Protocol of the Session on January 25, 2024

Sie hatten noch eine zweite Frage zu den Ganztagsschulen. Zu den Ganztagsschulen kann ich noch so viel sagen: Dies wurde im Vorfeld eruiert. Es ist so, dass wir gesagt haben: 30 Modellprojekte „Schule und Hort“ und 23 Schulen, die eventuell den Weg einer Ganztagsschule einschlagen sollen. Aufgrund dieses Interessenbekundungsverfahrens haben wir dies gemeinsam eruiert. Dazu gab es ein Treffen seitens des Bildungsministeriums am 28. September mit denen, die ein Interesse für eine Ganztagsschule bekundet haben. Sie wurden eingeladen. Es waren auch einige Horte dazu anwesend, weil das natürlich für

sie einen anderen Einschnitt bedeutet als so eine Kooperation.

In diesem Zusammenhang wurden den Teilnehmern erste Informationen und auch Inhalte in Bezug auf die Ganztagsbildung für Kinder im Grundschulalter gegeben, auch um dies zu fördern und weiterzuentwickeln. Im Nachgang wurden die 23 Schulen - einschließlich der Schulen, die bei der Veranstaltung nicht anwesend waren - gebeten, sich bis zum 20. Januar zurückzumelden und mitzuteilen, ob sie weiterhin diesen Status einnehmen wollen. Diesbezüglich erfolgt zurzeit eine Auswertung. Damit gehen weitere Verfahren einher, nämlich die Erarbeitung der erforderlichen Rechtsgrundlagen - daran arbeiten wir bereits - einschließlich der fachlichen Begleitung insbesondere durch das Bildungsministerium und die DKJS.

Vielleicht noch einen Satz im Nachgang. Ich habe neulich bei einem sozialen Mediendienst gelesen von dem Landesvorsitzenden Herrn Schmidt, dass er sich bei Herrn Bildungsminister Herrn Rabe in Hamburg bedankt, dass er so ein toller Bildungsminister war. Das kann ich bestätigen. Wenn wir so einen gehabt hätten, wären wir vielleicht im Land SachsenAnhalt schon viel weiter. Er hat im Land schon vor Jahren alle Grundschulen zu Ganztagsgrundschulen umgestaltet. Dort gibt es heute nur noch Ganztagsgrundschulen in unterschiedlichen Formen. Vielleicht sollten wir diesem Beispiel folgen. - Vielen Dank.

Danke, Frau Feußner. - In der Runde setzen wir fort. Die FDP hat das Wort. - Herr Pott, bitte.

Vielen Dank, Herr Präsident. - In den vergangenen Tagen und Wochen war immer wieder medial davon zu lesen, dass das Krankenhaus in Seehausen von der Salus übernommen, gekauft werden soll.

Deswegen frage ich die Landesregierung: Was sind die Hintergründe für die Übernahme des Agaplesion-Krankenhauses in Seehausen durch die Salus gGmbH? Welche finanziellen Auswirkungen hat die Übernahme für die Salus? Ergeben sich dadurch außerdem finanzielle Auswirkungen auf das Land? Worin sieht die Landesregierung die Mehrwerte der Übernahme des Krankenhauses?

Frau Grimm-Benne, bitte.

Wie Sie sicherlich wissen - dazu gab es Pressemitteilungen -, hat sich das Kabinett auf eine gemeinsame Kabinettsvorlage des Finanzministeriums und meines Hauses geeinigt und der Salus Altmark Holding die Möglichkeit gegeben, eine weitere Tochter zu gründen, um mit dem Krankenhaus in Seehausen Kaufverhandlungen aufzunehmen.

Nach dem Kabinettsbeschluss sind sowohl das Finanzministerium als auch wir gebeten worden, nach dem Abschluss der Verkaufsverhandlungen sowohl den Finanzausschuss als auch den zuständigen Sozialausschuss zu unterrichten. Wir werden in der, ich glaube, nächsten Finanzausschusssitzung und in der nächsten

Sozialausschusssitzung darüber ausführlich berichten.

Ich bitte um Verständnis dafür, dass die von Ihnen erfragten weiteren Daten, wie der Verkaufserlös etc., nicht in einer Fragestunde behandelt werden können.

Die vertraulichen Unterlagen lagen dem Kabinett zur Entscheidung vor. Die Begründung ist im Wesentlichen, dass das Agaplesion-Krankenhaus Seehausen nicht in eine wirtschaftliche Notsituation gekommen ist - das haben sie ausdrücklich dargestellt -, sondern sich aus strukturellen Erwägungen - wie in Dessau - an seinen Hauptsitz, Leipzig, zurückziehen will, weil sie dort ein Netzwerk haben und dort ihre Krankenhausleistungen kompakt anbieten wollen.

