Protocol of the Session on June 29, 2023

Tagesordnungspunkt 24

Zweite Beratung

Lehramtsausbildung an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg stärken

Antrag Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 8/1978

Beschlussempfehlung Ausschuss für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt - Drs. 8/2774

(Erste Beratung in der 33. Sitzung des Landtages am 15.12.2022)

Berichterstatterin ist Frau Kleemann. - Es wäre zumindest schön, wenn sie den Bericht erstatten würde. Ich habe auch keine andere Information. - Offensichtlich sind wir zu schnell. Dann werden wir Folgendes tun: Wir schließen Tagesordnungspunkt 24 noch einmal und kommen zum

Tagesordnungspunkt 25

Zweite Beratung

Beschäftigte der landeseigenen Kliniken in Sachsen-Anhalt nicht benachteiligen

Antrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 8/464

Änderungsantrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 8/527

Beschlussempfehlung Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung - Drs. 8/2799

(Erste Beratung in der 10. Sitzung des Landtages am 16.12.2021)

Berichterstatterin ist hierzu Frau Dr. Richter- Airijoki, und sie kommt auch schon ans Rednerpult. - Frau Richter-Airijoki, Sie haben das Wort. Bitte sehr.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag von Sachsen-Anhalt überwies den Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 8/464 sowie den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 8/527 in seiner 10. Sitzung am 16. Dezember 2021 zur federführenden Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.

(Lachen bei der AfD)

Mitberatend wurden die Ausschüsse für Finanzen sowie - was ist denn daran witzig? -

(Matthias Büttner, Staßfurt, AfD: Sie waren gar nicht gemeint!)

für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt beteiligt.

Mit ihren Anträgen fordert die Fraktion DIE LINKE insbesondere den Dank an Beschäftigte im Gesundheitswesen für ihren Einsatz in der Pandemie und darüber hinaus. Weiterhin sollte der Tarifabschluss für die Beschäftigten der Länder, für die Beschäftigten an den landeseigenen Kliniken und Universitätsklinika zeit- und inhaltsgleich übernommen werden, sofern keine Schlechterstellung gegenüber den tatsächlichen Regelungen entsteht. Die Regelungen zu einem

sogenannten Coronabonus als Sonderzahlung sollten auf Beschäftigte von Subunternehmen, Tochtergesellschaften und anderen Organschaften ausgeweitet werden, die Leistungen für den Betrieb der landeseigenen Kliniken übernehmen. Das Land sollte die Mehrkosten bei Bedarf ausgleichen.

Der federführende Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung befasste sich in seiner 10. Sitzung am 11. Mai 2022 mit dem Antrag und dem Änderungsantrag. Die Koali- tionsfraktionen beantragten, die Beratung über diese Anträge zu verschieben, da rechtliche Änderungen auf Bundesebene zu dieser Problematik erwartet wurden. Dem Antrag wurde mehrheitlich zugestimmt.

Der Ausschuss befasste sich in der 21. Sitzung am 8. März 2023 erneut mit den Anträgen. Die Landesregierung berichtete über die Umsetzung bei der Auszahlung von Bonuszahlungen sowie zu gesetzlichen Vorgaben, zu tarifrecht- lichen Regelungen und über die Nutzung von Ermessensspielräumen in der Anwendung von Tarifrecht. Des Weiteren wurde darauf hingewiesen, dass mit den Anträgen der Fraktion DIE LINKE Tarifrechtsänderungen bewirkt werden sollten, welche allerdings nur durch die Tarif- gemeinschaft bzw. Tarifverhandlungspartner ermöglicht werden können.

Die Fraktion DIE LINKE betonte, dass mit den Anträgen ein Ausgleich der entstehenden Mehrkosten durch das Land Sachsen-Anhalt beantragt wurde und dass die Beschäftigten nunmehr keine steuer- und sozialabgabenpflichtige Befreiung für Bonuszahlungen geltend machen können.

Im Ergebnis seiner Beratung erarbeitete der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung eine vorläufige Beschlussempfehlung, in der er den mitberatenden Aus-

schüssen mit 9 : 3 : 0 Stimmen die Ablehnung der Anträge empfahl.

Der mitberatende Ausschuss für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt befasste sich in der 19. Sitzung am 12. April 2023 mit den Anträgen und der vorläufigen Beschlussempfehlung. Der mitberatende Ausschuss für Finanzen erarbeitete in der 41. Sitzung am 8. Juni 2023 eine Beschlussempfehlung. Im Ergebnis ihrer Beratungen schlossen sich die mitberatenden Ausschüsse mehrheitlich der vorläufigen Beschlussempfehlung an.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung befasste sich am 14. Juni 2023 abschließend mit dem Antrag, dem Änderungsantrag und den Beschlussempfehlungen der mitberatenden Ausschüsse. Der Ausschuss empfiehlt mit 10 : 3 : 0 Stimmen die Ablehnung der Anträge. Eine entsprechende Beschlussempfehlung liegt Ihnen in der Drs. 8/2799 vor. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung bitte ich dafür um Ihre Zustimmung. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der SPD und bei der CDU)

Damit kommen wir zur Debatte. - Es spricht für die Landesregierung die Sozialministerin Frau Grimm-Benne.

Herzlichen Dank, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren Abgeordneten! Zunächst möchte ich betonen, dass das Krankenhaus-

finanzierungsgesetz und auch das Krankenhaus- gesetz unseres Landes klar und deutlich be- sagen, dass Krankenhäuser eigenverantwortlich wirtschaftende Einrichtungen sind. Dies umfasst neben den Abschlüssen von allgemeinen Verträgen auch Tarifverträge. Einem Tarifvertrag gehen, wie Sie alle wissen, Tarifvertragsverhandlungen voraus. Aufgrund der krankenhausindividuellen Tarifvertragsverhandlungen sind die abgeschlossenen Tarifverträge von Haus zu Haus unterschiedlich, auch bei den landes- eigenen Kliniken.

