Protocol of the Session on September 7, 2023

sie in Sicherheit bringen muss, dann hat sie schlichtweg keinen Zugriff auf das Geld. Das ist nicht tragbar.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Keine Frau darf aufgrund dessen davon abgeschreckt werden, für sich und für ihre Kinder Schutz zu suchen.

(Zustimmung von Stephen Gerhard Stehli, CDU)

Der Schutz der betroffenen Frauen muss aus der Sicht meiner CDU-Fraktion oberste Priorität haben. Deshalb bitte ich um Zustimmung zum Alternativantrag der Koalitionsfraktionen. - Herzlichen Dank.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Danke. Es gibt hierzu keine Fragen. - Ich habe vergessen, es anzusagen: Es gab eine Überziehung der Redezeit durch die Ministerin. Des- wegen können alle eine Minute länger vortragen. Ich habe es nicht angesagt. Frau SimonKuch hat es trotzdem schon getan. Insofern ist niemand benachteiligt worden. - Okay.

Jetzt spricht Frau Koppehel für die AfD-Fraktion. - Sie haben das Wort. - Bitte sehr.

Herr Präsident! Hohes Haus. Die Istanbul-Konvention ist ein wichtiges Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen

Frauen und insbesondere häuslicher Gewalt. Ihre Umsetzung in Sachsen-Anhalt ist von großer Bedeutung, um die Rechte und die Sicherheit aller Frauen und Mädchen zu gewährleisten, die diese benötigen.

Bereits in den letzten Jahren wurden erhebliche Schritte unternommen, um die Istanbul-Konvention in Sachsen-Anhalt umzusetzen. Frauenhäuser stellen einen wichtigen Anlaufpunkt dar. Trotz dieser bereits stetig gestiegenen Anpassungen ist uns bewusst, dass noch viel zu tun ist. Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt sind hartnäckige gesellschaftliche Probleme, die nicht von heute auf morgen gelöst werden können.

Es muss auch ein kritischer Blick auf die der- zeitige Migrationspolitik geworfen werden. Wir dürfen nicht ignorieren, dass der Anstieg der Zahl von Gewalttaten insbesondere gegen Frauen und Kinder auch von den aktuellen Entwicklungen in der Migrationspolitik beeinflusst wird.

Die zunehmende Zuwanderung stellt zweifellos eine Herausforderung dar, die wir nicht über- sehen dürfen. Dies schließt die Prävention gegen Gewalt und den Schutz von Frauen und Mädchen ein. Dies erfordert zweifellos eine Überprüfung und dringend eine Anpassung der Migrationspolitik, damit sichergestellt wird, dass die sozialen und rechtlichen Rahmenbedingungen den aktuellen und zukünftigen Herausforderungen gerecht werden.

Unsere Sozialsysteme werden langfristig nicht in der Lage sein, den ständigen Anstieg der Bedürfnisse zu bewältigen. Dies erfordert eine umfassende Betrachtung der Faktoren, die zu Gewalt führen können, einschließlich der Auswirkungen unserer Migrationspolitik und die

Bereitschaft, Veränderungen vorzunehmen, um die Sicherheit und das Wohlergehen aller Bürger zu gewährleisten.

Wir müssen die Ursachen bekämpfen und nicht nur die Symptome. Wir stimmen deshalb für die Überweisung. - Danke.

(Beifall bei der AfD)

Wir kommen zum Debattenbeitrag der FDP. Es spricht Herr Pott. - Bitte sehr, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Wie bereits vor der Sommerpause thematisieren wir heute erneut die Istanbul-Konvention. Aus unserer Sicht ist das ein wichtiges Thema; denn der Gewaltschutz und das Hilfesystem für betroffene Frauen und ihre Kinder waren, sind und werden vermutlich auch immer von hoher Bedeutung sein. Das zeigt sich leider auch anhand der gestiegenen Zahl der Fälle von häuslicher und partnerschaftlicher Gewalt.

Zunächst möchte ich kurz auf die aktuelle Lage in Sachsen-Anhalt eingehen. Die Zahlen spiegeln, wie ich es eben bereits sagte, ein klares Bild wider. Nicht nur in Sachsen-Anhalt, sondern im gesamten Bundesgebiet ist die Zahl der Fälle von häuslicher Gewalt gestiegen. Das ist eine höchst besorgniserregende Entwicklung. Umso mehr gilt es, die betroffenen Frauen vor jeglicher Art von Gewalt zu schützen; denn sie stellt eines der höchsten Gesundheitsrisiken für Frauen dar.

