Protocol of the Session on December 12, 2023

wie der Staat mehr Einnahmen generieren kann, ohne die Schwächsten der Gesellschaft zu bestrafen. Wir fordern eine progressiv ansteigende Vermögensteuer bei einem Privatvermögen ab 1 Million € und einen Spitzensatz von 5 % ab 50 Millionen €. Das würde pro Jahr 58 Milliarden € Mehreinnahmen für den Staatshaushalt bringen,

(Matthias Büttner, Staßfurt, AfD: Können Sie das noch mal wiederholen? Was war das?)

mit denen marode Schulen, das Gesundheitssystem und die Bahninfrastruktur saniert und ausgebaut werden können.

(Marco Tullner, CDU: Mottenkiste!)

- Wie bitte?

(Marco Tullner, CDU: Mottenkiste!)

Bei der Erbschaftsteuer müssen insbesondere die Privilegien abgeschafft werden, die es möglich machen, Betriebsvermögen steuerfrei zu vererben oder zu verschenken.

(Guido Kosmehl, FDP: 7 % Steuer auf Be- triebsvermögen! Da machen die zu! - Zurufe von der AfD)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind gern bereit, uns an der Diskussion um die Schuldenbremse zu beteiligen. Holen wir uns dafür Expertise von Ökonominnen und Ökonomen, von Rechtswissenschaftlerinnen und Rechts- wissenschaftlern und von Haushaltsexperten dazu ein. Wir haben versierte Fachleute im Land. Diese können wir auch einbinden und in Anspruch nehmen.

(Beifall bei der LINKEN)

Marcel Fratzscher, der Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung,

(Lachen bei der AfD - Jörg Bernstein, FDP, lacht)

sagte bspw.:

(Marco Tullner, CDU: Mein Gott!)

„Die Schuldenbremse ist nicht mehr zeitgemäß. Sie ist schädlich, weil sie blind ist, wofür der Staat sein Geld ausgibt: ob für Konsum oder für Zukunftsinvestitionen.“

Weiter heißt es: Der Staat müsse neue Wege finden,

„Zukunftsinvestitionen in Klimaschutz, Bildung oder Transformation finanzieren zu können. Daueraufgaben […] können und sollten nicht durch temporäre Sondervermögen finanziert werden, von denen ständig neue geschaffen werden müssten.“

Dem kann ich mit voll und ganz anschließen. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

Frau Heiß, es gibt eine Intervention von Herrn Lizureck. - Herr Lizureck, bitte.

Schönen Dank für das Wort. - Sie sprechen über eine Schuldenbremse und sagen, dass diese keinen Sinn mache. Sie macht sehr viel Sinn; denn je mehr Schulden ein Land aufnimmt, desto mehr Zinsen muss es irgendwann bezahlen. Ich weiß nicht, ob Sie die Zusammenhänge nicht erkennen. Das wird dieses Land irgendwann in den kompletten finanziellen Ruin führen und soziale Projekte unmöglich machen. Ich bitte, in puncto Bildung einmal ein bisschen nachzu- fassen. - Danke.

Vielen Dank für den sehr wertvollen Hinweis, Herr Kollege. - Ich denke, wir sehen das Problem an den Folgen der Schuldenbremse, dass nämlich nichts oder viel zu wenig investiert wird in den Bereich Bildung, in das Gesundheitssystem, in den Straßenbau, in Bauten etc. Das ist alles marode. Vielleicht lohnt es sich bei Ihnen - um zum Thema Bildung zu kommen -, einmal die Debatte im Bundestag - -

(Frank Otto Lizureck, AfD, unterhält sich mit Abgeordneten der AfD-Fraktion)

- Jetzt hört er mir gar nicht zu. Das ist sehr unhöflich und ich brauche nicht weiterzureden. - Vielen Dank. Schönen Abend!

(Beifall bei der LINKEN)

Es folgt Herr Ruland für die CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die von den GRÜNEN angestoßene Debatte um einen Reformbedarf für eine zukunftsfähige Schuldenbremse kommt erwartungsgemäß, Herr Kollege Meister, hat doch vor knapp einem Monat das Bundesverfassungsgericht einen bedeutsamen Teil des Klima- und Transformationsfonds kassiert.

Konkret ging es um die rückwirkende Umwidmung von zur Bekämpfung der Coronapandemie ausgebrachten Kreditermächtigungen zugunsten des Klimaschutzes, die nachträgliche Verabschiedung des zweiten Nachtragshaushaltes 2021 im Jahr 2022 und eine neue Anrechnungspraxis von Abflüssen aus Sondervermögen auf die nach der Schuldenbremse zulässige Nettokreditaufnahme - ein Modus, der im Ergebnis die Schuldenbremse aushöhlen sollte.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts stärkt die Schuldenbremse. Das ist aus Gründen der Generationengerechtigkeit und nachhaltiger Finanzpolitik richtig. Wir sind davon überzeugt, dass es kein zukunftsfähiges Konzept ist, aktuelle Probleme zulasten künftiger Haushalte und Generationen zu lösen.

