Es ist beantragt worden, diesen Gesetzentwurf in den Ausschuss für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz zu überweisen.
Wer dem zustimmt, den bitte ich um sein Kartenzeichen. - Das ist die AfD-Fraktion. Wer ist dagegen? - Das sind die übrigen Fraktionen. Stimmenthaltungen? - Sehe ich keine. Die Ausschussüberweisung ist abgelehnt worden. Der Tagesordnungspunkt 13 ist erledigt.
Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. - Mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung soll das Spielbankgesetz des Landes Sachsen-Anhalt fortentwickelt werden. Wir verfolgen damit das Ziel, den Spielerschutz weiter zu verbessern, die Finanzaufsicht neu zu gestalten und damit Hinweisen des Landesrechnungshofes nachzukommen sowie datenschutzrechtliche Anpassungen vorzunehmen.
Die Änderung des Spielbankgesetzes ist unter anderem deshalb erforderlich, weil das Spielbankgesetz als ergänzendes Ausführungsgesetz an den zum 1. Juli 2021 in Kraft getretenen Glücksspielstaatsvertrag 2021 angepasst werden muss. Die datenschutzrechtlichen Änderungen sind erforderlich, um die datenschutzrelevanten Normen des Spielbankgesetzes an die Datenschutz-Grundverordnung anzupassen.
Hervorheben möchte ich zudem vor allem folgende Änderungen: Es wird eine Rechtsgrundlage zur Führung einer Störersperrdatei für die Spielbanken geschaffen. Die Aufstellung von Geldbezugsautomaten auf sämtlichen zur Spielbank gehörenden Flächen, die sich hinter der Einlasskontrolle befindet, wird verboten. Die Spielbankaufsicht wird neu gestaltet. Neben der bisherigen Kontrolle vor Ort soll es künftig auch die Möglichkeit einer nachgelagerten Kontrolle geben.
Vielen Dank, Frau Dr. Zieschang. - Es ist verabredet worden, hierzu keine Debatte zu führen. Deswegen kommen wir zu der Frage der Überweisung. Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf in die Ausschüsse zu überweisen. Ich gehe davon, dass die Überweisung in den Innenausschuss erfolgen soll.
Wer der Überweisung des Gesetzentwurfes an den Innenausschuss seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Ich sehe Zustimmung im ganzen Haus. - Gegenstimmen? - Sehe ich nicht. Enthaltungen? - Sehe ich auch nicht. Damit ist der Gesetzentwurf an den Innenausschuss überwiesen worden.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag hat den Antrag der Fraktion der AfD in der Drs. 8/1692 in der 28. Sitzung am 12. Oktober 2022 zur alleinigen Beratung in den Ausschuss für Bildung überwiesen.
Mit dem vorgenannten Antrag sollen die gegenwärtigen Bewertungsmaßstäbe der Sekundarstufen I und II an allgemeinbildenden Schulen und Schulen des zweiten Bildungsweges sowie im Primarbereich an Grundschulen und an Förderschulen im Hinblick auf eine Verbesserung der Bildungsqualität und des Leistungsniveaus einer kritischen Prüfung unterzogen werden.
Sehr geehrte Damen und Herren! Der Ausschuss für Bildung befasste sich in der 15. Sitzung am 21. Oktober 2022 erstmals mit dem Antrag der AfD-Fraktion und verständigte sich darauf, im April 2023 ein Fachgespräch mit verschiedenen Verbänden und Institutionen durchzuführen.
Der Einladung zum Fachgespräch folgten in der 20. Sitzung des Ausschusses für Bildung am 13. April 2023 das Thüringer Institut für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien, das Friedrich-Ludwig-Jahn-Gymnasium Salzwedel, die Berufsbildenden Schulen „Gutjahr“ Halle (Saale) sowie der Sachverständige Herr Heino Bosselmann. Ferner lag dem Ausschuss die schriftliche Stellungnahme des Landesschülerrates Sachsen-Anhalt vor.
