Nach der Haushaltsverkündung werden diese Mittel umgehend eingesetzt, um das Anlaufen der EU-Programme im EFRE und ESF zu gewährleisten und die Fachministerien zu befähigen, zügig förderpolitische Maßnahmen umzusetzen.
Meine Damen und Herren! Ich komme zu einem anderen Budget, dass uns in den nächsten Jahren immer stärker belasten wird, nämlich die Personalausgaben. Diese liegen bei ca. 4,2 Milliarden €. Das sind 30 % des Gesamthaushaltes und somit der größte Ausgabenblock.
Die Zielzahl für das Landespersonal bleibt nahezu konstant, und zwar bei nunmehr 42 983 VZÄ, wobei das Ist des Jahres 2022 mit ca. 42 000 VZÄ deutlich unter dem Zielwert für die Jahre 2022 und 2023 liegt.
Meine Damen und Herren! Kurzfristige Konsolidierungen des Personalhaushaltes sind nicht realistisch. Wir müssen permanent den Aufgabenbestand und die Art der Aufgabenwahrnehmung kritisch hinterfragen. Das ist nicht prinzipiell neu, wird aber immer dringlicher. Tun wir dies nicht, gefährdet das künftige Verhandlungs- und Gestaltungsspielräume und verschiebt den Konsolidierungsdruck auf den Sachhaushalt. Sie kennen die Diskussion über die Aufgabenkritik. Diese wird immer wieder geführt und wird immer wieder mit dem Vermerk „nicht umsetzbar“ weitergeschoben. Aber, meine Damen und Herren, wenn wir
Deshalb haben wir uns im Koalitionsvertrag auf einen Personalbestand von 18,7 VZÄ pro tausend Einwohner verständigt. Im Jahr 2023 werden die 18,7 VZÄ fortgeschrieben, wobei hinzuzufügen ist, wenn wir uns das Ist des Jahres 2022 anschauen - es waren 19,2 VZÄ -, dann ist das nicht allzu weit von den 18,7 VZÄ entfernt.
Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich diesen Haushalt noch anhand wesentlicher finanzwirtschaftlicher Quoten einordnen. Die Investitionsquote für das Jahr 2022 lag im Plan bei 18,1 %. Der Haushaltsplan 2023 wird eine Investitionsquote in Höhe von 15,9 % aufweisen. Angesichts des Investitionsgeschehens der vergangenen Jahre und einer im Haushaltsvollzug des letzten Jahres erreichten Investitionsquote von 13,4 % halte ich dies für mehr als auskömmlich.
Die Steuerdeckungsquote - das ist etwas Positives - ist mit 65,2 % deutlich angestiegen und hat das Vorcoronaniveau erstmals wieder erreicht. Im Haushalt 2022 lag diese Quote noch bei 60,6 %. Die Steigerung beträgt also knapp 5 %.
Die Zinsausgabenquote - ich habe es angesprochen - liegt bei 2,6 % und ist erstmals seit mehr als zehn Jahren im Vergleich zum Vorjahr wieder angestiegen. Im Haushalt 2022 lag diese Quote bei 2,1 %.
sowie die Versorgung und Zuführung zum Pensionsfonds. Dies ist, wie gesagt, mit 4,1 Milliarden € der größte Block im Haushalt.
Meine Damen und Herren! Es sind vorhin schon das Haushaltsbegleitgesetz und das Haushaltsgesetz angesprochen worden. Im Haushaltsbegleitgesetz wurden neben den FAG-Anpassungen im parlamentarischen Verfahren auch Änderungen des Landesbesoldungsgesetzes beschlossen. Zum einen sind die Amtszulagen, z. B. für die Polizei und den Justizvollzug, aber auch für andere, um 20 % erhöht worden. Dies belastet den Landeshaushalt im Jahr 2023 mit 2,5 Millionen €. Zum andern wurde mit weiteren Anpassungen des Landesbesoldungsgesetzes die stufenweise Anhebung der Besoldung von Lehrkräften an den Grundschulen beschlossen. Dieser schrittweise Übergang belastet den Haushalt für das Jahr 2023 mit 4,6 Millionen €.
Das Haushaltsgesetz wurde im Ergebnis der parlamentarischen Beratungen ergänzt, und zwar in § 15 - Sonderregelungen - um zwei Absätze. In § 15 Abs. 6 werden die Zuweisungen an die Landkreise für Investitionen in Kreisstraßen in Höhe von 30 Millionen € neu geregelt - ich habe vorhin darauf hingewiesen. Dieses Geld wird zusätzlich in die kommunalen Haushalte fließen. Gemäß § 15 Abs. 7 werden die Zuweisungen an regionale Planungsgemeinschaften in Höhe von 400 000 € laut Landesentwicklungsgesetz um 400 000 € auf insgesamt 800 000 € erhöht.
