Protocol of the Session on June 2, 2023

Alternativantrag Fraktionen CDU, SPD und FDP - Drs. 8/2713

Herr Loth steht bereits für die einbringende Fraktion vorn. - Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist früh am Morgen. Die Sonne ist noch hinter dem Horizont. Das Leben erwacht langsam im ehemaligen Grenzgebiet. Man sitzt vielleicht gerade beim Frühstück und macht sich fertig für die Arbeit. Es klopft. Laut und gewaltig hallt das Klopfen durch die Stille. Laut und gewaltig hallt es hinterher: „Volkspolizei! Tür öffnen!“ Verdutzt blickt man sich am Tisch an. Einer springt auf, eilt zu Tür und öffnet. Der Volkspolizist fragt: „Herr Mai?“. „Ja“, antwortet dieser angespannt. „Laut Verordnung des Ministerrats über Maßnahmen an der Demarkationslinie zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und den westlichen Besatzungszonen Deutschlands werden Sie und Ihre Familie zur Sicherung der Demarkationslinie und zur Sicherung unseres Arbeiter-und-Bauern-Staates aufgefordert, dieses Gebiet sofort zu verlassen. Sie haben zwei Stunden Zeit, Ihre Sachen zu packen. Sollten Sie dieser Aufforderung nicht nachkommen, sind wir befugt, Zwangsmittel einzusetzen.“, teilt der Volkspolizist mit.

Herr Mai schließt fassungslos die Tür, dreht sich um und schlurft zurück zum Tisch. Die Familie schaut ihn erschrocken an. Alle haben es mitgehört. Resigniert nickt Herr Mai den Familienmitgliedern zu. Man springt auf, packt die Sachen hastig zusammen; Papiere, wichtige Dokumente, vielleicht noch ein Kuscheltier, die letzten Reste der im Krieg gebliebenen Väter und Brüder - nur ein paar Taschen, mehr geht nicht. Alle sind geschockt. Alles läuft automatisch. Keine Gegenwehr, die sowieso sinnlos ist gegen den gesamten Staatsapparat. Familie Mai fügt sich und wird ins Ungewisse abtransportiert; heimatlos, ratlos und verloren.

Werte Damen und Herren! Das Unrecht, welches von mir anhand der fiktiven Familie Mai

stellvertretend für mehr als 11 000 Einzelfälle geschildert wurde, kann man nicht wiedergutmachen. Die Zwangsaussiedlungen an der innerdeutschen Grenze erfolgten geheim, geplant, vom Ministerrat initiiert und von der Sowjetunion angeordnet. Die Auszusiedelnden wussten nichts von der Aktion. Sie hatten keine Zeit, sich vorzubereiten oder sich gar in irgend- einer Weise gegen die Aktion zu wehren. Widerstand wurde nicht selten niedergeschlagen. Die Zwangsausgesiedelten wussten auch nicht, wo sie hinkommen würden und wie das weitere Leben aussehen sollte.

Oft wurden die Nachbarn an den Stellen, die ihnen zum Leben zugewiesen wurden, gewarnt, sodass die Neuen nicht nur neu, sondern auch gefährlich waren. In aller Regel wurden die Neuen dort geschnitten. Durch dieses staatliche Vorgehen erlitten sie nicht selten psychische und oft auch physische Schäden, die bei manchen noch bis heute nachwirken.

Wir verfolgen mit unserem Antrag nicht das Ziel der Wiedergutmachung oder der Entschädigung. Denn das, was diese Menschen erleiden und erdulden mussten, ist nicht wiedergutzumachen.

Das betraf DDR-weit, wie gesagt, mehr als 11 000 Menschen, die bei Nacht und Nebel un- ter Anwendung von brachialer Gewalt aus ihren Häusern geholt und meist mit unbekanntem Ziel planlos in der DDR wieder angesiedelt wurden. Manchmal wurden dabei auch Familien getrennt. Die uniformierten Verwaltungen an den Zielorten der Deportationsorte behandelten diese nicht selten als asoziale Obdachlose. Die Aktion „Ungeziefer“ und die Aktion „Grenze“ griffen tief in die Biografien dieser Menschen ein. Man nennt diese Personengruppe Zwangsaussiedler, um sie von den Umsiedlern zu unterscheiden, die in der DDR-Sprachregelung die Heimatvertriebenen aus den ehemaligen Ostge-

bieten waren. Es betraf Familien und Personen, die im Sperrgebiet entlang der innerdeutschen Grenze wohnten, die als unzuverlässig im Sinne der SED-Führung eingestuft wurden.

