Protocol of the Session on March 22, 2023

Es bringt nichts, Kinder und Jugendliche an die Sekundarschule zu zwingen, schon gar nicht Zehnjährige, die noch ganz am Beginn ihrer schulischen Kompetenzentwicklung stehen. Im Zweifelsfall werden die Eltern ohnehin rechtlich dagegen vorgehen, weil sie nur das Beste für ihre Kinder wollen.

Stattdessen müssen wir Maßnahmen ergreifen, die die Attraktivität unserer Sekundarschulen und im Übrigen auch der Gemeinschaftsschulen stärken.

(Zuruf von Oliver Kirchner, AfD)

Wir müssen aufklären über die Vorzüge des Lernens an Sekundar- und Gemeinschaftsschulen. Wir müssen die Anstrengungen zur Bekämpfung des Lehrkräftemangels und die zusätzlichen finanziellen Unterstützungen genau an die Schulen bringen, die es in Sachsen-Anhalt am allernötigsten haben. Das sind eben die Sekundar- und die Gemeinschaftsschulen. So schaffen wir es, dass Eltern und Schülerinnen freiwillig an einer Sekundarschule oder Gemeinschaftsschule lernen wollen. So stärken wir diese Schulformen und im Übrigen auch die Gymnasien ganz ohne Zwang.

Wir lehnen den Gesetzentwurf der AfD-Fraktion selbstverständlich ab. - Vielen Dank.

(Zustimmung von Olaf Meister, GRÜNE)

Es gibt keine Intervention. - Herr Dr. Tillschneider kommt als Redner für die AfD-Fraktion an das Pult. - Herr Dr. Tillschneider, Sie haben das Wort.

Wunderbar. Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Damen und Herren! Die Ministerin hat festgestellt, dass Schüler am Gymnasium überfordert sind.

(Zuruf von Frank Bommersbach, CDU)

Sie hat festgestellt, dass Gymnasien deshalb Hilferufe an das Ministerium richten. Sie hat also den Missstand festgestellt. Sie hat aber im gleichen Atemzug gesagt, dass sie überhaupt nichts dagegen tun will. Was ist das für eine Argumentation? Sie können Ihr Zeug hier noch so oft als sachgerecht bezeichnen. Ich glaube, Sie haben drei- oder viermal „sachgerecht“ gesagt. Wenn Sie das hier dreimal als sach- gerecht bezeichnen, dann wird aber Ihre Politik dadurch nicht sachgerecht.

Ihre Fraktion hat die Diskussion aufgemacht. Sie haben doch damit angefangen, das Problem hier zu benennen. Sie haben das gefordert. Und jetzt wollen Sie überhaupt nichts mehr davon wissen? Die CDU-Fraktion verzichtet und die SPD-Fraktion verzichtet. Jeder sieht doch, was hier abgeht. Sie opfern eine gute Bildungspolitik für Ihren kleinen, jämmerlichen Koalitionsfrieden. Das ist alles.

(Beifall bei der AfD - Dr. Gunnar Schellenber- ger, CDU: Der ist nicht jämmerlich!)

Sie fürchten um Ihren Koalitionsfrieden. Deshalb vertun Sie die Chance, jetzt etwas für die Bildung in diesem Land zu tun. Was wir wollen, wäre wirklich sinnvoll. Denn in unserem Bildungssystem ist das Kernproblem, das von Ihrer Seite so gut wie nie zur Sprache kommt, der Niveauverlust. Das ist wichtiger als Schulsanierungen. Sie können goldene Wasserhähne in die Schulgebäude einbauen und diese nach neuestem Standard dämmen. Davon wird das Bildungsniveau nicht besser.

(Beifall bei der AfD - Zurufe von der AfD: Ja- wohl!)

Das ist aber die Aufgabe eines Bildungssystems. Das heißt, darüber müssen wir uns hier einmal unterhalten. Dem verweigern Sie sich. Die FDPFraktion hat jetzt die undankbare Aufgabe, diesen Koalitionskompromiss, der nicht Fisch und nicht Fleisch ist, vorzutragen.

(Guido Kosmehl, FDP: Der ist gut! - Zuruf von Frank Bommersbach, CDU)

Sie haben der Hoffnung Ausdruck gegeben, dass sich das alles irgendwie von selbst löst. Aber nein, wir brauchen die Verpflichtung. Weshalb? - Weil sogar schon, als die Empfehlung verpflichtend war, sich viele dieser Verpflichtung entziehen konnten. Das heißt, wir müssen das jetzt genauso machen, wie wir es vor- schlagen: mit Prüfungen, die landeseinheitlich geschrieben werden, damit man einen Maßstab hat, an dem man die Schüler messen kann, und deren Ergebnis verpflichtend ist. Dann verhindert man nämlich, dass Leute auf das Gymnasium kommen, die dort unglücklich sind und dort nicht hingehören. Wenn Sie sich wirklich tiefgründig damit befasst hätten, dann

würden Sie einer Ausschussüberweisung jetzt zustimmen.