Es gilt, das Hilfs- und Gewaltschutzsystem zu stärken, und zwar so, wie wir es bspw. mit dem Einsetzen der Hauswirtschafterinnen in Frauenhäusern erreichen und wie es vor der Sommerpause vom Landtag beschlossen wurde. Nun ist dies im Haushaltsplanentwurf für 2024 mit entsprechenden Mitteln untersetzt worden.

(Zustimmung von Guido Kosmehl, FDP)

Schauen wir auf die Lage in den Frauenhäusern. In Sachsen-Anhalt gibt es 19 Frauenhäuser, 18 Frauenberatungsstellen und sieben Frauenzentren. Gerade innerhalb der Frauenhäuser zeichnet sich das Bild einer vollen Auslastung ab.

Eines haben alle Schutzvorrichtungen und Beratungsangebote gemein: Das ist die tendenzielle Konzentration auf die Städte. Es gilt, das zukünftig auch tiefer gehend zu thematisieren; denn wir müssen festhalten, dass wir eine flächendeckende Struktur brauchen, um Frauen vor häuslicher Gewalt zu schützen und zu unterstützen, wenn sie Opfer geworden sein sollten.

Die Gewaltschutzsysteme wurden innerhalb der letzten Jahre umfassend aufgebaut und auch in finanzieller Hinsicht immer weiter gestärkt. Aber uns ist auch klar, dass wir dort noch nicht am Ende angelangt sind. Vielmehr wird es in Zukunft noch weitere Anstrengungen brauchen, um dieses System weiter auszubauen.

(Zustimmung von Guido Kosmehl, FDP)

Noch einmal ganz kurz zur Istanbul-Konvention. Was ist das überhaupt? Am 1. Februar 2018 trat das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt in Deutschland

in Kraft und damit auch die Verpflichtung auf allen staatlichen Ebenen, Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen, den Betroffenen Schutz und Unterstützung zu gewährleisten und das Auf- treten von Gewalt zu verhindern.

Auch wir als Freie Demokraten verfolgen das Ziel, die Istanbul-Konvention flächendeckend umzusetzen und Frauen umfangreich vor auftretender Gewalt zu schützen. Dazu brauchen wir die vertiefte Zusammenarbeit zwischen den Akteuren und in Zukunft weitere Anstrengungen.

Die Bedeutung der Istanbul-Konvention ist, denke ich, in diesem Haus unbestritten und nimmt aufgrund der steigenden Zahlen zu. Innerhalb des Landes Sachsen-Anhalt gilt es, die Anti-Gewalt- und Hilfesysteme weiter zu stärken. Auch muss die Aufklärung über häusliche und sexualisierte Gewalt verbessert werden. Wir stimmen daher dem vorliegenden Alternativantrag der Koalitionsfraktionen zu. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Zustimmung von Jörg Bernstein, FDP, und von Angela Gorr, CDU)

Danke. - Damit kommen wir zur nächsten Debattenrednerin. Das ist für die Fraktion BÜNDNIS 90/GRÜNE Frau Sziborra-Seidlitz. - Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! An jedem dritten Tag stirbt eine Frau in der Bundesrepublik Deutschland

durch einen Femizid. Allein in diesem Jahr gab es bundesweit bereits 136 Femizide, die öffentlich bekannt sind, 129 Frauen und sieben Mädchen, die von Männern getötet wurden, mindestens vier davon waren Sachsen-Anhalterinnen. Wie hoch die Dunkelziffer ist, das wissen wir nicht. Die Zahlen sind erschreckend, aber wir müssen sie uns immer wieder, jeden Tag vor Augen führen.

Weil diese Situation nicht nur in der Bundesrepublik Deutschland existiert, sondern Frauen und Mädchen weltweit in besonderer Weise Gewalt ausgesetzt sind, wurde im Jahr 2011 die Istanbul-Konvention, ein völkerrechtlicher Vertrag, ausgearbeitet. Mit dem Bekenntnis zur Istanbul-Konvention verpflichten sich die ihr beigetretenen Länder, dass sie umfassende Maßnahmen ergreifen, um Mädchen und Frauen vor Gewalt zu schützen.

Seit dem Jahr 2018 ist die Istanbul-Konvention in der Bundesrepublik Deutschland geltendes Recht. Auch das müssen wir uns immer wieder vor Augen führen.