Das waren z. B. Kirchgänger und Personen mit bekannten verwandtschaftlichen Beziehungen zu der anderen Seite. Oft reichte aber auch die bloße Denunziation für die Zwangsaussiedlung. Die erste große Deportationswelle fand im Juni 1952 unter der zynischen Bezeichnung „Aktion Ungeziefer“ statt, eine zweite 1961 unter dem Decknamen „Aktion Grenze“. Dazwischen und danach gab es noch vereinzelte Aktionen.

Die Zahl der betroffenen Personen aus dem heute zu Sachsen-Anhalt gehörenden Grenzabschnitt wurde dankenswerterweise von der kürzlich aus dem Amt geschiedenen Beauftragten des Landes zur Aufarbeitung der SED-Diktatur Frau Neumann-Becker ermittelt. Ich möchte Frau Neumann-Becker an dieser Stelle für ihre Arbeit danken, die oft unaufgeregt, aber immer zielstrebig erfolgte. Ich wünsche ihr für ihren weiteren Weg, auch beruflich, wenn es bei ihrer Stelle nicht mehr weitergeht, viel Erfolg.

(Beifall bei der AfD - Zustimmung von Olaf Feuerborn, CDU, und von Markus Kurze, CDU)

In Sachsen-Anhalt betrifft es heute möglicherweise noch 400 Menschen, Tendenz schnell abnehmend. Für diese Mitbürger ist der Prozess der Heilung und der Anerkennung noch nicht abgeschlossen. Diese Menschen wurden nach der Wende durch alle Raster der Entschädigung und der Wiedergutmachung fallen gelassen. Darum geht es heute aber nicht mehr. Es geht um eine unbürokratische materielle Anerkennung des erlittenen Leides - ein Symbol oberhalb einer vielleicht beleidigenden Almosengrenze, eine Einmalzahlung in Höhe von 1 500 € pro Person.

Zwar wurde das sogenannte Verwaltungsrecht der Beschlagnahme der im Grenzgebiet befindlichen Immobilien auf Antrag rückgängig gemacht. Diese Immobilien existieren aber in der Regel nicht mehr. Denn die exponierten Häuser und Gehöfte wurden geschliffen.

Man kann sagen: Die soziale Existenz wurde von einem auf den anderen Tag getilgt. Den Menschen war unter Androhung schwerster Repressalien untersagt, über das Erlebte zu sprechen. Sie standen unter permanenter Beobachtung.

Einen Verweis auf den Härtefallfonds des Landes halte ich nicht für angemessen. Dieser mit jährlich 50 000 € ausgestattete Fonds reicht leider vorn und hinten nicht. Bei einem Antragsvolumen von 30 Anträgen pro Jahr kann hiermit nur knapp die Hälfte der Zahl der Antragsteller unterstützt werden. Die anderen müssen auf das Folgejahr vertröstet werden. Die Anerkennungsleistung für erlittenes Leid von Zwangsausgesiedelten soll nicht auch noch zulasten dieses ohnehin schon dürftig ausgestatteten Fonds gehen.

Das Land Sachsen-Anhalt gedenkt der Opfer der Zwangsaussiedlung zwar mit einer jährlichen Kranzniederlegung in Hötensleben. Dem muss aber auch eine materielle Anerkennung folgen. Wenn ich die Zahl von 400 verbliebenen Opfern zugrunde lege, dann komme ich auf einen Maximalbetrag von 600 000 €. Wenn ich mir die Einzelpläne für das Haushaltsjahr 2023 anschaue, dann stelle ich fest: Die Gelder, die darin zu finden sind, könnten ausreichen. Allein schon aufgrund der Nichtauszahlung der Stiftungsgelder für parteinahe Stiftungen sind zurzeit 300 000 € im Haushalt frei.

Ich gehe nicht davon aus, dass wirklich alle Be- rechtigten einen Antrag auf Auszahlung der Anerkennungsprämie stellen werden, weil einige doch schon damit abgeschlossen haben, andere

mit dem Betrag vielleicht nicht zufrieden sind und das Symbol noch immer als zu klein empfinden.

