Dann kommt: Das soll im parlamentarischen Verfahren erfolgen. - Okay. Wir sind darauf gespannt, was sich die Koalitionsfraktionen dabei gedacht haben.
„Am Ende des Prozesses wird eine entsprechend den Bundesvorgaben als Ganztagsschule organisierte Grundschule mit nach A/E 13 bezahlten Lehrkräften stehen.“
Wenn ich richtig informiert bin, dann kommt diese verbindliche Einführung im Jahr 2026. Das bedeutet - so lese ich das -, dass sich die Koalition vornimmt, die Einführung der A 13 für Grundschullehrer vom Jahr 2023 bis zum Jahr 2026 zu ziehen. Wenn es anders gemeint ist, dann müssen Sie das jetzt hier sagen.
Weiterhin gab es auf dieser Pressekonferenz eine mündliche Aussage über eine Sonderlaufbahn für Grundschullehrer, irgendwo zwischen A 12 und A 13 bezahlt. Vielleicht können Sie erhellen, ob diese Bemerkung in irgendeiner Art und Weise einen rationalen Hintergrund hat und, wenn ja, welchen. - Danke.
Herr Gallert, an eine Aussage zu einer Sonderlaufbahn kann ich mich jetzt nicht erinnern. Deshalb müsste ich mir das Interview noch einmal genau anschauen. Dass wir eine Laufbahn für den Grundschullehrer im Ganztagsbetrieb installieren müssen, ist klar. - Das ist die eine Geschichte.
Das Zweite ist: Ja, Sie können jetzt sagen, das alles sei Ihnen zu nebulös. Aber: Der Haushaltsplan liegt derzeit im Parlament. Wir müssen - das müssen wir nicht nur, sondern das wir wollen auch - als Exekutive im Gleichklang mit der Legislative, also gemeinsam, festlegen, wie die Modalitäten sind, ab wann das losgehen kann.
Grundschule muss zwingend ab dem 1. August 2026 bestehen. Das heißt nicht, dass wir Länder das nicht vorher schon realisieren können. Diesbezüglich sind wir frei in unserer Arbeit. Wir müssen nicht warten, bis der Bund sagt: Bis dann und dann müsst ihr das getan haben. Wir können das wesentlich eher ein- führen. Wir haben laut Bundesvorgabe nur drei Jahre Zeit. Das halte ich für einen sehr kurzen Zeitraum, sodass wir so oder so - das habe ich hier, glaube ich, schon angedeutet - vorher beginnen sollten, damit wir diesen Prozess zu einem guten Abschluss bringen können.
Frau Ministerin, darin sind wir uns völlig einig. Das eine ist die A 13. Das andere ist die als Ganztagsschule organisierte Grundschule nach der Bundesvorgabe. Das sind zwei an sich getrennte Prozesse.
Wir haben jetzt schon in vielen Ländern die A 13 für Grundschullehrer, ohne dass die Grundschulen diese Grundvorgaben zur Ganztagsbetreuung erfüllen. Eigentlich haben die Dinge also nichts miteinander zu tun. Das Problem ist nur, dass in der Pressekonferenz - auch in der Pressemitteilung der Landesregierung - ausdrücklich die A 13 in einen Zusammenhang mit der Einführung der bundesgesetzlichen Vorgaben für die Ganztagsbetreuung in Grundschulen gebracht wird; das steht hier so. Hier steht: am Ende dieses Prozesses.
Deswegen frage ich Sie, Frau Ministerin, noch einmal: Bedeutet das, dass die A 13 erst dann vollständig eingeführt wird, wenn die Umgestaltung der Grundschule zur Ganztagsschule nach den bundeseinheitlichen Vorgaben passieren soll? - Das ist im Grunde genommen meine Frage.
Wir stellen tatsächlich einen Zusammenhang her; darin haben Sie recht. Sonst hätte das der Herr Ministerpräsident so nicht vorgetragen. Aber das heißt nicht - dazu würde ich heute keine Aussage treffen wollen -, dass wir erst mit dem 1. August 2026 alle Grundschulen in einen Ganztagsbetrieb überführt haben bzw. dass die Lehrkräfte erst dann alle die A/E 13 bekommen. Diesbezüglich befinden wir uns in einem Diskussionsprozess. Diesbezüglich bitte ich Sie um etwas Geduld.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Frau Ministerin, es ist eine Binsenweisheit, dass für die Sicherung der Unterrichtsversorgung im Land die Externen, die Seiteneinsteiger, als Lehrkräfte von entscheidender Bedeutung geworden sind. Allerdings müssen wir immer wieder feststellen, dass viele nach relativ kurzer Zeit das Handtuch werfen. Das ist umso dramatischer, als sie mühsam gewonnen wurden.
und zumindest zur Qualifizierung und zur Unterstützung genau dieser Lehrkräfte etwas gesagt? Warum wurde nichts dergleichen angesprochen oder wurden keine Entscheidungen getroffen? Ich denke, wir müssen diese Menschen, die sich dazu bereit erklären und damit andere Berufe aufgeben, unbedingt im Schuldienst halten, statt sie einfach wieder ziehen zu lassen. Was haben Sie in dem Bereich vor? Was soll an der Stelle passieren?
