rechtlich vorgeschrieben ist, muss dieser natürlich auch aus dem regulären Haushalt finanziert werden. Falls der Einbau nicht vorgesehen ist, würde es sich um eine unnötige Investition und damit um Steuergeldverschwendung handeln. Zudem gibt es keine herkömmlichen Filter, mit denen man Viren aus der Luft filtern kann.
Das funktioniert nur mit technisch aufwendigen und kostenintensiven Verfahren. Aus welcher Perspektive man es auch betrachtet, diese Maßnahmen sind nicht aus dem Corona-Sondervermögen zu finanzieren, sondern zu streichen.
Weil man es offensichtlich nicht oft genug sagen kann, weise ich noch einmal darauf hin, dass das Corona-Sondervermögen eine fiskalpolitische Zeitbombe ist. Hierbei handelt es sich in Wahrheit um Schulden, deren Tilgung in den Jahren 2029 bis 2050 jährlich ein Loch von 100 Millionen € in den Landeshaushalt reißen wird. Diese Coronaschulden sind eine schwere Hypothek für zukünftige Generationen. Wir halten eine solche Finanzpolitik für unsolide und nicht generationengerecht.
Daher werbe ich eindringlich für unseren Alternativantrag, mit welchem die nicht mehr benötigten Haushaltsmittel für die Beschaffung der mobilen Luftfilteranlagen zur Tilgung an den Haushalt zurückgeführt werden sollen. Das hat in der Ausschussberatung auch der Landesrechnungshof dringend empfohlen. Daher bitte ich darum, den Antrag der Landesregierung abzulehnen und unserem Alternativantrag zuzustimmen.
Danke. Es gibt keine Fragen. - Wir haben jetzt die Situation, dass meines Wissens der Alternativantrag nicht zur heutigen Sitzung eingereicht worden ist, sondern dass er bereits im Ausschuss abgelehnt worden ist bzw. die Beschlussempfehlung heute als einzige Abstimmungsgrundlage vorliegt.
Uns liegt die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen in der Drs. 8/2763 vor. Wer dieser Beschlussempfehlung seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Karten- zeichen. - Das sind die Fraktion DIE LINKE und die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Die Fraktion der AfD. Wer enthält sich der Stimme? - Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit sind wir durch, weil es eine deutliche Mehrheit für die Beschlussempfehlung gibt.
Die Berichterstattung übernimmt das Mitglied des Landtages Herr Albrecht. - Herr Albrecht, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drs. 8/1284 hat der Landtag in der 23. Sitzung am 22. Juni 2022 zur Beratung in den Ausschuss für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz überwiesen. Mitberatend wurde der Ausschuss für Inneres und Sport beteiligt.
Ziel der Antragsteller war es, die Landesregierung aufzufordern, eine landesweite Strategie zur Bekämpfung von Hasskriminalität on- und offline zu erarbeiten; die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte im Interesse einer zügigen und konsequenten Verfolgung von Hasskriminalität im Internet auszustatten; strukturelle Veränderungen in der Polizeiarbeit für eine effektivere Bekämpfung herbeizuführen und noch einige Punkte mehr.
Der Ausschuss für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz befasste sich erstmal in der 8. Sitzung am 29. Juni 2022 mit diesem Antrag und verständigte sich auf die Durchführung eines Fachgespräches.
Der Einladung zum Fachgespräch für die 11. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz am 23. November 2022 folgten die HateAid gGmbH, der Weiße Ring e. V., die Amadeu Antonio Stiftung, die Thüringer Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, die Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet - Niedersachsen, die Zentralstelle zur Bekämpfung von Internetkriminalität - Hessen, die Universität Leipzig, der Verein Miteinander und der Verband junger Medien- macher Sachsen-Anhalt e. V. Im Anschluss an dieses umfangreiche Fachgespräch nahm der Ausschuss eine erneute Beratung mit dem Ziel der Erarbeitung einer vorläufigen Beschlussempfehlung für die Sitzung am 1. März 2023 in Aussicht.
