Herr Erben, eine Frage zu kriegswaffenähn- lichen Waffen. Sie haben einen Vergleich hergestellt zwischen der vollautomatischen M-16 und einem AR-15-Halbautomaten. Damit haben Sie den groben Unterschied schon genannt,
haben selbst beschrieben, was die Waffen unterscheidet. Warum macht aus Ihrer Sicht die Optik der Waffe - sie sieht aus wie ein vollautomatisches militärisches Gewehr - diese Waffe
gefährlicher als eine Sportwaffe desselben Kalibers, die ein Sportschütze benutzen würde, die aber anders aussieht?
Ich habe gerade von „kriegswaffenähnlich“ gesprochen. Es geht nicht um die Halbautomatik, sondern um die Kriegswaffe. Wenn Sie eine solche Waffe benutzen, dann vermitteln Sie den Eindruck - es geht ja nicht darum, dass man mit dem Ding auf einem Schießstand schießt -, dass Sie mit einem Sturmgewehr durch die Gegend laufen.
(Zustimmung von Holger Hövelmann, SPD - Hannes Loth, AfD: O Gott, o Gott! - Zuruf von der AfD: Ein Terrorist! - Tobias Rausch, AfD: So ein Schwachsinn! - Matthias Lieschke, AfD: Das darf man gar nicht! - Weitere Zurufe von der AfD)
All denjenigen, die nicht wissen, wie dieses Gerät aussieht, denen empfehle ich, sich das Gerät einmal anzuschauen,
(Zustimmung bei der SPD und bei den GRÜ- NEN - Lothar Waehler, AfD: Man darf doch nicht einfach so mit einer Waffe herumlau- fen! - Matthias Büttner, Staßfurt, AfD: Das ist doch verboten! - Zuruf von Tobias Rausch, AfD - Unruhe bei der AfD)
(Tobias Rausch, AfD: So ein Schwachsinn! - Zuruf von der AfD: Innenexperte! - Lachen bei der AfD - Zurufe von der AfD: So eine platte Rede! - Wer läuft denn mit so etwas herum?)
Genau. - Die Frage war, warum Sie es anders bewerten wollen, wenn ich eine Waffe, die optisch einer militärischen vollautomatischen Waffe gleicht, benutze, als wenn ich - ich bin Sportschütze - eine Waffe mit demselben Kaliber benutze, die aber nicht aussieht wie ein M-16. Dazu haben Sie jetzt erklärt: Schauwaffe. Meines Erachtens schießen zuverlässige Sportschützen in der Regel ausschließlich auf Schießständen,
und dort macht ein Schaulaufen wenig Sinn, weil die meisten anderen Sportschützen bei demselben Kaliber ähnliche Waffenmodelle benutzen. In der Regel ist das z. B. eine Preisfrage.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! So ist es: Die einen machen sich Sorgen, weil sich Nazis, Reichsbürger und Co. zunehmend bewaffnen,
die anderen machen sich Sorgen, dass der Staat und der Gesetzgeber ihnen das eventuell ein kleines bisschen schwerer machen könnte, zumindest legal.
Meine Fraktion hat an dieser Stelle erst kürzlich mit einem Antrag deutlich gemacht, wofür wir stehen und worüber aus unserer Sicht dringend zu reden ist.
Wir wollen deutlich weniger Waffen in privatem Besitz. Wir wollen, dass weniger Waffen individuell verfügbar sind. Und wir befürworten das Verbot von halbautomatischen Waffen.
Denn: Ja, Waffen können Sportgeräte sein, sie bleiben aber immer zuerst Waffen, die tödlich sein können und es immer wieder auch sind. Trauriger Ausgangspunkt unserer Debatte im März war, wie sich hoffentlich noch alle er- innern, der Femizid in Bad Lauchstädt, an dem natürlich der Täter schuld ist, der aber auch durch ein dramatisches Behördenversagen von Polizei und Waffenbehörde möglich wurde.
Meine Fraktion sieht ein Defizit im Waffenrecht und die Notwendigkeit, dieses zu beheben. Gerade der Fall Bad Lauchstädt zeigt aber auch: Noch drängender und größer ist das Vollzugs- defizit in der Umsetzung des bestehenden Waffenrechts.
Wenn wir 30 Kontrollen im Jahr bei 2 000 Waffenbesitzer*innen haben, wenn statistisch alle 63 Jahre mit einer Kontrolle zu rechnen ist,
lagen ihres Handelns, also das Gesetz, nicht gut genug kennen, wenn gewaltvolle Ideologie, Ablehnung der Rechtsordnung und Aufrufe zum Umsturz, wie wir sie bei Reichsbürgern und anderen Rechtsextremen finden, eben nicht dazu führen, dass die Zuverlässigkeit in Zweifel ge- zogen wird, dann müssen wir uns dem doch endlich zuwenden und etwas dagegen tun.
Neben den bereits genannten Punkten sagen wir sehr klar: Es ist angemessen und notwendig, dass auch die Polizei Waffenverbote im Zusammenhang mit der Gefahrenabwehr direkt aussprechen darf und dass auch Gerichte bei Verurteilungen in Fällen schwerer Gewalttaten solche Waffenverbote aussprechen können und dies auch tun, wenn es konkrete Hinweise, wie z. B. festgestellte Bedrohungen, gibt.
Wir müssen über die Praxis des Bedürfnisnachweises reden. Ich wiederhole es gern: Es kann kein Bedürfnis geben, das schwerer wiegt als das Bedürfnis der Allgemeinheit, nicht von Waffen bedroht zu werden.