Protocol of the Session on June 2, 2023

(Zustimmung bei der SPD und bei den GRÜ- NEN - Daniel Roi, AfD: Die Menschen haben jetzt die Strompreise, die Sie erzeugt haben!)

Wir machen weiter mit BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Frau Lüddemann.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Mir hat gut gefallen, was der Vertreter der SPD vorgetragen hat. Planerisch machen, was technisch möglich ist. Das hätte ich mir tatsächlich vollumfänglich für die Bauordnung gewünscht.

Aber beginnen wir erst einmal mit dem, was wir GRÜNE bereits vor ziemlich genau einem Jahr im Hohen Hause beantragt haben, nämlich ein ganz kleines Rädchen im Ausbau der erneuer- baren Energien zu drehen. Wir wollten damals und das wollen wir selbstverständlich auch heute noch: den Standortvorteil des Landes Sachsen-Anhalt.

Die verlässliche und saubere Energiegewinnung - das ist gesagt worden - ist die wirtschaftliche Grundlage, um hier strategisch wichtige Unternehmensansiedlung auf den Weg bringen zu können. Wir wollen die verlässliche und saubere Energiegewinnung nicht nur auf dem Niveau halten, sondern deutlich ausbauen.

Das war seinerzeit nicht gewollt. Einige wenige Monate später hatte sich dann auch diese Landesregierung dazu durchringen können zu sagen: Ja, man kann auf der gleichen Fläche mehr Windenergieanlagen errichten, die dann auch noch höher sind, weil wir über die Zeit einen deutlichen technischen Fortschritt erreicht haben, sodass man hierbei deutlich besser werden kann.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Im Moment haben wir bundesweit mit dem Abstand von 1 H, einer Höhe, die restriktivste Regelung. Nun endlich kommt Bewegung in die Sache. Nun endlich ist erkannt worden, dass die Bauordnung geändert werden sollte und dass es mehr als sinnvoll ist, die Abstandsflächen zu verringern.

Mit der nun avisierten Reduzierung der Abstandsflächen von Windenergieanlagen auf 0,4 H wird zwar nicht das umgesetzt, was wir als GRÜNE als machbar angesehen haben. Aber es ist genau der richtige Schritt in genau die richtige Richtung. Hierbei haben wir im Vergleich zu anderen Bundesländern, wie Niedersachsen oder Brandenburg, zwar weiterhin höhere Auflagen, sind aber eben dadurch nicht mehr das abgeschlagene Schlusslicht.

Ich hoffe sehr, dass im Zuge dieser Gesetzänderung auch das angekündigte Windbeteiligungsgesetz auf den Weg gebracht wird. Denn das ist wichtig. Durch verringerte Abstände kann es nämlich passieren, dass weniger Menschen davon profitieren; also das weniger Pächter davon betroffen sind. Das lässt sich durch eine Pool- lösung aufheben. Ich hoffe, dass Herr Minister Willingmann das mit dem Windbeteiligungsgesetz auffängt. Denn wir wollen, dass so viele Menschen wie möglich von der Windenergie profitieren.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Einen Wunsch möchte ich aber noch formulieren - ggf. werden wir den im Laufe des Verfahrens in Form eines Änderungsantrags einbringen -, einen Wunsch, den wir, aber auch die IHK Halle-Dessau - die nicht gerade als grünes Sprachrohr bekannt ist - in ihrer Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf formuliert hat, dass nämlich in Industrie- und Gewerbegebieten die Abstandsflächen nicht 0,4 H, sondern 0,2 H betragen sollen.

Auch das Landesverwaltungsamt, Referat 305, hat sich dem angeschlossen. Insofern, denke ich, ist es gesetzt, dass das an diesen Stellen technisch realisierbar ist. Wir würden das gerne im vorliegenden Gesetzentwurf abgebildet sehen.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Dass wir jetzt mit diesen Änderungen - auch das ist bereits mehrfach dargestellt worden - das umsetzen, was uns der Bund vorgibt, ist das Mindeste, was wir tun können. Aber wir sind weit von dem entfernt, was angekündigt worden ist, dass innerhalb dieser Legislaturperiode die modernste Bauordnung Deutschlands geschaffen werden wird. Das ist aber das Ziel, das wir umsetzen müssen.

Der Holzbau ist angekündigt worden. Ich erinnere nur an die Diskussion zur Stellplatzordnung, auch da sind wir an vielen Stellen noch weit hinten. Die Vorgaben für Abriss, die Vorgaben für Recyclingbaustoffe und für serielles Bauen - diesbezüglich ist in der Bauordnung Sachsen-Anhalts noch sehr, sehr viel zu tun. Das müssen wir angehen.

Abschließend noch ein Wort zur kleinen Bauvorlagenberechtigung. Hierin stimme ich - ausnahmsweise, könnte man sagen - mit Frau Ministerin überein. An dieser Stelle muss europäisches Recht umgesetzt werden. Wer weiß, wie teuer das werden kann, wenn man es nicht tut, der kann dem an dieser Stelle nur zustimmen.

Die Diskussionen mit den Kammern sind an diesen Stellen länglich; die haben wir alle geführt und diese werden wir alle weiterhin führen. Aber ich glaube, auch an diesen Stellen müssen wir modern sein. Wer einen europäischen Binnenmarkt will, der muss auch die Rahmenbedingungen dafür schaffen. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Ohne Aufforderung.

Das läuft ohne Aufforderung. Genauso ist es. - Bitte, Frau Tarricone.