(Zustimmung von Cornelia Lüddemann, GRÜ- NE, und von Eva von Angern, DIE LINKE)

Das heißt, dass auch wir in Sachsen-Anhalt der Istanbul-Konvention als geltendem Recht verpflichtet sind. Ja, vieles ist schon passiert. Vieles haben wir hier im Land bereits umgesetzt. Zum umfassenden Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt, zur vollständigen Umsetzung dieser Verpflichtung aus der Istanbul-Konvention liegt noch eine Reihe von Aufgaben vor uns, insbesondere in den Bereichen Inklusion, Täterarbeit sowie Erreichbarkeit und Verbreitung der Schutz- und Unterstützungsangebote auch in den ländlichen Räumen. Das ist gerade schon genannt worden.

Hilfe und Beratung müssen für jede einzelne Frau und für jedes Mädchen in unserem Land niedrigschwellig erreichbar sein. Dazu gehört - ja, das ist auch schon angesprochen worden - auch für uns ganz deutlich, dass es keine finanziellen Hürden für Hilfesuchende geben darf. Die Eigenbeteiligung von Frauen für ihre Unterbringung und die ihrer Kinder in Frauenschutzhäusern ist in einer ohnehin extremen Situation ein eigentlich unzumutbares Hindernis, um um die nötige Hilfe zu bitten.

(Zustimmung von Cornelia Lüddemann, GRÜ- NE, von Eva von Angern, DIE LINKE, und von Monika Hohmann, DIE LINKE)

Geschlechtsspezifische Gewalt und Tötungen sind ein strukturelles Problem. Frauen und Mädchen erfahren Gewalt, weil sie als weiblich wahrgenommen werden. Es ist unsere Pflicht als Land, Frauen und Mädchen vor dieser Gewalt zu schützen. Deshalb setzen wir Bündnisgrüne uns für eine vollständige und umfassende Umsetzung der Istanbul-Konvention ein. Wir stimmen dem Antrag der Fraktion DIE LINKE zu. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei den GRÜNEN und von Eva von Angern, DIE LINKE - Ministerin Petra- Grimm-Benne: Kein Wort zum Bund! Es ist Ihre Ministerin!)

Für die SPD-Fraktion spricht Frau Gensecke. - Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die steigenden Zahlen von Betroffenen, von Gewalt betroffenen Frauen und Mädchen,

sind besorgniserregend. Frauen und Mädchen werden durch Gewalt, oft durch Männer aus- geübt, in Lebensgefahr gebracht und ihre körperliche und seelische Gesundheit wird enorm gefährdet

Um Gewalt gegen Mädchen und Frauen zu bekämpfen, braucht es neben dem Bewusstsein für die Komplexität gewalttätiger Handlungen und ihrer Hintergründe natürlich sachliche Informationen zu den verschiedenen Formen von Gewalt und deren Auswirkung, aber natürlich - das ist ausschlaggebend - auch ein breites Angebot für die von Gewalt Betroffenen.

Es gibt in Sachsen-Anhalt - das ist hier heute schon mehrfach angesprochen worden - ein breites und sehr umfangreiches Beratungs- und Hilfeangebot. Insbesondere im vergangenen Jahr wurden Haushaltsmittel für eine bessere, tarifgerechte Bezahlung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Frauenhäusern und Frauenzentren in den Haushaltsplan eingestellt, für die Beratungsstelle Vera gegen Menschenhandel und Zwangsverheiratung, für die Beratungsstelle für Opfer sexualisierter Gewalt, aber auch für das Modellprojekt mit mobilen Teams zur Umsetzung in den Frauenhäusern, gerade für die mit betroffenen Kinder.

Was die noch zu erbringenden Eigenanteile für Hilfesuchende betrifft, wird dies - auch das hat die Ministerin bereits angesprochen - auf der Bundesebene mit dem Gesetz zur Finanzierung des Gewaltschutzsystems geprüft.

Oft erfahren Kinder Gewalt zu Hause, und das ist ganz besonders erschütternd; denn die eigene Wohnung oder das eigene Haus sollten Orte der Geborgenheit, des Rückzugs und des Schutzes sein. Wenn es betroffene Frauen auch noch mit ihren Kindern schaffen, sich von ihrem Partner zu lösen und diesen schweren Schritt zu gehen, das eigene Zuhause zu verlassen und

Schutz zu suchen, dann finden sie diesen oft nur in Frauenhäusern.

(Zustimmung bei der SPD)