Protocol of the Session on January 26, 2023

Lassen Sie mich im Einzelnen kurz zu den Regelungen ausführen, um deutlich zu machen, dass etwas passiert. Bei den Regelungen zur tagesstationären Behandlung können zugelassene Krankenhäuser in medizinisch geeigneten Fällen mit Einwilligung des Patienten oder der Patientin anstelle einer vollstationären Behandlung eine tagesstationäre Behandlung im Krankenhaus erbringen und diese abrechnen.

Für die zusätzliche Finanzierung der Geburtshilfe werden für die Jahre 2023 und 2024 der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds insgesamt jeweils 108 Millionen € entnommen und für die Versorgung bereitgestellt. Die zur Verfügung stehenden Förderbeträge belaufen sich für Sachsen-Anhalt in den genannten Jahren insgesamt auf jeweils 3,24 Millionen €.

Darüber hinaus werden, ebenfalls in den Jahren 2023 und 2024, zur zusätzlichen Finanzierung der Versorgung von Kindern und Jugendlichen jeweils Mittel in Höhe von 300 Millionen € in Form einer Steigerung um ca. 12 % auf das Erlösbudget des Jahres 2019 bereitgestellt. Für Sachsen-Anhalt ergeben sich demnach jeweils ca. 9 Millionen €.

Diese Mittel können bereits in die Wirtschaftspläne der Krankenhäuser sowie der Geburtshilfe und der Kinder- und Jugendmedizin ein- fließen.

Darüber hinaus befinden wir uns aktuell in der Umsetzung des Härtefallfonds Energie zum Ausgleich der Kostensteigerungen bei dem Bezug von Erdgas und Strom. An dieser Stelle setzt der Bund, und zwar ergänzend zur allgemeinen Gas- und Strompreisbremse, insgesamt 6 Milliarden € für die zusätzliche Entlastung der Krankenhäuser ein. Davon werden 4,5 Milliarden € für den individuellen Ausgleich der verbleibenden Differenz zwischen den alten Energiepreisen, also den Preisen vor dem Krieg, und der Energiepreisbremse eingesetzt. Die Krankenhäuser bekommen also die direkten Energiekostenerhöhungen vollständig ausgeglichen.

Ergänzend dazu werden 1,5 Milliarden € pauschal an die Krankenhäuser zum Ausgleich mittelbarer Kostenerhöhungen ausgezahlt. Die Pauschale wird nach den zu einem Stichtag abgerechneten Betten verteilt. Auf dieser Grundlage wird das Bundesamt für Soziale Sicherung bereits am 31. Januar, also nächste Woche, am 28. Februar und am 31. März die Mittel ausreichen, sodass an die Krankenhäuser in Sachsen-Anhalt bis Ende März insgesamt ca. 45 Millionen € ausgezahlt werden.

Darüber hinaus wurde die verkürzte gesetzliche Zahlungsfrist von fünf Tagen für Krankenhausrechnungen bis Ende 2023 verlängert. Für die Liquiditätssicherung der Krankenhäuser ist diese Maßnahme von hoher Bedeutung.

Meine Damen und Herren Abgeordneten! Gerne möchte ich Ihren Antrag, meine sehr geehrten Damen und Herren von der Fraktion DIE LINKE, zum Anlass nehmen, um zu verdeutlichen, was die Bundesregierung und die Landesregierung insbesondere während und aufgrund der Pandemie in Sachen finanzieller, aber auch sächlicher Unterstützung der Krankenhäuser getan haben.

Ich hatte bereits im November ausführlich über die einzelnen Maßnahmen berichtet und möchte es zusammenfassend wiederholen: Insgesamt handelt es sich in der Summe allein bei diesen Maßnahmen seitens des Landes um 43,7 Millionen € und seitens des Bundes um 653,9 Millionen €. Diese Mittel sind bspw. in Vorhaltepauschalen, in Beatmungsgeräte und Versorgungszuschläge geflossen.

