Protocol of the Session on March 22, 2023

Datum genau, immer in der Sache genau, alles ist zutreffend und ohne Fehler. Sie hat fünf Aktenordner Sitzungsvorbereitung erstellt, jede Seite in der Hand gehabt und gelesen sowie alles überprüft, und das hundertprozentig zuverlässig. Sie hat bis in die Abendstunden am Wochenende hinein alles vorbereitet, ist fachlich exzellent, menschlich wunderbar und hundertprozentig zuverlässig. Ein ganz herzliches Dankeschön geht an unsere Ausschussassistentin Frau M. Ohne sie wäre es überhaupt nicht möglich gewesen.

(Beifall bei der CDU, bei der LINKEN, bei der SPD, bei der FDP und bei den GRÜNEN)

Nun wünsche ich uns eine spannende Debatte zum Haushalt und kluge Entscheidungen.

Ich bitte um Zustimmung zu den Beschlussempfehlungen.

Danke an den Berichterstatter. - Ich sehe an ihn keine Fragen. Dann können wir jetzt in die Debatte einsteigen. In dieser spricht jetzt für die Landesregierung der Finanzminister Herr Richter. - Herr Richter, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist schon viel zum Zeitablauf gesagt worden, aber ich möchte auch noch daran erinnern, dass wir, die Landesregierung, den Haushaltsplanentwurf 2023 im Novemberplenum 2022 eingebracht haben.

Ich möchte auch daran erinnern, dass wir seit der Regierungsbildung im September 2021

eine Reihe von Haushaltsaufstellungsverfahren bewältigten. Das Pensum war für alle am Verfahren Beteiligten enorm. Ich weise noch einmal darauf hin: Nachtragshaushalt 2021 inklusive Sondervermögen Corona, Haushalt 2022 und Haushalt 2023 in gerade einmal eineinhalb Jahren.

Den Fristen einer ordentlichen Haushaltsaufstellung haben wir uns schon deutlich angenähert trotz hochgradig unsicherer Zeiten, trotz Coronapandemie und trotz Ukraine- und Energiepreiskrise. Insoweit danke auch ich allen an den Verfahren Beteiligten für ihre konstruktive Mitarbeit in einer nicht ganz ein- fachen Situation.

Ja, der Haushalt 2023 wird erst im ersten Quartal des schon laufenden Haushaltsjahres zur Beschlussfassung vorgelegt. Aber es war richtig, sich diese Zeit zu nehmen. Es war wichtig, sich zunächst Klarheit über die Rahmenbedingungen zu verschaffen, insbesondere wie die Härtefallhilfen des Bundes ausgestaltet werden würden.

Während aus den Reihen des Landtages der Ruf nach landesseitigen millionenschweren Hilfen für Bürgerinnen und Bürger, für Unternehmen, für Krankenhäuser, für soziale und kulturelle Vereine und Institutionen laut wurde, habe ich gebeten, zunächst Bundes- und Landesmaßnahmen aufeinander abzustimmen und abzuwarten, wie konkret allen Bürgerinnen und Bürgern, allen Unternehmen, allen Vereinen und allen Institutionen in Deutschland durch die auf der Bundesebene mit allen Ländern verhandelten Maßnahmen geholfen werden sollte.

Erst Mitte November 2022 verabschiedete der Bundestag das Inflationsausgleichsgesetz. Mit diesem wurden zahlreiche Entlastungen zum

Ausgleich inflationsbedingter Mehrbelastungen beschlossen - bspw. der Ausgleich der Folgen der kalten Progression aufgrund der spürbaren Preissteigerungen, die steuerliche Unterstützung von Familien über die Anhebung der Kinderfreibeträge und des Kindergeldes sowie die Anhebung des Grundfreibetrages -, die sich auch auf den Landeshaushalt niederschlagen.

Erst Anfang Dezember 2022 verabschiedete der Bundestag das Jahressteuergesetz 2022. Mit diesem großen Gesetzesänderungspaket werden bspw. der Arbeitnehmerpauschbetrag, der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, die Homeoffice-Pauschale und der Sparerfreibetrag erhöht sowie der Gewinn aus dem Betrieb kleinerer PV-Anlagen von der Steuer freigestellt.

Zudem habe ich den Haushaltsplanentwurf 2023 kurzfristig an die Ergebnisse der HerbstSteuerschätzung 2022 angepasst, um möglichst viel Spielraum, insbesondere für Härtefallhilfen des Landes, zu schaffen.