Zu Beginn der 15. Sitzung am 1. März 2023 machten die Koalitionsfraktionen geltend, zunächst den von der Landesregierung für diese Sitzung in Aussicht gestellten Bericht zu benötigen, um den Vorschlag für eine vorläufige Beschlussempfehlung überarbeiten und dem Ausschuss anschließend vorlegen zu können. Nach erfolgter Berichterstattung durch die Ministerien für Justiz und Verbraucherschutz sowie für Inneres und Sport verständigte sich der Ausschuss für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz darauf, den Antrag in der Sitzung am 3. Mai 2023 erneut aufzurufen.
Zur 17. Sitzung des Ausschusses am 3. Mai 2023 lag ein Vorschlag der Fraktionen der CDU, der SPD und der FDP für eine vorläufige Beschlussempfehlung vor. Nach einer Berichterstattung der Landesregierung zum aktuellen Stand und dabei insbesondere zu dem zum damaligen Zeitpunkt unmittelbar bevorstehenden Arbeitsbeginn einer Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet bei der Staatsanwaltschaft Halle kam es zu einer intensiven Be-
ratung. In deren Verlauf wurde der Beschlussvorschlag auf Anregung der Koalitionsfraktionen geändert und anschließend mit 7 : 4 : 0 Stimmen als vorläufige Beschlussempfehlung an den mitberatenden Ausschuss für Inneres und Sport verabschiedet.
Die Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begründeten ihre Ablehnung des Beschlussvorschlages damit, Einzelaspekte zwar für unterstützungswürdig zu erachten, diesen jedoch insgesamt als nicht weitreichend genug zu erachten.
Der mitberatende Ausschuss für Inneres und Sport befasste sich in der 21. Sitzung am 11. Mai 2023 mit dem Antrag, der vorläufigen Be- schlussempfehlung sowie einem im Vorfeld eingereichten Änderungsantrag der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Ziel des Änderungsantrages war eine Ergänzung der vorläufigen Beschlussempfehlung im Sinne des Ursprungsantrages. Letztlich fand dieser bei 3 : 10 : 0 Stimmen keine Mehrheit. Im Ergebnis schloss sich der Ausschuss für Inneres und Sport mit 7 : 6 : 0 Stimmen der vorläufigen Beschlussempfehlung an.
Abschließend befasste sich der Ausschuss für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz in der 18. Sitzung am 7. Juni 2023 mit dem Antrag und bestätigte nach kurzer Beratung seine vorläufige Beschlussempfehlung mit 8 : 5 : 0 Stimmen als die Ihnen in der Drs. 8/2764 vorliegende Beschlussempfehlung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz bitte ich um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Vielen Dank.
Danke. - Wir kommen zu der Dreiminutendebatte. Sie beginnt mit dem Redebeitrag der Landesregierung. Es spricht Frau Zieschang in Vertretung von Frau Weidinger. - Sie haben das Wort; bitte sehr.
Herzlichen Dank, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren Abgeordneten! Die Verfolgung von Hasskriminalität ist ein entscheidender Beitrag, um die Demokratie zu schützen und deren Wehrhaftigkeit den Feinden der Demokratie zu verdeutlichen.
Zur Bekämpfung und Verfolgung auch dieses Aspekts der politisch motivierten Kriminalität arbeiten die Sicherheits- und die Strafverfolgungsbehörden eng zusammen. Feinden der offenen Gesellschaft, die mit Hass und Hetze versuchen, unsere Gesellschaft zu spalten oder Teile der Gesellschaft auszugrenzen, muss mit allen rechtsstaatlichen Mitteln entgegentreten werden.
Die Landespolizei widmet sich intensiv und mit hoher Priorität der Bekämpfung von Extremismus und Hasskriminalität. In der Landespolizei Sachsen-Anhalt wurden zur Verfolgung der politisch motivierten Kriminalität spezialisierte Strukturen und Arbeitsabläufe etabliert.
