Ich erinnere an dieser Stelle auch noch gern an den Landtagsbeschluss aus dem Jahr 2019 in der Drs. 7/3904 - Schulgeldfreiheit für Erzieher- und Gesundheitsberufe - neue Wege in der beruflichen Bildung -, der die Bitte an die Landesregierung enthält, alle notwendigen Verwaltungsverfahren zur Umsetzung der Schulgeldfreiheit für Erzieher- und Gesundheitsberufe vorzubereiten. Ich kann Ihnen sagen, meine Damen und Herren, meine Fraktion wird an diesem Thema weiter dranbleiben.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung zustimmen kann, den bitte ich um sein Kartenzeichen. - Ich sehe Zustimmung im gesamten Haus. Wer ist dagegen? - Keiner. Gibt es Stimmenthaltungen? - Nein. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen worden und der Tagesordnungspunkt 14 beendet.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Der Antrag wurde in der 29. Sitzung des Landtages von SachsenAnhalt am 17. November 2022 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung und zur Mitberatung an den Ausschuss für Finanzen überwiesen.
Mit dem Antrag will die Fraktion DIE LINKE die Landesregierung mit der Errichtung eines Rettungsschirms in Höhe von 300 Millionen € beauftragen, aus dem die krisenbedingten Defizite der Krankenhäuser rückwirkend zum 1. Juli 2022 bereinigt und somit Insolvenzen vermieden werden sollen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung befasste sich in der 18. Sitzung am 30. November 2022 erstmals mit dem vorgenannten Antrag. Zur Beratung lag dem Ausschuss ein Schreiben der Krankenhausgesellschaft Sachsen-Anhalt e. V. vom 24. November 2022 vor.
Nach einer kurzen Diskussion kam der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung überein, den Antrag im Rahmen der Haushaltsberatungen am 11. Januar 2023 erneut aufzugreifen und eine vorläufige Beschlussempfehlung zu erarbeiten.
Zu Beginn dieser Beratung führte die Landesregierung aus, dass in der Gesundheitsministerkonferenz am 5. Januar 2023 alle Länder deutlich gemacht hätten, an der dualen Krankenhausfinanzierung festhalten zu wollen. Die Betriebskosten und das Personal würden so- mit weiterhin von den gesetzlichen Krankenversicherungen und die Investitionen von den Ländern getragen. Der von der Fraktion DIE LINKE geforderte Rettungsschirm in Höhe von 300 Millionen € würde diesen gesetzlichen Rahmen und diese Zuständigkeiten, die seit Jahrzehnten bestünden, durcheinanderbringen.
Am Ende der Beratung erarbeite der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung eine vorläufige Beschlussempfehlung an den mitberatenden Ausschuss für Finanzen und empfahl diesem bei 2 : 7 : 4 Stimmen, den Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 8/1853 abzulehnen.
Der Ausschuss für Finanzen befasste sich in der 31. Sitzung am 1. Februar 2023 mit dem Antrag und der vorläufigen Beschlussempfehlung. Im Ergebnis seiner Beratung schloss er
Die abschließende Beratung im Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung fand in der Sitzung am 8. März 2023 statt.
Vor dem Hintergrund der Entscheidung im Rahmen der Bereinigungssitzung des Finanzausschusses am 2. März 2023, neben anderen Mitteln auch einen landeseigenen Härtefallfonds in Höhe von 21 Millionen € auflegen zu wollen, der die Krankenhäuser zusätzlich unterstützen soll, legten die regierungstragenden Fraktionen zu Beginn der Sitzung einen Änderungsantrag vor. Nach einer intensiven Debatte wurde der Änderungsantrag zur Abstimmung gestellt und im Weiteren als Beschlussempfehlung an den Landtag verabschiedet.
Die Beschlussempfehlung sieht vor, den Antrag in geänderter Fassung anzunehmen. Sie liegt dem Plenum heute mit neuem Titel in der Drs. 8/2347 vor.
Im Namen des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung bitte ich das Hohe Haus, dieser Empfehlung zu folgen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Dr. Richter-Airijoki. - Nach der Berichterstattung redet Frau Ministerin Grimm-Benne für die Landesregierung zu dieser Beschlussempfehlung.
Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. - Meine Damen und Herren Abgeordneten! Die Auswirkungen der Pandemie und vor allem des Ukrainekrieges auf die Energiewirtschaft haben auch die Krankenhäuser in Sachsen-Anhalt und darüber hinaus in ganz Deutschland in Mitleidenschaft gezogen.
Die Belastung für das Personal im stationären Bereich, und nicht nur dort, und die finanzielle Belastung für alle Krankenhäuser haben Grenzen aufgezeigt, die sämtliche Akteure im Gesundheitswesen sowie in der Politik fordern und bewegen. Bund und Länder haben diese Herausforderungen erkannt und entsprechend gehandelt.
