Der RBB-Staatsvertrag hat das ja schon aufgegriffen. Wir hatten das damals im MDR-Staatsvertrag sozusagen nur angeteasert.
Aber es war jetzt in dem Kontext dieses Staatsvertrages, der aus der Sicht der anderen Länder ausverhandelt war und auch zügig verabschiedet werden sollte, nicht möglich, das noch mit einmal aufzumachen, was dazu geführt hätte, dass auch die Ministerpräsidenten noch ein- mal hätten innehalten müssen mit der Ratifikation.
Also, so leid mir es tut: Sie haben nur ein anderes Bundesland, in dem Einfluss - - Nein, es stimmt ja gar nicht. Sie haben ja mehrere Bundesländer,
Ich habe auch da bei den Kollegen nicht gespürt, dass es irgendeine Unterstützung gegeben hätte. Aber mir ist es sehr bewusst, dass das das Anliegen des Landtages ist. Es ist ja auch mein Anliegen. Wir haben da inhaltlich gar keinen Dissens. Nur, die Fenster gehen auf, die Fenster gehen zu. Hierzu war das Fenster dann schon geschlossen. Aber das nächste Fenster öffnet sich schon. Und da schaue ich dann wieder heraus.
Wenn es darum geht, dass Sie hartnäckig sind, könnten Sie noch ein bisschen nachlegen. Sie haben die Einheitlichkeit beim Thema Transparenz aufgerufen. Beim Thema Compliance- Regelungen ist es so, dass ARD, ZDF und Deutschlandradio jeweils eigene Managementsysteme auf den Weg bringen. Warum war es nicht möglich, da auch diese Einheitlichkeit hinzubekommen? Das hätte ja Synergien erschlossen und letztendlich auch für mehr Schlagkraft gesorgt.
Da gilt das Gleiche. In § 31b des Medienstaatsvertrages, um dessen Änderung es geht, steht: haben jeweils ein wirksames Compliance-Managementsystem nach anerkannten Standards zu gewährleisten. Dann geben wir dazu Guidelines, also Leitplanken, an denen sie sich zu orientieren haben.
Wir sind noch nicht so weit. Sie kriegen ja auch mit, wie derzeit die Diskussion zum Thema ZDF und Deutschlandradio läuft, bei der ich schon vor vielen Jahren gesagt habe, angesichts des Diskussionsstandes zur Bedeutung
von Trimedialität kann ich nicht wirklich nachvollziehen, warum wir einen Fernsehsender ohne Hörfunk und einen Hörfunksender ohne Fernsehen haben, die aber beide mittendrin irgendetwas Telemedienartiges machen. Wenn das alles zusammen gehört, dann muss man auch die Organisation daran anpassen. Aber der derzeitige Bewusstseinsstand vieler meiner Kolleginnen und Kollegen ist eben nach wie vor der, das sind drei Systeme.
Wir sind ja selbst bei der gemeinsamen Mediathek noch nicht da, wo ich gern hin möchte. Wir haben jetzt - das tut vielen schon weh - die Möglichkeit, bei der ARD-Mediathek auch auf ZDF-Inhalte und beim ZDF auf ARD-Inhalte zu- zugreifen. Damit tun sich viele, insbesondere Angehörige der Rundfunkanstalten, schwer. Eigentlich geht unsere Vorstellung weiter. Wir wollen eine integrierte und nach einem einheitlichen System organisierte Mediathek haben und eben nicht zwei, die wieder mit Schnittstelle agieren.
Also, es gibt da Bestrebungen. Auch das ist ein Thema. Ich hoffe auch dabei abermals ein bisschen auf die KEF. Ich hoffe, dass die KEF, die ja nicht zum ersten Mal betont, wie wichtig es ist, gerade in technischen Einrichtungen, aber eben auch bei Compliance-Systemen und äußeren Rahmenbedingungen, besser zusammenzuarbeiten, erneut entsprechend appelliert. Das bewegt sich, aber es bewegt sich nicht schnell genug.
