Protocol of the Session on June 29, 2023

(Lachen bei der AfD)

Jetzt fangen wir noch einmal an. Wer ist dafür?

(Sven Czekalla, CDU: Reicht nicht! - Daniel Rausch, AfD: Na, na! - Zuruf von der AfD: Das werden wir sehen! - Daniel Rausch, AfD: Lasst uns auch einmal einen Erfolg, Mensch! - Eva von Angern, DIE LINKE: Marco? - Sven Czekalla, CDU: Da fehlen mindestens zehn! - Tobias Rausch, AfD: So viele fehlen nicht!)

Wer ist dagegen?

(Tobias Rausch, AfD: Das wird eng! Bom- mersbach wieder nicht da! Oh, oh! - Abge- ordnete betreten den Plenarsaal - Daniel Rausch, AfD: Das gilt nicht! - Zuruf: Geht alles! - Weitere Zurufe von der AfD)

Damit haben wir ein Abstimmungsergebnis: 34 Stimmen für und 30 Stimmen gegen den Änderungsantrag. Damit ist der Änderungsantrag angenommen worden.

(Beifall bei und Jubelrufe von der AfD - Zu- stimmung bei der LINKEN und bei den GRÜ- NEN - Zuruf von der AfD: So geht Mehrheit! - Lachen bei der AfD)

Kommen wir nunmehr zur Abstimmung über die so geänderte Beschlussempfehlung.

(Weitere Abgeordnete betreten den Plenar- saal - Eva von Angern, DIE LINKE: Jetzt kom- men sie alle! - Zurufe von der AfD)

Wer für diese Beschlussempfehlung ist, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das scheinen alle Fraktionen dieses Hauses zu sein. Wer ist dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Auch niemand. Somit ist die so geänderte Beschlussempfehlung einstimmig

beschlossen worden.

(Guido Kosmehl, FDP: Ohne eigene Mehrheit, nur auf die AfD gesetzt! - Unruhe)

Dann haben wir damit den Tagesordnungspunkt 21 beendet. Wir kommen nunmehr zum Tagesordnungspunkt 22.

(Unruhe)

Bevor wir das tun, beruhigen wir uns jetzt noch einmal kurz und begrüßen auf unserer Be- suchertribüne Damen und Herren aus der schönen Stadt Dessau-Roßlau. - Herzlich Willkommen bei uns!

(Beifall im ganzen Hause)

Des Weiteren hat der Arbeitskreis der Parlamentarischen Geschäftsführer ein weiteres Ergebnis erbracht. Nach den nun folgenden Tagesordnungspunkten 22, 23, 24 und 25 werden wir folgende Tagesordnungspunkte, die noch auf der Liste für morgen vorgesehen sind, in folgender Reihenfolge auf den heutigen Abend ziehen: 31, 27 und 28.

Dann geht es weiter mit dem

Tagesordnungspunkt 22

Zweite Beratung

Maßnahmenübergreifende Umschichtung im Sondervermögen Corona, Einwilligung des Landtags gemäß § 5 Abs. 3 Cor-SVG

Antrag Landesregierung - Drs. 8/2473

Alternativantrag Fraktion AfD - Drs. 8/2587

Beschlussempfehlung Ausschuss für Finanzen - Drs. 8/2763

(Erste Beratung in der 41. Sitzung des Landtages am 28.04.2023)

Berichterstatter ist Herr Ruland. - Herr Ruland, Sie haben das Wort. Bitte sehr.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag von Sachsen-Anhalt überwies sowohl den Antrag der Landes- regierung in der Drs. 8/2473 als auch den Alternativantrag der Fraktion der AfD in der Drs. 8/2587 in der 41. Sitzung am 28. April 2023 zur Beratung in den Ausschuss für Finanzen.

Mitberatend wurde der Ausschuss für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt be- teiligt.

Mit Artikel 3 des Begleitgesetzes zum Zweiten Nachtragshaushaltsgesetz 2020/2021 hat der Landtag von Sachsen-Anhalt das Gesetz über das Sondervermögen „Corona“ verabschiedet. § 5 Abs. 3 dieses Gesetzes sieht vor, dass maßnahmenübergreifende Umschichtungen von mehr als 1 Million € dem Landtag zur Bewilligung vorgelegt werden müssen.

Gemäß § 5 Abs. 3 des Gesetzes über das Sondervermögen „Corona“ bittet die Landesregierung den Landtag um Zustimmung, Mittel in Höhe von 4 926 373 € aus der Maßnahme laufende Nr. 16 „Ausstattung der Hochschulen mit mobilen Luftfilteranlagen“ umzuschichten. Mittel in Höhe von 2 495 387 € sollen in die Maßnahme laufende Nr. 17 „Digitalisierungsmaßnahmen an den Hochschulen“ fließen und Mittel in Höhe von 2 430 986 € in die Maßnahme laufende Nr. 49 „Installation und Erneuerung von stationären raumlufttechnischen Anlagen“.

