Protocol of the Session on June 1, 2023

Insofern wird versucht, die Schulen mit dem größten Bedarf zu unterstützen - ich betone: die mit dem größten Bedarf. Daher wird auch die Ausschreibung für den zweiten Förderzyklus - vielleicht haben auch einige den Schulleiterbrief dahin gehend missverständlich interpretiert - wieder für alle Schulformen gelten.

Lassen Sie mich aber an dieser Stelle zu der aktuellen Situation oder Diskussion über die vermeintliche Benachteiligung der Grund-

schulen, der Gymnasien und eventuell der Berufsschulen etwas sagen bzw. lassen Sie mich dies entkräften. Hinsichtlich des Projektauswahlkriteriums zur Abschlussgefährdung trifft es zu, dass an den Grundschulen natürlich kein Schulabschluss vergeben wird - das ist uns allen klar -, jedoch wird dieser Um- stand durch die Vielzahl der weiteren anzuwendenden Projektauswahlkriterien ausgeglichen.

Ich darf daran erinnern, dass die Erhöhung des Schulerfolgs und die Vermeidung von vorzeitigen Schulbeendigungen ohne anerkannten Abschluss natürlich das Metaziel des ESF+-Programms „Schulerfolg sichern“ sind. Bei den Gymnasien wird das Projektauswahlkriterium von den Gymnasien bedient. Hierzu verweise ich auf die geltenden Regelungen gemäß der Abschlussverordnung der Sekundarstufe I sowie der Versetzungsverordnung.

Des Weiteren weise ich darauf hin, dass die sogenannten jugendhilferechtlichen Projektauswahlkriterien seitens der Jugendämter nur sozialraumbezogen bzw. territorial erhoben werden, und zwar von den jeweiligen Trägern, den Landkreisen. Damit geht einher, dass der für den Sozialraum errechnete Faktor auf die Gesamtschülerzahl der jeweiligen Schule in dem betreffenden Sozialraum angerechnet wird. Auch kommt dem Konzept mit einer Wichtung von immerhin 40 % eine nicht unerhebliche Bedeutung zu.

Ferner ist die Projektauswahl auch maßgeblich von der Antragslage abhängig - das ist klar. Wie Sie wissen, steht der Umsetzung des Programms „Schulerfolg sichern“ ein begrenztes Mittelvolumen zur Verfügung, sodass eine Unterstützung von bedarfsorientierter Schulsozialarbeit auf der Grundlage von „Schulerfolg sichern“ nicht an allen Schulen zum Tragen kommen kann.

In dem vorliegenden Antrag der Fraktion DIE LINKE ist von zusätzlichem Personal in Form von bis zu 400 unbefristeten Stellen neben dem ESF+-Programm „Schulerfolg sichern“ die Rede. Diese zusätzlichen Stellen sollen zudem ausschließlich mit qualifizierten Fachkräften besetzt werden, die nicht Teil des ESF+-Programms sind.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Eine unbefristete Beschäftigung von Fachkräften für Schulsozialarbeit ist grundsätzlich immer zu begrüßen - hierbei sind wir sicherlich alle einer Meinung. Eine solche Maßnahme ist derzeit aber nicht umsetzbar, auch aufgrund der Förderkriterien und auch mit Blick auf die bereitgestellten EU-Mittel.

Bereits jetzt ist dieser Bereich, wie auch bereits andere Bereiche, von einem Fachkräftemangel betroffen. Die Stellen können sowohl auf der Basis des ESF+-Programms „Schulerfolg sichern“ als auch auf der Basis der Zuwendungsverträge zur Förderung von Kooperationsprojekten zwischen Jugendhilfe und Schule nicht vollständig mit adäquaten Fachkräften besetzt werden.

Ferner bleibt unklar, wie sichergestellt werden soll, dass Fachkräfte des ESF+-Programms nicht ihr bereits bestehendes Beschäftigungsverhältnis auflösen, um anschließend zu dem zusätzlichen Personal außerhalb des Programms zu gehören. Dies würde die Umsetzung des ESF+Programms enorm gefährden.

Eine solche Maßnahme könnte daher perspektivisch erst mit Beendigung des ESF+-Programms „Schulerfolg sichern“ ins Auge gefasst werden. Darüber müssen wir uns natürlich im politischen Raum gemeinsam verständigen. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU)

Frau Feußner, Sie haben vier Minuten und 58 Sekunden gesprochen und damit Ihre Redezeit überzogen. Jetzt kommt noch Herr Lippmann mit einer Frage und Sie haben die Chance zu weiteren Ausführungen.

(Unruhe - Zuruf von der AfD: Nee!)

Na, schön.