Mir ist durchaus bewusst, dass die Maßnahmen die Aufwendungen und Verluste der Krankenhäuser nicht vollständig decken, aber ich will zeigen, dass der Bund und das Land nicht tatenlos zugesehen haben und sowohl in der grundlegenden Reform der Krankenhausfinanzierung und -planung als auch in der Etablierung kurzfristiger Lösungen viel passiert.

Landesseitig haben wir mit dem Corona- Sondervermögen eine Maßnahme unter anderem mit dem Ziel der Errichtung pandemieresilienter Versorgungsstrukturen geschaffen, die unter anderem die Förderung von Krankenhäusern in verschiedenen Fördertatbeständen mit einer Gesamthöhe von 293,9 Millionen € vorsieht.

Im Einzelnen handelt es sich um die Förderung von medizinisch-technischen Großgeräten in Höhe von 91,5 Millionen € - die Auszahlung hat bereits begonnen -, die Errichtung sektorenübergreifender Versorgungsstrukturen in Höhe von 63,3 Millionen € - die ersten Fördermittelbescheide sind ausgereicht worden - sowie in Höhe von 139,1 Millionen €, um das Vorhaben zur Digitalisierung der Prozesse und Strukturen im Verlauf eines Krankenhausaufenthalts zu fördern. Dies soll zur Sicherstellung hochwertiger universitärer Medizin, nämlich 24/7, in der Fläche und somit zur Stärkung der Krankenhäuser im ländlichen Raum führen. Ich finde, das haben wir in Gardelegen unter Beweis

gestellt, und zwar mit der Übergabe des Fördermittelbescheides in der letzten Woche.

(Beifall bei der SPD)

Zu den genannten 139,1 Millionen € zur Umsetzung von Digitalisierungsvorhaben kommen noch 81,23 Millionen € hinzu, die das Land Sachsen-Anhalt aus dem Zukunftsfonds des Bundes erhalten hat und die über den Einzelplan 05 abgewickelt werden. Von diesen 81,23 Millionen € wurden bereits 68,4 Millionen € bewilligt. Die Investitionsbank SachsenAnhalt erstellt aktuell die Bewilligungsbescheide für die Krankenhäuser.

Meine Damen und Herren Abgeordneten! Für einen eventuell aufzulegenden Landesfonds bedarf es verifizierter Angaben. Die von mir genannten Maßnahmen, die nun auf den Weg gebracht sind, müssen zunächst einmal eine Wirkung entfalten, bevor noch mehr Geld in das System gegeben wird, ohne dass wir an den grundlegenden Strukturen etwas verbessern.

Wir wollen nicht, dass die Krankenhäuser immer notleidend sind und am Tropf hängen. Die Krankenhausgesellschaft hat gesagt, dass sie vom Bund und vom Land finanziell so aus- gestattet werden möchte, dass sie nachhaltig und gut, und zwar im Sinne der Patientinnen und Patienten und der Bevölkerung, arbeiten kann.

Dies bedeutet eine strukturelle Umschichtung im Haushalt. Wir müssen in Bezug auf das Finanzierungssystem etwas tun und dies soll bereits im Jahr 2024 umgesetzt werden. - Herzlichen Dank, dass Sie mir zugehört haben.

(Beifall bei der SPD)

Danke, Frau Ministerin. Herr Gebhardt hat eine Frage. - Bitte sehr, Herr Gebhardt.

Vielen Dank. - Frau Ministerin, ich habe zwei kurze Fragen. Habe ich Sie richtig verstanden: Sie sagten, die Landesregierung setzt nicht auf eine Insellösung, sondern sie wartet, bis die Finanzierung auf der Bundesebene grundsätzlich anders geklärt ist und es zu einer großen Lösung kommt?