Im Ergebnis des Fachgesprächs legten zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Bildung am 11. Mai 2023 sowohl die Fraktionen der
CDU, der SPD und der FDP als auch die Fraktion der AfD je einen Entwurf einer Beschlussempfehlung zur Beratung vor. Im Verlauf der Beratung wurden die Beschlussvorschläge zur Abstimmung gestellt. Dabei wurde der Beschlussvorschlag der Fraktion der AfD mehrheitlich abgelehnt. Der Beschlussvorschlag der regierungstragenden Fraktionen wurde zur Beratungsgrundlage erhoben und mit 9 : 3 : 1 Stimmen als Beschlussempfehlung an den Landtag verabschiedet.
Die Beschlussempfehlung sieht vor, den Antrag in geänderter Fassung anzunehmen. Sie liegt dem Plenum heute mit neuem Titel in der Drs. 8/2640 vor. Im Namen des Ausschusses für Bildung bitte ich das Hohe Haus, dieser Empfehlung zu folgen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Stehli. Das war ein bemerkenswertes Redetempo. - Es ist verabredet worden, hierzu keine Debatte zu führen, allerdings hat die AfD-Fraktion angemeldet, dass sie dennoch reden möchte, und zwar der Abg. Herr Dr. Tillschneider. - Herr Dr. Tillschneider, bitte schön.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Vom Wiegen wird die Sau nicht fett - mit dieser Redensart brachte ein Experte bei der Anhörung im Bildungsausschuss seine Skepsis gegenüber dem Vorschlag der AfD-Fraktion zum Ausdruck, die Benotungsskala, die im
Klar, vom Wiegen wird die Sau nicht fett. Das heißt, nur eine strenge Benotung bewirkt an sich noch keine bessere Leistung, sondern macht im Gegenteil unter Umständen erst einmal ein Defizit sichtbar. Darüber täuschen wir uns nichts hinweg. Das ist uns bewusst.
Aber, wenn die Sau vom Wiegen nicht fett wird, dann wird sie, um im Bild zu bleiben, von der Manipulation der Waage erst recht nicht fett. Wenn wir, um über das wahre Gewicht der Säue hinwegzutäuschen, die Waagen systematisch so manipulieren, dass sie uns immer mehr Gewicht anzeigen, als tatsächlich auf der Waage liegt, dann besteht überhaupt kein Anreiz mehr, ordentlich zu mästen.
Die strenge und gerechte Leistungsmessung als Lohn für echte Mühe ist eine der wichtigsten Voraussetzungen, damit überhaupt ein Anreiz besteht, sich anzustrengen und etwas zu leisten. Gute Noten sind immer nur dann etwas wert, wenn sie nicht inflationär vergeben werden. Lächerlich sind die Absolventen, die mit Bestnoten die Schule verlassen, sich viel dar- auf einbilden, in Wahrheit aber nichts richtig können und im Studium und in der Ausbildung Schwierigkeiten haben. Damit ist niemandem gedient.
Deshalb halten wir an unserem Gesetzentwurf fest. Die Anhörung im Ausschuss hat uns darin bestärkt; denn sie hat zwar den einen oder anderen unbeholfenen Angriff auf unseren Standpunkt gebracht, hat aber kein einziges valides Gegenargument zutage gefördert.
Der Umstand, dass ab und an ungerecht benotet wird - das geben wir zu -, ist aber ebenso wenig ein Argument gegen das Benoten an sich, wie gelegentlich zu milde oder zu strenge Strafurteile das Strafsystem nicht grundsätzlich infrage stellen. Noten sind sicherlich unvollkommen; das wurde deutlich. Aber deutlich wurde auch, dass sie bei aller Unvollkommenheit die beste Methode der Leistungsmessung darstellen, die wir haben und die sich seit Generationen bewährt hat.
Würden wir die Noten abschaffen, würde das Leistungsniveau noch weiter einbrechen, weil eine wichtige symbolische Belohnungs- und Führungsstruktur weggenommen würde.