Wir haben uns im Ausschuss ganz klar dazu verständigt - das war auch im Landtag immer Konsens -, dass es diese Deckelung bei den Intendanten- und Direktorengehältern geben muss, um in der Perspektive auch auf einen Rundfunkbeitrag zu kommen, der die Akzeptanz in der Bevölkerung findet.
Genauso wenig wie durch eine Veröffentlichung automatisch die Intendantengehälter sinken, sinken die Rundfunkbeiträge, auch wenn ich die Forderung im gesamten Land plakatiere. Dazu gehört noch mehr, als Großflächenplakate in Sachsen-Anhalt aufzustellen. Wir brauchen schon die eine oder andere beherzte Reform.
Herr Robra, ich habe Sie deshalb an diesen Beschluss des Landtags erinnert, weil ich deutlich machen wollte, dass der Landtag dies- bezüglich an Ihrer Seite ist, wenn Sie diese Forderung erheben. Ich muss nur zur Kenntnis nehmen, immer wenn man die Möglichkeit hatte, dann hat man sie aus irgendwelchen Gründen wieder verstreichen lassen. Ich kann mich noch an die Fragestunde und die Frage an den Ministerpräsidenten erinnern. Jetzt sitzt er im ZDF-Verwaltungsrat und bestimmt über die Höhe der Gehälter dort. Dazu hat er erklärt, na ja, es ist doch aber ein fort- laufender Prozess und wir haben nichts weiter. Er hat im Endeffekt doch zugestimmt.
Wenn man das Parlament schon an seiner Seite hat, dann darf man auch den Mut haben und darf das Parlament auch erwarten, dass man als Ministerpräsident an dieser Stelle Kante zeigt; denn nur mit beherzten Reformen wird es uns gelingen,
den öffentlich-rechtlichen Rundfunk auf die Akzeptanzfüße zu stellen, die er auch verdient. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will gar nicht zum Vierten Medienänderungsstaatsvertrag reden.
Zuerst stellen wir fest - das geht in Richtung von Frau Frederking -, ARD, ZDF und Deutschlandradio sind drei unterschiedliche, eigen- ständige Medienunternehmen. Aus meiner Sicht können sie es auch so bleiben trotz der Reformen, die notwendig sind.
Natürlich ist es charmant, Herr Staatsminister Robra, aus der Sicht eines Mitglieds des Fernsehrats des ZDF, sich mit dem Deutschlandradio noch die Hörfunksparte zu sichern, damit das ZDF endlich auch ein vollwertiges Medienhaus wird, aber es macht keinen Sinn. Das Deutschlandradio ist sparsam, schlank aufgestellt und bietet mit dem Deutschlandradio und Deutschlandradio Kultur Spartenprogramme an. Das sollte es auch weiterhin machen. Es braucht, glaube ich, kein Mainzelmännchen, das noch sozusagen durch das Radio tutet.
Ich will am Ende noch sagen, Sie haben den RBB-Staatsvertrag angesprochen. Die Diskussion ist gerade entfacht. Ich habe gelesen, die GRÜNEN in Berlin: totale Ablehnung; geht gar nicht. Der Kollege Gebhardt sagt schon: Oh, alle Radiosender nur noch digital, kein UKW mehr, das geht doch nicht.
Andere sagen, die Amtszeitbegrenzung für Mitglieder im Rundfunkrat geht nicht. Ich bin gespannt darauf, was am Ende dabei heraus-
kommt. Der Gehaltsdeckel wäre ein erster Schritt. Die Orientierung - das ist ein Korridor, damit man Leistung auch belohnen kann; es ist eben nicht festgesetzt - ist sicherlich richtig.
Sie haben, Herr Staatsminister, uns als Freie Demokraten natürlich immer an Ihrer Seite für einen modernen öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der seine Aufgaben erfüllt. Ich erwarte - Sie haben auf den Zukunftsrat hingewiesen -, dass die Chefs und Chefinnen der Staatskanzleien wirklich einmal einen großen Wurf machen, dass sie wirklich einmal so lange mit- einander hakeln, dass wir eine echte Reform hinbekommen. Wenn das nicht gelingt, dann gibt es eben keinen Zwischenschritt.