Wenn ich Sie richtig verstanden habe, will ich Sie fragen, was wir bis dahin mit der Finanzierung der Krankenhäuser machen; denn aktuell wird bundesweit eine Debatte über Insolvenzen in der Krankenhauslandschaft geführt. Die Krankenhausgesellschaft hat vorgerechnet - dies ist anhand von Umfragen belegbar -, dass ca. 60 % der Krankenhäuser bundesweit noch in diesem Jahr in die roten Zahlen rutschen.

Meine zweite Frage bezieht sich auf SachsenAnhalt. Frau Ministerin, die Krankenhausgesellschaft und meine Fraktion sind in ihren politischen Positionen nicht so häufig deckungsgleich, aber diesbezüglich waren wir mit Blick auf die Summe bis auf das Komma deckungsgleich. Jetzt hat sich die Krankenhausgesellschaft - das habe ich soeben beim MDR noch einmal nachlesen können - enttäuscht darüber gezeigt, dass das Land keinen eigenen Rettungsschirm auflegt, und dies mit der Bemerkung, dass die Bundesmittel bei Weitem nicht ausreichten.

Können Sie erklären, in welcher Art von Dialog Sie mit der Krankenhausgesellschaft stehen

und wieso Sie zu völlig konträren Auffassungen kommen?

Sie haben das Wort.

In Bezug auf die Insellösung meinte ich, dass wir nicht zusätzlich einen Sonderfonds auflegen müssen, sondern dass die jetzt getroffenen Maßnahmen erst greifen müssen. In dem Corona-Sondervermögen ist bereits ein Rettungsschirm für die Krankenhäuser aufgelegt worden, den wir jetzt umsetzen. Einen weiteren Rettungsschirm im Sinne eines Liquiditätsfonds sehe ich im Augenblick nicht. Das ist der eine Punkt.

Wir sind der festen Überzeugung - das sind übrigens alle Bundesländer -, dass wir eine Reform zu einer einheitlichen verbesserten Finanzierungsstruktur brauchen. Das ist übrigens auch eine Forderung Ihrer Partei. Die Maßnahmen, die bis zum Übergang im Jahr 2024 getroffen worden sind, habe ich Ihnen meiner Meinung nach soeben geschildert, und zwar dass insbesondere der Geburtshilfe, der Kinder- und Jugendmedizin und im sogenannten Vorgriff auf die Ambulantisierung bereits finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt worden sind. Die Krankenhäuser, bei denen ich mich erkundigt habe, haben dies bereits in ihre Wirtschaftspläne eingebaut.

Es war eine Forderung, tagaktuell mit den Kassen abrechnen zu können. Diese Regelung ist verbessert worden. Das führte zu einer erheblichen Liquiditätssicherung.

Die Forderung müssen Sie meiner Meinung nach immer im Kontext sehen. Die Krankenhausgesellschaft hat dies gefordert, bevor der Bund und die Länder den Härtefallfonds Energie aufgelegt haben, weil man große Sorge hatte, dass man aufgrund der Energiekosten tatsächlich in die Knie geht.

Der Bund ist jetzt nicht aufgefordert worden, zusätzlich Geld ins System zu geben, um die Finanzierung hinzubekommen.

(Stefan Gebhardt, DIE LINKE: Doch!)

- Die Forderungen sind da, aber der Bundesgesundheitsminister - es ist eine Angelegenheit des Bundes - hat deutlich gemacht, dass die gesetzlichen Krankenversicherungen derzeit ein Defizit in Milliardenhöhe vor sich herschieben und dass es sich bei der Pflegeversicherung ebenso darstellt und dass es im Augenblick nicht möglich ist, wenn man bereits diese 10 Milliarden € ausgleicht, zusätzlich Mittel in die Hand zu nehmen, um Liquiditätssicherung für die Krankenhäuser zu betreiben.

Ich möchte wiederholen, was ich im Sozialausschuss gesagt habe: Es ist mir im Augenblick kein Krankenhaus bekannt, das sich in Liquiditätsschwierigkeiten befindet, und es hat sich kein Krankenhaus beim Ministerium gemeldet.