Ausschließlich die mit der Systematik der Schuldenbremse vereinbarten Notlagen, wie bspw. das Jahrhunderthochwasser 2013, dessen Kosten bis in das heutige Jahr nachwirken, oder auch die Coronapandemie rechtfertigen ein Abweichen von diesem Grundsatz, und zwar im Rahmen der vorhandenen und durch die Verfassung definierten Regeln.

Werte GRÜNE, ich zitiere an dieser Stelle ebenfalls aus dem in Ihrer Begründung zitierten Beitrag von „stern.de“: „Die Schuldenbremse muss bleiben“, sagte unser Ministerpräsident.

(Marco Tullner, CDU, zustimmend: Nicht nur der!)

Mit Blick auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts befürchte ich: Sie fehlinterpretieren den zweiten Teil der Aussage - ich zitiere -:

„Aber für sehr wichtige Zukunftsinvestitionen in Wirtschaft, Technologie und Wissenschaft müssen verfassungskonforme Möglichkeiten gefunden werden, diese zu realisieren.“

Das Zauberwort haben Sie also bereits in Ihrer Begründung mitgeliefert: verfassungskonform. Aber wir wissen seit November 2023, dass Sie, werte GRÜNE, wenn es um Ihre Klimaprojekte geht, es mit dem Grundgesetz nicht mehr so genau nehmen.

Was unser Ministerpräsident jedoch absolut richtig und mit aller Deutlichkeit klargestellt hat, ist: Krisen sind zwar nach § 4 der Vergabeverordnung für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit der Europäischen Union mit einer Legaldefinition versehen, im Übrigen aber vollkommen unverdächtig, sich an Haushaltsgrundsätze zu halten. Der Grundsatz der Jährigkeit ist ein Haushaltsgrundsatz, der besagt, dass die im Haushaltsplan erteilten Ermächtigungen nur für

die Dauer desjenigen Haushaltsjahres gelten, für das der Haushaltsplan durch das Haushaltsgesetz festgesetzt worden ist. An diesem - und auch nur an diesem Punkt - erscheint eine Weiterentwicklung der Systematik der Schuldenbremse sinnvoll.

Werte Kolleginnen und Kollegen! Dem Mythos, die Schuldenbremse verhindere Investitionen oder eine adäquate Reaktion auf Konjunktureinbrüche und Krisensituationen, halten wir entgegen: Die Schuldenbremse ist Ausdruck der Generationengerechtigkeit und der Nachhaltigkeit bei Staatsfinanzen.

(Zustimmung von Guido Heuer, CDU - Marco Tullner, CDU, zustimmend: Sehr gut!)

Sie hat zum Ziel, eine übermäßige Staatsverschuldung zu verhindern. Kein Land kann dauerhaft über seine Verhältnisse leben. Dies hat die europäische Staatsschuldenkrise eindrucksvoll gezeigt.

Außerdem ist die Schuldenbremse keineswegs starr. In konjunkturell schlechten Zeiten er- höhen sich die Verschuldungsmöglichkeiten praktisch automatisch. Hinzu kommt eine Sonderregelung für Naturkatastrophen und außergewöhnliche Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen.

Damit bietet die Schuldenbremse adäquate Reaktionsmöglichkeiten. Sie zwingt die öffent- lichen Haushalte aber auch, gleichzeitig - wie übrigens jeden privaten Haushalt auch- mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln auszukommen und Prioritäten zu setzen.

(Zustimmung bei der FDP - Marco Tullner, CDU: Sehr gut! - Zuruf von der AfD)

Dass wir heute über einen vermeintlichen Reformbedarf für eine zukunftsfähige Schulden-

bremse debattieren, liegt vor allem daran, dass sich die Ampel in Berlin diesen Anforderungen bisher verweigert.

Die Union hat der Ampel verschiedene Lösungsvorschläge unterbreitet, wie man das aktuelle Ausgabenproblem für den Haushalt 2024 angehen kann. Ich nenne Ihnen an dieser Stelle drei hochwirksame Maßnahmen:

Erstens. Sparen Sie bei den überbordenden Personalaufwendungen.

Zweitens. Stoppen Sie die Bürgergelderhöhung für 2024.

(Zustimmung von Guido Heuer, CDU - Wulf Gallert, DIE LINKE: Siehe Bundesverfassungs- gericht! - Weitere Zurufe von der LINKEN)

Drittens die Rückabwicklung des Gebäudeenergiegesetzes.

(Zustimmung von Guido Heuer, CDU, und bei der FDP)