Die Einbringerin steht bereits in den Start- löchern: Frau Hohmann für die Fraktion DIE LINKE. - Sie haben das Wort.
Recht schönen Dank. - Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Lernmittelfreiheit ist ein Konzept, das in Deutschland auf Forderungen aus dem Jahr 1848 zurückgeht, als man Bildung unabhängig vom Einkommen der Eltern ermöglichen wollte. Schon damals hat man gewusst, dass Armut und die Chance auf Bildung oft zusammenhängen.
Auch heute hängen Bildungschancen fast nirgendwo so sehr von der sozialen Herkunft der Eltern ab wie in Deutschland. Die Ergebnisse der jüngst erschienenen PISA-Studie belegen das
erneut. Laut Schätzungen lebt mindestens ein Viertel der knapp 11 Millionen Schülerinnen und Schüler Deutschlands in prekären Verhältnissen. Das schlägt sich auch in der Statistik nieder. Laut dem Hochschulbildungsreport 2020 schafften es nur rund 21 % der Grundschulkinder aus Arbeiterfamilien auf eine Hochschule. Kinder aus Akademikerhaushalten erreichen dagegen eine dreimal so hohe Quote, nämlich 74 %.
Sehr geehrte Damen und Herren! So wie in fast allen Bildungsfragen ist auch die Lernmittelfreiheit in den 16 Bundesländern ganz unterschiedlich geregelt. Für fünf Bundesländer besteht weitgehende Lernmittelfreiheit. In sieben Bundesländern gibt es eine eingeschränkte Lernmittelfreiheit und in vier Bundesländern existiert keine Lernmittelfreiheit. Neben Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland gehört Sachsen-Anhalt als einziges ostdeutsches Bundesland dazu. Begründet wird die seit dem Schuljahr 2003/2004 landesweit geltende Bestimmung damit, dass sich die Landesregierung aufgrund der schwierigen und sicherlich auch Ihnen nicht unbekannten Haushaltslage entschlossen habe, das System der Lernmittelversorgung neu zu ordnen. Man hat das also vor 20 Jahren festgestellt.
Seit dem Schuljahr 2003/2004 erfolgt die Entlastung von Lernmittelkosten zum einen in Form der Ausleihe von Lernmitteln gegen Entrichtung einer Leistungsgebühr - wir sagen auch Leihgebühr dazu - sowie zum anderen in Form der gebührenfreien Nutzung von Lernmitteln und Lernsoftware, die für den ausschließlichen Gebrauch in der Schule beschafft wurden. Für die Durchführung des Lernmittelverfahrens an der Schule ist die Schulleiterin oder der Schulleiter verantwortlich. Ich erwähne das nur deshalb, weil oftmals unklar ist, wie das Ganze zustande kommt.
Die Auswahl und die Einführung der Lernmittel obliegen der Gesamtkonferenz. Sie beschließt ebenfalls die Bestellliste für die einzelnen Schuljahrgänge auf der Grundlage der Auswahl der Lernmittel durch die zuständigen Fachkonferenzen. Danach wird für jede Schule im Rahmen der für die Lernmittelkostenentlastung zur Verfügung stehenden Landesmittel ein Vergütungsbeitrag pro Schuljahr beim Landesschulamt bereitgestellt. Das heißt: Das, was wir im Haushalt beschließen, wird dort bereitgestellt.
Dabei gibt es natürlich auch Unterschiede. Der Richtwert für die Schülerinnen und Schüler in der Primarstufe, also in der Grundschule, liegt bei 13 €. In der Sekundarschule beträgt der Richtwert 39 € pro Schüler. In der Sekundarstufe 2 sind es 45 € oder 20 €, je nachdem, ob man das Lehrbuch mit oder ohne Lehrplan bestellt. Für die Förderschulen gibt es einen Richtwert von 17 € pro Schüler und pro Schuljahr.