Zudem wurde nicht erst seit der ersten Beratung des Landtages über diesen Antrag am 18. November 2022 ausführlich darüber gesprochen. In den folgenden Sitzungen des zuständigen Sozialausschusses haben ich und andere Ministerien entsprechend berichtet und die eingeleiteten Maßnahmen erläutert. Das verdeutlichen die soeben gehörte Berichterstattung und der Text der Beschlussempfehlung.
Meine Damen und Herren Abgeordneten! Zudem bleibt diese Thematik durch die Reform der Krankenhauslandschaft in Deutschland und bei uns, die aktuell zwischen Bund und Ländern diskutiert und ausgehandelt wird, im Fokus. Wichtig ist aus meiner Sicht, die Krankenhauslandschaft, die Versorgung und die Finanzierung so zu gestalten, dass mittel- und langfristig eine Absicherung und Widerstandsfähigkeit gewährleistet wird, die kurzfristiges
Bei den Gesprächen mit dem Bundesgesundheitsminister und den Länderkollegen werde ich mich daher dafür einsetzen, diesem Ziel gerecht zu werden und ihm so nahe wie möglich zu kommen. Dazu gehört ebenso ein Diskussionsprozess auf Landesebene.
Einige von Ihnen, insbesondere die gesundheitspolitischen Sprecherinnen und Sprecher, waren gestern beim AOK-Forum. Letzte Woche Donnerstag fand die Regionalkonferenz mit dem Titel „Gestufte Versorgung Sachsen-Anhalt Nord“ statt, die für den Norden des Landes einen interessanten und regen Austausch zur Versorgungslage gebracht hat und bei der sämtliche Träger der Krankenhausversorgung anwesend waren.
In Bezug auf das Gutachten zur Krankenhauslandschaft in Sachsen-Anhalt möchte ich zum Sachstand mitteilen, dass wesentliche Ergebnisse über die bestehende Versorgungssituation im Land am 4. April 2023 im Gesundheitskabinett vorgestellt werden. Eine Beteiligung und Information des Sozialausschusses habe ich bereits schriftlich angeregt. Auch wenn die Inhalte der Reformpläne der Bundesregierung mit Fertigstellung des Gutachtens noch nicht vorliegen werden, wird das Gutachten eine gute Grundlage bieten, um die Auswirkung der Reform im Land noch besser abschätzen zu können. Näheres werde ich gerne in der kommenden Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 12. April berichten. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Ministerin, ich frage nach dem Krankenhausgutachten. Ich kann mich erinnern, dass ich seit etwa sechs Monaten die Information bekomme, dass das Gutachten in zwei Monaten vorliegt. Deswegen frage ich Sie: Wann haben wir mit dem Krankenhausgutachten zu rechnen? Wann erblickt es das Licht des Landtages?
Ich habe gerade gesagt, dass wir die wesentlichen Ergebnisse am 4. April im Gesundheitskabinett und am 12. April im Sozialausschuss vorstellen werden.
Zu diesem Zeitpunkt wird das fertige Gutachten noch nicht vorliegen. Vielmehr wird es ein Zwischenbericht sein, in dem die wesentlichen
Punkte, also die bisher erhobenen Daten und die Auswirkungen, beschrieben werden. Dies werden wir Ihnen vorstellen.
Es wäre falsch, ein solches Gutachten bereits mit Handlungsempfehlungen festzuzurren, während beim Bund eine Bund-Länder- Arbeitsgruppe tätig ist. Es muss kompatibel sein, was wir übernehmen und was wir nicht übernehmen und in welchen Bereichen wir einen eigenen Weg gehen, weil wir für die Krankenhausplanung zuständig sind.
Die Frage ist kurz. - Können Sie mir sagen, wann die Voraussetzungen auf der Bundesebene gegeben sind, um das Gutachten für Sachsen-Anhalt endgültig zu erstellen?
Wir werden mit Blick auf das Gutachten nicht warten, bis der Gesetzentwurf auf der Bundesebene vorliegt; denn wir haben geplant, zum 1. Januar 2024 zu bestimmten Strukturen und Finanzierungen zu kommen. Wir werden natürlich unseren eigenen Weg gehen und das Gutachten spätestens im Sommer endgültig vor- legen.
Wir wollten nicht, wenn ich das ergänzen darf, Gefahr laufen, dass dem Parlament versprochen bzw. zugesichert wird, dass das Gutachten im ersten Quartal vorgestellt wird und es dann nicht dazu kommt. Die Punkte werden am 4. April im Gesundheitskabinett vorgestellt, damit Sie sehen, dass das Ministerium bereits an vielen Punkten arbeitet.