(Lachen bei der AfD)

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Ich habe zwei ganz kurze Fragen. Erstens. Bei dem Neustart der nun anlaufenden Förderperiode hat es eine Umverteilung unter den Landkreisen und den kreisfreien Städten gegeben. Um das auszugleichen, hat das Land 14 eigenfinanzierte Stellen auf den Weg gebracht. Was wird ab den Jahren 2024/2025 mit diesen Stellen geschehen? Wird es sie weiterhin geben?

Zweitens. Bei der Übergabe der Petition heute hat aus der Sicht der Kommunen eine Rolle gespielt, welche Diskussionen vor Ort, gerade auch gegenüber den Trägern, geführt werden, wenn Schulen durch Umverteilung ihre Schulsozialarbeit verlieren - also vor allem jetzt nach zwei Jahren. Was sagen Sie diesen Schulen? Wird es dafür einen Ausgleich geben?

Ich beginne mit der Antwort auf die zweite Frage: Ich beteilige mich jetzt nicht an Speku-

lationen darüber, ob eine Schule einen Schulsozialarbeiter verliert oder nicht verliert.

Ich gehe erst einmal davon aus, dass die Schulen, die jetzt eine Schulsozialarbeiterin oder einen Schulsozialarbeiter haben und das auch bereits vorher im ersten Förderzyklus konzeptionell gut untersetzt haben, wiederum ein Konzept einreichen werden. Entscheidend sind dabei unter anderem auch die Prioritätenlisten der Landkreise, der Jugendhilfeausschüsse. Wir haben den Landkreisen zugesichert - weil sie sich zukünftig mit 20 % beteiligen sollen -, dass sie einen größeren Einfluss auf die Jury bekommen sollen.

Natürlich muss das Konzept mit den beantragten inhaltlichen Punkten bei der EU-VB genehmigungsfähig sein - das ist keine Frage, das gehört dazu -, und wenn das der Fall ist, wird sich die Jury sicherlich nicht dagegen stellen, die Prioritätenlisten entsprechend so abzuarbeiten, wie die Landkreise das in ihren Ausschüssen vorgesehen haben.

Vielen Dank, Frau Feußner.

Nein, ich bin noch nicht fertig.

Noch nicht?

Nein. - Es gab noch eine weitere Frage zu den 14 Stellen. Dazu müssen wir uns mit den Koali-

tionsfraktionen abstimmen. Diese Stellen sind im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens im Haushaltsplan vorgesehen worden. Diesbezüglich haben wir noch bis zur Aufstellung des Haushaltsplans für das Jahr 2024 Gesprächsbedarf. Deshalb würde ich das heute an dieser Stelle zurückstellen wollen.

Damit können wir in die Debatte eintreten. Als erste Rednerin kommt Frau Dr. Pähle ans Mikrofon. Es wird jetzt eine Redezeit von vier Minuten angezeigt. Aber ich bitte zu bedenken, Sie hätten auch vier Minuten und 58 Sekunden Zeit.

(Unruhe)

- Die Ministerin hat das auch nicht gemacht. Also gleiches Recht für alle. - Bitte, Frau Dr. Pähle.

Vielen Dank, Frau Vizepräsidentin. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist etwas mehr als ein Jahr her, als wir hier im Hohen Hause über die Ausstattung und die Finanzierung der Schulsozialarbeit debattiert haben.

Damals konnte sich die Koalition, auf Betreiben meiner Fraktion, während der Haushaltsverhandlungen dazu entschließen, den kommunalen Finanzierungsanteil, der für das ESF+-Programm vorgesehen war, zu übernehmen und weitere 14 Stellen zu finanzieren. - Dafür noch einmal ausdrücklich herzlichen Dank an alle, die diesen Weg mitgegangen sind.

(Zustimmung von Jörg Bernstein, FDP)

In dem damaligen Entschließungsantrag zum Haushalt für das Jahr 2022 in der Drs. 8/1172 - auf den möchte ich gern noch einmal verweisen - heißt es:

„Das Land bekennt sich zu einem verlässlichen Finanzierungsanteil. Zudem sichert es einen geordneten Dialog mit den Landkreisen und kreisfreien Städten über eine kommunale Mitfinanzierung des Projektes ‚Schulerfolg sichern‘ und die qualitativen Ansprüche an die Schulsozialarbeit ab dem Schuljahr 2024/25.“

Wir stellen fest - leider -, dass, zumindest bis jetzt, der geordnete Dialog mit den Landkreisen und den kreisfreien Städten noch in den Kinderschuhen steckt.

(Ministerin Eva Feußner: Der findet schon statt!)

Denn ansonsten wäre es für mich nicht erklärbar, dass der Kreistag in Stendal - auch mit den Stimmen von hier sitzenden Abgeordneten - in dieser Woche einen Beschluss gefasst hat, der deutlich besagt: Wir haben in der Perspektive keine Schulsozialarbeit mehr, weil wir diese 20 % nicht erbringen können, und zwar aus Gründen der Haushaltskonsolidierung.

