Protocol of the Session on January 26, 2023

Den Gesetzentwurf der AfD lehnen wir. Er entspringt der Verschwörungserzählung, dass Briefwahlen manipuliert würden. Dieses

trumpsche Narrativ, die Wahl sei geklaut worden, ist demokratiefeindlich. Wir werben zudem noch einmal ausdrücklich für eine Verfassungsreform, welche die Herabsenkung des Wahlalters auch für die Landtagswahlen

umfasst und das Wahlrecht für Nicht-EU-Einwohnerinnen und Nicht-EU-Einwohner öffnet. - Herzlichen Dank.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Striegel. - Es folgt als nächster Redner Herr Krull für die CDU-Fraktion.

(Tobias Krull, CDU, fährt das Rednerpult hoch - Guido Heuer, CDU: Bei der Größe dauert das länger, Tobias!)

Es tut mir leid. - Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Mitglieder des Hohen Hauses! Die Kommunen sind die Herzkammer der Demokratie. Was dort in den Gremien geleistet wird, hat unmittelbare Auswirkungen auf die Menschen vor Ort.

Voraussichtlich im Mai 2024 werden die Bürgerinnen und Bürger dazu aufgefordert werden, über die Zusammensetzung der kommunalen Vertretungen zu entscheiden und damit das im Grundgesetz und in unserer Landesverfassung fest verankerte Recht zu kommunaler Selbstverwaltung mit Leben zu erfüllen.

Die Rechtsgrundlagen für die Durchführung dieser Kommunalwahlen sollen nun auf einen aktuellen Stand gebracht werden. Die Ministerin und auch meine Vorrednerinnen und Vorredner haben dazu bereits einige Ausführungen gemacht. Daher möchte ich mich auf wenige Punkte konzentrieren.

Zum einen wird die Möglichkeit der Abweichung von der durchschnittlichen Anzahl der

Wählerinnen und Wähler in einem Wahlbereich von 25 % auf 20 % gesenkt. Das dient der Wahrung des Stimmgewichts und ist aus meiner Sicht ein absolut richtiger Schritt. Natürlich wird es hierbei zu einem Neuzuschnitt von Wahlbereichen kommen, aber ich denke, das ist in diesem Fall mehr als zulässig und gerechtfertigt.

Neu geregelt wird auch, dass im Ausnahmefall, wenn nur Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber antreten, z. B. bei der Wahl eines Ortschaftsrates, ein anderes Wahlrecht Anwendung findet, sodass nicht eine Bewerberin oder ein Bewerber aufgrund ihres bzw. seines Wahlerfolges gleich zwei oder drei Sitze belegen kann.

Als positiv ist auch der Wegfall der Wahlvorschlagsverbindungen zu beurteilen; denn diese wurden häufig nur angewendet, um mathematisch ein verbessertes Wahlergebnis zu erreichen, ohne dass es wirklich eine inhaltliche Zusammenarbeit gab.

Auf Wünsche aus der Praxis geht auch zurück, dass in Verbandsgemeinden künftig auf die Bildung mehrerer Wahlbereiche verzichtet werden kann. Das ist eine Kannbestimmung, die aus meiner Sicht genutzt werden sollte. Aber das ist die freie Entscheidung der Kommunen vor Ort.

Es wird zudem klargestellt, wo eine zusätzliche Assistenz bei einer Wahlhandlung durchgeführt werden kann und wo es zu einer Wahlbeeinflussung kommen könnte.

Eines sei mir gestattet: Wenn die GRÜNEN beantragen, das Wahlalter auf 14 Jahre zu senken, würde ich mich natürlich darüber freuen, wenn im gleichen Umfang dargelegt würde, welche Pflichten für diejenigen Personen aufgenommen werden sollten.

(Zustimmung bei der CDU)

Ich finde es immer etwas verwunderlich, dass man sich gegen das verpflichtende Gesellschaftsjahr wehrt, aber gleichzeitig weiterhin zusätzliche Rechte gewähren möchte.

(Sebastian Striegel, GRÜNE: Das ist doch ein Wahlakt!)

Zu dem Gesetzentwurf der AfD. Dem grundsätzlichen Misstrauen gegen die Briefwahl und den Behauptungen, wie sie in den USA von Anhängern Trumps und Ähnlichen aufgestellt wurden - Sie wissen doch, in den USA gab es diesen vermuteten Wahlbetrug nicht -, halte ich entgegen: Es gibt immer kriminelle Energie, aber wenn die Regelungen, die bestehen, vor Ort tatsächlich eingehalten werden, dann ist die Briefwahl ein sicheres Wahlsystem.

(Tobias Rausch, AfD: Wie in Stendal, genau! - Jan Scharfenort, AfD: Das ist ja wohl klar! Sie sehen aber auch die Fakten!)

