Protocol of the Session on January 25, 2024

(Beifall bei der CDU)

Aber ebenso dankenswert - deswegen möchte ich das erwähnen - ist es, dass auch das Land sich der Aufgabe des Katastrophenschutzes bereits mit einer hohen Priorität widmet. So hat es der Kollege Striegel bereits gesagt. Das Zukunftskonzept für das Institut für Brand- und Katastrophenschutz in Heyrothsberge wurde erarbeitet. Dort wurden Arbeitsgruppen mit jeweils fachlicher Fokussierung eingesetzt, um sich den Spezialthemen Aus- und Fortbildung, Attraktivität von Beschäftigungsverhältnissen und der Liegenschaft an sich widmen zu können.

Der Innenausschuss wurde hierüber informiert und dies erfolgt auch weiterhin.

Zum Thema „Bestandsaufnahme aller zur Verfügung stehenden Kräfte und Ressourcen“ kann man sagen, dass auch das bereits erfolgt, und zwar seit vielen, vielen Jahren, nämlich seit 1997, im Rahmen einer periodischen Berichterstattung. Dazu erfolgt eine Analyse zur Erfassung des jeweiligen Standes der Katastrophenschutzbehörden zur Abwehr von Katastrophen.

Außerdem wurde im September 2022 eine Arbeitsgruppe gegründet, um sich auf neue Anforderungen zur Bewältigung von Katastrophenlagen einzustellen. Auch hierbei ist vor- gesehen, dass deren Ergebnisse im zweiten Quartal 2024 vorgestellt werden.

Richten wir den Fokus auf die Erhöhung der Vorhaltung materiell-technischer Ressourcen, bleibt zu sagen, dass auch hierbei das Land

bereits aktiv geworden ist und plant, ein entsprechendes Katastrophenschutzlager aufzubauen und vorzuhalten.

(Zustimmung von Guido Heuer, CDU)

Auch das Thema Fachkonferenzen wurde bereits in Ansätzen berücksichtigt. So gab es ein Katastrophenschutz-Netzwerktreffen im Mai des vergangenen Jahres. Auch dies soll im Jahr 2024 fortgeführt werden.

Ich will damit das Thema nicht wegwischen. Ich will nur aufzeigen, dass sich Teile der Anträge bereits in der Umsetzung befinden. Natürlich ist die Stärkung des Bevölkerungs- und Katastrophenschutzes ein Thema, das sich ständig weiterentwickelt und das auch ständig weiter begleitet werden muss. Hierbei sind wir am Ball geblieben und hierbei werden wir auch weiterhin am Ball bleiben. Natürlich wünschen wir uns auch, dass der Bund das genauso beherzt macht wie das Land.

(Zustimmung von Angela Gorr, CDU, von Guido Heuer, CDU, und von Markus Kurze, CDU)

Wir werden über das Thema gern weiter beraten und bitten daher um die Überweisung des Antrages zur federführenden Beratung in den Innenausschuss und zur Mitberatung in den Finanzausschuss. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Ich danke auch. - Der letzte Debattenredner ist Herr Henke.

(Unruhe)

- Die anderen sollten die Lautstärke der Gespräche etwas minimieren; das wäre hilfreich. Unterhalten kann man sich draußen. - Herr Henke, bitte.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Ministerin, ich will nicht in Abrede stellen, dass in der Tat seitens des Landes einiges in Sachen Katastrophenschutz und Hochwasserbekämpfung vorangetrieben wurde. Aber ich selbst habe den Eindruck - auch durch meine ehrenamtliche Arbeit in einer dieser Hilfsorganisationen -, dass sich die Hilfsorganisationen insgesamt an manchen Stellen nicht gehört und auch nicht mitgenommen fühlen. Das muss vielleicht besser angegangen werden.

Katastrophen, große Notfälle kündigen sich nicht an, sind selten oder gar nicht vorhersehbar. Sie fragen auch nicht: Seid ihr finanziell, personell und materiell-technisch gut aufgestellt? - Nein, sie kommen einfach. Und wenn sie kommen, dann mit voller Wucht. Darauf - auf Hochwasser, Großbrände, Chemieunfälle, Havarien und was alles denkbar ist - müssen wir mit einer angemessenen Zahl an Kräften und an Mitteln vorbereitet sein, und zwar nicht irgendwie, sondern wir müssen bestens vorbereitet sein, inklusive wirksamer Logistik und Koordination. Dazu gehört eben auch eine regelmäßige Bewertung des bisherigen Risiko-, Krisen- und Katastrophenmanagements.

Dafür bedarf es auch einer sogenannten - ich nenne es einmal so - Generalinventur. Es braucht im Austausch mit allen handelnden Akteuren auch eine Debatte über Schwachstellen - auch das fordern die Hilfsorganisationen -,

eine Debatte über die Ausstattung, über offene Bedarfe, über notwendige Finanzmittel. Ich denke nur an das Thema Löschwasserversorgung, das einige Kommunen gar nicht umfänglich leisten können. Es braucht Schlussfolgerungen und Nachsorge aus vorangegangenen Ereignissen sowie Vorbereitung und Vorsorge auf mögliche Risiken.

Ich denke, das sind die grundlegenden Bedingungen für eine erfolgreiche Krisen- und Ereignisbewältigung. Nach der Katastrophe ist vor der Katastrophe. Dabei verknappt sich die Zeit. Die knappe Zeit sollten wir nutzen und gemeinsam mit den Landkreisen, mit den kreisfreien Städten und allen Akteuren der Hilfsorganisationen hierzu einen entsprechenden Austausch führen.

