Wir sind davon überzeugt, dass eine Schärfung des Waffenrechtes dringend nötig ist. Ja, es gibt viele Detailfragen zu berücksichtigen. Welche Ausnahmen braucht es? Was machen wir mit Jägern und Jägerinnen? Wo sollen die Waffen gelagert werden?
Wer ist geeignet, ein Bedürfnis zu attestieren? Ist wirklich der Schützenverein die beste Adresse dafür?
Welche Behörde soll mit welchem Personal Waffenrecht kontrollieren und durchsetzen? All diese Fragen sind relevant und brauchen Antworten. Wer sich auf die Suche macht, der findet sie.
Unser Antrag formuliert aus unserer Sicht drei wichtige Zielstellungen, die eine Novelle des Waffengesetzes verfolgen müsste, und will die Landesregierung beauftragen, sich in die Debatte auf der Bundesebene mit genau diesen Prämissen einzubringen.
Der Femizid von Bad Lauchstädt stellt die Frage nach den Möglichkeiten der Verhinderung solcher Taten erneut und mit neuer Vehemenz. Weniger Waffen - das ist Teil der Antwort, davon sind wir überzeugt und dafür werben wir. - Vielen Dank.
Es gibt zwei Interventionen, zuerst von Herrn Tillschneider. - Herr Tillschneider, Sie haben das Wort.
Jugendstrafrecht wollen Sie auf keinen Fall verschärfen, aber beim Waffenrecht wollen Sie auf Teufel komm heraus verschärfen. Wie geht das zusammen? Ich habe die Antwort - damit wird auch gleich alles auf den Kern der Sache reduziert -: Beim Waffenrecht geht es um alte weiße Männer, 30 bis 60 Jahre alt, die beruflich erfolgreich sind
und sich im Schützenverein engagieren. Beim Jugendstrafrecht geht es vorwiegend um migrantische Gewalttäter. Die einen sind Ihre Lieblinge und die anderen hassen Sie und wollen Sie fertigmachen. Das ist alles.
Ich will als Kurzintervention nur zum Ausdruck bringen, was ich bereits in meinem Redebeitrag gesagt habe: dass die Art und Weise Ihres Antrages, der zwei Themenbereiche vermischt,
dazu führt, dass es sehr schwierig für einen Redner ist, der Ihren zweiten Beitrag noch nicht kennt, zu dem Antrag zu sprechen und beides zu machen. Wenn Sie Ihren Redebeitrag neben der Einbringung nur dazu nutzen, um sich für eine Änderung des Waffenrechts einzusetzen, dann hätten wir eine andere Debatte geführt, weil Sie jetzt, in diesen Minuten, nur über das Waffenrecht und seine Verschärfung reden.
Ich finde es bedauerlich, dass wir es bei einem solchen Vorfall nicht bei dem Vorfall belassen und ggf. zum Waffenrecht einen anderen Antrag machen können. Das, was Sie jetzt gemacht haben, ist durch die Geschäftsordnung abgedeckt, führte aber dazu, dass die Redner nicht gänzlich auf Ihren Redebeitrag eingehen konnten.
(Beifall bei der FDP - Hendrik Lange, DIE LINKE: Sie müssen nicht weinen deswegen! - Zuruf: Also, bitte! - Guido Kosmehl, FDP: Herr Lange, bevor ich weine, muss noch viel pas- sieren!)
beziehen sollen. Ansonsten ist es jedem Redner, jeder Rednerin freigestellt, hier zu agieren, wie sie agieren. Der Zusammenhang zwischen dem Fall in Bad Lauchstädt und dem Waffenrecht liegt doch auf der Hand.
Wir sind uns einig darin, dass in diesem Fall Gesetzeslücken nicht das Problem waren, sondern die Durchsetzung geltenden Rechts.
Dass ich es für notwendig halte, dass meine Fraktion es für notwendig hält und offensichtlich auch die Bundesinnenministerin,
(Zurufe: Oh! - Ui! - Matthias Büttner, Staßfurt, AfD: Ja, wenn die Bundesinnen- ministerin das will! - Unruhe)
angesichts der Tatsache, dass Sportwaffen unabhängig vom Fall in Bad Lauchstädt regelmäßig Menschen bedrohen und töten, über das Waffenrecht zu reden, liegt auf der Hand.
Es gab mehrfach die Bemerkung, dass der Antrag in den Innenausschuss überwiesen werden solle. Genau darüber stimmen wir jetzt ab. Wer einer solchen Überweisung zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Frak- tionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie die Koalition. Wer ist dagegen? - Die Fraktion der AfD. Gibt es Stimmenthaltungen? - Eine Stimmenthaltung von Herrn Räuscher von der CDU-Fraktion. Dann sind wir durch und können diesen Tagesordnungspunkt mit der beschlossenen Überweisung beenden.