Protocol of the Session on January 25, 2024

Denn kurz nach einer Flutkatastrophe - dieses Mal passt es auch - befürworten viele Flut- geschädigte den Hochwasserschutz; später sind sie wieder dagegen. Die Hochwasserdemenz, fürchte ich, wird demnächst auch im Landkreis Mansfeld-Südharz wieder eintreten.

Vor einigen Monaten, an gleicher Stelle, habe ich den Begriff etwas erweitert auf Katastrophendemenz.

(Guido Kosmehl, FDP: Ja!)

Deswegen ist jede Initiative gut, die dem entgegenwirken soll. Als solche ordne ich auch den Antrag der Fraktion DIE LINKE ein.

Wir werden den Antrag in den Innenausschuss überweisen, um dort zu besprechen, welche weiteren Schritte wir unternehmen werden. Denn die Ereignisse, insbesondere jüngst in Mansfeld-Südharz, sind noch sehr frisch.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Herausforderungen im Katastrophenschutz sind unübersehbar. Das sind die Konsequenzen der Coronapandemie, von Extremwetterereignissen mit lang anhaltenden Hitze- und Dürreperioden, von Gefahren im Cyberraum oder aber auch der veränderten geopolitischen Lage.

Ja, auch ich bin unzufrieden mit der Geschwindigkeit, mit der die Konsequenzen daraus gezogen werden. Ob die von den LINKEN geforderte Konferenz allerdings das richtige Format dafür ist, werden wir im Innenausschuss beraten.

Bei einer dreiminütigen Rede verbietet es sich natürlich, auf alle Punkte einzugehen. Ich will nur zwei Punkte kurz anreißen. Bei den bereits erwähnten Waldbrandereignissen im Harz zeigt sich deutlich, welche Schwierigkeiten wir damit haben, wenn die Schwelle zwischen Katastrophe und Nichtkatastrophe unmittelbar nur eins und null ist.

Als der Katastrophenfall im Harz festgestellt wurde, wurde jüngst der Landkreis Harz durch die Landesregierung großzügig mit einer Zuweisung nach dem Katastrophenschutzgesetz für seine Einsatzkosten, bspw. für die Einsätze von Flugzeugen, entschädigt.

Die Stadt Wernigerode bleibt auf ihren Kosten sitzen, weil der Katastrophenfall in anderen Fällen nicht festgestellt worden ist. Das ist, glaube ich, kein angemessenes Ergebnis.

Ein zweites Problem - das ist bereits angesprochen worden -: die sogenannte Helfergleichstellung. Ab 30. Dezember 2023 um 15 Uhr waren in diesem Lande alle Einsatzkräfte gleichgestellt. Aber auch vor 15 Uhr am 30. Dezember 2023 waren bereits Angehörige von Wasserwacht, DLRG oder auch von Betreuungszügen der Hilfsorganisationen im Einsatz. Die waren eben nicht den Kameraden der Feuerwehren oder auch den Helfern des THW gleichgestellt. Ich glaube, das kann man an der Stelle sehr deutlich machen, auch wenn das vielleicht in Zahlen wegen der Feiertage und der Zeiten dazwischen jetzt nicht so relevant war.

Zum Alternativantrag der AfD. Ich habe natürlich gemerkt, dass in dem Alternativantrag der AfD auch ausdrücklich Punkte wohl nahezu wörtlich aus dem Papier der SPD-Landtagsfraktion zum Katastrophenschutz enthalten sind. Da Ihr Alternativantrag aber mit überwiesen

wird, wird das natürlich auch Gegenstand der Beratungen im Innenausschuss sein. - Herzlichen Dank.

(Zustimmung bei der SPD)

Danke, Herr Erben. - Für die AfD spricht Herr Roi.

(Beifall bei der AfD)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich freue mich darüber, dass die Anträge in den Ausschuss überwiesen werden sollen; denn der Katastrophenschutz ist ein sehr wichtiges Thema. Das hat uns die Katastrophe im Landkreis Mansfeld-Südharz, die es über den Jahreswechsel gab, gezeigt.

Ich stelle hier aber wieder Folgendes fest: Heute Morgen hatten wir die Landwirtschaft. Da hat Herr Silbersack auf das Punktepapier hingewiesen. Jetzt hat Herr Erben wieder auf das Punktepapier der SPD hingewiesen.

(Rüdiger Erben, SPD: Nee!)

Was mir jetzt hier zu dem Thema aber fehlt - das habe ich bei der Debatte über das Katastrophenschutzgesetz auch schon gesagt -, sind die konkreten Gesetzesinitiativen.

Deswegen habe ich gerade auch die Frage an die Ministerin gestellt, was im Bereich der Gleichstellung der Hilfsorganisationen bereits getan wurde. Denn das ist eine Forderung der Hilfsorganisationen, die auch während des

Parlamentarischen Abends noch einmal über- geben wurde. Und Herr Henke hat es gesagt: Die ist zehn Jahre alt. Daran zeigt sich, was Sie für ein Arbeitstempo an den Tag legen.

(Ulrich Siegmund, AfD, lacht)

Das letzte Hochwasser ist zehn Jahre her. Jetzt sagen Sie, wir diskutieren darüber ergebnis- offen. Das ist doch ein Totalversagen der Landesregierung.

(Guido Kosmehl, FDP: Nee!)

