Protocol of the Session on February 23, 2023

(Lachen bei der AfD)

Herr Hecht, Sie haben das geschickt gemacht. Sie haben in unserer auswärtigen Sitzung das Anliegen des Verfassungsgerichts aufgenommen und

(Zuruf von Oliver Kirchner, AfD)

haben die erstbeste Lösung, die Ihnen verfüg- bar war, aufgeschrieben. Wie Sie eben von Frau Ministerin Weidinger gehört haben, sind auch andere Lösungen des Problems denkbar. Deswegen werden wir Ihren Gesetzentwurf in den Ausschuss für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz überweisen

(Christian Hecht, AfD: Danke!)

und darüber sicherlich gemeinsam mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung beraten. - Herzlichen Dank.

(Zustimmung bei der SPD und bei der AfD - Tobias Rausch, AfD: So machen wir das! Geht doch!)

Vielen Dank, Herr Erben. - Als nächste Rednerin kommt Frau von Angern für die Fraktion DIE LINKE an das Rednerpult.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Der vorliegende Gesetzentwurf der AfD greift ein Anliegen der Mitglieder des Landesverfassungsgerichts Sachsen-Anhalt aus dem Gespräch mit dem Ausschuss für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz bei dem Treffen am 1. Februar 2023 auf. Die Mitglieder des Gerichts äußerten dort den Wunsch nach der Einführung einer gesetzlichen Regelung, welche die elektronische Übermittlung von Dokumenten sowie eine elektronische Aktenführung künftig ermöglichen soll.

Der vorliegende Gesetzentwurf entspricht der Formulierung im Land Brandenburg. Ich mache es nicht spannend: Wir werden den vorliegenden Gesetzentwurf ablehnen. Als LINKE wer- den wir keinem Gesetzentwurf einer Fraktion zustimmen, die mit dem vorliegenden Gesetzentwurf scheinheilig versucht, sich als Hüterin der Verfassung aufzuspielen,

(Oh! bei der AfD - Tobias Rausch, AfD: Chef- ideologin! - Matthias Büttner, Staßfurt, AfD: Antidemokraten!)

einer Partei bzw. einer Fraktion, deren Mitglieder in der Realität aufgrund ihres Auftretens,

(Jan Scharfenort, AfD: Das ist ja lächer- lich!)

ihrer Position und der von ihnen verfolgten Werte und Ziele letztendlich als Wolf im Schafspelz daherkommen.

(Jan Scharfenort, AfD: Meine Güte!)

Das nimmt Ihnen niemand ab.

(Beifall bei der LINKEN und bei den GRÜNEN - Zustimmung bei der SPD - Zuruf von Oliver Kirchner, AfD)

Sie stehen nicht auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung.

(Oliver Kirchner, AfD: Sie auch nicht!)

Sie sind eine Gefahr für die Demokratie und die Verfassung. Sie vertreten rechtsextremistische Positionen. Sie vertreten Positionen, die gegen die Menschenwürde und die Demokratie

(Zuruf von der AfD: Mein Gott!)

und das Rechtsstaatsprinzip verstoßen.

(Tobias Rausch, AfD: Totaler Schwachsinn! Ja, ist so!)

Es ist daher letztendlich in keiner Weise glaubwürdig, dass Sie sich tatsächlich für den obersten Gerichtshof unseres Landes einsetzen.

(Tobias Rausch, AfD: Das ist Hassrede! Hass- rede!)

Ich möchte an eines erinnern - weil Sie nicht alle dabei gewesen sind -: In den Haushaltsberatungen hat die Fraktion der AfD das Kapitel, das das Landesverfassungsgericht betrifft, abgelehnt.

(Sebastian Striegel, GRÜNE, lacht)

Die verfassungsfeindliche Grundeinstellung der AfD ist belegt. Ich möchte an dieser Stelle beispielhaft ausdrücklich auf die Worte des Abg. Tillschneider am letzten Montag hinweisen, der sich auf einer sogenannten Friedensdemo

in Magdeburg wie gefolgt äußerte: Wenn diese Bundesregierung Krieg gegen uns führt, führen wir Krieg gegen diese Bundesregierung. - Deutlicher geht es nicht, meine Damen und Herren.

(Jan Scharfenort, AfD: Mein Gott, das ist im übertragenen Sinne!)

