Protocol of the Session on June 2, 2023

Vorgesehen ist, dass die §§ 64 bis 64 d sowie der § 87 und die Anlage 1 vollständig neu ge- regelt werden. Einzig die bereits vorher be- stehende kleine Bauvorlageberechtigung unter anderem für Handwerksmeister und staatlich geprüfte Techniker der Fachrichtung Bautechnik mit dem Schwerpunkt Hochbau bleiben bestehen. Sie finden sich nunmehr systematisch in § 64 Abs. 5 wieder. - Das kurz zu den materiellen Änderungswünschen, die mit dem Entwurf vorgelegt werden.

Die Vorschläge sind nach der Befassung im Kabinett den Kammern und Verbänden zur An-

hörung übermittelt worden. Wir haben insgesamt 22 Verbänden und Kammern die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Davon haben 14 Institutionen inhaltlich zum Gesetzentwurf Stellung genommen. Acht Institutionen haben keine Einwände erhoben oder ihre Zustimmung signalisiert.

Wir haben den Gesetzentwurf nach der ersten Beratung im Kabinett für sechs Wochen in das Landesportal Sachsen-Anhalt eingestellt. Dies war zur Öffentlichkeitsbeteiligung erforderlich, weil dies die Richtlinie der Europäischen Union 2018/958 über eine Verhältnismäßigkeits- prüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen erfordert. Dazu ist eine Stellungnahme eingegangen, die ebenso wie alle anderen Stellungnahmen ausgewertet worden ist.

Ganz kurz zu den Einschätzungen, die wir aus den entsprechenden Stellungnahmen herauskristallisiert haben. Bei den meisten Punkten halten sich Zustimmung und Kritik die Waage. Das will ich nicht verhehlen. Es gibt durchaus kritische Stimmen zu dem einen oder anderen Bereich.

Es gibt z. B. im Bereich Windenergie und Baulasteintragung den einen oder anderen, der vorträgt, dass dies eine super Idee sei, dass sie hervorragend geeignet sei, um mehr Windkraftanlagen auf eine entsprechende Fläche zu bringen. Wir haben aber auch den einen oder anderen, der Sorgen hat, dass der nachbarliche Schutz vor störender Beeinträchtigung dann nicht mehr hinreichend gewährleistet ist bzw. An- lagenbetreiber und Nachbarn nicht frühzeitig in den entsprechenden Diskurs gehen.

Bei den Fotovoltaikanlagen haben wir eigentlich keine Einwendungen; wohl aber bei dem Thema Bauvorlageberechtigung, über das interessanterweise - das hatte ich nicht erwartet - am dis-

kursivsten gesprochen worden ist. Ich glaube weniger, dass dies so ist, weil wir in Sachsen-Anhalt ein entsprechendes Problem haben werden, sondern weil dies offensichtlich von den Kammern bundeseinheitlich gegenüber den Bundesländern und dem Bund intoniert worden ist.

Die Kritik richtet sich vor allen Dingen gegen die Regelung, dass ausländische Ingenieure aus der Europäischen Union in Deutschland in den Bereichen der entsprechenden Gebäudeklassen tätig werden können. Es wird besorgt vorgetragen, dass dies dazu führen könnte, dass der eine oder andere Bauherr eine nur ungenügende Beratung erhält und nur mit einer ungenügenden Expertise ausgestattet ist. Dies ist eine Diskussion.

In den persönlichen Gesprächen sind zudem Sorgen hinsichtlich der Qualifikationen aus entsprechenden ausländischen Abschlüssen, die nicht in der Bauordnung geregelt werden, vorgetragen worden. Diese sind innerhalb der Europäischen Union, glaube ich, längst hin- reichend und vielfältig ausgeklagt worden und die entsprechenden Urteile ergangen.