Zu diesem Verfügungsbetrag kommen noch die Leihgebühren dazu, nämlich die Leihgebühren, die die einzelne Schule pro Schüler einnimmt. Diese betragen 3 € für jedes aus- geliehene Buch. 2 € bezahlen Eltern ab drei Kindern, und 1 € bezahlen Eltern, wenn sie mehr als fünf Kinder haben. Die Leihgebühr von 1 € gilt zusätzlich auch für weitere Personen. Dazu zählen unter anderem Bezieherinnen und Bezieher von Sozialleistungen nach dem SGB II, dem SGB VIII oder dem SGB XII sowie Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Meine Damen und Herren! An der Stelle entsteht ein bisschen die Ungerechtigkeit. Schulen, die in einem Brennpunkt liegen oder die sich in einem Quartier befinden, in denen viele Schülerinnen und Schüler lernen, deren Eltern auf soziale Leistungen angewiesen sind, bekommen einen reduzierten Gebührensatz, der auf den Verfügungsrahmen on top drauf- gesetzt wird. Schulen, in denen viele Schülerinnen und Schüler lernen, bei denen die Sozialleistungen keine große Rolle spielen, haben einen größeren Verfügungsrahmen als diejenigen Schulen, in denen viele von den Leistungen abhängig sind. Das ist eigentlich schon seit 20 Jahren eine große Ungerechtigkeit.
Ich denke, wir sollten, wenn wir uns in den Beratungen mit dem Antrag auseinander- setzen, darauf schauen, wie man hierfür einen Ausgleich erreicht.
Sehr geehrte Damen und Herren! Das Netzwerk gegen Kinderarmut beschäftigt sich schon seit Längerem mit der Situation der Leihgebühren an unseren Schulen. Nach Gesprächen mit dem ehemaligen Bildungsminister Herrn Tullner und der derzeitigen Bildungsministerin Frau Feußner kamen wir in dieser Sache leider nicht zu einem Ergebnis. Deshalb bringen wir heute diesen Antrag ein.
An dieser Stelle möchte ich mich ausdrücklich bei den Mitgliedern des Netzwerks gegen Kinderarmut für ihr langjähriges Engagement bedanken.
ob wir eine gänzliche Lernmittelfreiheit haben möchten oder erst einmal eine Erweiterung des Kreises der Anspruchsberechtigten auf ermäßigte Leihgebühren fordern sollten. Wir haben uns für das Letztere entschieden. Warum soll dies jetzt auch für die Bezieherinnen und Bezieher von Wohngeld und Kinderzuschlag gelten? - Ganz einfach: Weil mittlerweile beide Personengruppen auch zu dem Kreis der Anspruchsberechtigten gehören, die vom Bildungs- und Teilhabepaket partizipieren. Demzufolge ist es nur gerechtfertigt, dies auch bei den Leihgebühren zu berücksichtigen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Nun möchte ich noch einige Anmerkungen zu den Alternativanträgen vorbringen. Ganz ehrlich, bei dem Antrag der AfD-Fraktion hatte ich sofort eine Assoziation im Kopf, und zwar zu dem Märchen „Der Wolf und die sieben Geißlein“.
Die AfD-Fraktion, wie man sie hier im Parlament erlebt und die wirklich keinen Moment auslässt, über Zugewanderte oder Bürgergeldempfängerinnen zu hetzen und zu schimpfen, stellt auf einmal auf die soziale Gerechtigkeit ab. Das ist so leicht durchschaubar. Glauben Sie mir, auch die sieben Geißlein haben mit Sicherheit dazugelernt.