Vielen Dank, Herr Robra. Damit sind Sie vom Rednerpult erlöst. - Wir steigen in die Debatte ein. Der erste Redner ist Herr Rausch für die AfD-Fraktion.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Herr Minister Robra hat ausführlich dargelegt, worum es eigentlich bei diesen Compliance-Änderungen und bei den Änderungen der Regeln zur Transparenz in § 31 des Vierten Medienänderungsstaatsvertrages, vorliegend in der Drs. 8/2905, geht.
Die Änderungen sind auch nur gekommen, weil es einen öffentlichen Aufschrei gab und immer noch gibt wegen der Zustände beim NDR und beim RBB. Es gab die Vorwürfe, dass die Chefetage, also die Intendanten, fahrlässig mit den Geldern der Anstalten umgehen oder gar über Dokumente im Gremium abstimmen ließen, ohne dass die Dokumente vorlagen. Das heißt, die Vertreter in diesen Räten haben über Sachen entschieden, obwohl sie keine Kenntnis von dem hatten, was sie machen.
Da frage ich mich Folgendes: Wenn ich in den Gesetzentwurf hineinsehe und sehe, unter § 31 - Transparenz - wird dann gefordert, wie man sich verhalten soll. In § 31b wird das auch gefordert. Aber ich frage mich wirklich: Wie will man das denn sanktionieren, wenn zukünftig wieder, wie es beim RBB vorkam, dagegen verstoßen wird? Dazu ist keine Erwähnung enthalten.
Es bringt doch nichts, irgendwelche Regeln aufzustellen, wenn ich dann nicht sicherstellen kann, dass das ordnungsgemäß kontrolliert oder sanktioniert wird. Da müsste nachgeschärft werden. Ein kleiner Lichtblick besteht darin, dass veröffentlicht wird, welche Nebenverdienste die Journalisten, die Intendanten oder wer auch immer haben.
es Ihr Ziel sei, das Vertrauen in die Journalisten und in die Anstalten, was zerstört wurde, wieder aufzubauen. Ich frage mich angesichts der Antworten der Bundesregierung oder auch der Landesregierung zu dem Thema „Gekaufte Journalisten“, wie man das sicherstellen will, wenn man als Bundesregierung 1,4 Millionen € oder hier im Land mehr als 280 000 € ausgibt, um Journalisten zu bezahlen, die an irgendwelchen Events teilnehmen oder irgendwelche Informationen machen. Diese sollten doch aber eigentlich die Regierung kritisch hinterfragen.
Das heißt, da müsste man ansetzen. Da müsste ein Riegel vorgeschoben werden. Da können Sie zehn Mal irgendwelche Transparenzregister machen. Das bringt alles nichts, wenn das nicht ausgeschlossen wird. Und das wird nicht aus- geschlossen, und das ist ein großes Problem.
Wenn man sich diesen Gesetzentwurf ansieht, kann man ansonsten sagen, dass da ein paar Sachen darin sind, die zur Verbesserung beitragen. Ich würde sagen, das ist ein kleiner Schritt in die richtige Richtung. Aber wenn man die Umfragen zur Kenntnis nimmt - - Die CDU-Fraktion hat jetzt selbst einmal eine Umfrage gestartet und dabei festgestellt, dass die Bürger grund- legende Reformen im öffentlich-rechtlichen Bereich wollen.
Da kann man halt nicht nur sagen, wir wollen Reformen und wir setzen uns dafür ein, wenn man dann, wenn es zur Abstimmung kommt, z. B. beim Thema Rundfunkgebühren, nicht konsequent ist. Damals ist vom Ministerpräsidenten der CDU einfach gesagt worden, er zieht die Vorlage zurück, weil er hier keine Mehrheit hat. Dann entschied das Gericht, wir haben uns nicht an die Formalien gehalten und die Erhöhung kam trotzdem.
Das heißt, Sie haben doch dann daran mit- gewirkt und streuen den Leuten nur Sand in die Augen. Man muss sich auch die Frage stellen, wer regiert denn in den vielen Ländern, die dabei mitwirken? Es sind alles Ihre Parteikollegen. Da würde ich mir wünschen, Herr Kurze, dass Sie Ihren Kollegen noch einmal ein bisschen mehr an die Hand geben.