Meine Damen und Herren! Herr Gürth hat vorhin schon die Herausforderung bezogen auf die Zeitschiene angesprochen. Ich habe gesagt, dass wir uns wieder einem Verfahren annähern wollen, bei dem wir dem Parlament die Möglichkeit geben, nicht nur ausreichend
- Wir sind doch dabei. - Damit will ich sagen: Nach dem Haushalt ist vor dem Haushalt. Der Haushaltsaufstellungserlass für die Fertigung des Haushaltplanentwurfs 2024 der Landesregierung ist am gestrigen Dienstag an alle obersten Landesbehörden versandt worden. Die Anmeldungen werden durch die Ressorts bereits erarbeitet. - Herr Tullner, wir sind also dabei.
Eines muss ich allerdings auch sagen: Die Risiken für diesen Haushalt sind bereits absehbar. Die Personalausgaben, die das Land leisten muss, werden weiter wachsen. Ende dieses Monats ist die dritte Runde zu den Tarifverhandlungen des öffentlichen Dienstes bei Bund und Kommunen terminiert. In den Verhandlungen fordern die Gewerkschaften ein Gehaltsplus in Höhe von 10,5 %, mindestens aber 500 €. Meine Damen und Herren! Das sind Forderungen, die wir in dieser Höhe nicht erfüllen werden können. Ich muss schon sagen: Das sind Herausforderungen, die unseren Haushalt nicht nur schwer belasten würden, sondern wir hätten dann erhebliche Probleme, den Haushalt, wie ich vorhin salopp sagte, vorn zuzubekommen.
Die Ergebnisse dieser Tarifverhandlungen werden auf die im Herbst zu führenden Tarifverhandlungen der Länder ausstrahlen. Sicher ist: Die Gehälter werden angesichts der
Preisentwicklungen steigen müssen, aber die öffentlichen Haushalte müssen das auch bewältigen können. Mit einem Gehaltszuwachs von nur 1 % muss der Landeshaushalt Mehrausgaben in Höhe von rund 40 Millionen € stemmen. Allein diese 3 000 €, die steuer- und sozialversicherungsfrei ausgezahlt werden können aufgrund der Vereinbarung zwischen Bund und Ländern, welche gesetzestechnisch umgesetzt worden ist, würden für das Land Mehrausgaben in Höhe von 120 Millionen € bedeuten.
Ich komme zu den Zinslasten. Die steigenden Zinslasten infolge der durch die Europäische Zentralbank zuletzt erfolgten Anhebung des Leitzinses auf 3,5 % sind für den Haushalt für das Jahr 2024 ein Risiko, mit dem wir um- gehen müssen. Zugleich ist für das Jahr 2024 mit weiteren Ausgaben zur Bewältigung der Folgen der Ukrainekrise zu rechnen, insbesondere für die Aufnahme, die Betreuung und die Integration der Kriegsflüchtlinge.
Wie Sie sehen, bleibt das Arbeitspensum hoch und anspruchsvoll. Insoweit, meine Damen und Herren, beabsichtigt die Landesregierung, Ihnen den Haushaltsplanentwurf für das Haushaltsjahr 2024 unter Einhaltung der Fristen eines ordentlichen Haushaltsaufstellungsverfahrens im September dieses Jahres vorzulegen, so- dass die erste Beratung am 7. bzw. 8. September 2023 vorgenommen werden könnte.
Für heute bitte ich Sie, den Ihnen vorliegenden Gesetzentwürfen für den Haushalt 2023 zuzustimmen, und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke, Herr Richter. Zumindest meine Aufmerksamkeit hatten Sie, Herr Richter. - Das kann vor dem Hintergrund der Geräuschkulisse leider nicht für das ganze Haus sagen. Wir hatten schon das Problem, dass einige aufgrund der Gespräche, die hier nebenbei liefen, wirklich nicht folgen konnten. Das Problem trat zwar nur punktuell auf, aber es existierte halt. Ich bitte für die weitere Haushaltsdebatte um ein wenig mehr Ruhe im Raum.
Dann komme ich zur Begrüßung. Wir begrüßen auf unserer Besuchertribüne ganz herzlich Schülerinnen und Schüler der Sekundarschule Thomas Müntzer in Sangerhausen. - Herzlich willkommen bei uns!