Ich glaube, keiner der hier sitzenden Landtagsabgeordneten, der auch Mitglied im Kreistag ist, hat diesen Beschluss mit der Idee gefasst: Wir wollen keine Schulsozialarbeit mehr. Nein, ganz im Gegenteil: Es ist ein Hilferuf. Es ist ein Hilferuf der kommunalen Ebene. Ich glaube, diesen müssen wir hören und ernst nehmen.

(Zustimmung bei der SPD und bei den GRÜ- NEN)

Ich will nicht sagen, die kommunale Ebene habe keine Mitverantwortung, ganz im Gegenteil. Sie hat eine Mitverantwortung.

(Zustimmung von Guido Kosmehl, FDP)

Denn die Schulsozialarbeit ist - ich höre das Argument immer wieder von meinen Kolleginnen und Kollegen - auch Bestandteil des SGB VIII. Aber sie ist auch Teil unseres Schulgesetzes. Beide Seiten haben eine Verantwortung. Deshalb stelle ich nur eine Frage. Unser gemeinsames Ziel an dieser Stelle, werte Kolleginnen Kollegen, muss es doch sein, durch die ESF-Förderung und durch einen klugen Einsatz von kombinierten Mitteln hinterher mehr Schulsozialarbeit im Land zu haben, als wir aktuell haben.

Die Finanzierung der kommunalen Ebene darf doch nicht dazu führen, dass z. B. eigenfinanzierte Stellen abgebaut werden müssen. Sie darf auch nicht dazu führen, dass sich Kreistage und Landkreise von der Mitfinanzierung und damit von den Stellen der Schulsozialarbeit verabschieden müssen, weil die Finanzlage der Landkreise so aussieht, wie sie gerade aussieht. Wir könnten auch - in Anführungsstrichen - einfach das Problem über eine Finanzierung im FAG lösen. Ich schaue dazu in die Gesichter der Finanzer und auch der Innenpolitiker. Aber das gemeinsame Ziel dürfen wir doch dabei nicht aus dem Auge verlieren. Ziel muss es sein, Schulsozialarbeit an den Schulen einzusetzen, die Bedarf haben, und in der Perspektive sogar an allen Schulen.

Ich möchte auch ganz deutlich sagen: Wir waren schon sehr überrascht, als wir uns den Schulleiterbrief angeschaut haben. Denn die

Orientierung auf Merkmale zur Projektauswahl, die auf Maßnahmen aus dem SGB VIII oder aus der Jugendgerichtsbarkeit abstellen, ist eine neue Herangehensweise. Ich habe tatsächlich die Frage im Kopf, was denn dieser Sozialraum ist, um den es dabei geht. Der Sozialraum HalleNeustadt, der südliche Teil, umfasst mehrere Schulen. Er umfasst Schulen im Grundschulbereich mit Kindern, die in diesem Sozialraum leben, und weiterführende Schulen mit Kindern, die nicht in diesem Sozialraum leben. Gelten für alle die gleichen Bedingungen? Wird alles über einen Kamm geschoren? Ist die freie Schule in diesem Stadtteil automatisch mit einbezogen, weil es den gleichen Sozialraum und damit die gleichen Auswahlkriterien betrifft? Wie soll die Abfrage dieser Kriterien bei der Vergabe operationalisiert werden? Was ist die Idee dahinter, zumal die bisherigen Vergabevoraussetzungen und Vergabekriterien es nicht vorgesehen haben? Wird die Förderrichtlinie geändert?

All diese Dinge müssen seitens des Ministeriums geklärt werden. Ich hoffe, das erfolgt sehr transparent. Noch haben wir ein wenig Zeit. Ich glaube, wir werden das gemeinsam auf einen guten Weg bringen. Deshalb bitte ich das Hohe Haus um die Zustimmung zum Alternativantrag der Koalitionsfraktionen. Ich bin mir sicher, es wird heute nicht der letzte Tag sein, an dem wir über Sozialarbeit diskutieren. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD - Zustimmung bei den GRÜNEN und bei der FDP)

Vielen Dank, Frau Dr. Pähle. - Als nächster Redner folgt Herr Dr. Tillschneider für die AfD-Fraktion. Auch ihm steht entgegen der Anzeige eine

Redezeit von vier Minuten und 58 Sekunden zur Verfügung.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ab 2024 müssen die Kommunen zu den Kosten von Schulsozialarbeiterstellen einen Eigenanteil in Höhe von 20 % beitragen; für die sogenannten Netzwerkstellen beträgt der Anteil sogar 40 %. DIE LINKE jammert. Wir aber sagen: Gut so.