Protocol of the Session on June 2, 2023

(Beifall bei der LINKEN - Zustimmung bei den GRÜNEN)

Und, meine Damen und Herren, ich gebe unumwunden zu, natürlich reden wir hier nur von den legalen Waffen und selbstverständlich gibt es mit den technischen Möglichkeiten nahezu unendlich viele weitere Möglichkeiten, sich zu bewaffnen. Das kann uns doch aber nicht davon abhalten, uns anzuschauen, was schiefläuft, wenn ein Bedürfnis hauptsächlich dadurch nachgewiesen wird, gern und oft zu schießen, wenn Gewalttäter den Waffenbehörden als zuverlässig gelten, Gesetze nicht umgesetzt werden, Gefährdungen, obwohl sie bekannt sind, nicht gebannt werden und Menschen dadurch zu Schaden und zu Tode kommen.

Um es deutlich zu machen: Es genügt nicht, immer nur neue Erlasse zu schreiben, wenn die bestehenden nicht umgesetzt werden.

(Beifall bei der LINKEN - Zustimmung bei den GRÜNEN)

Deswegen müssen wir auch über die Fachaufsicht der zuständigen Behörden hier im Land reden und die Frage stellen, wie sie ausgeübt wird. Ich werbe dafür, dass wir das im Rahmen einer Anhörung zu unserem Antrag vom März 2023 tun, der seitdem im Innenausschuss liegt. Die Runde der Obleute hat sich dazu dem Grunde nach schon besprochen. Das begrüße ich ausdrücklich. Der Antrag der AfD ist abzulehnen. - Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN - Zustimmung bei den GRÜNEN)

Danke, Frau Quade. - Für die FDP Herr Kosmehl, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Des Antrags der AfD bedurfte es nicht, weil wir auf der Bundesebene - darauf zielt Ihre Handlungsanweisung - derzeit keine Situation haben, in der eine Änderung des Waffenrechts ansteht, weder im Kabinett noch in der parlamentarischen Beratung.

(Beifall bei der FDP)

Sehr geehrter Herr Schröder, ich sage Ihnen ausdrücklich, es bedarf auch nicht der AfD mit dem Versuch, sich vor die Sportschützen und Jäger zu stellen; denn damit kommen Sie zu spät. Da

haben CDU und FDP schon viele, viele Jahrzehnte gestanden.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Lachen bei der AfD)

Und wir stehen auch weiterhin dazu.

(Tobias Rausch, AfD: Ja, klar, stellen Sie sich vor den Schützenverein! Immer da, wo es euch nützt!)

- Ach, wissen Sie, Herr Rausch, Sie können doch überhaupt nichts bewegen. Sie können überhaupt nichts bewegen.

(Matthias Büttner, Staßfurt, AfD: Sie in der nächsten Legislaturperiode auch nicht mehr, wenn Sie weg sind! - Lachen bei der AfD)

Wir stehen in Berlin in Verantwortung und wir werden in Berlin dafür Sorge tragen,

(Zurufe von der AfD)

dass ein Unter-Generalverdacht-Stellen von Jägerinnen und Jägern und Sportschützinnen und Sportschützen nicht passiert.

(Zuruf von Daniel Roi, AfD)

Deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren, will ich heute die Chance nutzen, um drei Hinweise zu geben. Zum einen stimme ich Ihnen, Frau Ministerin, in Bezug auf Ihren berechtigten Hinweis ausdrücklich zu - das habe ich bereits in der letzten Debatte gemacht -, dass nicht das Waffengesetz, sondern die Verwaltungsvorschrift, die seit mehr als zehn Jahren nicht mehr an die aktuelle Rechtsprechung angepasst wurde, überarbeitet werden muss.

Das ist auch bei der FDP-Bundestagsfraktion bereits hinterlegt. Denn das ist etwas, das für die Auslegung des Waffengesetzes bundeseinheitlich notwendig ist. Dabei müssen wir vorankommen. Es ist sehr wichtig, dass wir diese weiteren Vorschriften unterhalb des bestehenden

Waffengesetzes aktuell halten; denn nur dann können diese Vorschriften auch angewendet werden.

(Zustimmung bei der FDP)

Zweitens. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Herr Kollege Erben, man muss natürlich auch, wenn man Ideen dazu hat, wie man - warum auch immer - das Waffenrecht verschärfen will, schauen, was denn dann am Ende damit passiert. Einerseits haben Sie völlig zu Recht gesagt: Wir haben ein Kontrolldefizit. Wir müssen darauf stärker schauen. Andererseits begrüßen Sie den Vorschlag aus dem Haus von Nancy Faeser, dass der Kleine Waffenschein noch erweitert werden soll. Das heißt, diejenigen, die die Kontrollen durchführen, sollen noch stärker mit weiteren Anträgen beschäftigt werden. Das führt doch zu noch weniger Kontrollen.

(Zustimmung bei der FDP)

Das führt doch nicht dazu, dass wir das Waffengesetz endlich richtig durchsetzen können.

Deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren, sage ich Ihnen ausdrücklich: Aus dieser Debatte über den Antrag der AfD-Fraktion nehme ich nur eines mit - das werde ich mir merken -, nämlich dass die AfD-Fraktion in Sachsen-Anhalt für ein Böllerverbot ist. - Das werden wir Ihnen sagen.

(Zustimmung bei der FDP - Äh? bei der AfD - Weitere Zurufe)

Danke, Herr Kosmehl. - Wir kommen zum nächsten Debattenredner, zu Herrn Striegel.

(Matthias Büttner, Staßfurt, AfD: Jetzt wird’s spannend!)

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Blick in einen Koalitionsvertrag mag an der einen oder anderen Stelle vor Überraschungen schützen und ist für die eigene politische Arbeit oft nicht zu unterschätzen. Ich kann die gespielte Empörung der AfD, der rechtsextremen AfD, deshalb nicht wirklich ernst nehmen.

(Christian Hecht, AfD, lacht)

Die geplanten Anpassungen im Waffenrecht kommen weder plötzlich noch überraschend; sie sind angekündigt worden und sie sind notwendig.

Wenn Sie in den Koalitionsvertrag der Ampel hineingeschaut hätten, dann hätten Sie darin die Vereinbarung zur Änderung des Waffenrechts finden können. Diese betrifft zum einen den Kleinen Waffenschein, zum anderen aber auch effektive Kontrollmöglichkeiten, die konsequente Entwaffnung von Terroristen und Verfassungsfeinden - ja, dabei geht es vor allem um Reichsbürger, Nazis und Faschisten von Ihrem Schlage -

(Christian Hecht, AfD: Das ist doch eine Frechheit! - Zuruf von Tobias Rausch, AfD - Weitere Zurufe)

sowie den endlich besseren Austausch zwischen den Waffenbehörden.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP - Andreas Silbersack, FDP: Zum Glück! - Un- ruhe)

Das deutsche Waffenrecht ist mehr als komplex und die Verantwortung dafür liegt insbesondere auch bei der FDP und der CDU; es ist zu entschlacken und es ist konsequenter auszugestalten. Darin liegt die Aufgabe.

Was mir beim deutschen Waffenrecht insbesondere Sorgen macht, ist der Vollzug - Kollege Erben hat es bereits deutlich gemacht -, und dieser Vollzug liegt in der Kompetenz des Landes.

Ich teile ausdrücklich die Einschätzung der Landesregierung, dass es - ich zitiere - wesentlich ist, dass die Regelungen des Waffengesetzes, die verhindern sollen, dass Schusswaffen in die Hände von Personen gelangen oder dort verbleiben, die waffenrechtlich unzuverlässig oder ungeeignet sind, konsequent vollzogen werden.

Wenn wir uns nun anschauen, wie es in Sachsen-Anhalt aussieht, dann muss ich sagen, dass wir dahin gehend auf allen Ebenen Defizite haben. Der „Spiegel“ hat vor Kurzem zusammengetragen, wie häufig in den einzelnen Bundesländern anlasslose Aufbewahrungs-

kontrollen durchgeführt werden.

Sachsen-Anhalt liegt demnach mit rund acht Kontrollen je 1 000 Waffenbesitzer ganz weit hinten - wirklich ganz weit hinten. Demnach braucht es im Durchschnitt 125 Jahre, bis eine Kontrolle durchgeführt wird.

(Daniel Rausch, AfD: Ich denke, 63! Was denn nun?)

Das ist zu lange für ein Menschenleben. Selbst wenn wir dem die durchgeführten Kontrollen im Saalekreis im Jahr 2022 zugrunde legen, sind wir noch immer bei einer Dauer von 63 Jahren.

Sie können also bei einem Waffenerwerb im Alter von 18 Jahren statistisch regelmäßig erst im Rentenalter mit einem Besuch der Waffenbehörde rechnen. Das ist erkennbar zu wenig Kontrolldruck.

(Zustimmung bei den GRÜNEN - Zuruf von Guido Kosmehl, FDP)

Ich weiß, der Saalekreis hat seine Kontrolltätigkeit nach dem eigentlich verhinderbaren Femizid in Bad Lauchstädt verstärkt, und das ist richtig so. Der vermeidbare Femizid in Bad Lauchstädt und dessen Aufarbeitung im Innenausschuss haben offenbart, dass die untere Waffenbehörde im Saalekreis Probleme bei der richtigen Anwendung des Waffenrechts hat, und zwar Probleme der einfachsten Art.

Hierzu hätte ein Blick in einen Standardkommentar ausgereicht. Es bleibt zu befürchten, dass es auch bei weiteren Waffenbehörden im Land Defizite gibt. Das Innenministerium muss durch Hinweise und Runderlasse für eine sichere und einheitliche Rechtsanwendung sorgen.

(Zuruf von Frank Bommersbach, CDU)