Wir können jetzt in die Debatte der Fraktionen einsteigen. Für die AfD-Fraktion spricht der Abg. Herr Moldenhauer. - Bitte, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! 334 Seiten - eine 334-seitige Tischvorlage, eingereicht von den Koalitionsfraktionen, und zwar unmittelbar vor Beginn der letzten Sitzung des Finanzausschusses zum Landeshaushalt, also quasi auf der haushalts- politischen Zielgeraden. Nicht nur die Oppositionsfraktionen, sondern auch der Präsident des Landesrechnungshofes hatte darauf gedrungen, dass in der abschließenden Sitzung keine ausufernden Tischvorlagen eingereicht werden sollten. Bei der dennoch vorgelegten umfangreichen Tischvorlage handelt es sich um einen Offenbarungseid, der eines zeigt: Die Landesregierung ist offenkundig nicht
Im Plenarsaal saßen während der Bereinigungssitzung - so wie jetzt - Schüler auf der Besuchertribüne. Sie konnten mitverfolgen, dass die Landesregierung ihre haushaltspolitischen Hausaufgaben nicht gemacht hat. Das ist hochnotpeinlich. In haushaltspolitischer Hinsicht ist die Koalition akut versetzungsgefährdet. Leistung: ungenügend. Sechs! Setzen!
Wir halten fest: Dieser Umgang mit der Opposition ist ein handfester Skandal, wird die Opposition doch daran gehindert, ihrer parlamentarischen Kontrollfunktion nachzukommen.
Der AfD-Fraktion werden in diesem Hohen Haus immer wieder ungerechtfertigt antidemokratische Tendenzen unterstellt. Nun frage ich Sie: Wer tritt denn hier demokratische Prozesse und Anstandsregeln mit Füßen? - Das sind doch nicht wir, das sind doch Sie!
So weit zu politischen Stilfragen. Nun zum inhaltlichen Teil der Debatte. Erneut setzt die Altparteienkoalition im vorliegenden Haushaltsplan die falschen Prioritäten, und dies mit fatalen Folgen, insbesondere für die einheimische Bevölkerung. Es folgen einige haushaltspolitische Streiflichter, die aufzeigen, wie das Land Sachsen-Anhalt von den regierenden Altparteien an die Wand gefahren wird.
Zunächst einige Anmerkungen zu der fehlgeleiteten Zuwanderungspolitik. Diese ist - vorsichtig formuliert - eine migrationspolitische
Katastrophe. Allein für die Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern sollen Steuergelder in Höhe von 92,5 Millionen € ausgegeben werden. Laut Haushaltsplan rechnet die Landesregierung in diesem Jahr mit bis zu 4 000 Asylforderern. Diese Personen reisen fast ausnahmslos aus sicheren Drittländern nach Deutschland ein. Mit anderen Worten: Es handelt sich um illegale Zuwanderer ohne Asylantragsrecht. Diese Asyltouristen müssten umgehend abgeschoben werden; stattdessen plant die Landesregierung - also auch die CDU -, diese illegalen Zuwanderer auf Kosten der einheimischen Bevölkerung zu alimentieren.
Wir halten fest: Hiermit wird deutsches Steuergeld vergeudet. Hiermit wird deutsches Volksvermögen zweckentfremdet.
Für sogenannte unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, also für kulturfremde junge Männer, sollen außerdem Mittel in Höhe von rund 14,2 Millionen € ausgegeben werden. Dazu berichtete die „Welt“ Anfang März wie folgt - ich zitiere -: Im Januar 2023 stellten viel mehr unbegleitete Minderjährige einen Asylantrag als ein Jahr zuvor. Vor allem junge Afghanen machen sich auf den Weg. Junge Migranten ohne Bezugsperson benötigen viel Betreuung. Kommunen an der Belastungsgrenze können sich das aber kaum leisten - mit gravierenden Folgen. - Zitatende.
Diese gravierenden Folgen haben wir unlängst in Magdeburg erlebt: Illegale Zuwanderer haben gewaltsam versucht, die Ausländerbehörde zu stürmen. Diese gravierenden Folgen können wir in Magdeburg auch täglich im City Carré oder im Allee-Center besichtigen. Dort lungern gelangweilte kulturfremde junge Männer herum. Im Regelfall verfügen sie über eine gering ausgeprägte Impulskontrolle.
Regelmäßig kommt es zur Belästigung deutscher Frauen. Aus angeblich Verfolgten sind längst Verfolger geworden.
Frau Innenministerin - sie ist gerade nicht anwesend; ich sage es trotzdem -, Sie können sich zu jeder - -
- Ach, da sind Sie ja, Frau Innenministerin. Sehr schön, ich freue mich. - Frau Innenministerin, Sie können sich zu jeder Tages- und Nachtzeit sicher im öffentlichen Raum bewegen. Sie genießen bekanntlich Personenschutz. Doch was - das frage ich Sie - ist mit den anderen deutschen Frauen hier im Land?