Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch - Sozialhilfe
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Landesregierung wurde in der 33. Sitzung des Landtages von Sachsen-Anhalt am 15. Dezember 2022 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung und zur Mitberatung an den Ausschuss für Finanzen überwiesen.
Der von der Landesregierung vorgelegte Entwurf zur Änderung des AG-SGB XII bestimmt ab dem 1. Juli 2022 die örtlichen Träger der
Sozialhilfe als sachlich zuständige Träger für die Ausführung der Regelungen zum Sofortzuschlag nach § 145 SGB XII. Bei einer fehlenden landesrechtlichen Neuregelung würden die örtlichen Träger der Sozialhilfe mangels gesetzlicher Grundlage den Sofortzuschlag nach § 145 nicht ausführen können, was dazu führen würde, dass die Sicherstellung eines menschenwürdigen Existenzminimums für Kinder und Jugendliche nicht mehr gewährleistet wäre.
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung hat über den Gesetzentwurf in der 19. Sitzung am 11. Januar 2023 erstmalig beraten. Um ein zügiges Gesetzgebungsverfahren auf Landesebene zu ermöglichen und einen Beschluss im Landtag hierzu bereits im März 2023 herbeizuführen, wurde im Ausschuss vereinbart, die kommunalen Spitzenverbände um eine schriftliche Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf zu bitten und eine Beschlussempfehlung an den Landtag bereits in der Sitzung am 1. Februar 2023 zu erarbeiten.
Zur Beratung des Gesetzentwurfs am 1. Februar 2023 lagen dem Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung zum einen die Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände und zum anderen ein Schreiben des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes des Landtages von Sachsen-Anhalt vor, in dem darauf hingewiesen wurde, dass die rechtsförmliche Prüfung keine Änderungsempfehlungen ergeben habe. Nach einer kurzen Aussprache erarbeitete der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung eine Beschlussempfehlung an den mitberatenden Ausschuss für Finanzen und empfahl diesem einstimmig, den Gesetzentwurf in unveränderter Fassung anzunehmen.
Der Ausschuss für Finanzen befasste sich in der 33. Sitzung am 15. Februar 2023 mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung und der vorläufigen Beschlussempfehlung des feder- führenden Ausschusses. Im Ergebnis seiner Beratung schloss sich der Ausschuss für Finanzen mit 9 : 0 : 3 Stimmen der vorläufigen Beschlussempfehlung an.
Die abschließende Beratung im Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung konnte wie geplant in der 21. Sitzung am 8. März 2023 stattfinden. Nach einer kurzen Beratung verabschiedete der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung mit 9 : 0 : 3 Stimmen die Beschlussempfehlung an den Landtag, den Gesetzentwurf in unveränderter Fassung anzunehmen.
Die Beschlussempfehlung liegt dem Plenum heute in der Drs. 8/2345 vor. Im Namen des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung bitte ich das Haus um die Zustimmung zu dieser Empfehlung. - Vielen Dank.
Frau Gensecke, vielen Dank. - Es wurde verabredet, diesen Tagesordnungspunkt ohne Debatte zu behandeln. Deswegen treten wir nun direkt in das Abstimmungsverfahren ein.
Wer den selbstständigen Bestimmungen zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Zustimmung bei den Koalitionsfraktionen, bei der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der Fraktion DIE LINKE. Wer ist dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion der AfD.
Wer stimmt der Gesetzesüberschrift „Viertes Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch - Sozialhilfe“ zu? - Die Koalitionsfraktionen, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Fraktion DIE LINKE. Wer ist dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Die AfDFraktion.
Nun zur Abstimmung über das Gesetz in seiner Gesamtheit. Wer ist dafür? - Das sind die Koalitionsfraktionen, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Fraktion DIE LINKE. Wer ist dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die AfD-Fraktion. Das Gesetz ist damit beschlossen worden.
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt und des Kommunalverfassungsgesetzes
(Cornelia Lüddemann, GRÜNE: Warum wird der überhaupt noch benannt? Das können Sie gleich machen! Das ist einfacher!)
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Meine sehr geehrten Mitglieder des Hohen Hauses! Der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes und des Kommunalverfassungsgesetzes in der Drs. 8/2072 wurde nebst dem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drs. 8/2163 hier im Plenum in der 34. Sitzung am 26. Januar 2023 zur Beratung an den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen.