Das ist das Problem, von dem der Kollege Gebhardt gesprochen hat. Wir haben irgendwann immer gesagt: Wir setzen uns nicht durch. Na gut, dann machen wir einen kleinen Schritt und gucken einmal weiter. - Nein! Wir müssen hart bleiben, damit es eine Gesamtreform gibt.
Dann können wir das, was uns allen am Herzen liegt, nämlich dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk eine Zukunft hat, dass er aber auch Akzeptanz hat und bezahlbar bleibt, davon ableiten. Eines ist klar: Ohne Reformen wird der Beitrag steigen müssen. Das wollen wir ja alle gemeinsam verhindern. Deshalb bitte ich alle, bei Reformen mitzuhelfen. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Von mehreren Seiten wurde dieser Vierte Medienänderungsstaatsvertrag deshalb gelobt, weil er so schnell auf den Weg gebracht worden sei und weil man damit auf Missstände reagiert habe.
Gerade nach den Skandalen sind die Bemühungen um Verbesserungen bei Transparenz, Compliance, aber auch Interessenkollisionen bei den Mitgliedern der Aufsichtsgremien wichtig. Der Staatsvertrag bleibt aber hinter den Erwartungen und schon seit Langem diskutierten Reformen zurück. Deshalb hatten der Vertreter der Fraktion DIE LINKE Herr Gebhardt und ich i m April auf eine Stellungnahme des Ausschusses gedrängt, die aber leider keinen Eingang in den vorliegenden Gesetzentwurf gefunden hat.
Als GRÜNE haben wir darüber hinaus dafür plädiert, dass alle entgeltlichen Nebentätigkeiten von Intendant*innen und Direktor*innen transparent veröffentlicht werden und nicht nur diejenigen, die im Zusammenhang mit der Haupttätigkeit stehen.
Für uns GRÜNE wären für alle Rundfunkanstalten einheitliche Compliance-Regelungen wichtig gewesen. Diese hätten mehr Schlagkraft und sie hätten Synergieeffekte mit sich gebracht, als wenn ARD, ZDF und Deutschlandradio jeweils ein eigenes Management aufbauen. Es geht dabei tatsächlich um Managementsysteme, um administrative Vorgänge, um Organisationsvorgänge.
Ich möchte noch auf die CDU-Fraktion ein- gehen, die aktuell auf großen Plakaten behauptet, sich für etwas stark zu machen. Sie macht sich leider einen schlanken Fuß, wenn es konkret wird und sie gefordert ist, etwas in den Staatsverträgen zu regeln, wohin es gehört.
Schon beim MDR-Staatsvertrag standen Sie nicht an unserer Seite, als wir die sehr hohen Gehälter der Führungsebene begrenzen wollten.
sodass sich in der Stellungnahme ein klares Bekenntnis zu einer Gehaltsdeckelung findet. Dass diese tatsächlich auch realisiert werden kann, zeigt ausgerechnet der von Skandalen erschütterte RBB. Die neue Intendantin bekommt ein jährliches Grundgehalt in Höhe von 220 000 €, also 18 000 € im Monat, orientiert am Gehalt einer Ministerpräsidentin, immerhin eine Senkung um 37 % im Vergleich zu den 350 000 € ihrer Vorvorgängerin.
Es geht also doch, Angemessenheit und Verhältnismäßigkeit herzustellen. Das ist gerade wichtig für diejenigen, die das Ganze mit ihrem monatlichen Beitrag in Höhe von 18,36 € finanzieren. Es ist auch ein Baustein für die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
In diesem Sinne möchte ich mich den Worten meines Vorredners Herrn Kosmehl an- schließen: Wir brauchen grundlegende Reformen. Sie müssen von den Staatskanzleien und Landtagen auf den Weg gebracht werden; denn sie entscheiden über Auftrag und Struktur. - Vielen Dank.