Das Diakonissenkrankenhaus in Dessau ist mit dem Städtischen Klinikum fusioniert - ich sehe schon das Nicken; auch dies war eine solche Entscheidung. Auch dies hatte keine wirtschaftlichen Gründe.

Die Salus Altmark Holding hat sich deswegen dazu entschlossen, sich in Seehausen zu engagieren, weil es gut in den Klinikverbund Salzwedel und Gardelegen passt, weil man dort gemeinsame Ausbildungen machen, weil man sich gegenseitig Unterstützung geben kann.

Das Krankenhaus in Seehausen ist es immer wert, auch einmal besichtigt zu werden, weil es das ist, was sich der Bund und auch die Länder vorstellen hinsichtlich eines Gesundheitszentrums, wo schon jetzt sowohl ambulante Leistungen als auch stationäre Leistungen angeboten werden. Insbesondere ist es ein versorgungsrelevanter Standort - das ist auch eine Begründung für das Kabinett gewesen -, der jetzt schon hinsichtlich der Notfall-

versorgung die Rettungszeiten erfüllt. Es hat deshalb schon Sicherstellungszuschläge erhalten.

Wir versprechen uns davon auch in der nördlichen Altmark - nach dem Krankenhausgutachten wissen Sie, wie schwierig es ist, dort die gesundheitliche Versorgung, die Krankenhausversorgung aufrechtzuerhalten - einen weiteren Anker und sehen es auch so, dass wir mit diesem Klinikverbund eine gute, qualitätsgerechte Versorgung im nördlichen Teil des Landes aufrechterhalten. Das waren auch die Erwägungen im Kabinett. Deswegen hat es einen dementsprechenden Kabinettsbeschluss gegeben.

(Beifall bei der SPD)

Danke, Frau Grimm-Benne. Es gibt keine Nachfragen. - Dann haben wir eine Runde herum und wir starten wieder mit der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. - Frau Lüddemann.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Die Mittel- deutsche Flughafengesellschaft Leipzig/Halle und Dresden soll laut Medienberichten wegen fortwährender Verluste auf Druck der Banken ein Sicherungsgutachten erstellt haben.

Die Flughafengesellschaft bestreitet immer wieder die finanzielle Schieflage. Aber aus- weislich von Medienberichten gibt uns dieses Gutachten zur Kenntnis, dass die Anteilseigner Sachsen und Sachsen-Anhalt zusätzliches Kapital zur Verfügung stellen sollen und dass auch

beim Personal und bei anderen Ressourcen gespart werden soll.

Welche Summe kommt dabei auf das Land zu? Und: Böten die Verhandlungen vielleicht Anlass, den Flughafen in Dresden, der ja nun wirklich mit Sachsen-Anhalt sehr wenig zu tun hat und der auch nach meiner Kenntnis für den größten Teil des Defizits zuständig ist, auszugliedern?

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Antwort, Frau Lüddemann, muss ich Ihnen tatsächlich schuldig bleiben. Sie sind Mitglied im entsprechenden Fachausschuss, daher können wir dies gerne in einer vertraulichen Sitzung besprechen. Aber Sie haben zu Recht darauf hingewiesen, dass wir den wirtschaftlichen Bereich eines Unternehmens berühren und ich hier die entsprechenden Informationen weder dementieren noch bestätigen werde. Über die Aspekte können wir gerne in einer Ausschusssitzung sprechen.

(Zuruf von Marco Tullner, CDU)

Danke. - Dann setzen wir fort. Wir sind wieder bei der CDU. - Herr Krull, bitte.

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Aktuell wird von dem Bundesarbeitsminister eine Reform des Bürgergeldes vorgeschlagen. Es geht

dabei um die Möglichkeiten verstärkter Sanktionen. Wie man es der aktuellen Medienlage entnehmen konnte, werden diese Vorschläge bereits wieder von der Ampelregierung verwässert.

An dieser Stelle sei daran erinnert, dass es durch die Vermittlung von Herrn Laumann, Minister aus Nordrhein-Westfalen, und von Sven Schulze, Minister aus Sachsen-Anhalt, überhaupt erst möglich wurde, dass Sanktionen beim Bürgergeld in Betracht kommen und an- gewendet werden können.

(Zustimmung bei der CDU)

An dieser Stelle frage ich die Landesregierung: Erstens. Wie werden die Reformvorhaben durch die Landesregierung beurteilt? Zweitens. Wie können wir den Grundsatz von „Fördern und Fordern“ noch stärker zur Geltung bringen?

