Protocol of the Session on June 2, 2023

junge Generation. Es bedeutet, ihnen ein wichtiges Gestaltungsrecht in unserer Demokratie zuzuerkennen. Wir dürfen die jungen Menschen nicht länger von demokratischen Prozessen ausschließen. Daher bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag. Zeigen wir den Jugendlichen, dass sie nicht nur die Zukunft des Landes sind, sondern dass sie über diese Zukunft, über ihre Zukunft, auch mitentscheiden dürfen. - Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

Wir haben erst einmal eine Intervention von Herrn Borchert. - Bitte sehr.

Danke. - Ich stelle mir die Frage, woher Sie das Wissen haben, dass die Jugendlichen das wollen. Ich hatte gestern 45 Zehntklässler hier im Parlament.

(Zuruf von Eva von Angern, DIE LINKE)

Die wurden hier gestern begrüßt. Auf die Frage, die ich ihnen gestellt habe: In einem Vierteljahr habt ihr Bürgermeisterwahlen bei euch im Ort, wisst ihr das? - Nö. - Jetzt wisst ihr das. Geht ihr wählen? - Nö. Warum sollten wir wählen gehen? Das interessiert uns überhaupt nicht. - Dann haben wir uns darüber unterhalten. Das waren 16-Jährige. Ich stelle mir vor, wie das in Zukunft wäre, wenn nicht nur bei Landtags-, Bundestagswahlen oder wozu auch immer die Altersheime im Vorfeld durchgrast werden,

(Lachen und Beifall bei der AfD - Zuruf: Ja!)

sondern auch die Schulen. Das kann ich mir nicht vorstellen.

(Zustimmung)

Mit 14 Jahren: Ich will alle Rechte, aber keine Pflichten haben.

(Eva von Angern, DIE LINKE: Wie machen Sie das mit den Erwachsenen, die das nicht wol- len? - Zuruf von der AfD: Richtig! - Weitere Zurufe)

Dann reden wir doch einmal über Strafmündigkeit, wenn wir zu diesem Thema kommen. An dieser Stelle verstehe ich Ihren Antrag nicht, weil er definitiv nicht begründet ist.

(Zustimmung)

Sie können reagieren.

45 Jugendliche von den erwähnten 70 000 ist eine kleine Auswahl, würde ich einmal an dieser Stelle sagen. Ich würde Ihnen empfehlen, sich einmal die Shell-Studien der letzten 20 Jahre anzugucken,

(Matthias Büttner, Staßfurt, AfD: Die von Ihnen beauftragten!)

dort können Sie das alles sehr gut nachvoll- ziehen, wie die Erhebungen ergeben, dass sich junge Menschen unter 18 Jahren deutlich in der Lage fühlen zu wählen.

(Zustimmung bei der LINKEN - Unruhe)

Sie kennen auch die Wahlbeteiligung der anderen Altersgruppen. Die liegt auch nicht bei 100 %, sondern deutlich darunter. Auch an die-

ser Stelle haben wir viel zu viele Menschen, die nicht von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen. Das muss man auch allen anderen Alters- gruppen zugestehen.

Darüber hinaus wäre noch ein weiterer Tipp, um sich dazu mehr Information zu holen: Setzen Sie sich einmal mit den Jugendverbänden, dem Kinder- und Jugendring des Landes und dem Bundesjugendring insgesamt auseinander. Dort sind engagierte junge Menschen auf den Ebenen unterwegs, die alle dafür stimmen, das Wahlalter bei allen Wahlen deutlich zu senken.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Danke. - Als Nächster spricht Herr Kosmehl. - Bitte sehr.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Ich habe eine Frage. Mit einer Absenkung bewirken Sie ein weiteres Auseinanderdriften zwischen aktivem und passivem Wahlrecht. Gibt es dahin gehend aus Ihrer Sicht ein Problem, wenn 14-Jährige zwar wählen könnten, aber nicht gewählt werden dürfen, also auch nicht mitbestimmen dürfen? Wie würden Sie das argumentieren, dass das noch weiter auseinanderfällt als es, wenn wir bei der Kommunalwahl bleiben, eh schon mit zwei Jahren - 16 Jahre und 18 Jahre - der Fall ist? Haben Sie dafür ein Argument?

Herr Kosmehl, die Frage nach dem Auseinanderdriften von aktivem und passivem Wahlrecht ist in der Tat berechtigt. Bei dem passiven Wahl-

recht stellt sich die Frage der Haftbarkeit. Diese stellt sich gerade in unterschiedlichen Aufsichtsgremien. Diese bekommen wir an der Stelle nicht aufgelöst. Sie muss anderweitig geklärt werden. Deswegen haben wir unseren Antrag auf das aktive Wahlrecht ausgerichtet.