Zu den GRÜNEN. Wenn wir die Sekundarschule - überhaupt ist sie eigentlich ein Fehlkonstrukt - und Schulen, die zu Abschlüssen neben dem Abitur führen, attraktiver machen wollen, dann brauchen wir eine Leistungsdifferenzierung in Hauptschule, Realschule und Gymnasium. Vor allem müssen wir den Leistungsgedanken stärken. Ein Schulsystem wird nur dann stark, wenn der Leistungsgedanke gestärkt ist, wenn also derjenige, der sich anstrengt, weiß, er wird belohnt.

(Zustimmung von Christian Hecht, AfD)

Davon verstehen Sie überhaupt nichts. Wenn es nach Ihnen ginge, dann würden die Schüler ihr Zeugnis demnächst wohl selbst ausfüllen. Darauf läuft Ihre Bildungspolitik nämlich letzten Endes hinaus. - Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Wir sind am Ende der Debatte angelangt.

Abstimmung

Es handelt sich um einen Gesetzentwurf in erster Beratung. Deswegen werden wir jetzt nicht endgültig über diesen abstimmen, sondern zunächst über die Frage, ob der Gesetzentwurf in den Ausschuss überwiesen werden soll. Wer stimmt einer Überweisung dieses Gesetzentwurfs zu? - Das ist die AfD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? - Das ist das gesamte übrige Haus.

(Oh! bei der AfD)

Damit ist die Überweisung nicht erfolgt. Der Tagesordnungspunkt 12 ist erledigt.

(Zuruf: Wir haben es versucht!)

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 13

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ausführungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zum Bundesmeldegesetz

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/2361

Den Gesetzentwurf wird Frau Dr. Zieschang einbringen.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Bund und Länder haben sich im letzten Jahr verpflichtet, 35 besonders wichtige Leistungen nach dem Onlinezugangsgesetz zu priorisieren. Hierunter fallen auch Verwaltungsleistungen im Bereich des Melderechts.

Ziel ist es, dass Bürgerinnen und Bürger sich z. B. bei einem Wohnsitzwechsel online am neuem Wohnort anmelden können. Ein persönliches Erscheinen im Bürgerbüro oder bei Meldebehörden soll nicht mehr erforderlich sein. Terminvereinbarungen, längere Wege und lange Wartezeiten sollen der Vergangenheit angehören. Nicht nur die jeweiligen Antragsteller, sondern auch die Verwaltung soll dadurch entlastet werden.

Damit natürliche Personen zukünftig melderechtliche Verwaltungsleistungen elektronisch und unabhängig von den Öffnungszeiten der Meldebehörden in Anspruch nehmen können, ist im letzten Jahr in einem ersten Schritt das Bundesmeldegesetz geändert worden.

Damit wurden die bundesrechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass sich Einwohnerinnen und Einwohner künftig nach einem Umzug auch von zu Hause aus elektronisch anmelden können, sie online die Meldebestätigung der elektronischen Anmeldung anfordern, online eine elektronische Selbstauskunft oder die Ausstellung einer Meldebescheinigung beantragen können.

Um diese melderechtlichen Verwaltungsleistungen auch in Sachsen-Anhalt elektronisch anbieten zu können, müssen nunmehr in einem zweiten Schritt bestimmte technische und auch rechtliche Voraussetzungen im Land geschaffen werden.

Die erforderlichen technischen Voraussetzungen werden über das Landesportal Sachsen- Anhalt zur Verfügung gestellt. Nach dem E-Government-Gesetz des Landes können über das Landesportal Bürgerkonten eingerichtet werden, mit denen sich Bürgerinnen und Bürger nicht nur für melderechtliche Verwaltungsleistungen, sondern für alle im Portalverbund verfügbaren Verwaltungsleistungen von Bund und Ländern identifizieren und authentifizieren können. Die Einrichtung eines Bürgerkontos ist also Voraussetzung für die Inanspruchnahme elektronischer Verwaltungsleistungen und stellt quasi das Eingangstor dar.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen nunmehr die rechtlichen Voraussetzungen

dafür geschaffen werden, dass für die genannten Verwaltungsleistungen im Melderecht Daten aus dem zentralen Meldedatenbestand des Landes zum Abruf vorgehalten werden können.

Mit diesem Gesetzentwurf wird also eine Lösung aus einer Hand angestrebt. Das hat zum einen den Vorteil, dass sich alle Einwohnerinnen und Einwohner für die Datenabrufe zentral an eine Stelle im Land Sachsen-Anhalt wenden können, zum anderen sind die 122 Meldebehörden des Landes von der Bereitstellung der Daten zum Abruf entlastet. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Vielen Dank, Frau Dr. Zieschang. - Es ist verabredet worden, hierzu keine Debatte zu führen.

Abstimmung

Ich gehe davon aus, dass eine Überweisung in den Innenausschuss und in den Finanzausschuss zur Mitberatung in Ihrem Sinne ist. Wer stimmt einer Überweisung des Gesetzentwurfs in den Innenausschuss und zur Mitberatung in den Finanzausschuss zu? - Ich sehe Zustimmung im ganzen Haus. Gibt es Gegenstimmen? - Nein. Stimmenthaltungen? - Nein. Damit ist der Gesetzentwurf überwiesen worden.

(Frank Bommersbach, CDU: Aber Finanzaus- schuss brauchen wir nicht! - Unruhe)

- Finanzen nicht? - Herr Heuer.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, wir hatten vereinbart, dass wir den Gesetzentwurf nur in den Innenausschuss überweisen.

(Unruhe)