Die Notwendigkeit dieser Umschichtung liegt darin begründet, dass die Hochschulen größtenteils keine mobilen Luftfilteranlagen anschaffen, sondern auf festinstallierte RLT-Anlagen setzen wollen. Zusätzlich sollen weitere Digitalisierungsprojekte an den Hochschulen finanziert werden. Hierbei sind Investitionen an der Martin-Luther-Universität, an der Kunsthochschule Burg Giebichenstein in Halle und an der Hochschule Magdeburg-Stendal geplant.

Die Fraktion der AfD möchte mit ihrem Alternativantrag erreichen, dass die nicht ausgegebenen Mittel an den Haushalt zurückgeführt und zur Tilgung des Sondervermögens verwendet werden.

(Zuruf von der AfD: Richtig!)

Der Ausschuss für Finanzen befasste sich in der 40. Sitzung am 4. Mai 2023 mit beiden Anträgen. Im Ergebnis seiner Beratung empfahl er dem mitberatenden Ausschuss mit 9 : 3 : 1 Stimmen in einer vorläufigen Beschlussempfehlung die unveränderte Annahme des Antrages der Landesregierung. Eine Abstimmung über den Alternativantrag wurde somit obsolet.

Der Ausschuss für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt schloss sich in der 20. Sitzung am 10. Mai 2023 der vorläufigen Be- schlussempfehlung an.

Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die abschließende Beratung zu diesem Antrag fand in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen am 8. Juni 2023 statt. Er empfiehlt mit 9 : 2 : 1 Stimmen, den Antrag der Landesregierung in unveränderter Fassung anzunehmen. Daraus folgend war die Abstimmung über den Alternativantrag der Fraktion der AfD wiederholt entbehrlich. Die Beschlussempfehlung liegt Ihnen in der

Drs. 8/2763 vor.

Im Namen des Ausschusses für Finanzen bitte ich um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU)

Danke. An den Berichterstatter gibt es keine Fragen. - An sich gibt es hierzu keine Debatte, aber mir wurde signalisiert, dass die AfD-Fraktion noch Redebedarf angemeldet hat. Des- wegen kann Herr Kohl jetzt nach vorn kommen. - Bitte sehr. Herr Kohl, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Nachdem wir über den vor-

liegenden Antrag der Landesregierung auf eine maßnahmenübergreifende Umschichtung im Sondervermögen „Corona“ zweimal eingehend im Finanzausschuss beraten haben, komme ich zu dem Ergebnis, dass nicht nur die Umschichtung abzulehnen ist, sondern auch die weiteren Ausgaben aus dem Corona-Sondervermögen so weit wie möglich zu stoppen sind.

(Zuruf von Cornelia Lüddemann, GRÜNE)

Ich erinnere an folgende Kernaussagen der Erklärung der Präsidenten der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder vom 25. April dieses Jahres:

Erstens. Der zeitliche und sachliche Veranlassungszusammenhang zur Bekämpfung der Notlage darf nicht umgangen werden.

Zweitens. Notlagenkredite dürfen nicht für allgemein wünschenswerte Maßnahmen oder versäumte Aufgaben aus der Vergangenheit eingesetzt werden. - Aber genau das passiert mit dem Geld aus dem Corona-Sonderver- mögen.

(Tobias Rausch, AfD: Richtig! - Lothar Waeh- ler, AfD: Jawohl!)

Nehmen wir z. B. die Ausgaben für Digitalisierung. Die Digitalisierung wurde von den bisherigen Landesregierungen in Sachsen-Anhalt vernachlässigt. Corona ist nun die Ausrede dafür, damit man außerhalb des regulären Haushaltes Maßnahmen zur Digitalisierung finanzieren kann, die man ohnehin, also auch ohne Corona, umgesetzt hätte.

(Tobias Rausch, AfD: Richtig!)

Zum Thema stationäre Raumluftanlagen. Es gibt baurechtliche Vorschriften, die regeln, unter welchen Voraussetzungen diese in Räumen eingebaut werden müssen. Sofern der Einbau bau-

rechtlich vorgeschrieben ist, muss dieser natürlich auch aus dem regulären Haushalt finanziert werden. Falls der Einbau nicht vorgesehen ist, würde es sich um eine unnötige Investition und damit um Steuergeldverschwendung handeln. Zudem gibt es keine herkömmlichen Filter, mit denen man Viren aus der Luft filtern kann.