Es gibt viele fleißige Journalisten, die tag- täglich harte Arbeit leisten und die am Ende selbst auch die Nase rümpfen, wenn sie die Gehälterstrukturen der, sage ich einmal, Chefetagen sehen. Ich sage: Das kann man auch den Menschen draußen nicht mehr erklären. Wir müssen langsam einen Deckel darauf- legen.
Aber wir brauchen einheitliche Strukturen. Wir dürfen nicht bloß an der einen Stelle anfangen. Einen Flickenteppich brauchen wir nicht. Entweder haben wir einheitliche Standards für die Gehälter oder nicht. Sie liegen deutlich über denen im öffentlichen Dienst. Diesbezüglich muss man etwas tun. Denn am Ende ist es für den Beitragszahler, der jeden Morgen früh aufsteht und für kleine und mittlere Gehälter - bei den vielen Abgaben, die man zahlt - zur Arbeit geht, nicht mehr vermittelbar, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrter Herr Kollege Kurze, Sie führten aus, dass das Vertrauen schlecht ist und die Menschen dem öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht vertrauen. Sie wollen, dass objektiv berichtet wird. Es ist in der Tat so, dass die Bielefelder Studie bzw. einige Insa-Umfragen dazu ausführen, dass die Menschen den Medien generell nicht mehr vertrauen, explizit auch dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht. 90 % der GRÜNEN- Anhänger vertrauen dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk, 60 % der FDP-Anhänger z. B. nicht. Das kann man sich in den Umfragen erlesen.
Meine Frage an Sie lautet aber: Wie wollen Sie dafür Sorge tragen, dass die Menschen dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk, hier dem MDR, wieder mehr vertrauen, wenn doch aber die Landesregierung gerade dort führende Journalisten bezahlt? Wie ist es generell vereinbar, dass Journalisten quasi von der Regierung bezahlt werden und diese dann aber kritisch hinterfragen sollen? Sie regieren hier im Land und Sie haben auch im Bund regiert. Wie wollen Sie das Problem jetzt konkret lösen?
gesprochen. Das fängt beim Deutschlandradio an und geht über die ARD mit ihren Länderprogrammen bis hin zum ZDF. Ich habe hier explizit nicht den MDR in den Mittelpunkt gestellt. Denn unser Landessender hat an vielerlei Stellen gute Angebote. Er hat sich am Ende in der Gesamtdarstellung anders aufgestellt als andere Anstalten. Er ist in den Personal- und den Produktionskosten schmaler aufgestellt. Er ist also zukunftsfitter, als das andere sind. Ich habe den MDR auch nicht in den Vordergrund gestellt, wenn es um unausgewogene Berichterstattung geht.
Am Ende ist es so, dass man den gesamten Öffentlich-Rechtlichen in die Betrachtung nehmen muss. Es gibt fast wöchentlich Beispiele dafür, meist aus großen Sendeanstalten, dass man über das Ziel hinausschießt und nicht mehr seiner Informationspflicht nachkommt. Informationen sollen neutral und ausgewogen dargestellt werden.
Am Ende kann man als Zuschauer das Gefühl bekommen, dass es sich um ein Belehrungs- oder Erziehungsfernsehen handelt. Das macht die Leute, so will ich sagen, an mancherlei Stelle sehr unzufrieden. In vielen Umfragen meinen sie am Ende auch das gesamte System, die gesamten Medien. Wir haben ein duales System: Wir haben die Privaten und die Öffentlich-Rechtlichen.
Daher glaube ich schon, dass wir mit den einzelnen Medienstaatsverträgen - - Wir erwarten einen fünften Medienänderungsstaatsvertrag, der dann vielleicht wirklich auch einmal, was die Struktur angeht, ein größerer Wurf ist. Dann kann es nicht mehr neun Landesrundfunkanstalten geben. Man muss eben schauen, dass man innerhalb der ARD den inneren Finanzausgleich vielleicht auch so weit zurückfährt, dass man am Ende sagt: Das Saarland und Bremen können doch in die großen Rundfunkanstalten
mit hineingehen, ohne ihre Regionalität zu verlieren. Das muss doch möglich sein. Dar- über muss man doch ehrlich diskutieren können.
Tom Buhrow hat doch nicht ohne Grund gesagt - sicherlich könnte man kritisieren und sagen, dass er in seiner Amtszeit vieles hätte machen können -: Machen wir nichts, dann wird es die Öffentlich-Rechtlichen so in zehn Jahren nicht mehr geben. Wir sagen: Wir wollen mithelfen, dass es sie weiterhin gibt. Aber von uns aus können sie natürlich etwas schmaler und schlanker aufgestellt sein. Hauptsache, sie berichten ausgewogen und neutral.
Jawohl. - Ich wollte jetzt gar nicht so stark auf die Reformen eingehen. Das habe ich alles verstanden. Ich würde von Ihnen jetzt nur gern konkret wissen: Finden Sie nicht, dass Journalisten in einem Interessenkonflikt stehen, wenn sie von der Regierung Geldzahlungen an- nehmen für irgendwelche Dienstleistungen, die sie erbringen, dann diese Regierung aber kritisch hinterfragen sollen?