Der Ihnen nun in der zweiten Lesung vorliegende Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2023 berücksichtigt die Regelungen zu Härtefallhilfen von Bundesseite, die Kosten des Deutschlandtickets, die Steuerentlastungspakete und die Aufstockung des Wohngeldes.

Auch beinhaltet der Haushaltsplan 2023 eine finanzielle Vorsorge für die Unterbringung, Betreuung und Integration von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine in Höhe von 68 Millionen €. Er beinhaltet Folgekosten der Coronapandemie - im Wesentlichen die ausstehenden Erstattungen von Arbeitnehmerentgelten nach dem Infektionsschutzgesetz - in Höhe von 41 Millionen €. Er beinhaltet eine Vorsorge für Mehr- kosten beim Deutschlandticket in Höhe von

8,3 Millionen €, und zwar neben den von Bund und Land zu tragenden Kosten in Höhe von jeweils 21,7 Millionen €.

Zunächst war geplant - Sie können sich erinnern -, von ca. 50 Millionen € auszugehen, also von 50 Millionen € Land und 50 Millionen € Bund. Aufgrund des Umstandes, dass sich die Zeit voranbewegt hat, gehen wir nun von ca. 43 Millionen € bzw. 44 Millionen € aus, wobei von der Landesseite ein Puffer eingebaut worden ist für den Fall, dass sich die Kosten er- höhen. Zudem sind Mittel in Höhe von ca. 48 Millionen € für landesseitige Härtefallregeln eingestellt worden.

In diesem Zusammenhang ist zudem auf die Aufstockung der Pauschale für die Krankenhäuser hinzuweisen. Es ist beabsichtigt, über die 3 000 € pro Krankenbett hinaus 1 500 € bereitzustellen. Der Bund hat in der Vereinbarung mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten Mittel in Höhe von 6 Milliarden € bzw. 1,5 Milliarden € für den Inflationsausgleich und 4,5 Milliarden € für den Ausgleich von Energiepreissteigerungen vorgesehen.

Der Härtefallausgleich sieht aufgrund der hohen Inflation eine Bettenpauschale für die Krankenhäuser in Höhe von ca. 3 000 vor. Unser Land verfügt über 14 507 Betten. Wenn man diese Zahl mit 1 500 € multipliziert, dann reden wir von ca. 22 Millionen €, die zu den 45 Millionen €, die der Bund zur Verfügung gestellt hat, hinzukommen. Hinzu kommen 120 Millionen € zum Ausgleich der Energiepreissteigerungen. Somit stellen Bund und Land insgesamt Mittel in Höhe von ca. 180 Millionen € zur Verfügung.

Meine Damen und Herren! In der Bereinigungssitzung des Finanzausschusses am 2. März 2023 lagen wegen der eben genannten besonderen

Umstände insgesamt mehr als 140 Änderungsanträge zur Beratung vor. Der Ausschussvorsitzende hat gerade erwähnt, dass es 142 Anträge gewesen sind. Dies ist für mich ein Beleg dafür, dass der Haushaltsgesetzgeber, der Landtag, seine Aufgabe verantwortungsvoll ausfüllt.

Insgesamt wurden im parlamentarischen Haushaltsberatungsverfahren die Facheinzelpläne mit ca. 200 Millionen € gestärkt.

So werden z. B. für den Ausbau von Feuerwehrgerätehäusern größerer Gemeinden im Landeshaushalt 3,3 Millionen € vorgesehen, das Landesstudienkolleg wird mit zusätzlichen 1,5 Millionen € gestärkt, die Digitalisierung von Hochschulen mit zusätzlichen 8,9 Millionen € unterstützt und die Landes- und Universitätsbibliothek mit zusätzlichen 2 Millionen € ausgestattet.

Zudem wurden die Entscheidungen des Bildungsgipfels ausfinanziert: zusätzliche 20 Millionen € für flexible Schulbudgets, verpflichtende Vorgriffsstunden für Lehrer und eine stufenweise Anhebung der Vergütung von Grundschullehrern auf A 13 bzw. E 13. Dies ist ein wichtiger bildungspolitischer Schritt.