Demzufolge haben wir den Gesetzentwurf in diesem Punkt unverändert vorgelegt, und zwar auch, weil wir nur so das Vertragsverletzungsgefahr und entsprechende Sanktionszahlungen an die Europäische Union vermeiden können. Deshalb sind wir sicher, dass wir dem Landtag zu allen drei Themen, über die wahrscheinlich im Ausschuss diskutiert werden wird, eine sinnvolle Lösung vorgeschlagen haben, die mit den verschiedenen Sorgen und Hoffnungen, die an die entsprechenden Themen herangetragen werden, ausgewogen umgeht. - In diesem Sinne bedanke ich mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der FDP und bei der CDU)

Ich bedanke mich für die Einbringung. - Nunmehr ist mehr als die Hälfte des Parlaments anwesend. Das heißt, jetzt könnten wir die Beschlussfähigkeit feststellen. Herr Büttner hat es inzwischen auch geschafft. - Sie haben jetzt die Chance, Ihren Redebeitrag im Rahmen der Fünfminutendebatte zu halten. - Bitte.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Wenn man den Titel des Gesetzentwurfes „Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt“ liest, dann denkt man zuerst, jetzt hat die Landesregierung erkannt, dass es endlich Regelungen braucht, um das Bauen für die Menschen zu erleichtern und um die hohen Kosten für Neubauten von Einfami- lienhäusern oder Mehrfamilienhäusern zu senken.

Man stellt aber, wenn man sich den Entwurf durchliest, relativ schnell fest, dass es darum gar nicht geht. Man will natürlich Erleichterungen und beschleunigte Verfahren, aber nicht für die Menschen, die Häuser bauen wollen, sondern im Zusammenhang mit der Errichtung von neuen Windkraftanlagen und Solaranlagen.

Wenn man das Land durchquert, ob man hier wohnt oder nicht wohnt, also von außerhalb kommt oder hier ansässig ist, dann stellt man eines fest: Sachsen-Anhalt braucht viel. Was Sachsen-Anhalt aber nicht braucht, sind noch mehr Windkraftanlagen, um es auf den Punkt zu bringen.

(Beifall bei der AfD - Dr. Hans-Thomas Till- schneider, AfD: Jawohl!)

Darum brauchen wir die Mehrzahl der Änderungen dieser Bauvorlageberechtigung nicht. Es ist

auch nicht notwendig, dass man die Hänge im Harz, auf denen die Bäume abgestorben sind, jetzt mit Windkraftanlagen zupflastert. Man sieht daran - -

(Kathrin Tarricone, FDP: Wo steht das denn in der Bauordnung?)

- Sie müssen Sie sich einmal durchlesen.

(Kathrin Tarricone, FDP: Das steht überhaupt nicht drin!)

- Natürlich steht das drin.

(Kathrin Tarricone, FDP: Nein! - Cornelia Lüd- demann, GRÜNE: Es geht aber nicht um die Bauvorlageberechtigung, sondern um die Bauordnung! - Sven Rosomkiewicz, CDU: Fal- scher Tagesordnungspunkt! - Zuruf von der CDU: Falsche Rede! - Cornelia Lüddemann, GRÜNE: Autsch! - Matthias Büttner, Staßfurt, AfD, blättert in seinen Unterlagen - Frank Bommersbach, CDU: Oh!)

- Oh!

(Lachen bei der AfD, bei der CDU und bei der FDP - Frank Bommersbach, CDU: Es steht nicht drin; du musst nicht suchen! Wir haben es alle gelesen! - Kathrin Tarricone, FDP: Ein- fach weitermachen!)

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt. Wenn ich in diesem Gesetz blättere, dann finde ich dort - -

(Lachen bei den GRÜNEN)

Gut!

(Beifall bei der AfD, bei der CDU und bei der FDP - Lachen bei allen Fraktionen - Zurufe von den GRÜNEN)

Trotzdem ist es so, dass wir nicht mehr Windkraftanlagen im Land brauchen.

(Beifall bei der AfD - Lachen bei der AfD, bei der CDU, bei der FDP und bei den GRÜNEN - Guido Heuer, CDU: Gib die Rede zu Protokoll! - Unruhe)

Ob Ihnen das passt oder nicht, ist mir relativ egal. Wir brauchen auch keine RepoweringWindkraftanlagen, die dann 240 m bis 280 m hoch sind. Der Eiffelturm ist 324 m hoch.

(Cornelia Lüddemann, GRÜNE: Ideologie! - Hendrik Lange, DIE LINKE: Eine ganz große Rede! Richtungsweisend!)

Dies zur Einordnung. Wir brauchen auch keine Windkraftanlagen, die noch mehr Fledermäuse und Vögel schreddern und die noch mehr Energieunsicherheit für die Menschen mit sich bringen. Wir brauchen auch keine Windkraftanlagen, die für noch mehr Sondermüll im Land sorgen. Deshalb sage ich Ihnen ganz deutlich: Wir lehnen Windkraftanlagen und die Errichtung von noch mehr Windkraftanlagen im Land ab.

(Zustimmung bei der AfD - Zuruf von der AfD: Jawohl!)

Danke. - Wir setzen fort. Für die CDU spricht Herr Czekalla.

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich schaue auf mein Rede- manuskript und dort steht:

(Olaf Meister, GRÜNE, und Cornelia Lüdde- mann, GRÜNE, lachen)

Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt.

(Guido Heuer, CDU: Jawohl! - Lachen und Bei- fall bei der CDU - Zustimmung bei der FDP)

Bereits der Name verrät, dass wir uns in einem technischen Anpassungsprozess in der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt bewegen, einer eher trockenen, aber dennoch für uns alle wichtigen Rechtsmaterie. Wichtig ist zunächst zu wissen, dass das vorliegende Gesetz das Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission gegen Deutschland, bezogen auf die Bauvorlageberechtigung, wegen unzureichender Umsetzung der Richtlinie 2005/36 beenden soll.

(Zustimmung von Guido Heuer, CDU, und von Frank Bommersbach, CDU)

Der auf der EU-Ebene ausgehandelte Kompromiss hinsichtlich der Bauvorlageberechtigung der Ingenieure muss in Landesrecht als Mindeststandard überführt werden. Dieser Verpflichtung kommen wir mit diesem Gesetz nach.

Die Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt wird in den §§ 64 bis 64d sowie § 87 und in Anlage 1 neu gefasst. Die bereits vorher geregelte kleine Bauvorlageberechtigung findet sich nunmehr systematisch in § 64 Abs. 5 der Bauordnung wieder.

Wir wären aber keine zukunftsorientierte Koalition, wenn wir diesen Änderungsbedarf nicht dazu nutzen würden, weitere notwendige Änderungen abzubilden. Beispielsweise soll der Ausbau der erneuerbaren Energien, der bei uns im Land eng mit dem Strukturwandel und der Transformation der chemischen Industrie verknüpft ist, erleichtert werden.

Verfahrenserleichterungen und der Abbau von Hemmnissen wurden bereits von der Ministerin

angesprochen. So soll mit dem in Rede stehenden Gesetzentwurf die Abstandsfläche für Windenergieanlagen zu Nachbarn auf das allgemeine Maß von 0,4 H abgesenkt und somit eventuell bestehende Hürden aufgrund einzuholender Baulasten und Verhandlungen mit Grundstückseigentümern reduziert werden.

(Matthias Büttner, Staßfurt, AfD: Na also, dann hatte ich doch recht!)

- Das ist ein anderes Thema gewesen. - Neben weiteren Abstandsverbesserungen im Bereich der Brandwände ist hervorzuheben, dass durch das vorliegende Gesetz für Fotovoltaikanlagen mit einer Höhe von bis zu 3 m und einer Gesamtlänge von 9 m Verfahrensfreiheit eingeführt wird. So kann insbesondere auch der ländliche Raum bürokratiearm von der Transformation der Energiegewinnung profitieren.

(Marco Tullner, CDU: Sehr gut! - Zustimmung bei der CDU)