Protocol of the Session on September 7, 2023

In der Tat gibt es juristische Bewertungen, die erneut eine Verfassungskonformität in Zweifel ziehen, aber genauso gibt es bereits Klagen gegen die Ländergesetze. Aus Bayern sind mir Klagen bekannt, aus Baden-Württemberg sind mir Klagen bekannt.

(Guido Kosmehl, FDP: Baden-Württemberg ist Bundesmodell!)

- Nein, nein. Baden-Württemberg hat definitiv nicht das Bundesmodell.

(Tobias Rausch, AfD: Baden-Württemberg hat ein anderes Modell!)

Allerdings sind derzeit zum Bundesmodell keine Verfassungsklagen anhängig. Deshalb ist das absolut geltende Rechtslage. Minister Richter hatte zwar, glaube ich, in der vorangegangenen Wahlperiode schon einmal gesagt, man könnte sich durchaus vorstellen, wenn es gewollt ist, dass Sachsen-Anhalt auch einen eigenen Weg geht, aber ich sage an der Stelle: Die Art, in der jetzt die Bewertung vorgenommen wird, natürlich in dem Dreistufenmodell - Bewertung, Steuermesszahl, Hebesatz -, allerdings noch mit unterschiedlichsten Faktoren, Grundstücksart, Grundstücksnutzung, Grundstücksfläche, Alter etc., was alles mit hineinfließt, lässt eine viel differenziertere und sozial gerechtere Bewertung zu,

(Matthias Büttner, Staßfurt, AfD: Nein! - Tobias Rausch, AfD: Eben nicht!)

insbesondere auch im Hinblick auf die Minderung für kommunales Wohnen und für genossenschaftliches Wohnen. Damit bleiben natürlich auch Mietwohnungen durchaus bezahl- bar. Das ist, glaube ich, ein ganz wichtiger Aspekt.

(Beifall bei der LINKEN)

Wenn gerade unter diesem Aspekt der Landesregierung ein Gesetzentwurf einfällt, der noch besser ist, dann gern her damit. Ansonsten sollten wir beim Bundesmodell bleiben. - Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

Herr Henke, es gibt eine Frage von Herrn Rausch. - Herr Rausch, bitte.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrter Herr Kollege Henke, ich habe nur darauf gewartet, dass jemand sagt, dass das sozial gerecht sei. Ist es sozial gerecht, wenn die Istmieten für ein Mehrfamilienobjekt z. B. in Staßfurt bei 5 € liegen, die Finanzämter laut den Berechnungen aber 8,90 € ansetzen, sich dadurch ein viel höherer Wert ergibt und sich über den Hebesatz eine viel höhere Steuer ergibt, die auf die Mieter umgelegt wird? Ist das sozial gerecht, wenn man mit völlig falschen Zahlen rechnet? Man kann doch nicht Zahlen ansetzen, die irgendwo im Bund ein Durchschnittswert sind, und wir in Sachsen-Anhalt haben völlig andere Werte.

(Daniel Rausch, AfD: Ja, so ist das!)

Das kann doch gar nicht sein.

Herr Henke, bitte.

Ich kann jetzt - dafür bitte ich um Verständnis - von dieser Stelle aus nicht bewerten, ob es richtige Zahlen sind, die den Ansatz gefunden haben. Das vermag ich jetzt nicht zu beurteilen. Fakt ist aber, weil Sie auch das Stichwort „Hebesatz“ gesagt haben, Ziel war ja, dass die Grundsteuer insgesamt aufkommensneutral erfasst werden sollte.

(Guido Kosmehl, FDP: Ja!)

Nun liegt es natürlich an den Kommunen, ihre Hebesätze so zu gestalten, dass es tatsächlich

auch Realität wird. Dafür haben jetzt die Kommunen, die Städte und Gemeinden, eine große Verantwortung an der Stelle. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Vielen Dank. - Es folgt Herr Bernstein für die FDP-Fraktion. - Herr Bernstein, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Kleine Bemerkung vorweg: Nach meinem Dafürhalten ist Ihr Antrag falsch betitelt. Er müsste heißen: „Grundsteuerchaos entfachen. Menschen verunsichern.“

(Guido Kosmehl, FDP: Ja!)

Sie verunsichern Menschen, und das nicht zum ersten Mal mit diesem Thema hier. Ich bringe gleich noch ein Beispiel dazu.

(Zustimmung bei der FDP, bei der CDU, bei der LINKEN, bei der SPD und bei den GRÜ- NEN)

Sie berufen sich völlig korrekterweise auf das Kirchhof-Gutachten im Auftrag des Bundes der Steuerzahler und von Haus & Grund. Er hat in seinem Gutachten festgestellt, es ist verfassungswidrig. Das hält er erst einmal so fest. Das ist völlig legitim. Jetzt warten wir auf die Klagen. Mir ist keine bekannt. Es wurde vom Kollegen Henke schon angesprochen, es gibt im Land Baden-Württemberg gegen das dortige Bodenwertmodell zwei Klagen.