Wir sind damit am Ende des Debattenbeitrages. Danke, Frau Ministerin. - Bevor wir mit der Debatte der Fraktionen beginnen, begrüßen wir auf unserer Besuchertribüne ganz herzlich Schülerinnen und Schüler des Prof.-FriedrichFörster-Gymnasiums in Haldensleben. - Herzlich willkommen!

(Beifall im ganzen Hause)

Es gibt keine weiteren Fragen, Frau Ministerin. - Wir können mit dem Kollegen von der CDU fortfahren, und dies ist erwartungsgemäß Herr Krull. - Bitte, Herr Krull, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die aktuelle Situation der Krankenhäuser in unserem Bundesland hat unterschiedlichste Ursachen. Dabei gilt es aus der Sicht meiner Fraktion, nicht nur die derzeitige Lage in den Blick zu nehmen, sondern auch auf die Zukunftsfähigkeit unserer Krankenhauslandschaft zu achten. Dabei setzen wir auf einen Dreiklang aus Erreichbarkeit, Bedarfsgerechtigkeit und der Sicherung der Qualität für die Patienten. Gerade deshalb hat meine Fraktion das Gutachten zu Krankenhausstrukturen in unserem Bundesland sehr intensiv, nachhaltig und wahlperiodenübergreifend verfolgt. Dies hat nun seinen Weg in den Koalitionsvertrag gefunden, und ich bin froh, dass wir im März dieses Jahres die entsprechenden Unterlagen bekommen sollen. - An späterer Stelle mehr dazu.

Die wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser als Herausforderung zu bezeichnen, ist definitiv untertrieben; und, Frau Ministerin: Krankenhäuser werden zurzeit auch dadurch gestützt, dass die Kommunen Bürgschaften übernehmen. Also, so einfach kann man sich die Lage an dieser Stelle nicht machen, wenn man sagt, es gebe keine finanziellen Schwierigkeiten bei der Liquidität.

Auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft, in der auch die Krankenhausgesellschaft Sachsen-

Anhalt Mitglied ist, hat im September letzten Jahres die Kampagne „Alarmstufe Rot - Krankenhäuser in Gefahr“ gestartet. 60 % aller Krankenhäuser in Deutschland sollen laut Krankenhausgesellschaft defizitär sein; die Lage in Sachsen-Anhalt sieht wahrscheinlich ähnlich aus. Nach veröffentlichten Aussagen sollen pro Krankenhaus pro Monat Defizite zwischen 500 000 und 1 Million € erwirtschaftet werden. Die Krankenhausgesellschaft Sachsen-Anhalt spricht von 300 Millionen € Gesamtdefizit bei den Krankenhäusern, ohne dies jedoch auf einzelne Standorte herunterbrechen zu können.

Ich denke, wir sind uns hier im Hohen Hause einig, dass diese Situation unterschiedliche Ursachen hat. Natürlich sind die Krankenhäuser von den steigenden Energiekosten sowie den allgemeinen Kostensteigerungen betroffen.

Dies trifft übrigens genauso auf die stationären Pflegeeinrichtungen, die Einrichtungen der Eingliederungshilfe oder die Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe zu.

Aber zurück zu den Krankenhäusern. Bezogen auf das einzelne Krankenbett ist der Energieverbrauch so hoch wie bei einem Einfamilienhaus; manche sagen sogar, wie bei drei Einfamilienhäusern. Diese Tatsache macht deutlich, dass Krankenhäuser natürlich insbesondere von steigenden Energiepreisen betroffen sind, wobei wir die Tatsache beachten müssen, dass die Situation nicht bei jedem Krankenhaus gleich ist. So gibt es Krankenhäuser, die über eigene Energieerzeugungsanlagen verfügen, und es gibt unterschiedliche Vertragslaufzeiten, was die Energiepreise betrifft.