Ganz genau. - Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Wir beschäftigen uns in diesem Jahr bereits zum zweiten Mal mit einer Änderung der Bauordnung Sachsen-Anhalts. Das ist - das möchte ich meinen Ausführungen voranstellen - keineswegs ein Zeichen dafür, dass an dieser Stelle etwas versäumt wurde und nun nachgeholt werden muss.

Nein, im Gegenteil. Das Ministerium für Infrastruktur und Digitales verfolgt vielmehr das Ziel, das Baurecht des Landes auf den neuesten Stand zu bringen. Indem wir uns möglichst eng an der Musterbauordnung orientieren, verringern wir nicht zuletzt die bürokratischen Hürden für die Branche und die Bauherren. - Das machen bei weitem nicht alle Bauministerien.

Das soll uns freilich nicht davon abhalten, beständig nach Potenzialen für sinnvolle Erleichterungen zu suchen und Offenheit für moderne Lösungen an den Tag zu legen. Die Bundestagsfraktion der Freien Demokraten hat sich etwa für die Einführung eines Gebäudetyps E - E für Experiment - eingesetzt, wie sie von der bayerischen Architektenkammer vorgeschlagen

wurde.

Ich würde mich auch darüber freuen, wenn für den Holztafelbau die Erkenntnisse aus den Brandversuchen in Heyrothsberge möglichst bald Berücksichtigung in der Musterbauordnung bzw. Musterverwaltungsvorschrift Technische Baubestimmung finden würden.

(Cornelia Lüddemann, GRÜNE: Ja!)

Der heute zur Debatte stehende Gesetzentwurf verfolgt im Wesentlichen zwei Hauptzwecke. Zum einen geht es um die Voraussetzung für die Bauvorlagenberechtigung für Architekten und Ingenieure. Dazu haben wir bereits hinlänglich

etwas gehört. Es ist verständlich, dass die Kammern weiterhin am liebsten möglichst dicht an der bisherigen Regelung geblieben wären. Allerdings ist der Kompromiss, der vorliegt, mit der Kommission ausgehandelt worden und schützt uns vor einem Vertragsverletzungsverfahren.

Sehr gern lassen wir uns im Anhörungsverfahren noch einmal zu anderen Lösungen vortragen. Keinesfalls sind wir aber dazu bereit, das Land dem Risiko von Strafzahlungen auszusetzen; zumal solche Fallkonstellation - auch das wurde bereits erwähnt - hierzulande wahrscheinlich schlichtweg zu selten vorkommen werden.

Zum anderen geht es um die Absenkung baurechtlicher Hürden für die Gewinnung erneuerbarer Energien. Das ist richtig, weil wir sehen, dass die Verfügbarkeit nachhaltiger und heimischer Energie zunehmend zu einem Standortfaktor wird und im Fall von Fotovoltaik auf dem eigenen Dach auch die Stromrechnung der Haushalte entlasten kann.

Über die Verringerung der Tiefe der Abstandsflächen für Windenergieanlagen auf das ansonsten übliche Maß von 0,4 H haben wir bereits diskutiert. Um es noch einmal ganz klar zu sagen: Es geht nicht um die Abstände zur Wohnbebauung - die bleiben gesichert bei 1 000 m.

(Zustimmung bei der FDP und bei der CDU)

Es geht auch nicht um die Abstände der Anlagen untereinander, denn das regeln wir nicht in der Bauordnung, sondern das regeln physikalische und ökonomische Gesetzmäßigkeiten.

(Zustimmung bei der FDP und bei der CDU)

Die Landesregierung schlägt zudem vor, dass Eigentümer einen größeren Anteil der Fläche

eines Daches für Fotovoltaik nutzen dürfen, nämlich so viel, wie es sich brandschutztechnisch rechtfertigen lässt. Mit der zunehmenden Verbreiterung von PV-Dachanlagen gewinnen wir in dieser Hinsicht zunehmend an Erfahrung, die wir auch zeitnah in das Baurecht einfließen lassen sollten.

Zu guter Letzt soll die Regelung der Musterbauordnung für die Verfahrensfreistellung für kleine PV-Anlagen, nämlich jene, die mit einer Summe der Kantenlänge von maximal 9 m unabhängig von Gebäuden errichtet werden können, Anwendung finden.

Ich beantrage eine Überweisung zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Infrastruktur und Digitales sowie zur Mitberatung in den Umweltausschuss. Ich hoffe, dass wir am Ende damit der modernsten Bauordnung der Länder ein kleines Stück näherkommen können. - Herzlichen Dank.

(Zustimmung bei der FDP und bei der CDU)

Danke. - Damit sind wir am Ende der Debatte angelangt.

Abstimmung

Sie haben es alle gehört: Es gibt einen Antrag auf eine Überweisung zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Infrastruktur und Digitales sowie zur Mitberatung in den Ausschuss für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt.

Wer einer Überweisung zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind so ziemlich alle. Wer stimmt dagegen? - Das ist die AfD, der

Rest war dafür. Damit ist der Tagesordnungspunkt erledigt und wir kommen zum nächsten Tagesordnungspunkt.

Tagesordnungspunkt 10

Erste Beratung

Für die Schule von morgen: Die Lehramtsausbildung in Sachsen-Anhalt neu strukturieren

Antrag Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 8/2685

Alternativantrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 8/2703

Die Einbringung realisiert Frau SziborraSeidlitz.- Bitte.