Protocol of the Session on September 7, 2023

Abstimmung

Wer dem Gesetzentwurf zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist die Fraktion der AfD. Wer stimmt dagegen? - Das sind alle anderen im Hohen Hause. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt worden. Der Tagesordnungspunkt 11 ist damit beendet. Frau Keding würde gern den Platz im Präsidium einnehmen.

(Unruhe)

Meine Damen und Herren! Auch ich begrüße Sie ganz herzlich vom Präsidentenstuhl aus und rufe auf den

Tagesordnungspunkt 12

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt

Gesetzentwurf Fraktion AfD - Drs. 8/2791

(Erste Beratung in der 45. Sitzung des Landtages am 29.06.2023)

Es ist verabredet worden, keine Debatte durchzuführen. Aber Herr Lizureck hat Redebedarf für die Fraktion angemeldet. - Bitte, Herr Lizureck, das Rednerpult ist Ihres.

Sehr geehrte Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Entwurf zur Änderung des Gesetzes über die öffentliche Ordnung und Sicherheit des Landes SachsenAnhalt haben Sie nun die Möglichkeit, auf die geänderten Bedingungen in unserem gemeinschaftlichen Miteinander zu reagieren.

Eine kleine Gruppe schickt sich an, die Gesellschaft zu terrorisieren. Es werden Straßen blockiert; Menschen daran gehindert, die täglichen Aufgaben zu bewältigen. Bürger kommen nicht zur Arbeit oder eben nicht nach Hause. Eltern wissen nicht, wie sie ihre Kinder aus Bildungseinrichtungen oder den Kindertagesstätten abholen sollen. Manche verpassen ihren Flieger in den verdienten Jahresurlaub.

Jedoch nur mit gemeinschaftlichen Regeln kann eine zivilisierte Gesellschaft das individuelle, auch das gemeinschaftliche Wohl und Freiheit garantieren. In unserer Demokratie ist es dar-

um wichtig, alle Stimmen zu hören und zu diskutieren. Wer jedoch mit Gewalt und Repressalien seine Anschauungen durchsetzen will, der steht außerhalb dieser demokratischen Linie und missachtet unseren Rechtsstaat.

(Zustimmung von Matthias Büttner, Staß- furt, AfD)

Dieses Problem aufgreifend, möchten wir mit einem 14-tägigen Präventivgewahrsam ein rechtliches Tool erstellen, das diese Delikte vorab verhindern kann und unseren Rechtsstaat schützt.

Das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte haben den Präventivgewahrsam als zulässiges Mittel der Gefahrenabwehr anerkannt. Hierbei kommt aber der 14-tägige Gewahrsam nicht in die Nähe einer normalen Haftstrafe, was wiederum für die rechtliche Bewertung kritisch wäre.

Der Präventivgewahrsam wird bereits erfolgreich in einigen Bundesländern als notwendig erachtet und praktiziert. Er sollte in Sachsen- Anhalt daher auch unproblematisch Anwendung finden. Jedoch muss der politische Wille zum Schutz unserer Bürger und unseres Rechtsstaats vorhanden sein. Jede Partei, jeder Abgeordnete bezieht damit Stellung zu unseren Grundwerten.

Schützen Sie diese Werte und stimmen Sie unserem Gesetzentwurf zu. - Ich bedanke mich für Ihr Zuhören.

(Beifall bei der AfD)

Vielen Dank, Herr Lizureck. - Weiteren Redebedarf sehe ich nicht.

Abstimmung

Da wir diesen Gesetzentwurf bereits am 29. Juni beraten haben und eine Ausschussüberweisung nicht stattgefunden hat, kommen wir nun direkt zur Abstimmung über den Gesetzesentwurf in der Drs. 8/2791. Zunächst stimmen über die selbstständigen Bestimmungen ab. Wer den selbstständigen Bestimmungen des Gesetzentwurfes seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist die AfDFraktion. Wer ist dagegen? - Das ist das übrige Haus. Stimmenthaltungen? - Sehe ich keine. Damit sind die selbstständigen Bestimmungen des Gesetzentwurfes abgelehnt worden.

Nun zur Abstimmung über die Gesetzesüberschrift. Wer der Gesetzesüberschrift „Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes SachsenAnhalt“ zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist die AfD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? - Das ist das übrige Haus. Stimmenthaltungen? - Sehe ich keine.

