Jetzt geht es weiter. Darauf basiert am Ende die Einstufung, wie viel wert dieses Haus ist. Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen, der ist teilweise doppelt so hoch wie der wirkliche Wert. Dass die Leute verrückt werden, wenn sie wissen, was sie für ihr Haus einmal bezahlt haben, und das Finanzamt plötzlich feststellt, was in diesem Bescheid steht, was es wert wäre, und das ist doppelt so hoch, das liegt ja wohl auf der Hand.
Jetzt frage ich einmal, wie Sie bei solchen Bescheiden, die von den Finanzbehörden verschickt werden, auf die Idee kommen können, dass wir die Menschen verunsichern würden und nicht die Finanzbehörden.
Herr Büttner, ich würde die Antwort aufsplitten. Zum einen die grundsätzliche Vorgehensweise, die ich kritisiert habe: Es wird grundsätzlich erst einmal unterstellt, die gesetzlichen Regelungen seien verfassungswidrig. Dafür leben wir in einem Rechtsstaat. Dagegen kann man im Zweifel Klage erheben. Ja?
Auch Sie als Grundstückseigentümer bzw. Ihre Familie haben die Möglichkeit, wenn Sie mit dem ergangenen Bescheid nicht einverstanden sind, erst einmal Einspruch einzulegen und ggf. nachher den Klageweg zu beschreiten. Das ist völlig richtig.
Die grundsätzliche Haltung, der Staat würde sich an dem Vermögen der Bürger vergreifen, finde ich unredlich.
- Doch, doch. - „Die Maßnahme ist verfassungswidrig, die wollen uns abzocken“ - das ist das, was ich mit Verunsicherung meine.
und genau darauf zu dringen, dass die Abrechnungen vorgelegt werden. Denn die Daten werden von den entsprechenden Ämtern der Kommunen bei den Finanzämtern abgerufen. Dann wird geschaut: Wie sind die?
Denn die Vorgabe war eindeutig: Es soll ins- gesamt aufkommensneutral passieren. Sie als Abgeordneter im Kreistag haben die Möglichkeit, auf die Höhe der Hebesätze Einfluss zu nehmen.
Vielen Dank, Herr Bernstein. - Wir wollen zum nächsten Redner fortschreiten. Das ist Herr Meister von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn man ein Grundsteuerchaos anrichten will, von dem der Antrag der AfD-Fraktion alarmistisch spricht, dann müsste man dem Antrag zustimmen. Wollen wir aber nicht, da- her ist er abzulehnen.
Dass es eine Änderung der Grundsteuer gibt, ist die logische Folge der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtes, das der Politik das richtigerweise aufgegeben hat. Damit werden einige mehr, einige weniger zahlen. Diejenigen, die mehr zahlen müssen, werden das nicht gut finden; das ist klar. Unabhängig von dem jeweils gewählten Modell - die Bayern haben dasselbe Problem - wird es Klagen dagegen geben; das ist ganz normal.
Das ist kein Chaos, sondern ein normaler gesellschaftlicher Prozess in einem Rechtsstaat. Wir haben uns in Sachsen-Anhalt nach langer intensiver Diskussion für das Bundesmodell entschieden. Aspekte der Steuergerechtigkeit wurden diskutiert, aber auch ganz schlicht die Praktikabilität der Verwaltungsverfahren. Die Frage war: Sind wir in der Lage, ein eigenes System mit vertretbarem Aufwand zeitnah zum Laufen zu bringen? Wir haben die Fachleute vom Ministerium und so gehört, die dringend empfohlen haben: Nehmt das Bundesmodell, damit wir das hier sauber durchsteuern können und es ein vernünftiges Verfahren und eben kein Chaos gibt.
Jetzt, mitten im Verfahren - das ist das Verrückte an Ihrem Antrag -, die Regeln zu ändern, wäre die Garantie, das Ganze richtig gegen die Wand zu fahren. Damit wäre die völlige Verunsicherung sowohl der Menschen gegeben, die das verwaltungstechnisch umsetzen müssen, als auch derjenigen, die wissen wollen, was sie denn nun zahlen müssen.
Wir sollten das Verfahren geordnet fortsetzen. Wenn Urteile kommen, dann wird man sich das, wie bei anderen Gesetzen auch, anschauen müssen. Der Antrag ist abzulehnen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vieles wurde in der Debatte schon gesagt, deshalb vielleicht eine kurze Zusammenfassung. Elf von 16 Ländern, also knapp 70 %, haben sich für das sogenannte wert- abhängige Bundesmodell entschieden - Saarland und Sachsen ein Stück weit in modifizierter Form, also mit abweichender Steuermesszahl. Das Bundesland Baden-Württemberg wendet das modifizierte Bodenwertmodell an. Beide Modelle sind laut Gutachten von Prof. Kirchhof verfassungswidrig.
Schauen wir uns weitere vier Bundesländer an - auch sie wurden bereits angesprochen -, allen voran Bayern mit dem Flächenmodell.
Dann gibt es noch Hessen, Niedersachsen und Hamburg mit jeweils abgewandelten Modellen: Hessen hat das Flächenfaktormodell, Niedersachsen das Flächenlagemodell und Hamburg das Wohnlagenmodell.
Das wertunabhängige Flächenmodell mag vielleicht ein Stück weit einfacher sein. „Einfacher“ bedeutet aber nicht unbedingt „gerechter“.
Das wertabhängige Bundesmodell berücksichtigt deutlich mehr Parameter, unter anderem einen zusätzlichen Abschlag im sozialen und kommunalen bzw. genossenschaftlichen Wohnen. Deshalb sagen wir ganz klar: Das wert- abhängige Modell ist gerecht.
Bitte seien Sie etwas leiser. Das Thema interessiert wirklich viele Menschen im Land. Ich denke, es wäre gut, wenn wir uns dem mit der gebührenden Aufmerksamkeit widmen. - Herr Rosomkiewicz, bitte.
Vielen Dank. - Im Übrigen ist gerade schon angeklungen: Auch gegen das sogenannte Flächenmodell gibt es mindestens zwei anhängige Klagen. Eines ist doch logisch: Neue Gesetz, vor allem solche von enormer Tragweite, führen zu Klagen. Wenn man bis in das kleinste Detail geht - ich habe es gerade erwähnt -, dann stellt man je nach Betrachtungs-
weise fest, es geht um sieben oder acht verschiedene detaillierte Modelle. Dass diese allesamt beklagt werden oder diesbezüglich der Klageweg beschritten wird, davon können wir ausgehen. Das wird so kommen. Auch das wurde angesprochen: Gegebenenfalls wird es dann einen Anpassungsbedarf geben, der höchstrichterlich angeordnet werden wird. Das wollen wir nicht ausschließen.
De facto geht es um 900 000 Grundstücke. Im Jahr 2021 ging es um 270 Millionen €. Das ist kein Pappenstiel. Ich denke, Sie betreiben ein bisschen Augenwischerei. Die Entscheidungen in den Ländern fielen in den Jahren 2020 bzw. 2021. Ihr Antrag kommt also drei, vier Jahre zu spät. Denn es ist doch logisch: Wir brauchen zum 1. Januar 2025 Rechtssicherheit. Dafür braucht man eine gewisse Vorlaufzeit.
Mittlerweile ergingen 500 000 Grundsteuerwert- und ebenso viele Grundsteuermessbescheide. Es ergingen also mehr als 1 000 000 Bescheide. Wenn man Ihnen rein theoretisch darin folgen würde, einen Modellwechsel herbeizuführen, dann müsste man 1 000 000 Bescheide aufheben und in 15 Monaten 1,8 Millionen € Bescheide neu fassen. Dass das illusorisch ist, brauche ich Ihnen - so denke ich - nicht zu erzählen. Das sehen wohl selbst Sie dann ein.
Für die Finanzverwaltung ist es ein enormer bürokratischer Aufwand. Ich glaube, das haben heute bis jetzt die wenigsten gesagt. Ihr gilt dafür der Dank und die Anerkennung meiner Fraktion.
Wir wollen den Aktionismus nicht unterstützen und werden den Antrag deshalb konsequenterweise ablehnen. - Vielen Dank.
- Hat er? - Gut. - Herr Rosomkiewicz lässt die Frage zu. Damit kann Herr Kosmehl jetzt reden. - Bitte.
Frau Präsidentin, natürlich habe ich mich rechtzeitig gemeldet. Ich muss die Gelegenheit nutzen, wenn Herr Rosomkiewicz einmal den jetzigen Bundeskanzler und damaligen Finanzminister unterstützt.
Nur damit wir es für das Protokoll klar haben: Die CDU-Landtagsfraktion in Sachsen-Anhalt bekennt sich zum Bundesmodell.
(Cornelia Lüddemann, GRÜNE: Sehr vernünf- tig! - Zuruf von der CDU: Im Moment! - Oh, oh, oh! bei der AfD - Zuruf: Wo ist da jetzt die Überraschung?)