Wie bereits in der Märzsitzung des Sozialausschusses thematisiert, gelang es den Tarifvertragsparteien, eine Einigung in Bezug auf die Salus bzw. die Altmark-Klinikum gGmbH und jeweils die beiden Universitätsklinika Halle und Magdeburg zu erzielen.

Sie und ich wissen, dass eine Tarifeinigung einen Kompromiss darstellt, mit dem in der Regel beide Tarifparteien leben können und zufrieden sind, manchmal sicherlich auch nur zufrieden sein müssen. Der Umstand, dass in der Konsequenz nicht zwangsläufig jedes Ergebnis zufriedenstellend ist, gehört, so gesehen, zur ganzen Wahrheit dazu. Diese Unzufriedenheit ist bei objektiver Betrachtung nachvollziehbar, politisch aber letztlich nicht beeinflussbar.

Ich möchte daher zum Abschluss betonen, dass Tarifautonomie für mich - ich denke, auch für die gesamte Landesregierung - ein hohes Gut ist. Wir unterstützen und respektieren die abgeschlossenen Tarifverträge, können das aber nicht finanziell ausgleichen, wenn z. B. in Magdeburg anders verhandelt worden ist als in Halle. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der SPD und bei der CDU)

Es scheint keine Fragen zu geben. Danke, Frau Ministerin. - Wir kommen zur Dreiminuten- debatte der Fraktionen. Für die AfD spricht Herr Siegmund. - Bitte sehr.

(Tobias Rausch, AfD: Herr Siegmund ist nicht da! Es spricht Herr Köhler!)

- Dann Herr Köhler. - Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Hohes Haus! Sehr geehrte Kollegen! Sehr geehrte Abgeordnete! Jeder einzelne Mitarbeiter in der Pflege ist von unschätzbarem Wert für das Wohlergehen unserer Gesellschaft. Ihr Engagement und ihre Fürsorge sind der Grundpfeiler einer qualitativ hochwertigen Gesundheitsversorgung. Angesichts des demografischen Wandels ist es von entscheidender Bedeutung, dass wir Mitarbeiter in der Pflege haben, um eine adäquate Versorgung zu gewährleisten. Nur durch eine ausreichende Anzahl können wir den steigenden Bedürfnissen unserer alternden Bevölkerung gerecht werden.

Kurzum: Die Pflegekräfte sind die wahren Helden des Gesundheitswesens und verdienen unseren tiefsten Respekt. Sie verdienen nicht nur unseren tiefsten Respekt, sondern auch unsere Anerkennung gerade für ihren Einsatz in den letzten Jahren. Mein Dank gilt insbesondere den geimpften, aber auch den ungeimpften Pflegekräften.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn dann nur für ausgewählte Mitarbeiter in ausgewählten Kliniken bevorzugt Zahlungen geleistet

werden, wie es im Antrag gefordert wurde, schafft das nicht nur Unmut und Unzufriedenheit, sondern das gefährdet den Zusammenhalt innerhalb der Kliniklandschaft. Daher bleibt es so, wie wir es im Ausschuss besprochen haben. Der Antrag wurde, wie bereits besprochen, abgelehnt. Die Beschlussempfehlung im entsprechenden Ausschuss wurde mehrheitlich angenommen. Dabei bleibt die AfD-Fraktion. - Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Für die CDU-Fraktion und - zumindest ist es bei mir so angemeldet worden - für alle Koalitionsfraktionen spricht Frau Dr. Schneider. - Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebes Hohes Haus! Es ist bereits ausgeführt worden, dass der Antrag behandelt und in die entsprechenden Ausschüsse gegeben wurde. Ich möchte kurz aus der Stellungnahme des Ausschusses für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt ausführen. Die Vertreter führen an, dass durch den Antrag der LINKEN Tarifrechtsänderungen bewirkt werden sollten, dass dies aber nicht möglich sei, da der Landtag nicht Teil der Tarifgemeinschaft sei und somit keine Änderungen herbeigeführt werden könnten. Auf dieser Grundlage und nach unserer Beratung - es ist bereits angeführt worden - hat der Sozialausschuss eine Ablehnung empfohlen. Im Namen der Koalition bitte ich Sie bereits jetzt um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung.

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Alle Beschäftigten im Gesundheitswesen, sei es in Kranken-

häusern, Pflegeeinrichtungen oder ambulanten Diensten, leisten tagtäglich sehr harte Arbeit, oft unter sehr schwierigen Bedingungen. Ganz besonders hart sind diese Bedingungen deshalb, weil es zu wenig Personal gibt und weil die Bürokratie extrem hoch ist, nicht abgebaut wird und sich dadurch Stress entwickelt.

Eine angemessene Bezahlung ist nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit, sondern ein wichtiger Faktor, um Fachkräfte zu gewinnen und vor allen Dingen zu halten. Dies gilt nicht nur für Mitarbeiter in den medizinischen Bereichen, sondern ebenso für alle anderen Mitarbeiter im nichtmedizinischen Bereich, im gesamten Gesundheitswesen.

Für die Beschäftigten wurde schon einiges getan, einiges erreicht, z. B. die Einführung des Tariftreuegesetzes im Jahr 2022. Jedes Haus und jede Einrichtung ist daran gebunden, einen gesetzlichen Tariflohn zu zahlen. Das macht es natürlich auch erforderlich, dass sich die Kostenträger an die Refinanzierung halten. Ansonsten macht das keinen Sinn.