(Zuruf von Hannes Loth, AfD - Dr. Anja Schneider, CDU, meldet sich zu Wort)

Frau Dr. Schneider, wir befinden uns in einer Dreiminutendebatte. Wir haben eine alte Gewohnheit, und zwar eine Intervention pro Fraktion. Insofern wird Herr Borchert versucht haben, Ihre Intention aufzunehmen.

(Zuruf)

- Nein, das dürfen Sie auch nicht; denn Sie haben bereits eine Minute und drei Sekunden geredet und das liegt drei Sekunden über der vereinbarten Redezeit.

Somit sind wir damit am Ende. Jetzt kommen wir zu der Ministerin. Sie hat in dieser Debatte eine Redezeit von drei Minuten. - Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! In der Landtagssitzung Ende März, also vor zwei Monaten, wurde hier im Landtag die Änderung des Kommunalwahlgesetzes beschlossen. In diesem Zusammenhang wurde bereits über die Herabsetzung des Wahlalters für Kommunalwahlen auf 14 Jahre diskutiert und diese wurde abgelehnt.

(Siegfried Borgwardt, CDU: Genau!)

In der Begründung zu dem jetzt zu beratenden Antrag der Fraktion DIE LINKE heißt es - ich zitiere -:

„Kinder und Jugendliche sind von den aktuellen politischen Entscheidungen und ihren Folgen am längsten betroffen.“

Das ist richtig. Das gilt aber erst recht für Neugeborene und im Übrigen auch für Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren.

Im Frühmittelalter lag die Altersgrenze für die Volljährigkeit übrigens bei zwölf Jahren. Nach unserem Bürgerlichen Gesetzbuch tritt heute die Volljährigkeit mit der Vollendung des 18. Lebensjahres ein. Erst mit 18 Jahren wird die unbeschränkte Geschäftsfähigkeit erlangt.

Ich finde es äußerst problematisch - Herr Kosmehl hat vorhin das Thema des Auseinanderfallens von aktivem und passivem Wahlrecht thematisiert -, wenn das Wahlrecht des Staatsbürgers und die zivilrechtliche Einsichtsfähigkeit des Bürgers in das eigene Handeln zu weit auseinanderfallen.

(Zustimmung von der CDU)

Ich finde es problematisch, wenn bei 14-Jährigen die erforderliche Einsichts- und Urteilsfähigkeit in alle fünf oder vier Jahre stattfindenden Wahlen bejaht werden soll, aber gleichzeitig die Geschäfts- und Urteilsfähigkeit im täglichen Alltagsleben verneint wird.

(Zustimmung von Anne-Marie Keding, CDU)

Deshalb hat wohl bisher kein Bundesland ein aktives Wahlrecht für Landtags- und Kommunalwahlen ab 14 Jahren, und dies aus gutem Grund; denn das Wahlrecht sollte nicht zum Experimentierfeld werden.

(Beifall bei der CDU)

Für die SPD spricht Herr Erben.

Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Argument der Antragstellerin könnte man für das Absenken des Wahl- alters quasi auf jedes Alter argumentieren; denn es ist natürlich so: Je jünger man ist, umso länger ist man natürlich von den heutigen politischen Entscheidungen betroffen.

Frau Anger, ich muss Sie fragen: Ist dies wirklich Ihr zentrales Argument für das Absenken des Wahlalters auf 14 Jahre? Nach dem, was ich in Ihrem Antrag lese, ist das ganz offensichtlich so.

Ich will anführen, dass die Politik sich nur dann - Zitat - mit den Interessen und Belangen heranwachsender Generationen auseinandersetzt, wenn eine Absenkung des Wahlalters auf 14 Jahre erfolgt.

(Zuruf von Eva von Angern, DIE LINKE)

Wenn ich schaue, wie viele Debatten allein in diesen Tagen stattgefunden haben, in denen es nahezu ausschließlich um die Angelegenheiten und Belange der nachfolgenden Generationen ging, dann halte ich das für etwas sehr stark aufgesetzt.

Warum setzen Sie sich nicht mit der Frage auseinander, dass sich 14-Jährige natürlich schwertun, die Folgen einer Wahl zu durchdenken und zu verstehen; denn junge Menschen machen in den Jahren nach dem 14. Lebensjahr eine rasante Entwicklung durch. Ich glaube, die meisten wissen dies aus dem Erleben und dem Aufwachsen ihrer eigenen Kinder.

Deshalb ist ein einheitliches Wahlalter ab 16 Jahren, wie wir Sozialdemokraten es fordern und schon im Jahr 1999 in Sachsen-Anhalt in den Kommunen eingeführt haben, die richtige Balance zwischen frühzeitiger Teilhabe und politischer Reife. - Herzlichen Dank.