Ich könnte jetzt noch zu vielen anderen Dingen, die nicht geklärt sind, sprechen. Zum Bereich Hochwasserschutz z. B. höre ich jetzt, dass Sie eine Entscheidung getroffen haben, für den Bereich der Goitzsche. Die Variante 1 verfolgen Sie. Auch das hat mehr als zehn Jahre gedauert. Keiner weiß, wann dort etwas um- gebaut werden soll. Auch das ist aus meiner Sicht nicht hinnehmbar. Aber darüber werden wir zu einem anderen Zeitpunkt noch einmal sprechen.

Ich komme jetzt zu unserem Alternativantrag. Die Erstellung und Überarbeitung der Katastrophen- und Bevölkerungsschutzkonzepte in den Städten und Gemeinden - auch eine kreisangehörige Stadt hat so ein Konzept - liegt im Argen. Zumindest habe ich das in unserem Kreis mit- bekommen, als die Frage aufkam: Was passiert eigentlich bei einem flächendeckenden Stromausfall? Sowohl im Kreistag als auch im Stadtrat gab es dazu viele Fragezeichen. Es gibt jetzt zwar Beratungsgremien. Aber Fakt ist eines: In vielen Kommunen weiß man nicht einmal, wie man dann das Rathaus betreiben soll.

Das sind alles Dinge, über die diskutiert wer- den muss. Auch das Land muss sich darum

kümmern, dass da mehr Schwung hineinkommt; denn dann, wenn der Strom ausfällt, brauchen sie auch kein Konzept mehr zu schreiben.

Das Nächste ist die Landesreserve Katastrophenschutzmaterial. Vielleicht meinen Sie das. Wenn Sie das Wort „Landesreserve“ in Ihrem Punkt drin haben, dann ist das schön. Aber wir fordern das schon lange. Ich habe hier in der letzten Legislaturperiode schon gesagt, dass wir Katastrophenschutzmaterial auch dezentral unterbringen müssen. Denn die Hochwasserkatastrophe in Kelbra hat gezeigt, dass man sich erst einmal darum kümmern musste - übrigens auch in Niedersachsen musste man sich erst einmal darum kümmern -, wo eigentlich die Sandsäcke sind. Es gab übrigens einen Bürgermeister in unserem Land, der sofort geholfen und angerufen hat. Das war der Bürgermeister der Gemeinde Raguhn-Jeßnitz.

(Beifall bei der AfD)

Die haben nämlich entsprechende Vorsorge getroffen.

Der letzte Punkt. Damit bin ich wieder bei dem, was ich vorhin schon angerissen habe. Das Katastrophenschutzgesetz muss überarbeitet werden. Deswegen finden wir auch, dass man diesen Kongress jetzt nicht mehr braucht. Wir haben zehn Jahre lang, eigentlich seit dem Jahr 2002, in dem es zum ersten großen Hochwasser kam, also 20 Jahre lang, geredet. Jetzt müssen wir anfangen, die Gesetze zu ändern.

Das Katastrophenschutzgesetz - das hat uns Herr Erben im Dezember hier vorgetragen - wurde seit 30 Jahren nicht geändert. Also fangen Sie endlich an, legen Sie einen Gesetzentwurf vor und dann führen wir im Ausschuss

die Fachgespräche dazu durch. Dann können wir das machen.

(Guido Kosmehl, FDP: Machen Sie es doch selber!)

Aber warten Sie doch nicht noch 20 Jahre, Herr Kosmehl. Da sind Sie nämlich nicht mehr hier. - Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Danke. - Jetzt spricht für die FDP Herr Kosmehl.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Also wissen Sie, Herr Roi, Ihre Überheblichkeit schreit echt zum Himmel.

Erstens. Ich war hier schon Abgeordneter, als Sie noch nicht einmal gewusst haben, was ein Landtag ist.

(Zustimmung bei der LINKEN - Unruhe und Lachen bei der FDP)

Dann haben wir - - Ja, ja, ich kenne Sie aus Thalheim. Ja, ja, ja, ich weiß - -

(Daniel Roi, AfD: Machen Sie nur weiter so!)

- Ja, ja, ich kennen Sie aus Thalheim. Wir haben im Jahr 2002 die Hochwasserkatastrophe gehabt. Wir haben danach auf Initiative von CDU und FDP - wir haben gemeinsam regiert; wir hatten übrigens gerade die Regierung übernommen gehabt nach acht Jahren Rot- Rot - einen zeitweiligen Ausschuss Hochwasser-

schutz eingesetzt. Die FDP hat noch Expertengespräche zum Thema Hochwasserschutz und Katastrophenschutz über alle Bereiche geführt, weil es nämlich nicht so einfach ist.

Die einen sagen, beim Katastrophenschutz wäre es am besten, wenn das Innenministerium vom Tag 1 an allein entscheiden kann. Ich bin immer ein großer Verfechter der These, dass die Bewältigung örtlicher Ereignisse auch örtliche Kenntnisse voraussetzt und dass man deshalb durchaus auch die Verantwortlichkeit der Katastrophenschutzbehörden vor Ort sicherstellen soll. Deshalb haben wir darüber sehr lange diskutiert. Wir haben übrigens das Brand- und Katastrophenschutzgesetzes in den Punkten geändert. Herr Erben war daran nicht beteiligt, weil er damals in der Opposition bzw. noch gar nicht im Landtag war,

(Andreas Silbersack, FDP, lacht)

sondern noch Landrat von Weißenfels war.

(Rüdiger Erben, SPD: Ich war noch nie in der Opposition! - Unruhe und Lachen bei der CDU)

- Ja, ja. Jetzt lassen Sie das mal schlummern, das stimmt.