Ich erinnere daran, dass es in Westdeutschland nach dem Krieg Heimatvertriebene gab, die den ihnen angebotenen Lastenausgleich strikt abgelehnt haben. Damit, denke ich, können wir auch in diesem Fall rechnen. Die 600 000 €, die im Raum stehen, sind also der maximal mögliche Betrag.

In diesem Jahr jährt sich der 17. Juni zum 70. Mal. Wir alle tun gut daran, statt warmer Worte einen vergleichsweise geringen Betrag für eine zahlenmäßig überschaubare Personengruppe zur Verfügung zu stellen, die, als es noch um Wiedergutmachung ging, offenbar völlig in Vergessenheit geraten ist.

In Thüringen, wo wegen der Länge der Grenze zum Westen noch mehr Betroffene leben, war ein Gesetzentwurf für die Anerkennungsprämie gescheitert. Damals ging es um einen höheren individuellen Betrag. Wir sollten uns im Monat des 70. Jahrestages des Volksaufstandes gegen die SED-Diktatur eine solche Peinlichkeit ersparen. Helfen Sie uns, hiermit ein Zeichen gegen Willkür und Unrecht zu setzen. Unterstützen Sie unseren Antrag. - Danke schön.

(Beifall bei der AfD)

Danke. - Ich will im Namen des Hohen Hauses nur eine kleine Richtigstellung vornehmen: Selbstverständlich ist Frau Neumann-Becker als Aufarbeitungsbeauftragte des Landes nach wie vor im Amt.

Ja.

Sie ist heute auch anwesend. - Ich begrüße Sie ganz herzlich im Namen des Hauses.

(Beifall im ganzen Hause)

Sie ist selbstverständlich noch im Amt, aber die Amtszeit ist abgelaufen. Solange noch keine neue Person verfügbar ist, ist sie noch dabei. - Danke schön.

Gut. - Wir können jetzt in die Dreiminutendebatte einsteigen. Als Erste spricht die Innen- ministerin Frau Zieschang. - Sie haben das Wort.

Herzlichen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Das mit den Zwangsaussiedlungen in den Jahren 1952 und 1961 verbundene Unrecht ist unbestritten. Es hat zu schweren Belastungen für die Betroffenen geführt. Es wurde schon gesagt: Das kann durch kein Geld der Welt wiedergutgemacht werden.

Allein in Sachsen-Anhalt wurden nach Erhebungen der Gedenkstätte Deutsche Teilung Marienborn insgesamt 2 520 Personen zwangsausgesiedelt, davon 2 148 im Jahr 1952 und 372 im Jahr 1961. Betroffene Orte waren z. B. Hötensleben in der Behörde, Jübar in der Altmark und Benneckenstein im Harz. Noch heute erinnern Gedenksteine und Infotafeln daran, welches Schicksal den dort früher lebenden Menschen widerfahren ist.

Die Zwangsausgesiedelten sind aber nicht, wie es in dem Antrag unzutreffend heißt, aus allen Rastern der Wiedergutmachung oder der Entschädigung nach der Wende gefallen. Das seit dem 1. Juli 1994 geltende verwaltungsrecht- liche Rehabilitierungsgesetz bestimmt aus- drücklich, dass die Zwangsaussiedlungen aus dem Grenzgebiet der früheren DDR mit den tragenden Grundsätzen eines Rechtsstaats

schlechthin unvereinbar sind. Dies gilt auch für die mit der Zwangsumsiedlung verbundenen Eingriffe in Vermögenswerte.

Mit dieser gesetzlichen Feststellung entfällt die ansonsten erforderliche Einzelfallprüfung, ob mit tragenden Grundsätzen eines Rechtsstaates schlechthin unvereinbare Maßnahmen tatsächlich vorliegen. Der Gesetzgeber hat das Vorliegen dieser Voraussetzung per se unterstellt. Der Bundesgesetzgeber hat den Zwangsausgesiedelten damit eine im Vergleich zu anderen Opfergruppen starke Rechtsposition zugewiesen.

Nach der verwaltungsrechtlichen Rehabilitie- rung können die Antragsteller sodann Ansprüche nach dem verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz geltend machen. Das heißt, ihnen stehen Rückübertragungen oder die Rückgabe enteigneter Grundstücke bzw. eine Entschädigung nach dem Vermögensgesetz, dem Investitionsvorranggesetz oder dem Entschädigungsgesetz zu.