Kleiner Funfact: Sie berufen sich auf das Flächenmodell, das in Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen angewendet wird. Dazu gibt es auch Gutachten von der Uni Potsdam, in denen genauso die Verfassungsmäßigkeit angezweifelt wird, weil man sich allein auf die Flächen und nicht auf die Bebauung, Alter, Bodenwert usw. bezieht. Ich für meinen Teil halte das auch nicht für gerecht, aber darüber müssen Gerichte entscheiden. Das zu dem Punkt.

Verfassungsmäßigkeit des Gutachtens, Bebauung, Immobiliennutzung. Zur Verunsicherung: Ich will einmal ein Zitat bringen: „Hebesätze der Grundsteuern B und C“ sind „so anzupassen, dass den Eigentümern von Immobilien und unbebauten Baugrundstücken aufgrund der Grundsteuererhöhung, gültig ab 01.01.2025, keine zusätzlichen Belastungen entstehen.“

(Zuruf von der AfD: Genau!)

Das war ein Antrag - Sie werden ihn sicherlich kennen; er geht bestimmt durch die ganzen Kreistagsfraktionen - der Dessauer Stadtratsfraktion der AfD im Wirtschaftsausschuss zu Beginn dieses Jahres. Mit dem Thema haben wir uns dort befasst.

Jetzt haben Sie z. B. einmal - ich weiß nicht, ob das so gepasst hat - die Grundsteuer C angeführt. Ich habe mich vorhin noch einmal beim Finanzminister erkundigt. Sie wird in SachsenAnhalt nicht angewendet.

(Guido Kosmehl, FDP: Richtig!)

Das ist der Punkt, dass man sagt, es ist ein baureifes Grundstück, und ich will durch eine erhöhte Grundsteuer die Leute dazu bewegen, dass sie das Grundstück bebauen. Sie wird

nicht angewendet. - Punkt 1. Dazu war der Antrag schon Quatsch.

Zu der Frage: Wissen Sie, wie die Hebesätze konkret bemessen sind? Das ist das, was gerade Kollege Henke sagte. Auch wenn jetzt vielleicht zu hohe Mieteinnahmen angesetzt werden, wenn bei allen gleich hohe Mieteinnahmen angesetzt werden, dann ist es doch wieder nivelliert.

(Matthias Büttner, Staßfurt, AfD: Nicht! - Tobias Rausch, AfD: Eben nicht! - Daniel Rausch, AfD: Das ist doch das Problem, dass jedes Haus anders bewertet wird!)

Dann besteht doch die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten. Das ist doch alles möglich. Ich wollte jetzt einfach sagen, wenn die gleichen Häuser unterschiedlich bewertet werden, dann ist das ein Problem. Wenn für gleiche gefühlt zu hohe Mieten angesetzt werden - -

(Tobias Rausch, AfD: Ich habe vier Bescheide mit vier unterschiedlichen Zahlen! Das kann doch gar nicht stimmen!)

- Ja, sicherlich, aber, wie gesagt, dafür gibt es die Möglichkeit des Rechtswegs. Jetzt, wie es der Minister gerade gesagt hat, den fahrenden Zug aufzuhalten oder eventuell abzuspringen, das würde das Chaos verursachen. Ja? Aus dem Grund werden wir diesen Antrag ablehnen. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit

(Zustimmung bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Bernstein. Es gibt eine Frage von Herrn Büttner, Staßfurt. - Herr Büttner, bitte.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Herr Bernstein, Sie sprachen davon, dass wir die Menschen verunsichern.

(Zuruf: Ja!)

Ja.

Ich möchte Ihnen einmal ein Beispiel nennen. Meine Familie besitzt ja doch ein, zwei Häuserchen.

(Lachen bei der LINKEN, bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Ich sage einmal Folgendes. Wir sind auch im Besitz von zwei baugleichen Häusern - es ist sogar vom Baujahr her dasselbe -, die im Prinzip auf demselben Grundstück eingefriedet sind. Das eine steht, sage ich jetzt einmal, mit dem Gesicht nach da und das andere ist eingedreht und steht andersherum. Das eine hat man bewertet. Es würde angeblich Mieteinnahmen von 8,80 €/m² einbringen, was für Staßfurt völlig utopisch ist; das andere baugleiche Objekt aus demselben Baujahr 9,90 €.

(Sebastian Striegel, GRÜNE: Müssen wir jetzt alle über Ihre privaten Probleme diskutieren?)

Dann erzählen Sie uns, wir würden die Menschen verunsichern,

(Sebastian Striegel, GRÜNE: Könnten Sie da- für nicht einen Anwalt engagieren?)

wenn sie solche aus der Luft gegriffenen Zahlen in ihren Bescheiden lesen.