Protocol of the Session on January 25, 2024

Gebhardt, Stefan?

Ja.

Ja. - Dann haben wir es doch richtig.

Damit wurde auch die Irritation mit dem Namen von Herrn Stehli aufgeklärt. - Danke, Frau Simon Kuch. - Wir werden jetzt die Stimmen auszählen.

Wir sind uns bei den Zahlen noch ein bisschen uneins. Fest steht aber, dass es eine große Mehrheit gibt - wie groß sie ist, bekommen wir auch noch heraus -, die in der namentlichen Abstimmung zugestimmt hat.

Deswegen würden wir den Tagesordnungspunkt unterbrechen. Wir machen das mit den Zahlen hier vorn alles noch einmal ganz genau und werden dann, wenn wir die genauen Zahlen haben, den Tagesordnungspunkt wieder aufrufen. Dann verkünden wir auch noch das genaue Ergebnis.

(Zustimmung)

Nichtsdestotrotz würden wir jetzt erst einmal den Tagesordnungspunkt 11 sozusagen vorläufig schließen und beginnen mit dem Tagesordnungspunkt 12.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 12

Erste Beratung

Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die „Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt“

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/3538

Einbringerin ist die Ministerin Frau Petra Grimm-Benne in Vertretung von Herrn Prof. Armin Willingmann. - Bitte sehr.

Herzlichen Dank, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren Abgeordneten! Der Koalitionsvertrag für unser Land von 2021 bis 2026 sieht vor, dass zehn Jahre nach der ersten Übertragung von Flächen des nationalen Naturerbes und des Grünen Bandes an die Stiftung Umwelt-, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt, kurz SUNK, die Aufgaben und Verantwortlichkeiten der SUNK anzupassen bzw. zu aktualisieren sind. Dazu ist eine Änderung des SUNK-Errichtungsgesetzes erforderlich. Der dazu erarbeitete Gesetzentwurf liegt Ihnen vor.

Folgende Schwerpunkte sollen mit dem Änderungsgesetz geregelt werden. Nach dem Grünes-Band-Gesetz Sachsen-Anhalt ist das für Naturschutz und Landschaftspflege zuständige Ministerium ein Träger des nationalen Naturmonuments. Dem Ministerium obliegen für die Belange des Naturschutzes Aufgaben vergleichbar einer Schutzgebietsverwaltung.

Die Stiftung unterstützt das für Naturschutz und Landschaftspflege zuständige Ministerium bei seinen Aufgaben als Träger des nationalen Naturmonuments. Jedoch enthält das Grünes-Band-Gesetz Sachsen-Anhalt keine

Kostenregelung für diese von der Stiftung zu leistenden Unterstützungsaufgaben. Dies soll über eine Ergänzung im SUNK-Errichtungsgesetz, welches bislang lediglich die vertragliche Wahrnehmung von Aufgaben des Landes und deren Kostenerstattung regelt, abgebildet werden.

Bei vorliegenden haushaltsrechtlichen Voraussetzungen ist die Möglichkeit des Abschlusses eines öffentlich-rechtlichen Vertrages vorgesehen. In diesem wird die im Grünes-Band- Gesetz nur allgemein gehaltene Aufgabenwahrnehmung konkret beschrieben und die Kostenerstattung festgelegt.

Um die Verwaltungs- und Arbeitsprozesse der Stiftung zu optimieren, sollen zudem der Stiftungsvorstand abgeschafft, der bisher als Arbeitnehmer tätige Geschäftsführer zum Organ erhoben und die haushaltsrechtlichen Bestimmungen vereinfacht werden. Die Stiftung soll nicht mehr verpflichtet sein, sowohl kameralistisch als auch kaufmännisch zu buchen.

Erforderlich war es noch, die Regelungen zur Entsendung der Vertreter der anerkannten Naturschutzvereinigungen in den Stiftungsrat zu konkretisieren. Hierzu ist künftig eine Unterstützung durch das Ministerium für Wirtschaft und Umwelt bei der Wahl möglich.

Zudem wird der Stiftungssitz im Gesetz offener gestaltet. Vorgeschrieben wird nur noch, dass der Sitz in Sachsen-Anhalt sein muss. Die weitere Konkretisierung erfolgt in der Stiftungssatzung, die entsprechend der bisherigen

gesetzlichen Regelung weiterhin Magdeburg als Stiftungssitz ausweist. Weiterhin soll das Bildungsministerium einen Sitz im Stiftungsrat erhalten.

Die vorgesehenen Änderungen haben keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen. Ich denke, so mein Kollege, dass wir vernünftige Lösungen gefunden haben, damit die Stiftung ihre Arbeit noch effizienter gestalten kann. Ich freue mich auf die weitere parlamentarische Beratung und bitte um Überweisung des Gesetzentwurfs in den Ausschuss für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD - Zustimmung von Wolf- gang Aldag, GRÜNE)

Danke. - Ich habe bisher keine Bedürfnisse vernommen, darüber zu reden. Frau GrimmBenne ist darüber auch froh. Deswegen können wir, glaube ich, gleich in die Abstimmung gehen.