Einer weiteren landesrechtlichen Entschädigungsregelung stehen verfassungsrechtliche Gründe entgegen. Die Wiedergutmachung des SED-Unrechts gehört nach Artikel 74 des Grundgesetzes zum Gebiet der konkurrierenden Gesetzgebung. Macht der Bund von seiner Gesetzgebungskompetenz durch eine abschließende Regelung Gebrauch, entfällt die Befugnis der Länder zur Gesetzgebung. Genau dieser Fall liegt vor. Die Ansprüche der Zwangsausgesie-

delten sind im verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz abschließend geregelt.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Danke, Frau Ministerin. Ich sehe keine Fragen. - Deswegen können wir nunmehr in die Drei- minutendebatte der Fraktionen einsteigen. Als Erster spricht für die SPD-Fraktion offensichtlich nicht Herr Erben, sondern Herr Schmidt. - Sie haben das Wort

Vielen Dank, Herr Präsident. - Das Schicksal der Zwangsausgesiedelten gehört zu den Wunden, die die deutsche Teilung, die Mauer und der Stacheldraht geschlagen haben - nicht nur in der Landschaft, nicht nur in der Entfernung und der Entfremdung von Verwandten, Kindern, Eltern und Geschwistern, sondern auch in den Seelen der Menschen, die ihre Heimat verloren haben, weil der Staat ihnen misstraute und misstrauen musste. Denn das, was der Staat dem Land und den Menschen angetan hat - diese Teilung -, war ungeheuerlich. Sie hat zu den Dingen gehört, die von den Menschen von all dem, was die SED-Diktatur mit sich gebracht hat, am wenigsten und am längsten nicht akzeptiert worden sind.

Die Ministerin hat - deswegen muss ich das jetzt nicht wiederholen - in der Sache dargestellt, worin die Möglichkeiten und Grenzen bestehen, diesen Menschen materiell Entschädigung - ich weiß gar nicht, ob man das Wort „Entschädigung“ dafür benutzen kann - bzw. vielleicht ein Stückchen Wiedergutmachung zukommen zu lassen.

Ich bin sehr froh, dass der Deutsche Bundestag die Kraft gefunden hat, den Härtefallfonds für in der SBZ/DDR politisch Verfolgte einzurichten, weil er damit sehr viele unterschiedliche Schicksale und Schicksalsgruppen einer Möglichkeit zugeführt hat, ein Stückchen Wiedergut- machung zu erhalten, die auf dem klassischen Wege des Verwaltungsrechts nicht vernünftig hätten berücksichtigt werden können.

Auch den Zwangsausgesiedelten steht dieser Härtefallfonds offen, den bei uns die Landesbeauftragte verwaltet. Darauf läuft der Alternativantrag der Koalition hinaus, nämlich zu sagen: Den Härtefallfonds und die Möglichkeiten, die der Bund jetzt eingerichtet hat, müssen wir organisatorisch so umsetzen, dass dieses Stückchen Wiedergutmachung bei den Menschen in der Tat ankommt. Denn in einem Aspekt hat Herr Loth recht: Für die meisten ist die Zeit, in der sie das noch erleben können, aus Altersgründen nicht mehr sehr lang. - Vielen Dank.

(Zustimmung von Dr. Katja Pähle, SPD, bei der CDU und von Andreas Silbersack, FDP)

Für die Fraktion DIE LINKE spricht Eva von Angern.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Mit dem vorliegenden Antrag soll ein Beschluss des Landtages erwirkt werden, den noch lebenden Zwangsausgesiedelten eine einmalige materielle Würdigung in Höhe von jeweils 1 500 € anzubieten und unbürokratisch auszuzahlen.

Allerdings ist in dem vor wenigen Wochen beschlossenen Landeshaushalt für 2023 - ich sage

jetzt nichts zu anderen Gründen, die auf Landesebene möglicherweise auch dagegensprechen würden - dafür kein Geld vorgesehen. Nach meiner Kenntnis gab es aus der AfD-Fraktion keinen entsprechenden Änderungsantrag zu dem Haushaltsplanentwurf.

Bei geschätzt noch 400 Betroffenen wäre ein Gesamtbetrag in Höhe von 600 000 € erforderlich, um das Beantragte tatsächlich umsetzen zu können. Die Realisierung auf der Grundlage eines schlichten Parlamentsbeschlusses - das wissen wir alle - ist also unmöglich.

Da ich davon ausgehe, dass Sie um diese Umstände wissen, muss ich Ihnen unterstellen, lediglich Effekthascherei zu betreiben,