Im Landwirtschaftsbereich wurden unter anderem Mittel in Höhe von 300 000 € für Tierkörperbeseitigung, jeweils 1 Million € für die Waldpflege und die Schafzucht, 1,3 Millionen € für den Waldschutz sowie 500 000 € für den Herdenschutz im Haushalt vorgesehen.

Im Bereich Sport werden Sportstätten mit 2 Millionen € zusätzlich gefördert, Energiepreishilfen in Höhe von 5 Millionen € für Sportvereine vorgesehen und Sportgutscheine für Erstklässler mit einer Summe von insgesamt 1 Million € bereitgestellt.

Im Bereich Wirtschaft sind Mittel in Höhe von 300 000 € für die Meistergründungsprämien und jeweils 1,5 Millionen € für die Fachkräftegewinnung und für Existenzgründungsmaßnahmen im Haushalt eingeplant.

Dies sind alles nur Beispiele für Änderungen im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens. Das alles sind freiwillige Leistungen des Landes, die in diesem Jahr ausfinanziert sind, aber den finanzpolitischen Handlungsdruck für die Folgejahre spürbar erhöhen werden.

Mir stellt sich bei solchen Leistungen kritisch die Frage, was wir uns in der Zukunft dauerhaft leisten können.

Meine Damen und Herren! Knapp ein Drittel der Ausgaben des Landes fließt an Kommunen. Das sind ca. 4,1 Milliarden €. Die Kommunen des Landes sind die wesentliche staatliche Ebene zur Sicherung der Daseinsvorsorge und zur Bereitstellung öffentlicher Leistungen für Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger.

Besonders gefordert sind die Kommunen derzeit mit der Unterbringung, Versorgung und Integration von Flüchtlingen. Diese Bedeutung bildet sich im Landeshaushalt ab. Der Haushalt des Jahres 2023 sieht eine Steigerung des FAGVolumens um 110 Millionen €, nämlich 60 Millionen € FAG-Revision plus 50 Millionen € investive Mittel, und weitere Mittel für Investitionen an Kreisstraßen in Höhe von 30 Millionen € vor, und das, obwohl die Steuereinnahmen der Kommunen in Sachsen-Anhalt im Jahr 2023 gegenüber dem Jahr 2021 um ca. 300 Millionen € steigen werden und die Verwaltungshaushalte der Kommunen in der Gesamtheit in den letzten Jahren im Gegensatz zum Landeshaushalt ausgeglichen waren.

Wir brauchen aber nicht nur leistungsfähige Kommunen, sondern auch ein dauerhaft leistungsfähiges Land.

Lassen Sie mich an dieser Stelle darauf hinweisen, dass mehr als das Doppelte der Bundeserstattungen für Flüchtlinge an die Kommunen weitergeleitet wird. Beim Land fallen darüber hinaus eigene hohe Kosten im Bereich Bildung, Integration, Justiz und vieles mehr an. Wir stellen uns unserer Verantwortung - und mehr als das.

Meine Damen und Herren! Von Mitteln in Höhe von 13,5 Milliarden €, die im Haushaltsplan 2022 veranschlagt waren, und 699 Millionen €, die im Sondervermögen Corona im Jahr 2022 zur Verfügung standen, sind im Jahr 2022 im Haushalt 12,6 Milliarden € und im Sondervermögen 480 Millionen € umgesetzt worden. Ein Delta von 1,1 Milliarden € verbleibt, ein Delta, welches nicht umgesetzt wurde. Eine solche Diskrepanz von Plan und Ist ist nicht neu, sondern seit Jahren Realität.

Umso mehr plädiere ich für mehr Realitätssinn und Augenmaß bei den Haushaltsanmeldungen. Oder einfacher: Wir dürfen nicht vergessen, dass jeder Haushalt zunächst vorne, also in der Planung, zugemacht werden muss, und zwar mit Blick darauf, was am Ende zum Abfluss gebracht werden kann. Hierbei ist zu beachten, dass die Einnahmenseite im Wesentlichen durch die jeweiligen Steuerschätzungen gesetzt ist.

Die Symmetrie der Konjunkturkomponente der Schuldenbremse hilft, dass Konjunkturschwankungen in der Haushaltsaufstellung und im Vollzug ausgeglichen werden: In schlechten Zeiten hilft uns die Schuldenbremse, nicht sparen zu müssen, und zwar in der Planung wie

im Vollzug. In guten Zeiten dagegen müssen Mehreinnahmen zwingend in die Tilgung konjunkturbedingt aufgenommener Schulden bzw. in eine zweckgebundene Konjunkturvorsorge fließen. Dies bewahrt uns wiederum vor einer strukturellen Überforderung des Landeshaushalts.