Abstimmung

Ich übernehme einmal den Part und schließe mich den Wünschen der Landesregierung an. Ich beantrage die Überweisung in den von der Ministerin gerade benannten Wissenschafts- und Umweltausschuss. Wer dafür ist, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Fraktion DIE LINKE und die AfDFraktion. Demzufolge ist das eine einstimmige Überweisung. Wir können den Tagesordnungspunkt 12 abschließen.

Dann kommen wir zum

Tagesordnungspunkt 13

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Regelungen der Berufsstände der Architekten und Ingenieure des Landes Sachsen-Anhalt

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/3539

Einbringer ist Herr Minister Schulze. - Herr Schulze, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich versuche ein bisschen Zeit zu sparen; denn wir haben darüber im Ausschuss schon ausführlich diskutiert. Der vorliegende Gesetzentwurf steht im Zusammenhang mit dem Vertragsverletzungsverfahren Nr. 2021/2212 der Europäischen Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland und Sachsen-Anhalt wegen nicht ausreichender Umsetzung der EU-Richtlinie 2018/958.

Die genannte Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, bei Erlass von Berufsreglementierungen oder Änderungen bereits bestehender Reglementierungen eine Verhältnismäßigkeitsprüfung durchzuführen. Diese soll sich im Wesentlichen an der Funktionsfähigkeit des Binnenmarktes orientieren.

In Sachsen-Anhalt erfolgte die Umsetzung der Richtlinie unter anderem im Architektengesetz

und im Ingenieurgesetz des Landes. Dies und die Umsetzung auf Bundesebene ist aus der Sicht der EU aber nicht ganz ausreichend. So monierte die Europäische Kommission in ihrer Stellungnahme zum genannten Vertragsverletzungsverfahren, dass die beiden Begriffsbestimmungen geschützte Berufsbezeichnungen und vorbehaltene Tätigkeiten, die für die Verhältnismäßigkeitsprüfung relevant sind, weder auf Bundes- noch auf Landesebene umgesetzt worden sind.

Zudem hält die Europäische Kommission die Umsetzung der Richtlinie durch bloßen Verweis auf Artikel 7 der einschlägigen EU-Richtlinie für nicht ausreichend. Es gibt noch ein paar weitere kleinere Begründungen.

Ich will am Ende aber einmal kurz zusammenfassen, dass ich zuversichtlich bin, dass der Gesetzentwurf, den wir jetzt vorliegen haben, eine gute Lösung zur Beendigung des Vertragsverletzungsverfahrens darstellt. Ich freue mich am Ende auf die Beratung in den Ausschüssen. Wir haben das schon einmal ausführlich diskutiert. Ich denke, das ist ein Thema, das wir relativ schnell behandeln. Aus Zeitgründen habe ich einmal darauf verzichtet, alle Einzelpunkte aufzuzählen.

(Zustimmung bei der CDU)

Es gibt nicht einmal Fragen, Herr Minister. Insofern mag das Ziel der Beschleunigung auch erfüllbar sein. - In der Dreiminutendebatte spricht für die AfD-Fraktion Herr Daniel Rausch. - Sie haben das Wort.

(Zustimmung bei der AfD)

Werter Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung der Regelung der Berufsstände der Architekten und Ingenieure des Landes SachsenAnhalt soll der Kritik der Europäischen Union oder besser dem Vertragsverletzungsverfahren Rechnung getragen werden.

Maßgebliche Kritik der Europäischen Union ist das Fehlen des Wortes „insbesondere“. Nach derzeitiger Rechtslage müssen diese Anpassungen wohl sein. Aber das ist ein gutes Beispiel, wie die Europäische Union mittlerweile in unsere Ländergesetze hineinregiert. Soweit mir bekannt ist, gab es bei diesem Gesetz oder zu diesem Thema noch keine rechtlichen Probleme bei der Auslegung, aber die Europäische Union weiß es eben besser.

Ich frage mich, wie viele gut bezahlte Beamte sich in Brüssel wohl mit diesem Thema beschäftigt haben und wie viele Beamte sich nun in Deutschland und in Sachsen-Anhalt an diesem Sachverhalt abarbeiten müssen. Diese Übergriffigkeit der Europäischen Union in unserer Gesetzgebung nehmen Sie als gottgegeben hin. Diese Übergriffigkeit muss beendet werden.

(Zustimmung bei der AfD)

Die Europäische Union muss dringend reformiert werden; denn es kann nicht sein, dass jedes kleinste Detail von Brüssel aus fest- gelegt und diktiert wird. Ich denke nur an das unsägliche Verbrenner-Aus oder an den Green Deal und an sonstige Übergriffe.

Wir brauchen endlich mehr Souveränität für Deutschland und weniger für die EU, aber Entschuldigung, es ist ja keine Debatte über die

Europäische Union an sich, sondern über die gezwungenermaßen praktische Umsetzung

einer EU-Vorgabe. Darum stimmt die demokratische AfD-Fraktion für eine Überweisung. - Danke schön.