lernmöglichkeiten haben. Auf den sowohl möglichen als auch heute schon gebrachten Ein-

wand, dass sich das Land Sachsen-Anhalt dies nicht würde leisten können, möchte ich Ihnen entgegnen, dann werden die Prioritäten einfach falsch gesetzt.

(Beifall bei der AfD)

Gelder für die klimareligiös fundierte sogenannte Energiewende und für die Folgen der Massenmigration - um zwei wesentliche Punkte des Geldverbrennens in diesem Land zu nennen - haben Sie anscheinend immer. Und anstatt mit einer erdrückenden Steuer- und Abgabenpolitik den Bürgern an immer neuen Stellen das Geld aus der Tasche zu ziehen, hätten Sie diesbezüglich einmal die Möglichkeit, den Leuten an der richtigen Stelle etwas zurückzugeben.

Ein letzter Punkt. Frau Hohmann, den Vorwurf, dass wir im Parlament gegen sozial Schwächere hetzen würden, weise ich für mich als auch für die Fraktion entschieden zurück.

(Sebastian Striegel, GRÜNE: Das ist bei Ihnen Programm!)

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der AfD)

Als Nächster spricht Herr Bernstein.

(Guido Kosmehl, FDP: Er verzichtet!)

- Er verzichtet. - Dann spricht jetzt Frau Sziborra-Seidlitz für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. - Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Meine Tochter besucht ein Gymnasium bei uns im Harz. Zu Beginn des Schuljahres habe ich für meine Tochter insgesamt ca. 150 € für Schulbücher und Arbeits- hefte bezahlen müssen. Ich habe Glück; denn ich als Abgeordnete habe wie Sie alle ein relativ großzügiges Einkommen und kann mir das für mein Kind leisten.

Für viele andere Menschen mit geringem Einkommen ist das in Sachsen-Anhalt nicht so einfach. Man zahlt in Sachsen-Anhalt zwischen 1 € und 3 € pro Schuljahr für das Ausleihen eines Schulbuches pro Schuljahr. Das klingt zwar auf den ersten Blick wenig, wenn man aber die weiteren Kosten bedenkt, die im Laufe des Schuljahres hinzukommen, bspw. für Schreibhefte, Blöcke, Hefter, Schreibutensilien, Sportzeug, Geometriewerkzeug usw., dann zeichnet sich ein anderes Bild. Ausgaben für Schulausflüge, für Klassenfahrten, für Schulranzen usw. sind noch gar nicht eingerechnet. Am Ende des Schuljahres können sich dadurch selbst bei denen, die Schulbücher nur leihen müssen, mehrere Hundert Euro ansammeln.

Im 19. Jahrhundert war es eine Bürgerbewegung, die in Deutschland den freien Zugang zur Bildung erkämpfte. In der Verfassung der Weimarer Republik wurde festgeschrieben, dass Unterricht und Lernmittel an Volksschulen unentgeltlich sein sollen. Die Weimarer Republik beeinflusst die Demokratie, in der wir leben, bis heute. Wir haben viele Lehren aus der Weimarer Republik gezogen, besonders aus ihrem Ende und über die Wichtigkeit, die Demokratie vor Rechtsextremen, wie sie leider jetzt wieder in den Parlamenten sitzen, zu schützen.

(Florian Schröder, AfD: Was ist denn mit den Linksextremen!)

Aber auch die Lernmittelfreiheit hätten wir in Sachsen-Anhalt als eine Lehre aus der Weimarer Republik beibehalten können und sollen. Doch eine Lernmittelfreiheit, in der zumindest die Schulbücher für die Schülerinnen kostenlos sind, gibt es so nur noch in Thüringen, Baden-Württemberg, Hessen, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern. Frau Hohmann hat es schon gesagt. In allen anderen Bundesländern zahlt man die Lernmittel anteilig oder sogar vollständig.

Wir wissen, dass der Bildungserfolg bundes- weit stark vom Einkommen und dem Bildungsstand der Eltern oder Sorgeberechtigten abhängt. Das hat uns nicht zuletzt die letzte PISA-Studie erneut eindrücklich aufgezeigt und das ist ein Baustein. Eine Wiedereinführung der Lernmittelfreiheit in Sachsen-Anhalt wird das gesamte Problem nicht lösen, aber es wird immerhin etwas mehr Chancengleichheit für Kinder aus ärmeren Familien schaffen können.

