Waffen in Sachsen-Anhalt uns alle nur beunruhigen; davon gab es in Sachsen-Anhalt zum 30. Juni 2022 82. Wir müssen Verfassungsfeinde endlich konsequent entwaffnen.
(Zustimmung bei den GRÜNEN - Matthias Büttner, Staßfurt, AfD: Weil Sie ein Verfas- sungsfeind sind, und zwar der größte, der hier rumläuft! Sie sind der Verfassungsfeind Nummer eins hier in diesem Parlament! Ver- fassungsfeind Striegel!)
Sachsen-Anhalt an. Wir schauen uns die Entscheidung einmal an und stellen fest, diese Entscheidung wird in dem Moment keinen Bestand mehr haben, ab dem die AfD als gesichert rechtsextremes Beobachtungsobjekt festgestellt worden ist.
(Zuruf: Und ihr seid gesichert pädophil! - Matthias Büttner, Staßfurt, AfD: Die sind ge- sichert pädophil! - Weiter Zuruf: Sicher pädo- phil, genau! - Unruhe)
Dieser Tag wird kommen, er ist nicht weit entfernt. Ganz ehrlich, ich bin dafür, dass jedem Nazi, jedem Verfassungsfeind die Waffen sehr, sehr schnell entzogen werden,
weil sie eine Gefahr sind, nicht nur für die Demokratie, sondern auch für die öffentliche Sicherheit.
Bei allen notwendigen Verschärfungen im Waffenrecht muss aber immer auch die Vollzugseite mit bedacht werden.
Wir brauchen neben einer restriktiven und konsequenten Behördenpraxis auch eine bessere finanzielle und personelle Ausstattung der Waffenbehörden. Wenn es weitere Beschränkungen im Waffenrecht geben soll, müssen diese praktikabel und kontrollierbar sein. - Herzlichen Dank.
Es wird kein zweiter Redebeitrag. - Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Striegel, ich lasse mir von Ihnen nicht vorwerfen, unsere Fraktion oder unsere Partei wäre eine rechtsextreme AfD.
Und als Nazis und Faschisten lassen wir uns von Ihresgleichen auch nicht bezeichnen. Sie beschädigen damit die Würde dieses Hauses.
Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen: Im Nachhinein betrachtet hat es wohl einen tieferen Sinn, dass wir Ossis vor 1989 beim Bierkauf die grünen Flaschen aussortiert haben.
Und ich sage Ihnen noch eines: Wenn Sie hier beleidigend werden, uns als so etwas bezeichnen und dies keinen Nachhall finde - wir diskutieren über so etwas seit ewigen Zeiten im Ältestenrat -, dann muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen, Sie sollten sich einmal an die eigene Nase fassen und vielleicht Ihre Pädophiliegeschichte der 1980er-Jahre bei den GRÜNEN aufarbeiten. Damit haben Sie genug zu tun. Damals haben
Im Grunde genommen muss man sagen, es ist schäbig, wie Sie in diesem Parlament sprechen. Nicht jeder, der die GRÜNEN wählt, ist im Zweifelsfall pädophil, drogenabhängig oder ein Linksextremist. Aber es gibt eben viele, die einfach nur dumm sind. - Vielen Dank.
(Beifall bei der AfD - Sebastian Striegel, GRÜNE: War das eine Bankrotterklärung? - Zuruf von Susan Sziborra-Seidlitz, GRÜNE)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach der Amoktat in Hamburg- Alsterdorf sowie nach der jüngsten Schussverletzung eines Polizisten bei einer Razzia im Reichsbürgermilieu oder, wie bereits genannt, nach dem 8. März dieses Jahres in Bad Lauchstädt sind erneut Rufe nach einer weiteren Verschärfung des Waffenrechts aufgekommen.
Bundesinnenministerin Faeser hat die Taten zum Anlass genommen, ihre bereits vor einem Jahr erstmals erhobene Forderung zu wieder- holen. Bis heute hat sie jedoch - einige gingen darauf ein -, unter anderem wegen des Widerstands der Freien Demokraten, keinen in der Bundesregierung abgestimmten Gesetzge
Es kursiert lediglich ein Referentenentwurf. Dieser beinhaltet unter anderem - jetzt einmal zuhören -:
eines amtsärztlichen, fachärztlichen, fachpsychologischen Zeugnisses für alle Personen, die erstmalig eine waffenrechtliche Erlaubnis beantragen;
zwischen den Waffenbehörden und den anderen Behörden - wir begrüßen dies ausdrücklich; denn dieser ist wirklich notwendig; wir wissen, dass der Vorfall in Bad Lauchstädt eindeutig auf ein Vollzugsver- sagen zurückzuführen war.
Das deutsche Waffenrecht, meine Damen und Herren, ist schon heute eines der strengsten der Welt. Bereits das geltende Recht sieht vor, dass Extremisten, Reichsbürger, Kriminelle und psychisch kranke Personen keinen Zugang zu Waffen haben dürfen und, sollten sie dennoch Waffen besitzen, entwaffnet werden müssen.
Es war die Union im Jahr 2020, die mit dem Dritten Waffenrechtsänderungsgesetz die Regelung zur Entwaffnung von Extremisten verschärft hat. Wichtig ist und bleibt aber, dass die
Die letzte Waffenrechtsnovelle ist gerade einmal vor zweieinhalb Jahren in Kraft getreten. Vor einer weiteren, umfassenden Verschärfung muss die Wirkung der Novelle aus dem Jahr 2020 sorgfältig evaluiert werden. Die Bundes- innenministerin hat bis heute genau das nicht getan, obwohl im Koalitionsvertrag der Ampel vereinbart worden ist, mit der Evaluierung bereits im letzten Jahr zu beginnen.
Meine Damen und Herren! Natürlich geben Waffen und mit ihnen begangene Straftaten, wie schon erwähnt, Anlass für eine sorgfältige Prüfung mit Blick darauf, ob es noch Lücken im Waffenrecht gibt oder ob bestehende Regeln vielleicht nicht richtig angewendet worden sind.