Da Hasskriminalität zu großen Teilen auch in den sozialen Netzwerken im Internet begangen wird, kommt den Ermittlungen im Internet eine besondere Bedeutung zu. Unter anderem in der letzten Woche beteiligte sich die Landespolizei erneut an dem bundesweiten Aktionstag gegen
Die Schaffung und die Arbeit der Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet bei der Staatsanwaltschaft Halle ist nun ein weiterer Schritt für eine noch effektivere Bekämpfung von Hasskriminalität. Hierzu haben sich beide Ministerien abgestimmt, um die enge Zusammenarbeit der Landespolizei mit der Zentralstelle der Staatsanwaltschaft zu gewährleisten.
Die Zentralstelle wird dem Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz jährlich Bericht über ihre Erfahrungen und Erkenntnisse erstatten. Die sich aus dem Bericht ergebenden Erkenntnisse werden künftig Grundlage für etwaige Nachjustierungen etwa auch in der personellen Ausstattung sein.
Allen an der Aufklärung von Straftaten in Sachsen-Anhalt beteiligten Akteuren gilt nicht nur unser Dank. Ihnen ist auch jede erforderliche Unterstützung zur Erledigung ihrer Aufgabe zu gewährleisten.
Gleichzeitig ist auch klar: Die Bekämpfung des Phänomenbereichs der Hasskriminalität ist weiterhin als gesellschaftliche Aufgabe zu begreifen. - Vielen Dank.
Wir können jetzt mit der Debatte der Fraktionen beginnen. Für die SPD-Fraktion spricht Herr Hövelmann. - Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Leider ist es Fakt, dass wir damit leben müssen, dass Menschen im Internet jeden Anstand und jede Form des respektvollen Umgangs mit- einander vergessen. Verleumdungen und Bedrohungen der übelsten Sorte werden auf Facebook, WhatsApp und Co. mit einer Selbstverständlichkeit geäußert, die im realen Leben undenkbar wäre.
Wenn es nur bei Worten bliebe, dann wäre das zwar schlimm genug, aber wir könnten leichter damit umgehen. Es bleibt nicht dabei. Aus Worten werden Taten. Wir haben es gesehen bei dem Mord an Walter Lübcke, bei dem Anschlag in Halle oder während der Pandemie bei dem Tankstellenmord in Idar-Oberstein. Immer war der Ausgangspunkt Hass im Netz: aufwiegeln, die Menschen in eine Situation bringen, in der sie die Realität mit der Unterschiedlichkeit von Wort und Tat nicht mehr auseinanderhalten können.
Daher muss für uns alle klar sein, dass wir Hass und Hetze strafbar machen und strafbar verfolgen werden. Die jüngsten Presseberichte zeigen, dass auch bei uns noch erhebliche Defizite aufzuarbeiten sind.
Frau Ministerin hat deutlich gemacht, was in Abstimmung zwischen den zuständigen Ministerien in Sachsen-Anhalt bereits auf den Weg gebracht worden ist. Das ist richtig und wird hoffentlich seinen Beitrag dazu leisten, dass sich die Situation bessert und Menschen hoffentlich davon abgehalten werden, Straftaten zu begehen. Aber wenn sie denn mit Hass im Netz unterwegs sind, dann gibt es hoffentlich einen entsprechenden Verfolgungsdruck, der zu spüren ist.
Wichtig ist, dass es gelingt, ein deutschlandweit einheitliches Vorgehen zu organisieren. Es bringt nichts, wenn jemand in Magdeburg einen Hasskommentar zur Anzeige bringt, den jemand in Koblenz verfasst hat und der vielleicht jemanden in Kiel betrifft. Es muss möglich sein, dass alle Strafverfolgungsbehörden in ganz Deutschland die gleichen Maßstäbe anlegen und dafür sorgen, dass eine Strafverfolgung möglich ist.