Deshalb - das sage ich mit einem Dank im Voraus - würden wir uns sehr freuen, wenn Sie unseren Antrag in die Ausschüsse überweisen. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Damit sind wir am Ende der Debatte und kommen zum Abstimmungsverfahren.

Abstimmung

Mir liegt der Antrag vor, dass eine Überweisung zur federführenden Beratung in den Innenausschuss und zur Mitberatung in den Finanzausschuss erfolgen soll. Wer dem zustimmen kann, bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind fast alle, bis auf eine Partei. Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN enthält sich der Stimme.

(Zuruf)

- Nein, mindestens zwei.

(Zuruf von Cornelia Lüddemann, GRÜNE - Weitere Zurufe)

- Es tut mir leid, es war nicht sichtbar, dass Sie dafür gestimmt haben. Wir können es notfalls wiederholen. Sie können dann gern mitmachen, damit wir eine breite Einigkeit haben.

(Cornelia Lüddemann, GRÜNE: Ja, bitte!)

Wer der Überweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Jetzt ist es einstimmig.

Wir kommen zu dem

Tagesordnungspunkt 19

Beratung

CSD-Veranstaltungen besser schützen - Vielfalt stärken

Antrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 8/3607

Alternativantrag Fraktionen CDU, SPD und FDP - Drs. 8/3650

Einbringen wird den Antrag Frau Quade. - Bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Schwule, Lesben, Bisexuelle, trans- und inter- geschlechtliche sowie queere Menschen kämpfen seit Jahrzehnten für ihre bürgerlichen

Rechte, gegen ihre gesetzliche, politische und gesellschaftliche Diskriminierung, gegen Ausgrenzung und Herabwürdigung. Sie kämpfen auch immer noch und immer wieder gegen sie betreffende vorurteilsmotivierte Gewalt. Es ist ein langer Kampf.

Im deutschen Kontext ist es auch ein Kampf gegen das Fortwirken nationalsozialistischer Ideologie und Gesetzgebung nach 1945. Die Bundesrepublik übernahm mit § 175 des Strafgesetzbuches NS-Recht in den Bestand der Normen eines demokratischen Staates, wohl wissend, dass Homosexuelle eine Opfergruppe des Nationalsozialismus waren, in Konzentrationslager deportiert und Tausende von ihnen ermordet wurden.

Die DDR griff zur Kriminalisierung Homosexueller auf preußisches Recht zurück. Im Jahr 1988 strich die Volkskammer den § 175 des Strafgesetzbuches der DDR, welcher regelmäßig schon vorher nicht mehr angewandt wurde. Erst 1994 hob die Bundesrepublik die Strafbarkeit homosexueller Handlungen für Westdeutschland auf. In den ostdeutschen Bundesländern kam § 175 des Strafgesetzbuches der Bundesrepublik durch die Regelung des Einigungsvertrags nicht zur Anwendung. Es dauerte noch bis 2001, bis das Lebenspartnerschaftsgesetz in Kraft trat, bis 2017, bis die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet wurde. Die rechtliche Gleichstellung, gerade auch von trans- und intergeschlechtlichen Menschen, ist bis heute nicht vollständig erreicht.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das ist ein kleiner Ausschnitt des historischen Kontexts, vor dem auch in Sachsen-Anhalt Christopher-Street-Day-Veranstaltungen, kurz CSD, stattfinden. Sie sind der wohl bekannteste, sichtbarste Ausdruck des Kampfes von

Schwulen, Lesben, bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen sowie queeren Menschen für ihre rechtliche Gleichstellung, ihren Schutz vor Diskriminierung und vorurteilsmotivierter Gewalt, für ihre gleichberechtigte und sichtbare Teilhabe am politischen und gesellschaftlichen Leben.

(Beifall bei der LINKEN - Zustimmung bei den GRÜNEN)

Es ist ein Kampf dafür, im intimsten Kernbereich privaten Lebens, in der Gestaltung von Liebe, Beziehung und Sexualität, selbst- bestimmt leben zu können, im Kern der Persönlichkeit, nämlich der geschlechtlichen und sexuellen Identität, geschützt und anerkannt zu sein, im gesellschaftlichen und politischen Leben gleichberechtigt sichtbar teilzuhaben.

Es sind also nicht irgendwelche Rechte, für welche mit dem Christopher Street Day demonstriert wird, sondern fundamentale Rechte jeder und jedes Einzelnen.

(Beifall bei der LINKEN und bei den GRÜNEN)

Umso schwerer wiegen die Angriffe auf CSDVeranstaltungen, die wir im vergangenen Jahr in Sachsen-Anhalt gesehen haben. Die Mehrheit der Veranstaltungen war im Jahr 2023 Angriffen und Übergriffen auf sie und ihre Teilnehmenden ausgesetzt. Teils waren sie mit nicht nachvollziehbarem behördlichem Handeln konfrontiert. Der Ausschuss für Inneres und Sport hat sich in zwei Sitzungen auf Antrag meiner Fraktion ausführlich damit befasst.

Zum CSD in Wernigerode liegen uns Berichte vor, dass Teilnehmende mit einer Flüssigkeit überschüttet wurden, bei der es sich möglicherweise um Urin handelte.