Ich bin nicht der Meinung, dass man alles skandalisieren muss. Wir haben vielerlei gute Dinge im öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Das habe ich in den Reden immer wieder dargestellt. Aber wir müssen gemeinsam etwas tun. Dafür sind wir bereit. - Vielen Dank.
Jetzt wollen wir auch etwas tun. Wir sind am Ende der Rednerliste angelangt. Wir wollen abstimmen über den gestellten Antrag auf Überweisung dieses Gesetzentwurfs.
Es wurde beantragt, ihn in den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien sowie Kultur zu überweisen. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um sein Kartenzeichen. - Ich sehe Zustimmung im gesamten Haus. Gibt es Gegenstimmen? - Nein. Gibt es Stimmenenthaltungen? - Nein. Damit wurde der Gesetzentwurf überwiesen. Der Tagesordnungspunkt 15 ist somit beendet.
Bevor wir weitermachen, darf ich ganz herzlich Seniorinnen und Senioren aus Silstedt begrüßen, die sich oben zur Tribüne bewegt
Bevor ich den Tagesordnungspunkt 16 aufrufe, möchte ich noch mitteilen, dass sich die Parlamentarischen Geschäftsführer angesichts des Zeitfortschritts entschlossen haben, auch die Tagesordnungspunkte 25 und 31 - in dieser Reihenfolge - schon heute zu behandeln, und zwar nach dem Tagesordnungspunkt 20. Wir haben heute Morgen schon mitgeteilt, dass die Tagesordnungspunkte 32, 30 und 29 vor dem Tagesordnungspunkt 23 behandelt werden. Jetzt kommen noch zusätzlich hinzu die Tagesordnungspunkte 25 und 31 nach dem Tagesordnungspunkt 20.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sachsen-Anhalt ist ein überaus attraktiver Wissenschaftsstandort. Es wird Sie nicht wundern, dass ich das sage, aber es stimmt.
Das sehen Sie an der Entscheidung der Steinbeis-Hochschule - im vergangenen Jahr betrieben -, den Sitz dieser ruhmreichen und bekannten Einrichtung, insbesondere mit Schwerpunkt auf der dualen Ausbildung, von Berlin nach Magdeburg zu verlegen und damit in den Geltungsbereich unseres Hochschulgesetzes. Von den Verantwortlichen dieser privaten Hochschule wird uns ausdrücklich gesagt, dass das sehr moderne, von uns in der letzten Legislaturperiode reformierte und novellierte Hochschulgesetz der Grund war, nach Sachsen-Anhalt zu kommen.
Das freut uns. Das ist übrigens die erste rein private Hochschule, die wir bei uns im Lande haben. Es ist gut, dass wir dabei auch die übrigen staatlichen Hochschulen mitgenommen haben. Sie haben sich dahinter gestellt. In der Vergangenheit gab es immer wieder Gründungsüberlegungen in diese Richtung. - Nein, zu einem funktionierenden Wissenschaftssystem gehören staatliche wie private und halbstaatliche Wissenschaftseinrichtungen. Gut also, dass die Steinbeis-Hochschule da ist.
Nun ist aber die Folge der Präsenz dieser neuen Hochschule, dass das Studentenwerksgesetz angepasst werden muss. Denn Sie wissen: Für die Betreuung der Studierenden sowohl mit Wohnraum als auch mit
Mensa und anderen Angeboten, insbesondere auch psychotherapeutischer Beratung, sind die Studentenwerke zuständig. Das ist auch gut so. Deshalb geht es nun um die Entscheidung - das steht in diesem Gesetzentwurf -, dass die
Steinbeis-Hochschule in den Zuständigkeitsbereich des Studentenwerks Magdeburg eintritt. Dabei geht es im Wesentlichen um den Vollzug der staatlichen Ausbildungsförderung. Sie kennen das unter dem Namen BAföG.
Ich will jetzt gar nicht im Einzelnen über das, was die dort zu vollziehen haben im Namen des Bundes, referieren, sondern Ihnen lediglich sagen, dass die große Debatte über die Gerechtigkeit unserer Berufsausbildungsförderung und über die Frage von BAföG demnächst in diesem Lande geführt werden muss. Sie wird im Bund ihren Ausgang nehmen, nachdem man sich jetzt auf die Kindergrundsicherung verständigt hat, und auch zu einer Frage führen, die wir in unserem Koalitionsvertrag haben, nämlich nach der elternunabhängigen Förderung. Das ist ein besonders wichtiges politisches Thema. Ich freue mich auf die Diskussionen mit Ihnen.
Heute geht es aber um eine redaktionelle Änderung des Studentenwerksgesetzes. Genau diese hat Ihnen die Landesregierung hiermit vorgelegt. - Vielen Dank.
(Zustimmung bei der SPD und von Olaf Meis- ter, GRÜNE - Marco Tullner, CDU: Na, ob aus Berlin was Gutes kommt?)
Vielen Dank, Herr Minister. - Es ist verabredet worden, wahrscheinlich aufgrund des wie erwähnt rein redaktionellen Inhalts, zu dem Gesetzentwurf keine Debatte durchzuführen, sondern ihn direkt zu überweisen, und zwar in den Ausschuss für Umwelt - -
(Marco Tullner, CDU: Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt! - Sandra Hietel- Heuer, CDU: UWE!)