(Zustimmung bei der CDU - Marco Tullner, CDU: Wichtige Frage!)

Für die Landesregierung spricht Frau GrimmBenne.

Sie wissen, die Reform des Bürgergeldes ist ja eigentlich bereits abgeschlossen. Denn der Gesetzentwurf war im Vermittlungsausschuss. Sanktionsmöglichkeiten, wenn man Pflichten verletzt, wie sich zu melden bzw. zumutbare Arbeit aufzunehmen, das Bürgergeld um bis zu 30 % zu kürzen, bestehen bereits. Darauf hatte insbesondere die CDU Wert gelegt. Dies

ist meiner Meinung nach auch eins zu eins umgesetzt worden. Dazu haben wir bereits zwei Debatten geführt.

Was mich ein bisschen überrascht hat, ist, dass Sie jetzt sagen, die Regierungsfraktionen würden etwas verwässern. Am 8. Januar 2024 - ich glaube, es heißt „Zweites Haushaltsfinanzierungsgesetz des Bundes 2024“; es ist der Entwurf eines Artikelgesetzes - haben sich das Kabinett und auch die Regierungsfraktionen darauf verständigt, dass das Bürgergeld für die Gruppe der - wenn ich das einmal so sagen darf - Totalverweigerer für zwei Monate vollständig gestrichen werden soll.

Das Einzige, von dem ich weiß, dass die Regierungsfraktionen darauf Rücksicht genommen haben, ist, dass es erst einmal nur für zwei Jahre gelten und danach evaluiert werden soll. Aber ich wüsste an der Stelle nicht, warum das etwas verwässern sollte. Denn Hubertus Heil hat sich genau dafür eingesetzt, dass es tatsächlich so in den Gesetzestext gegossen wird.

Aber was Sie immer beachten müssen, sind die Grundsätze, die das Bundesverfassungsgericht aufgegeben hat, auch bei der Umsetzung in Bundesgesetze, in die SGB-Gesetze: Es ist die Verhältnismäßigkeit zu beachten. Ich glaube, das war, wenn Sie die Gesetzesbegründung lesen, der eigentliche Punkt gewesen, warum man das entsprechend eingebaut hat.

(Zustimmung bei der SPD)

Danke. Ich sehe keine Nachfrage. - Dann setzen wir fort. Als Nächste ist die Fraktion der AfD an der Reihe. - Bitte, Herr Kirchner.

Ich habe eine Frage an den Ministerpräsidenten Dr. Reiner Haseloff. Bei einem Besuch im Hochwassergebiet haben Sie zu einem Bürger auf einen Zwischenruf hin gesagt: „Geh lieber arbeiten!“ - Das war ja groß in der Presse zu lesen. Meine Frage ist: Haben Sie dort ein- mal nachprüfen lassen, ob dieser Bürger wirklich arbeitslos ist oder ob er einer Arbeit nachgeht?

(Eva von Angern, DIE LINKE: Das wäre ja noch schöner, wenn er das machen würde! Das ist unfassbar! Auf die Idee muss man erst ein- mal kommen, ehrlich!)

Und wenn das so ist, dass er arbeiten geht, wann erfolgt dann eine Entschuldigung bei diesem Bürger?

(Zustimmung bei der AfD - Unruhe)

- Das ist eine erstgemeinte Frage gewesen.

Wenn ich mit Ihnen persönlich das Zwiegespräch suchen möchte, dann würde ich das tun. Das habe ich allerdings nicht vor. Das ist eine Regierungsbefragung. Ich glaube nicht, dass das irgendetwas mit dem Regierungshandeln zu tun hat.

(Beifall bei der CDU, bei der SPD, bei der FDP und bei den GRÜNEN)

Wir setzen fort. Die nächste Fraktion ist DIE LINKE. - Frau Quade, bitte.

Vielen Dank. - Es geht noch einmal um den Bericht des Landesrechnungshofes, um die Asservatenverwaltung. Frau Ministerin, Sie haben dargestellt, was Sie in einer Dienststelle im Harz veranlasst haben, offensichtlich nach der Aufforderung durch den Landesrechnungshof. Dieser berichtet nämlich, dass er das für die Gefahrenabwehr zuständige Ministerium, also Ihr Ministerium, noch während der örtlichen Erhebung nachdrücklich zum Handeln auf- gefordert habe. Das haben Sie dann getan.

Die Frage, die ich Ihnen stellen möchte, ist: Wie erklären Sie sich, dass das für Gefahrenabwehr zuständige Ministerium erst vom Landesrechnungshof aufgefordert werden muss, der Gefahrenabwehr nachzukommen?