Dass wir hier in Sachsen-Anhalt ein Novum erreicht haben, nämlich im Ausschuss etwas beschlossen haben, was zu einem Landtagsbeschluss wurde, war wegweisend. Es ist in Deutschland einmalig gewesen, dass wir beschlossen haben, dass wir hier grundlegende Änderungen und Reformen haben wollen. Deswegen bin ich der Meinung, dass das ein guter Tag für Sachsen-Anhalt war, als der Beschluss gefasst wurde. Jetzt müsste er nur noch umgesetzt werden. Dabei werden wir Ihr Verhalten genau prüfen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin mir gar nicht mehr sicher, ob angesichts des mittlerweile dritten Medienrechtsänderungsstaatsvertrages in diesem Jahr und des vierten insgesamt jeder immer noch den aktuellen Überblick bei der Frage hat, was denn gerade der Beratungsgegenstand ist. Ich frage mich das angesichts der vielen Staatsverträge, die wir in dem Politikbereich haben.
Aber wir können festhalten - das kann ich für meine Fraktion tun -, die Reform des öffentlichrechtlichen Rundfunks kommt kontinuierlich voran.
Zukünftig wird es in allen Rundfunkanstalten - Herr Minister Robra hat es gesagt - Mindeststandards bei Compliance, Transparenz und Gremienaufsicht geben. Besonders erfreulich ist es aus unserer Sicht, dass zukünftig die Intendantengehälter und Nebenverdienste klar und deutlich nachvollziehbar für jedermann aufgelistet sein müssen. Das erhöht tatsächlich die öffentliche Kontrolle und verhindert Gehaltsexzesse, wie wir sie beim RBB erleben mussten.
Die innere Kontrolle wird mit der verpflichtenden Einrichtung von Compliance-Stellen gestärkt. Das begrüßen wir ebenfalls. Anmerken möchte ich allerdings einen Punkt bei der Gremienaufsicht. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist zwar schön, wenn die Gremien jetzt mit unabhängigen Geschäftsstellen ausgestattet werden und auch auf professionelle Hintergründe bei den Verwaltungsratsmitgliedern geachtet werden soll. Aber die Gremienmitglieder müssen ihre Aufgaben auch wahrnehmen. Das Versagen beim RBB war nicht zuletzt ein Versagen der internen Kontrollinstanzen.
Die Rundfunk- und Verwaltungsräte in allen Anstalten stehen nicht außerhalb des Reformprozesses, sie müssen selbst aktiver Teil des
Reformprozesses sein. Das gilt selbstverständlich auch für die Mitglieder der Rundfunkräte, die wir als Landtag von Sachsen-Anhalt in die Gremien entsandt haben, und auch für die Vertreter der Landesregierung. Als Parlament können und wollen wir ihnen die Mittel dazu an die Hand geben.
Ich bitte den Landtag, den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien sowie Kultur zu überweisen. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Hövelmann. - Es folgt als nächster Redner Herr Gebhardt für die Fraktion DIE LINKE.
Vielen Dank, sehr geehrte Frau Präsidentin. - Auf den ersten Blick wirkt dieser Staatsvertrag nicht so spannend. Darin steht nichts von Rundfunkbeiträgen. Darin steht auch nichts Konkretes vom Programmauftrag, von dem sich der Rundfunkbeitrag ableitet. Dennoch - das hat Herr Hövelmann richtig geschildert - ist dieser Staatsvertrag von großem medien- politischen Interesse, weil er erstmalig die Compliance- und Transparenzregelungen so umfassend darstellt, wie man es sich schon seit langer Zeit wünscht.
Also, Herr Hövelmann hat es gesagt: Die Intendantengehälter und die Nebenverdienste sollen künftig transparent dargestellt werden. Die Kritik meiner Fraktion an der Stelle ist aber, wenn ich die Intendantengehälter öffentlich