Wir kommen zur Abstimmung über das Gesetz in seiner Gesamtheit. Wer dafür ist, den bitte ich erneut um das Kartenzeichen. - Das ist die AfD-Fraktion. Wer ist dagegen? - Das ist das übrige Haus. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt worden. Der Tagesordnungspunkt 12 ist erledigt.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 13

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt

Gesetzentwurf Fraktion AfD - Drs. 8/2792

(Erste Beratung in der 45. Sitzung des Landtages am 29.06.2023)

Eine Überweisung des Gesetzentwurfes an einen Ausschuss hat nicht stattgefunden. Wir rufen den Gesetzentwurf heute zum zweiten Mal auf. Es ist verabredet worden, dies ohne Debatte zu machen. Allerdings hat Herr Scharfenort für die AfD-Fraktion Redebedarf angemeldet. - Herr Scharfenort, bitte.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Ich stehe heute nicht nur als Vertreter der AfDFraktion vor Ihnen, sondern auch als Mahner in Sachen Verantwortung und Transparenz. Die Landesregierung Sachsen-Anhalts und die Altparteien haben ein beispielloses Maß an Ignoranz gezeigt. Ein Gesetzentwurf zur Stärkung der Prüfrechte unseres Landesrechnungshofes bei kommunalen Beteiligungen, vorgebracht von unserer Fraktion, wurde schlichtweg ignoriert. Keine Überweisung an die Ausschüsse, keine Debatte, rein gar nichts.

Stellen Sie sich die Frage, warum diese drastische Verweigerung erfolgte. Warum besteht die Angst vor mehr Transparenz und Kontrolle? Wem nützt es, wenn der Landesrechnungshof nicht ordentlich prüfen kann? Die Warnsignale des Landesrechnungshofes sind keine Dekoration, sondern ernste Hinweise. Sie sind da, um uns vor Missbrauch und Fehlverhalten zu warnen. Und was tun Sie? - Sie ignorieren es komplett.

Das Parlament und die Landesregierung sollten sich schämen, einen so wichtigen Gesetzent-

wurf einfach zu übergehen. Wir sprechen über das Geld der Bürger, das in kommunalen Beteiligungsunternehmen steckt. Jeder Cent, der verschwendet wird, ist ein Cent zu viel.

(Beifall bei der AfD)

Es ist enttäuschend, dass Sachsen-Anhalt unter einer Regierung steht, die klare Kontrolle und Rechenschaft vermeidet. Und das alles, weil der Vorschlag von der AfD kam? Ich rufe alle hier im Saal auf: Lassen Sie parteipolitische Spielchen beiseite. Denken Sie an die Bürger, die Sie gewählt haben; sie verdienen Transparenz und Verantwortung und nicht sture Verweigerung.

(Beifall bei der AfD - Zuruf von der CDU)

Die Zeit ist gekommen, unsere Pflicht zu tun und zu zeigen, dass Sachsen-Anhalt ein Land ist, das Verantwortung ernst nimmt. Die AfD ist bereit. Und Sie? - Danke.

(Beifall bei der AfD)

Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Deswegen treten wir ein in die Abstimmung über den Gesetzentwurf in der Drs. 8/2792.

Abstimmung

Zunächst stimmen wir über die selbstständigen Bestimmungen ab. Wer diesen zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist die AfD Fraktion. Wer ist dagegen? - Das ist das übrige Haus.

Wer der Überschrift des Gesetzes „Gesetz zur Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt“ zustimmt, den

bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist die AfD-Fraktion. Wer ist dagegen? - Ablehnung im gesamten übrigen Haus. Stimmenthaltungen? - Sehe ich keine. Damit wurde auch die Gesetzesüberschrift abgelehnt.

Nun kommen wir zur Abstimmung über das Gesetz in seiner Gesamtheit. Wer dem Gesetz in seiner Gesamtheit zustimmen möchte, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist die AfD-Fraktion. Wer ist gegen das Gesetz in seiner Gesamtheit? - Das sind alle übrigen Fraktionen. Stimmenthaltungen? - Sehe ich keine. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt worden. Der Tagesordnungspunkt 13 ist beendet.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 14

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Spielbankgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt