Protocol of the Session on June 2, 2023

Mir ist klar, dass die Pandemiebekämpfung teuer war. Aber sie darf nicht zulasten der So- zialpolitik erfolgen. Das führt nämlich zu neuen Ungerechtigkeiten und zu neuen Krisen,

(Zuruf: Ja, ja!)

gerade bei Kindern und Jugendlichen, die nachgewiesenermaßen derzeit am meisten unter diesen Krisen leiden.

Das Geld ist in unserem reichen Land dafür da. Wir müssen es dringend umverteilen. Ich werbe um Ihre Zustimmung zu unserem Antrag. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Ulrich Siegmund, AfD: Das Ehegattensplit- ting abschaffen, familienfeindlicher geht es gar nicht mehr!)

Danke. - Wir haben eine Intervention, und zwar von Herrn Räuscher. Die kann er jetzt vortragen. - Bitte, Herr Räuscher.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Frau von Angern, Sie haben uns erfreulicherweise heute erklärt, dass Kinder Bürger und Menschen und keine Sache sind. - Vielen Dank dafür. Ich war ganz überrascht, dass ich heute von Ihnen noch so viel lernen kann. Gleichzeitig reden Sie aber davon, dass sie ein nachwachsender Rohstoff sind, und machen sie damit de Jure wieder zur Sache.

(Zustimmung bei der CDU - Felix Zietmann, AfD, lachend: Richtig!)

Ich sage einmal, daran erkennt man, dass Sie sich mit dem, was Sie hier sagen, nur um sich selbst drehen wollen und dass es überhaupt keinen wirklichen Herzensinhalt bei dem, was Sie hier sagen, gibt. Aber Sie tragen das sehr schön vor. Erzählen Sie uns doch einmal, was Sie persönlich für Kinder machen; denn ich kann da nichts erkennen.

(Ulrich Siegmund, AfD: Jawohl, sehr gut!)

Also, Herr Räuscher, ich sage es Ihnen ganz deutlich: Ich fand diese Intervention unter Ihrem Niveau. Das haben Sie nicht nötig.

(Zustimmung bei der LINKEN - Ulrich Sieg- mund, AfD: Oh!)

Wir haben als Fraktion - ich will es hier noch einmal deutlich machen -

(Zuruf von der AfD: Die Antwort hat auch kein Niveau!)

ganz bewusst entschieden - die aufmerksamen Zuhörerinnen und Zuhörer haben es mitbekommen -, sämtliche Anträge, die in dieser Sitzungsperiode gestellt werden, Kindern und Jugend-

lichen in Sachsen-Anhalt zu widmen. Ich nenne die Schulsozialarbeit, den generationengerechten Klimaschutz, die Wahlaltersabsenkung und das kostenfreie Mittagessen in Kitas und Schulen.

Aber - das sage ich auch - selbstverständlich ist das nicht alles. Selbstverständlich ist uns aber auch klar, dass wir in der Opposition immer nur Themen ansprechen und darum werben können, dass Sie mit uns darüber diskutieren, bzw. dass wir nur hoffen können, dass vielleicht manche Dinge am Ende des Tages das Licht der Welt erblicken.

Ich habe von dem, was ich heute gesagt habe, nichts despektierlich oder herablassend gemeint. Ich glaube, der Kritik an der negativen Performance der Ampelkoalition würde wahrscheinlich hier im Hause niemand, der Parteien angehört, die die Ampelkoalitionen bilden, widersprechen. Das empfinde ich auch nicht despektierlich, sondern das empfinde ich eher als kritisch, weil ich das wirklich ernst meine.

Die Kinder von heute haben keine Zeit, um zu warten. Die brauchen Entscheidungen. Kinder und Jugendliche richten sich auch nicht nach Wahlperioden. Die schauen auch nicht in Koalitionsverträge.

