und der Rechtsstaat reagiert grundsätzlich nicht mit voller Härte, sondern rechtmäßig und insbesondere verhältnismäßig.
Präventivgewahrsam ist der schwerste Eingriff, den das Polizeirecht kennt. Hierbei wird einem Menschen ohne strafrechtliches Verfahren allein auf der Grundlage einer Prognoseentscheidung die Freiheit entzogen.
Das ist ein Umstand, der den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bereits mehrfach zur Entscheidung gezwungen hat. Der Präven-
tivgewahrsam fordert eine gegenwärtige Gefahr. Ein Szenario, das diese Voraussetzung für 14 Tage erfüllt, ist nicht nachvollziehbar und klar unverhältnismäßig.
Ihre Forderung bedeutet, mit Kanonen auf Spatzen zu schießen. Präventivhaft nach Ihrer Vorstellung ist unbegründet.
Denn so ärgerlich die Aktionen der Letzten Generation auch sein mögen, sie sprechen die staatliche Selbstverpflichtung an, Herr Heuer, sich an die eigenen Gesetze zu halten. Die Aktivist*innen der Letzten Generation fordern also geradezu ein rechtsstaatliches Handeln ein. Ihre Forderungen zielen darauf ab, die Handlungsfreiheit in der Demokratie, in unserer Demokratie, zu erhalten, indem wir schnell und entschlossen auf die drohenden klimatischen Folgen unseres bisherigen Wirtschaftens reagieren. Der ungebremste Klimawandel droht die Handlungsmacht der jungen Generation und kommender Generationen enorm einzuschränken. Ohne eine Bekämpfung der Klimakrise ist Freiheit nicht mehr möglich. Genau deswegen müssen wir an dieser Stelle endlich aktiv werden.
Wenn die Klimakrise ungebremst fortschreitet, wird es zu massiven sozialen Verwerfungen kommen. Ungebremster Klimawandel bedroht insbesondere die Menschen, die nicht finanziell unabhängig von Arbeit, Wohnort und natür- lichen Gegebenheiten sind.
Für uns ist klar: Die Präventivhaft bleibt der Ausnahmefall. Wir setzen auf Rechtsstaatlichkeit und wir werden die Grundrechte auch von
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte auf die Vorredner eingehen. Frau Ministerin Zieschang, ausreichend ist eine Maßnahme, die Straftaten verhindert. Bei Ihrem gesetzlichen Rahmen sehen wir aber erheblichen Handlungsbedarf.
Frau Quade, Ihre Aktivisten sollen nicht in den Knast, sondern sie sollen sich an die Gesetze halten. Sie haben wieder einmal Zusammenhänge nicht erkannt und fabulieren hier bis ins Lächerliche.
Herr Kosmehl, Sie haben nicht zugehört. Auf die von Ihnen angesprochene Hürde habe ich hingewiesen. In anderen Bundesländern ist das, was wir heute besprechen, durchaus Praxis.
- Ich höre dauernd Gequietsche; ich weiß nicht, woher es kommt. - Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir die Ordnung und Sicherheit auf unseren Straßen gewährleisten. Es ist richtig und absolut legitim, für seine politische Überzeugung zu demonstrieren. Demonstrieren sollte jedoch nicht in diese Art des Terrors ausufern.
(Susan Sziborra-Seidlitz, GRÜNE, lacht - Thomas Lippmann, DIE LINKE: Ihr seid ein- fach nur lächerlich! - Zuruf von Henriette Quade, DIE LINKE)
Das ist für die Gesellschaft absolut nicht hinnehmbar. Frau Quade, dass es durch diese Aktionen der sogenannten Klimakleber schon Tote gegeben hat, ist ja wohl allen bekannt.
(Zuruf von der LINKEN: Was? - Susan Szi- borra-Seidlitz, GRÜNE: Wen denn? Kennen wir nicht! - Zuruf von den GRÜNEN: Falsch!)
Allein wegen dieser Tatsache entsteht hier ein Handlungsbedarf. Aber auch der Bürger, der nicht zur Arbeit fahren kann, die Eltern, die ihr Kind nicht aus der Kita abholen können, haben ein Recht auf eine funktionierende Gesellschaft. An dieser Stelle muss und soll der Staat für ein normales Miteinander sorgen.
Die Gesellschaft mit Aktionen zu erpressen, die ganze Städte lahmlegen, ist Terrorismus, ist Erpressung. Hiergegen muss Politik zum Schutz unserer Bürger einschreiten.
Genau darum geht es in diesem Gesetzentwurf. Ich beantrage hiermit eine Überweisung an den Ausschuss für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz und begleitend an den Europaausschuss. - Danke.
Wir haben den Antrag auf Überweisung gerade gehört: zur Federführung in den Ausschuss für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz, zur Mitberatung in den Innenausschuss. Wer dieser Überweisung zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist die Fraktion der AfD. Wer stimmt dagegen? - Das ist der übrige Teil des Hohen Hauses.
Damit ist die Überweisung abgelehnt worden. Der Tagesordnungspunkt 17 ist damit erledigt. Ich habe fünf Tagesordnungspunkte ordentlich schnell durchgezogen und wir haben Zeit gespart.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sicherlich kommt Ihnen der heute vorgelegte Gesetzesentwurf bekannt vor. Er ist die Konsequenz aus unserem vorangegangenen Antrag, mit dem wir die Prüfrechte des Landesrechnungshofes bei kommunalen Beteiligungsunternehmen stärken möchten. Dieser Antrag war als Appell an die Regierungskoalition und die Landesregierung zu verstehen, endlich gesetzgeberisch tätig zu werden. Doch es ist nichts geschehen. Deswegen servieren wir Ihnen das Kernanliegen unseres Antrags vom Mai erneut, dieses Mal als Gesetzesentwurf.
Worum geht es? - Wir wollen eine Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes erreichen, und zwar so, dass dem Landesrechnungshof endlich Prüfrechte bei kommunalen Beteiligungen an Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit eingeräumt werden. Derzeit ist im Kommunalverfassungsgesetz nur von Rechnungsprüfungsämtern die Rede. In der Vergangenheit führte das immer wieder zu Verwirrung und Missverständnissen. Aufklärung verschafften das Verwaltungsgericht Magdeburg und das Oberverwaltungsgericht im letzten Jahr. Diese beiden Instanzen haben klargestellt, dass damit auch und vor allem der Landesrechnungshof gemeint ist und dass die Kommunalaufsicht eine solche Prüfung anordnen kann.
Damit sich diese Missverständnisse nicht wiederholen, ist es folgerichtig, dass wir den Landesrechnungshof ausdrücklich in den Gesetzestext aufnehmen. Wer auch immer bisher prüft - untersucht werden nur Unternehmen mit einer kommunalen Beteiligung, die 50 % übersteigt. Wir aber wollen, dass dies bereits möglich ist, wenn eine oder mehrere Kommunen zusammen 25 % der Anteile halten.
Warum ziehen wir an dieser Stelle die Grenze? - Solche Beteiligungen sind von Relevanz, weil Anteilseigner ab einer Beteiligung von mehr als 25 % auf die Politik eines Unternehmens bestimmenden Einfluss nehmen können. Denn mit einer Sperrminorität im Fall einer GmbH lassen sich z. B. die Abberufung des Aufsichtsrates und Satzungsänderungen verhindern.
Ein aktuelles Beispiel dafür: In meinem Landkreis Jerichower Land wollte der Landrat, SPD, vorbildlich das aktuelle OVG-Urteil bei der kommunalen Abfallwirtschaftsgesellschaft Je