Aus dem Jahresüberschuss des Haushaltsjahres 2022 in Höhe von 1,1 Milliarden € fließen 750 Millionen € in die Tilgung der konjunkturbedingten Kreditaufnahmen der Jahre 2020 und 2021. Der Restbetrag in Höhe von 350 Millionen € wird mit dem endgültigen Jahresabschluss 2022 der Konjunkturrücklage zugeführt.

Dies bedeutet wiederum, dass im Haushaltsjahr 2023 nun keine konjunkturbedingte Kreditaufnahmeermächtigung, wie noch im Haushaltsplanentwurf der Landesregierung, und zwar konkret 273 Millionen €, vorgesehen war, veranschlagt werden muss. Das heißt, Ihnen liegt ein Haushaltsplan vor, der keine Schuldenaufnahme vorsieht.

(Beifall bei der CDU - Zustimmung bei der FDP)

Man muss klar sagen, 750 Millionen € gehen in die Schuldentilgung. Wenn man dies unter dem Gesichtspunkt der Zinsbelastung sieht, dann heißt weniger Schulden weniger Zinsbelastung. Dies wird uns sicherlich in den Folgejahren helfen. Eine Tilgung in Höhe von 750 Millionen € ist, glaube ich, in diesem Land bisher noch nicht vorgekommen.

(Beifall bei der CDU - Zustimmung bei der FDP)

Der Finanzminister sagt ganz deutlich: Die Symmetrie der Konjunkturbereinigung sehe ich als Stärke an.

Meine Damen und Herren! Etwas anderes hat sich gedreht, nämlich die Zinsentwicklung. Sachsen-Anhalt ist ein Land mit hoher Pro-KopfVerschuldung. Das bedeutet, dass Sachsen- Anhalt von der Zinswende finanziell besonders betroffen ist. Bis Mitte des letzten Jahres konnte das Land noch Kredite zu negativen Zinsen aufnehmen. Die Zeiten sind vorbei. Der Leitzins ist in der letzten Woche erneut erhöht worden, und zwar auf 3 %. Somit liegt der Refinanzierungszins aktuell für zehn Jahre wieder bei ca. 3 %.

Schauen wir uns die Belastungen aus Zins- ausgaben der letzten Jahre an. Im Jahr 2021 waren es 331,5 Millionen €, im Jahr 2022 lediglich 273,7 Millionen € - jeweils im Ist - und im Haushalt 2023 müssen wir mit Zinsbelastungen in Höhe von 353,6 Millionen € rechnen. Es gab in Sachsen-Anhalt Zeiten, in denen es in Richtung 1 Milliarde € ging. Wenn man sich das vor Augen hält, dann werden die Spielräume für die Haushaltsaufstellung äußerst kritisch. Aber ich muss darauf hinweisen, dass die Zinsentwicklung nach oben geht, und dies wird uns zukünftig im Rahmen der nächsten Haushalte beschäftigen.

Meine Damen und Herren! Ein weitreichendes Thema im Jahr 2023 wird sein, die Verwaltung von Förderprogrammen auf die nunmehr seit 1. März 2023 eigenständige Investitionsbank des Landes zu übertragen. Mit der Konzentration des Fördergeschäftes in der IB wird es vollumfänglich digitalisiert werden und damit schneller, einfacher und effektiver. Hierfür haben wir Vorsorge zu treffen. Das haben wir auch gemacht.

Die Verstärkungsmittel für den Abschluss von Geschäftsbesorgungsverträgen mit der Investitionsbank wurden im Ergebnis der parlamentarischen Beratungen um 10 Millionen € auf 40 Millionen € aufgestockt. Entsprechende

Verpflichtungsermächtigungen für die nächsten Jahre wurden um 60 Millionen € auf 240 Millionen € angehoben. Damit wird sichergestellt, dass die Ressorts in der Lage sind, diese Geschäftsbesorgungsverträge abzuschließen und einzuhalten.

Nach der Haushaltsverkündung werden diese Mittel umgehend eingesetzt, um das Anlaufen der EU-Programme im EFRE und ESF zu gewährleisten und die Fachministerien zu befähigen, zügig förderpolitische Maßnahmen umzusetzen.