Dem Alternativantrag der Koalition können wir zustimmen, wenn unser Antrag nicht beschlossen wird, da die Zielrichtung auch der unseres Antrages entspricht. Vielleicht kommen wir am Ende des Prozesses dazu, dass wir uns in die Reihen der Bundesländer einfügen können, die eine eingeschränkte oder weitgehende Lernmittelfreiheit vorhalten. Das wäre wirklich
super. Gerade in der Zeit der zunehmenden Digitalisierung an unseren Schulen muss man natürlich auch darüber nachdenken, ob Leih- gebühren überhaupt noch zeitgemäß sind. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke, Frau Hohmann. - Wir steigen nunmehr in die Dreiminutendebatte ein. Frau Feußner ist für die Landesregierung bereits auf dem Weg zum Rednerpult und hat nunmehr das Wort. - Bitte sehr.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Den Erziehungsberechtigten obliegt die Pflicht, die Schülerinnen und Schüler mit allen für den Schulbesuch notwendigen Materialien auszustatten. Sie werden dabei nicht alleingelassen.
wurde ab dem Schuljahr 2003/2004 durch die Entlastung von Lernmittelkosten in Form der Ausleihe von Lernmitteln gegen Entrichtung einer Leihgebühr abgelöst. Damit ist SachsenAnhalt nicht allein. Frau Hohmann hat auch ein paar Beispiele genannt. In sechs weiteren Ländern besteht ebenfalls keine Lernmittelkostenfreiheit.
Der Gesetzgeber hat mit § 72 Abs. 1 des Schulgesetzes die Möglichkeit geschaffen, im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel - damit sind wir schon bei einem Problem; man kann sich immer vieles wünschen; ich mir auch - die
Erziehungsberechtigten von den Kosten der Lernmittel zu entlasten. Dabei werden Familien mit mehreren schulpflichtigen Kindern bzw. sozialschwache Familien besonders entlastet. Seit mehreren Jahren wird die Lernmittelkostenentlastung durch einen Landesanteil in Höhe von 5 Millionen € und durch Einnahmen aus Leihgebühren in Höhe von ca. 2,6 Millionen € finanziert. Hierzu hat sich zumindest bisher bildungspolitischer Konsens eingestellt.
Die Leihgebühr wird grundsätzlich entsprechend der Anzahl der entliehenen Lernmittel erhoben. Sie beträgt 3 € je Einheit und pro Jahr. Kinder und Jugendliche, für die Hilfe zur Erziehung in stationärer Form durch den örtlichen Träger der Jugendhilfe geleistet wird, Empfänger von Leistungen nach der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach SGB II, Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII und Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zahlen eine verminderte Gebühr in Höhe von 1 € pro Schulbuch als Druckausgabe oder als digitales Lernmittel pro Jahr. Übrigens kostet das digitale Lernmittel auch Geld, das ist nicht gebührenfrei. Für Mehrkindfamilien reduziert sich die Leistungsgebühr ab dem dritten schulpflichtigen Kind auf 2 € und ab dem fünften schulpflichtigen Kind auf 1 € pro Schulbuch als Druckausgabe oder als digitales Lernmittel pro Jahr.
Was heißt das nun in der Praxis? - Bei Teilnahme am Ausleihverfahren gegen Gebühr wären bei Zahlung des Regelsatzes von 3 € pro Buch und ca. zehn Büchern, die auszuleihen sind, für ein Kind insgesamt 30 € zu entrichten. Das entspricht dem Kaufpreis von maximal zwei Schulbüchern oder sogar nur einem Schulbuch je nach Jahrgangsstufe und Fach. So teuer ist ein Schulbuch. Es kostet immer ca. 20 € im Schnitt. Manche sind noch ein
bisschen preiswerter. Diese Summe verringert sich nochmals erheblich auf entweder 20 € oder 10 €, wenn einer der beschriebenen Minderungstatbestände geltend gemacht werden kann. Das gilt übrigens für digitale oder analoge Lernmittel gleichermaßen.