Ich glaube, wir - insbesondere meine Person - haben hier im Plenum schon eine Vielzahl von Maßnahmen vorgestellt, was die Qualifikation von Seiteneinsteigern anbelangt. Wir haben schon viele Maßnahmen ergriffen. Wir haben die Möglichkeit, ein Zusatzstudium an der Martin-Luther-Universität für den Bereich der Grundschulen zu absolvieren. Im Bereich - - Hoffentlich bringe ich nicht alles durcheinander. Wir haben die Möglichkeit, mit der Ottovon-Guericke-Universität und mit der MartinLuther-Universität anzubieten, im Grundschulbereich etwas nachzustudieren, für Seiteneinsteiger Mathematik, Deutsch und Physik. Wir arbeiten mit den Universitäten an weiteren Fächerangeboten. Wir haben uns erst einmal auf die Kernfächer konzentriert.
Wir haben es ermöglicht, dass sie anschließend ein berufsbegleitendes Referendariat machen können. Es sind schon einige Seiteneinsteiger dabei. Ich habe vor Kurzem eine Zeugnisübergabe gemacht. Dort hatte ich zwei Seiteneinsteiger, die über diesen Weg das berufsbegleitende Referendariat abgeschlossen haben und voll-
Darüber hinaus bieten wir über das LISA eine Vielzahl von Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten an. Wir wollen in Zusammenarbeit bzw. in Kooperation mit Universitäten die Möglichkeit ausweiten, diesen Abschluss, diese Qualifizierung anerkannt zu bekommen, damit wir eine weitere Schiene haben, die zum voll- ständigen Lehramt führt. Das wird insbesondere für den Bereich der Förderschulpädagogik vorbereitet. Ich denke, wir sind dabei auf einem sehr guten Weg.
Wenn es um die Kündigung von Seiteneinsteigern geht, dann sage ich: Das kann immer ganz unterschiedliche Gründe haben, Frau Eisenreich. Das Problem ist, dass es viele Schulen gibt, die sagen: Die Seiteneinsteiger sind eine unheimliche Bereicherung für unsere Schule, weil sie sehr viel Praxiserfahrung mitbringen und die Schüler manchmal ganz anders an- sprechen können.
Ich sprach vorhin von einer gestrigen Veranstaltung. Dort sagte eine Lehrkraft: Na ja, man muss sehen, wir sollen die Schüler aufs Leben vorbereiten. Ich weiß, dass ich mich selbst kritisiere. Aber ich war in der Schule, habe das Abitur gemacht, bin zum Studium und bin wieder in die Schule. Das praktische Leben, etwa die Wirtschaft, habe ich nicht richtig kennengelernt. - Das war übrigens eine schon pensionierte Lehrkraft. Aber da ist etwas dran. Deshalb können wir tatsächlich sagen, dass Seiteneinsteiger das Schulleben enorm bereichern.
Auf der anderen Seite ist es eine Frage der Willkommenskultur in der Schule selbst. Ich muss die Seiteneinsteiger natürlich auch gut begleiten. Mir sagen manchmal Lehrkräfte: Wir haben keine Zeit dafür. Wir leisten so viel
Im Übrigen hat nicht jede Schule eine gute Willkommenskultur. Ich habe eine Beschwerde von einer Schule bekommen, die jetzt schon den fünften Seiteneinsteiger hat und sagt: Sie sind nicht fähig. Das kann nicht nur an den Seiteneinsteigern liegen. Dann muss man sich auch die Schule einmal genauer anschauen und eruieren, wie sie mit diesem Personenkreis umgeht. So etwas finde ich nicht fair, aber das sind eher Ausnahmen.
In Großen und Ganzen werden die Seiteneinsteiger gut von den Schulen aufgenommen und begleitet, weil diese sie brauchen; das merken sie selbst. Es entlastet die Lehrkräfte vor Ort, die Stammlehrkräfte, weil zusätzliches Personal zur Verfügung steht. Daran müssen wir noch arbeiten.
Wir denken darüber nach - das sage ich hier; das habe ich, glaube ich, auch in einem anderen Rahmen schon gesagt -, ob wir es den Seiteneinsteigern, die schon ein gewisses Lebensalter erreicht und Erfahrungen in anderen Bereichen gesammelt haben, zumuten können, noch ein Zusatzstudium und darüber hinaus ein berufsbegleitendes Referendariat zu absolvieren. Das muss man alles genau überlegen. Wir denken darüber nach, eine Art Bewährungsfeststellung für diejenigen, die so und so viele Jahre guten Unterricht gemacht haben, einzuführen. Das kann man durch unsere schulfachlichen Referenten und durch die Schulleitung begleiten lassen.
Ich sage einmal etwas in Unreine: Man könnte, wie man es bei Referendaren macht, sich eine Stunde anschauen, diese auswerten und sagen: Jawohl, dem Seiteneinsteiger kann man die Bewährungsfeststellung geben; ihn kann man als vollständige Lehrkraft anerkennen. Dabei
brauchen wir aber auch die Tarifparteien, die mitspielen und sagen müssen: Das erkennen wir an. Das muss ich an der Stelle ausdrücklich sagen.