Der vorgelegte Gesetzentwurf verfolgt das Ziel, die Vorbereitung und Durchführung der Kommunalwahlen zu verbessern, das geltende Recht an wahlpraktische Bedürfnisse anzupassen und zudem das Wahlverfahren einfacher sowie effizienter zu gestalten. Dazu sollen der Anwendungsbereich der geltenden Regelungen erweitert, bestehende Normen präzisiert bzw. sprachlich und gesetzlich klargestellt
werden. Um nur zwei Beispiele zu nennen, sollen das Verfahren zur Feststellung der Parteieigenschaft geändert sowie die Stichtage bei Direktwahlen an die für Vertretungswahlen angeglichen werden.
Mit dem Änderungsantrag in der Drs. 8/2163 verfolgte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Ziel, durch die Änderung der Definition des Bürgers in § 21 Abs. 2 des Kommunalverfassungsgesetzes das Wahlalter bei Kommunalwahlen von 16 auf 14 Jahre herabzusetzen.
Der Ausschuss für Inneres und Sport befasste sich erstmals in der 17. Sitzung am 2. Februar 2023 mit dem Gesetzentwurf und verständigte sich auf die Durchführung eines schriftlichen Anhörungsverfahrens bis zur nächsten Ausschusssitzung. Im Rahmen dieses Anhörungsverfahrens gingen dem Ausschuss Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände, der Hochschule Osnabrück, des Kreiswahleiters des Salzlandkreises, des Gemeindewahlleiters der Stadt Halle (Saale), des Kinder- und Jugendrings sowie der Vereine Wahlrecht.de und Mehr Demokratie zu.
Zur nächsten Ausschussberatung in der 19. Sitzung am 9. März 2023 lagen neben den Stellungnahmen auch die einvernehmlich mit dem Ministerium für Inneres und Sport abgestimmten Empfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes als Synopse in der Vorlage 9 vor. Ferner hatte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zwei weitere Änderungsanträge ein- gereicht, welche im Vorfeld der Sitzung als Vorlage 2 bereitgestellt wurden.
Mit dem ersten Änderungsantrag verfolgte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Ziel weitergehender Reformen, um bspw. das Wahlverfahren bei Bürgermeister-, Ortsvorsteher und
Landratswahlen mit nur einem Wahlbewerber wie auch das Abwahlverfahren desselben Personenkreises zu ändern oder um hauptamtliche Bürgermeister aus den Kreistagen auszuschließen. Mit dem zweiten Änderungsantrag sollte die Möglichkeit der Verwendung niederdeutscher Ortsnamen auf Ortsschildern im Kommunalverfassungsgesetz verankert werden.
Im Verlauf der ausführlichen Beratung machte der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst auf eine weitere, notwendige Folgeänderung der Verordnungsermächtigung in § 68 Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 des Kommunalwahlgesetzes aufmerksam und bat den Ausschuss darum, dies bei der Ausfertigung der Beschlussempfehlung berücksichtigen zu können.
Nachdem die Meinungen ausgetauscht und die Fragen der Abgeordneten beantwortet worden waren, machte sich der Ausschuss die Empfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes inklusive der zuvor erwähnten Folgeänderung zu eigen und stieg in das Abstimmungsverfahren ein. Dabei fand der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drs. 8/2163 bei 3 : 10 : 0 Stimmen keine Mehrheit und wurde abgelehnt. Ebenso erhielten die Änderungsanträge in der Vorlage 2 - Änderungsantrag Nr. 1 bei 1 : 10 : 2 und Änderungsantrag Nr. 2 bei 3 : 10 : 0 - keine Mehrheit.
Abschließend wurde der Gesetzentwurf mit den vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst empfohlenen Änderungen zur Abstimmung gestellt und mit 7 : 3 : 3 Stimmen als die Ihnen in der Drs. 8/2372 vorliegende Beschlussempfehlung verabschiedet.
Vielen Dank, Herr Krull, auch für das unkomplizierte Einspringen. - Es folgt für die Landesregierung Frau Ministerin Dr. Zieschang.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Schon bei der Einbringung des Änderungsgesetzes zum Kommunalwahlgesetz hatte ich gesagt, dass sich das Kommunalwahlgesetz im Wesentlichen bewährt hat und dass nur punktueller Änderungsbedarf bestand.
Wie sind die Änderungsnotwendigkeiten ermittelt worden? - Wir haben die letzte Kommunalwahl, die im Jahr 2019 stattfand, evaluiert. Wir haben sie unter Beteiligung und Einbeziehung von Kreiswahlleitern evaluiert und uns dabei angeschaut, was sich in der Praxis bewährt hat und welche gesetzlichen Regelungen gerade auch mit Blick auf eine praktikablere und einfachere Umsetzung angepasst werden sollten.