Deswegen muss ich heute damit leben, dass Sie mein Engagement nicht ernst nehmen. Ich werbe aber bei allen anderen Mitgliedern des Landtages darum, dass wir sehr wohl über diese Themen reden. Ich möchte am Ende noch sagen: Vielen Dank an die Jugendministerin, die sich in der letzten JuMiKo noch einmal engagiert für die Kindergrundsicherung eingesetzt hat.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Herr Räuscher hat offensichtlich noch einen kurzen Nachsatz zu seiner Intervention.

Sehr kurz, natürlich. - Was die Ampelkoalition betrifft: Da hätte ich tatsächlich am liebsten geklatscht. Aber Ihre Antwort zeigt - ich habe Sie persönlich angesprochen und Sie mich auch, was das Niveau betrifft -, dass da eben keine konkrete Antwort kommt. Das bestätigt das, was ich vermutet habe.

(Zustimmung - Ulrich Siegmund, AfD: Jawohl, sehr gut! - Zuruf von der AfD: Jawohl!)

Gut. - Falls Sie darauf jetzt noch reagieren wollen, könnten Sie das kurz tun.

Vielleicht komme ich Ihnen sogar entgegen, auch wenn ich jetzt gar nicht um Ihre Sympathie buhlen will.

Aber ich kann die Chancen nutzen, um ein mir wichtiges Thema zu nennen, bei dem wir gemeinsam im Netzwerk gegen Kinderarmut

(Zustimmung bei der LINKEN)

auf der Grundlage einer Anregung meiner Abgeordnetenkollegin Monika Hohmann etwas sehr Positives erreicht haben. Es ist nämlich auch mit der Unterstützung des damaligen Bildungs-

ministers, der jetzt auch nicht im Raum ist, erreicht worden, dass es ein Programm für die Einrichtung von Trinkbrunnen in Kitas und Schulen gibt, das mit Lotto-Toto-Mitteln finanziert worden ist.

(Zuruf von Alexander Räuscher, CDU)

Davon haben in den Kitas und in den Schulen sehr wohl sehr viele profitiert. Insofern dafür noch einmal ein Dankeschön. Ich hoffe, dass es uns gelingt, dieses Programm wieder neu aufzulegen.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Gut. - Dann sind wir mit dem Tagesordnungspunkt so weit, dass wir in die Debatte eintreten können. Die Redezeit beträgt fünf Minuten. Zuerst spricht für die Landesregierung die Ministerin. - Frau Grimm-Benne, Sie haben das Wort. Bitte sehr

Herzlichen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Kinderrechte sind grundlegende Prinzipien, die jedem Kind gleiche Chancen, Schutz und eine gesunde Entwicklung garantieren sollen.

Kinder sind als eigenständige Rechtssubjekte selbstverständlich Trägerinnen von Grund- und Menschenrechten. Gleichzeitig benötigen sie einen besonderen Schutz. Bisher geht die Notwendigkeit dieses besonderen Schutzbedürfnisses jedoch nicht ausdrücklich aus dem Grundgesetz hervor. Der EU-Kinderrechtsausschuss hat

im September 2022 nochmals die Empfehlung ausgesprochen, mit größerem Nachdruck daran zu arbeiten, Kinderrechte ausdrücklich im Grundgesetz festzuschreiben.

Im Jahr 2021 wurde von der damaligen Bundesregierung schon einmal ein Gesetzentwurf zur Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz eingebracht. Die Verfassungsänderung scheiterte an der erforderlichen Zweidrittelmehrheit. Dennoch: An dem Ziel der ausdrück- lichen Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz wird festgehalten.

Der Koalitionsvertrag auf Bundesebene macht deutlich, dass wir die Kinderrechte ausdrücklich im Grundgesetz verankern wollen. Wir orientieren uns dabei maßgeblich an den Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention. Dafür werden wir einen Gesetzentwurf vorlegen und zugleich das Monitoring zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention ausbauen.