DIE LINKE wird aus diesen Gründen den vorliegenden Gesetzentwurf ablehnen. Einem Gesetzentwurf der Landesregierung sehen wir mit Interesse entgegen und zeigen uns diesbezüglich sehr offen. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der LINKEN - Zustimmung von Susan Sziborra-Seidlitz, GRÜNE)

Als nächster Redner kommt Herr Kosmehl für die FDP-Fraktion nach vorn.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will es kurz machen: Wir werden den Gesetzentwurf in den zuständigen Ausschuss für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz überweisen, nicht weil er besonders gut ist,

(Lachen bei der AfD)

sondern weil wir natürlich das Anliegen des Landesverfassungsgerichts zur Kenntnis genommen haben und die Landesregierung bereits dort angekündigt hat, dass sie entsprechend tätig werden wird. Ich selbst habe dabei noch ein paar andere Paragrafen ins Spiel gebracht - die betreffen auch die AfD-Fraktion -, über

die man einmal diskutieren kann. Ich werde sehen, was die Landesregierung am Ende als Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Gesetzes über das Landesverfassungsgericht vorlegt.

Klar ist: Wir werden im Ausschuss ordentlich darüber beraten und werden den Gesetzentwurf dann auch durchs Parlament bringen. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der FDP, von Sandra Hietel- Heuer, CDU, von Rüdiger Erben, SPD, und von Katrin Gensecke, SPD)

Vielen Dank, Herr Kosmehl. - Es folgt Herr Striegel für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die zurückliegende auswärtige Sitzung des Ausschusses für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz haben die Mitglieder für eine Begegnung, einen Austausch mit dem Landesverfassungsgericht an dessen Sitz in DessauRoßlau genutzt. Ich bin dem Ausschuss und den Mitgliedern und den stellvertretenden Mitgliedern des Landesverfassungsgerichts dafür dankbar, dass wir mindestens einmal in der Legislaturperiode ein solches Gespräch zwischen Verfassungsorganen durchführen können. Es ist eine gute Tradition, und ich glaube, es zeugt auch von dem Respekt, den wir als Legislative und Judikative einander schulden.

In diesem angeregten Gespräch, bei dem die Vertreter der AfD zunächst mit Abwesenheit

und dann mit Unkenntnis glänzten, wurde der Wunsch der Richterinnen und Richter an uns herangetragen, neben der Möglichkeit zur schriftlichen Einreichung der Anträge nochmals gesetzlich ausdrücklich klarzustellen, dass der elektronische Rechtsverkehr zur Einreichung von Anträgen beim Landesverfassungsgericht den Formerfordernissen genügt. Dieser technische Vorschlag ist bei allen Fraktionen auf Zustimmung gestoßen. Die Umsetzung wurde in Aussicht gestellt.

Die AfD hat nun die Kürze der Zeit genutzt, um eine Regelung aus dem Brandenburger Landesverfassungsgerichtsgesetz abzuschreiben. Ja, nun gut, aber das ist nicht wirklich originell.

Wir teilen die Einschätzung, dass das Gesetz angepasst werden sollte, stellen uns für die Regelung aber eher einen schlankeren Vorschlag vor, eine entsprechende Anwendung der Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung zum elektronischen Rechtsverkehr und zur elektronischen Aktenführung sowie der erlassenen Rechtsordnungen in ihrer jeweils geltenden Fassung.

Wir werden deshalb im Ausschuss über den Gesetzentwurf zu sprechen haben und sollten das dann auch auf der Grundlage eines Entwurfs demokratischer Fraktionen tun oder aber, wie es angekündigt wurde, ggf. auch auf der Grundlage eines Entwurfs der Landesregierung. - Vielen herzlichen Dank.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Striegel. - Es folgt Frau Tschernich-Weiske für die CDU-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Inzwischen haben Sie hinreichend vernommen, dass der vorliegende Entwurf ein Ergebnis des Berichts des Präsidenten unseres Landesverfassungsgerichts am 1. Februar dieses Jahres ist.

Unsere Landesverfassung ist ein hohes und außerordentlich schützenswertes Gut. Der Zugang zum Landesverfassungsgericht ist deshalb so niedrigschwellig wie möglich zu gewährleisten. Wir sind uns darüber einig, dass Anträge auf elektronischem Wege dem Schriftformerfordernis des § 16 Abs. 1 des Landesverfassungsgerichtsgesetzes entsprechen sollen. Wir sind uns nur noch nicht einig darin, mit welcher gesetzlichen Regelung dies geschehen soll.

Irritierend ist, dass dieser Gesetzentwurf in Windeseile von der AfD eingebracht wurde,