Wir sind es den Kindern schuldig, dass wir sie in den Mittelpunkt unserer Bildungspolitik stellen. Kinder sind die Autobauerinnen, Architektinnen oder Handwerkerinnen von morgen. Kinder werden Wissenschaftlerinnen oder Ingenieurinnen. Die Kinder von heute sind auch die Politikerinnen von morgen. Wir sind es den Kindern in Sachsen-Anhalt schuldig, ihnen den bestmöglichen Zugang zu Bildung zu verschaffen, weil es unser Land nötig hat.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Der Antrag der Fraktion DIE LINKE ist dafür ein guter Anfang, genauso übrigens wie der

Alternativantrag der Koalitionsfraktionen. Wir Bündnisgrüne kämpfen darum, dass es in Zukunft in Sachsen-Anhalt wieder eine Lernmittelfreiheit gibt. Die ersten Schritte gehen wir gern gemeinsam; denn Lernmittelfreiheit muss das Ziel sein.

Wir stimmen den Anträgen zu. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Dann kommt Herr Borchert für die CDU-Fraktion an das Rednerpult. - Sie haben das Wort. Bitte sehr.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema „Lernmittelentlastung ausweiten“, von Frau Hohmann intensiv erklärt und sachlich begründet, ist nachzuvollziehen. Wir hatten im Vorfeld Gespräche darüber, wie wir damit umgehen wollen. Wir als CDU-Fraktion stehen logischerweise wie alle anderen hier im Saal zu unseren Schülern in unserem Land und sind deshalb der Meinung, dass man, wenn man es angeht, richtig angehen sollte. Das hat meine Ministerin schon erwähnt.

Wenn man bedenkt, dass die derzeitige Lernmittelkostenentlastungsverordnung seit dem 17. April 2013 in Kraft ist, seit elf Jahren, dann ist es, glaube ich, nicht verkehrt, diese im Komplex zu betrachten und all das neu zu bewerten, was sich in unserer Gesellschaft in den vergangenen elf Jahren verändert hat.

Neben der möglichen Erweiterung des Personenkreises, was Frau Hohmann bzw. die Fraktion DIE LINKE vorgeschlagen hat, die zu einer Lernmittelkostenentlastung berechtigt sind, sind auch neue Formen der Entlastung und vor allem die Bezugnahme auf die neuen Möglichkeiten des digitalen Unterrichts wichtige Aspekte bei einer Neubewertung.

Wenn Schulbücher vom Schulbeginn bis zum Abitur laut Statistik etwa 1 500 € kosten sollen - darin sind die digitalen Geräte noch gar nicht eingerechnet -, dann ist das schon eine Menge Geld für viele, die sich das nicht leisten können.

Die Bildung - ich komme wieder zu meinem Lieblingsthema - ist nach wie vor Ländersache. Ich kann damit gleich auf meine Vorrednerin reagieren. In diesem Bereich wäre sicherlich eine bundeseinheitliche Richtlinie und Finanzierung durch den Bund im Interesse aller Beteiligten. Denn wir haben in allen 16 Bundesländern dasselbe Ziel, das Beste für unsere Kinder zu machen.

(Dr. Falko Grube, SPD: Grundgesetz ändern!)

Was sagt die Praxis? - Fünf Bundesländer stellen die im Unterricht genutzten Bücher kostenlos zur Verfügung. Sieben Bundesländer haben eine eingeschränkte Lernmittelfreiheit. In vier Bundesländern gibt es gar keine mehr. In vier Ländern zahlen die Mittel die Kommunen, in den anderen die Länder, in Nordrhein-Westfalen zwei Drittel die Städte und Kreise, ein Drittel die Eltern. In MV zahlen alle Eltern einen Pauschalbetrag.

Es ist also ein heilloses Durcheinander, wenn man durch die Länder schaut. Muss das sein? Kann man sich nicht darüber unterhalten - die GRÜNEN haben ja das Sagen in Berlin -, ob

man eine einheitliche Regelung auf Kosten des Bundes finden kann, um uns alle in die gleiche Richtung zu bringen?