Eine einfache Erweiterung des Kreises derjenigen, die für eine reduzierte Leihgebühr zum Ansatz gebracht wird, ist aus meiner Sicht an dieser Stelle zu kurz gedacht. Eine Vielzahl von Ermäßigungen für öffentliche Leistungen und direkte Zuschüsse bilden immer ein komplexes System. Man muss sich einmal vorstellen, was Schule sowieso alles schon leisten muss. Wenn man dann noch kontrollieren muss, wer welche Leistung erhält - das machen sie schon -, aber wenn man dann noch dar- über hinausgeht, dann verliert man den Überblick.
Es gilt, erst einmal das große Ganze zu betrachten, bevor wir an einzelnen Stellschrauben drehen. Ich bitte darum, dass wir uns gern auch im Sinne des Alternativantrags der Koalitionsfraktionen im Fachausschuss über dieses Thema weiter austauschen. - Vielen Dank.
Frau Feußner, Herr Lippmann hat dazu eine Frage. Diese kann er jetzt stellen. Wir sind im Dreiminutenmodus. - Sie haben also maximal eine Minute Zeit.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Frau Feußner, ich erinnere mich noch ziemlich genau an die Zeit, als diese Leihgebühr eingeführt wurde.
Sie hat damals dazu geführt, dass sich das gesamte System massiv verteuert hat; denn die Lehrbücher konnten dann nicht mehr, wie wir das vorher die ganzen Jahre lang gemacht haben, sechs, sieben oder acht Jahre lang benutzt werden, sondern sie mussten nach einer Vereinbarung mit den Verlagen - denn sie waren aus der Urheberrechtsregelung, der Kostenfreiheit herausgefallen - spätestens nach vier Jahren praktisch entsorgt werden.
Der vierte Besitzer des Buches bekam diese dann sozusagen zwangsweise mit nach Hause. Diese Bücher mussten aus dem Bestand herausgenommen werden, sodass wir einen viel, viel größeren Umlauf dieser Bücher haben, die natürlich auch teuer waren. Das Geld der Eltern ging komplett an die Verlage und ist dem Land eigentlich gar nicht zugutegekommen. Ist das bis heute so?
Es gibt Verträge mit den Verlagen; das ist klar. Wir bekommen entsprechende Vergünstigungen. Das sind Vertragsverhandlungen, die das Land bzw. die das Ministerium mit den Verlagen führt. Ich muss nach vier Jahren zwar neue Schulbücher kaufen, das ist richtig, aber ich muss die alten Bücher nicht vernichten. Die können weiterhin als Klassensätze benutzt werden und sie werden auch gebraucht.
Zudem gibt es gewisse Maßnahmen im Zusammenhang mit der Sorgfalt, die vonseiten der Kinder und Jugendlichen bzw. der Schüler umgesetzt werden müssen. Wir wissen, wie man
mit etwas umgeht, wenn es nichts kostet. Deshalb haben wir uns damals - ich kann mich noch gut daran erinnern - für eine Leihgebühr entschieden, weil dies einen gewissen Anspruch an den Erhalt des Arbeitsmaterials stellt. - Vielen Dank.
Damit kommen wir zu der Debatte der Fraktionen kommen. Für die SPD spricht Herr Grube. - Sie haben das Wort.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Hohes Haus! Einer meiner liebsten Termine, die ich in diesem Hohen Hause habe, sind Termine mit Schulklassen, die den Landtag besuchen.
Diese Termine sind für einen selbst bereichernd und sie holen einen ein wenig aus dieser Politikbrabbelsprache heraus. Das sind einfach schöne Termine.
Sie kennen das: Man stellt sich vor, sagt, welchen Ausschüssen man angehört und was das Haus so macht. Bei Schülerinnen und Schüler ist der Umstand, dass der Landtag für das Schulgesetz zuständig ist, ein beliebtes Thema. Die Schulpflicht ist im Schulgesetz und in der Landesverfassung verankert. In diesem Zusammenhang ist die Frage, ob dies nicht abgeschafft werden kann, ganz beliebt. Die harte Antwort: Das könnten wir, machen wir aber nicht.