Diese Zahlen schaffen Raum für eine ernsthafte Teilhabe von Kindern und Jugendlichen. Seit dem Jahr 1992, also seit dem Zeitpunkt, als die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen in Deutschland zunächst mit Einschränkungen und seit dem Jahr 2010 vollständig und ohne Einschränkungen in Kraft trat, wird eine kontinuierliche Debatte darüber geführt, ob und wie Kinderrechte ausdrücklich im Grundgesetz verankert werden sollen. Die Möglichkeit, die aus dem Koalitionsvertrag hervorgeht, muss genutzt werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Fachpolitisch steht das Ministerium für Arbeit, Soziales Gesundheit und Gleichstellung hinter der Forderung nach der Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz; denn aus kinder- und jugendpolitischer Sicht ist eine umfassende Stärkung der Kinder erforderlich.

Sie haben ein besonderes Schutzbedürfnis, dem mit der Aufnahme von eigenständigen Kinderrechten in das Grundgesetz Rechnung getragen werden kann.

Ich bin froh, dass die Bundesregierung diesen wichtigen Schritt plant, um zu verdeutlichen, welchen Stellenwert Kinderrechte haben. Die Aufnahme von Kindergrundrechten in das Grundgesetz wird nicht nur das Bewusstsein für die Bedürfnisse und Rechte von Kindern stärken, sondern auch ihre Entwicklung und Sicherheit aktiv fördern. Wir werden diese Verfassungsänderung konstruktiv im Bundesratsverfahren begleiten, sobald der Gesetzentwurf des Bundes vorliegt.

Meine Damen und Herren Abgeordnete! Der Landesregierung ist seit geraumer Zeit bewusst, dass Kinder- und Jugendarmut eine Problemlage ist, die besondere Aufmerksamkeit erfordert. Über die aktuell existierenden zahlreichen Maßnahmen zur Armutsprävention haben wir in diesem Hohen Hause zu Recht bereits mehrfach gesprochen. Die bestehenden finanziellen Leistungen und die nichtmonetären Angebote sind wichtige Schritte in die richtige Richtung. Die Einführung der Kindergrundsicherung ist jedoch besonders bedeutsam; denn mit der Kindergrundsicherung sollen Leistungen wie das Kindergeld, der Kinderzuschlag, das Bürgergeld für Kinder und Teile des Bildungs- und Teilhabepaketes in einer einheitlichen Leistung aufgehen.

Diese soll zudem mit der Neudefinition des bedarfsgerechten kindlichen soziokulturellen Existenzminimums verbunden werden. Vor gut einer Woche hat sich die Jugend- und Familienministerkonferenz umfassend damit beschäftigt sowie einen ohne den Freistaat Bayern einstimmigen Beschluss gefasst und somit ein deut- liches Zeichen in Richtung Bund gesetzt.

Die JFMK begrüßt ausdrücklich die beabsichtigte Einführung der Kindergrundsicherung und betont zugleich die Bedeutung hochwertiger Infrastrukturmaßnahmen wie Kinderbe-

treuungsangebote oder Angebote für Familien. Beides, die geplante Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz und die Einführung einer Kindergrundsicherung, sind bedeutende Vorhaben, die auf der Bundesebene verfolgt werden. Es ist entscheidend, dass diese Themen mit der gebotenen Sorgfalt und umfassender Über- legung angegangen werden, um das Wohl der Kinder und ihre Rechte nachhaltig zu gewährleisten.

Ich habe mir aus gegebenem Anlass auch noch einmal unseren Koalitionsvertrag, also den für unser Land, angeschaut. Ich möchte Ihnen gern eine Passage vorlesen, weil ich denke, dass wir als Landesregierung auch geschlossen daran gehen können, auf Bundesebene eine Kindergrundsicherung einzuführen. Wir haben nämlich auf Seite 108 unseres Koalitionsvertrages vereinbart:

„Entsprechend der Beschlusslage der

Arbeits- und Sozialministerkonferenz“

- es war die der letzten Legislaturperiode -