Der Bund hat die Situation zumindest anerkannt und hat im Rahmen des Doppelwumms-Pakets, wie es genannt wird, entsprechend Geld zur Verfügung gestellt: 168 Millionen €, davon 120 Millionen € für die steigenden Energiekosten, in einer Spitzabrechnung. Ich habe

Zweifel daran, dass diese 120 Millionen € ausreichen. Falls dies nicht der Fall sein sollte, sind wir in Gesprächen, ob man hierbei nachsteuern müsste - falls diese 120 Millionen € nicht ausreichen. Die restliche Summe für die normale Inflation wird per Bett abgerechnet. Wir haben rund 16 000 Betten gemeldet. Dazu kommen die üblichen Entlastungsmaßnahmen für die Kommunen und Unternehmen in unserem Bundesland, die auch bei den Krankenhäusern greifen. - So weit, so gut - oder eben auch nicht.

Aber die finanzielle Schieflage hat natürlich noch andere Gründe, z. B. den Wegfall der Vorhaltepauschalen für die Bereitstellung der Kapazitäten für mögliche Coronapatientinnen und -patienten im Sommer letzten Jahres. Gleichzeitig ist allgemein festzustellen, dass die Anzahl der behandelten Fälle in den Krankenhäusern zurückgegangen ist, was natürlich auch wieder dazu führt, dass die Umsatzerlöse zurückgehen. Dazu kommt, dass Betten abgemeldet, ja, ganze Stationen aufgrund von Personalmangel schließen müssen. Auch dort können natürlich Umsätze nicht generiert werden.

Auch die Finanzierung von Investitionen aus den Fallpauschalen hat negative Auswirkungen auf die Bilanzen der Krankenhäuser. Hierbei sei daran erinnert, dass die Finanzierung der Krankenhäuser in Deutschland im Wesentlichen auf zwei Säulen ruht: Eine Säule ist die Investitionsfinanzierung, die durch die Länder zu erfolgen hat. Dabei muss man selbstkritisch feststellen, dass das Land Sachsen-Anhalt im Schlussfeld der Tabelle zu finden ist. Veränderungen wurden auf den Weg gebracht, z. B. mit dem Mittel des Krankenhauszukunftsgesetzes oder dem Corona-Sondervermögen des Landes Sachsen-Anhalt.

(Ulrich Siegmund, AfD: Sonderschulden!)

Die andere Säule sind die Betriebskosten, die über den Fallpauschalenkatalog - kurz: DRG oder Diagnosis Related Groups - finanziert werden. Hierbei kam und kommt es zu Fehlanreizen. So werden wichtige Leistungen, bspw. in der Kinder- und Jugendmedizin, nicht ausreichend finanziert, und auch die Notfallversorgung rechnet sich wirtschaftlich nicht für die Krankenhäuser in unserem Land. Durch sogenannte Sicherstellungszuschläge wurden Unterstützungsmaßnahmen auf den Weg gebracht; aber das sind wieder nur kleine Schritte, um die bestehenden Probleme abzudecken. Eine weitere Maßnahme war die komplette Herausrechnung der Pflegekosten aus den DRGs, auch um den Kostendruck bei der Bezahlung des Pflegepersonals bei den Krankenhäusern zu vermeiden.

Was wir brauchen, meine sehr geehrten Damen und Herren, sind Planungen, die Zukunftssicherheit schaffen. Unser klares Ziel ist dabei der Erhalt der aktuellen Krankenhausstandorte als Orte der medizinischen Versorgung in unserem Land. Dabei wird es auch zu Veränderungen an einzelnen Standorten kommen. Das sogenannte Krankenhausgutachten habe ich bereits erwähnt. Nach diesem sollen unter anderem folgende Punkte beachtet werden: Es geht um eine bedarfsgerechte Krankenhauslandschaft. Dies bedeutet nicht automatisch den Abbau von Betten, sondern die Vorhaltung im benötigten Umfang.