Deswegen lehnen wir Ihren Gesetzentwurf ab. Ich schließe mich dem bereits vorgetragenen Überweisungsantrag für den Gesetzentwurf der Landesregierung ausdrücklich an. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Krull. - Bevor jetzt noch einmal Herr Lizureck ans Rednerpult kommt, möchte ich nicht versäumen, ganz herzlich die Damen und Herren des CDU-Stadtverbandes Schönebeck auf der Tribüne zu begrüßen. Herzlich willkommen im Magdeburger Plenarsaal!

(Beifall im ganzen Hause)

Die Diskussion haben wir soeben erlebt. Es ist nicht verwunderlich. Ich habe ganz klare Sicherheitslücken aufgezeigt. Wenn man kein Interesse daran hat, diese zu schließen, dann sollten sich die Wähler wirklich fragen, welche Intention eigentlich dahintersteht, ob man sich davon vielleicht einen Vorteil erhofft. Das möchte ich hier einmal in den Raum stellen.

Die andere Sache ist - das ist doch immer wieder die gleiche Leier -: Hier stellt sich ein Gravitationsexperte, Herr Striegel, hin, und alles, was von ihm kommt, ist in quietschender Weise: Die AfD ist mies, die AfD ist schlecht. Dazu sollte man sich einmal überlegen, ob die Funktion dieser Menschen hier tatsächlich gerechtfertigt ist, wenn bei ihnen nur Dampf herauskommt, der nichts bringt.

(Unruhe)

Letztendlich ist es so: Ohne freie Wahlen ist die Demokratie nicht denkbar. Mit den Wahlen überträgt das Volk die Macht für einen festgelegten Zeitraum auf seine Vertreter. Folglich ist es unabdingbar, die Wahlen auf sichere Füße zu stellen. Diese Chance haben Sie heute verpasst. Ich denke, Sie wer- den auch gegen unseren Gesetzentwurf stimmen.

Ich hoffe, es schauen genug Wähler zu. Ich lade sie dazu ein, die Wahlen zu kontrollieren. Denn anscheinend haben Leute hier wirklich ein Interesse daran, die alten, durchlässigen Regeln weiterhin bestehen zu lassen.

Ich denke, unser Antrag ist parteineutral. Er bringt nicht irgendeinen Vorteil für die AfD. Denn es treiben sich doch nicht AfD-Mitglieder in den Wahlbüros herum und sorgen dafür, dass dort Schmu passiert.

Ich denke, eine konstruktive Diskussion im Ausschuss für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz wäre das Richtige, zumal dort jeder seine Vorstellungen einbringen kann. Wir sollten an den bestehenden Wahlgesetzen weiterarbeiten, um sie einfach sicherer zu machen. Das sollte im Interesse einer jeden Partei sein. - Danke.

(Zustimmung bei der AfD)

Vielen Dank, Herr Lizureck. - Damit sind wir am Ende der Debatte angekommen.

Abstimmung

Wir treten in das Abstimmungsverfahren ein. Zunächst stimmen wir über eine Überweisung des Gesetzentwurfs der Landesregierung in der Drs. 8/2072 und des damit verbundenen Änderungsantrags der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN in der Drs. 8/2163 ab. Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf und damit den Änderungsantrag in den Ausschuss für Inneres und Sport zu überweisen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Ich sehe Zustimmung bei den Koalitionsfraktionen, bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN. Wer ist dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die AfD- Fraktion. Damit ist dieser Gesetzentwurf überwiesen worden.

Wir kommen jetzt zum Abstimmungsverfahren zu dem Gesetzentwurf der AfD-Fraktion in der Drs. 8/2127. Auch hierfür ist eine Überweisung in den Ausschuss für Inneres und Sport beantragt worden. Wer stimmt dafür? - Das ist die AfD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? - Das sind alle übrigen Fraktionen. Damit ist eine Überweisung abgelehnt worden.

(Tobias Rausch, AfD: Keine Transparenz! - Sebastian Striegel, GRÜNE: Sehr transpa- rent!)

Damit ist der Tagesordnungspunkt 16 erledigt und wir kommen zum letzten Wechsel im Präsidium für den heutigen Tag.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 17

a) Zweite Beratung

Zahnärztliche und kieferorthopädische Versorgung in den Landkreisen sicherstellen

Antrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 8/757

Alternativantrag Fraktion AfD - Drs. 8/803

Beschlussempfehlung Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung - Drs. 8/2111

(Erste Beratung in der 14. Sitzung des Land- tages am 25.02.2022)

b) Beratung

Zahnmedizinische Versorgung flächen

deckend sicherstellen!

Antrag Fraktion AfD - Drs. 8/2123