In dieser Hinsicht sind wir vielfältig unterwegs. Ich könnte das weiter ausdehnen, glaube aber, das Zeitlimit für die Debatte ist bald erreicht, Herr Präsident.
Ich habe eine kleine Nachfrage/Anmerkung dazu, weil Sie das ansprachen. Ich habe Erfahrungen aus anderen Bundesländern, dass es ähnliche Qualifikationsmöglichkeiten gibt. Ich habe so etwas in einem anderen Bundesland gemacht. Dazu ist meine Frage: Wie ist es mit der Anerkennung solcher Möglichkeiten, also Fortbildung/Weiterbildung im Bereich der Lehrer. Ich habe selbst sehr viele Jahre weiter- qualifizierend im Bereich der beruflichen Bildung gearbeitet und habe in dem Bundesland irgendwann die Entfristung erreicht, weil ich eine solche Weiterbildung absolviert habe. Jetzt stellt sich aber die Frage nach der Anerkennung solcher Abschlüsse hier im Land. Was sagen Sie dazu?
Ich habe gerade versucht, ein paar Ausführungen dazu zu machen. Wir arbeiten daran. Aber ich bin nicht allein im Boot; das müssen Sie berücksichtigen. Dass wir in gewisser Weise KMK-Vorgaben haben, ist die eine Geschichte. Das Zweite ist: Ich brauche immer meinen Kollegen aus der Wissenschaft, der mitzieht, und die Universitäten; denn wir wissen, wie die Diskussion dort läuft.
Des Weiteren geht es um die Frage: Warum muss man dann noch ein bodenständiges Studium für das Lehramt anbieten, wenn es viele andere Wege dorthin gibt? Ich sehe das etwas anders. Man muss die Chancen eröffnen, weil wir genau diese Personengruppe in der Schule dringend benötigen. Wir müssen ihnen Chancen eröffnen, damit sie sich bewähren können. Das ist im Fluss.
Ich unterhalte mich auch mit den Kolleginnen und Kollegen aus anderen Bundesländern. Ich weiß, dass z. B. in Brandenburg und in Mecklenburg-Vorpommern über die Bachelorqualifizierung sogar bis zur Verbeamtung nachgedacht worden ist. Ich kenne die Ideen. Wir tauschen uns dazu aus. Es gibt leider oder nicht leider - manchmal ist es zum Vorteil, manchmal zum Nachteil - keine klaren Vor- gaben dazu, was die Anerkennung von Seiteneinsteigern über die KMK anbelangt. Deshalb ist es etwas unterschiedlich, wie die Länder vorgehen - unabhängig davon, dass wir uns austauschen. Die einen sagen: Ja, wir machen das; dazu habe ich die Zustimmung. Die anderen sagen: Dem stehen wir eher kritisch gegenüber.
Wir arbeiten daran. Sie wissen, dass die KMK die Ständige Wissenschaftliche Kommission einberufen hat, die sich insbesondere mit der Qualifizierung und mit der Ausbildung der Lehrer, der Lehrerbildung beschäftigt. Dazu wird am Ende dieses Kalenderjahres ein Ergebnis vorliegen. Ich gehe davon aus, dass wir daraus schöpfen können und dass dazu gute Vorschläge kommen werden.
Frau Ministerin, die Landesregierung hat angekündigt, als eine Maßnahme gegen den Unterrichtsausfall den Einsatz von Hort- und Schulpersonal besser aufeinander abzustimmen. Was genau soll ich darunter verstehen? Wie soll ich mir das konkret vorstellen? Welchen Beitrag sollen nach Ihrer Ansicht die pädagogischen Fachkräfte aus dem Hort zur Unterrichtsversorgung leisten? Und: Bezieht sich diese bessere Abstimmung - wie von der Landesregierung beschrieben - nur auf die kommunalen Horte oder bezieht sie sich auch auf die Horte in freier Trägerschaft?
Vielen Dank. - Auch dazu sind wir noch in der Diskussion. Ich glaube, die Frage erübrigt sich in mancherlei Hinsicht, da wir sagen, dass wir uns jetzt sehr zeitnah auf den Weg machen wollen, unsere Grundschulen zu Ganztagsschulen auszubauen. Wenn ich Ganztagsangebote habe, brauche ich natürlich die Kooperation mit den Horten - in welcher Form immer. Die Antwort darauf werde ich an der Stelle offen lassen, weil das ein Prozess ist, der nicht ganz einfach ist, bei dem viel Abstimmungsbedarf besteht. Dem möchte ich nicht vorgreifen; denn wir sind diesbezüglich mittendrin. - Okay? Das ist vielleicht nicht zufriedenstellend. Aber es erübrigt sich doch, wenn man einen Ganztagsbetrieb in der Grundschule anbietet, da dann in dem Bereich eine Hortbetreuung nicht mehr notwendig ist.
Frau Ministerin, in der Finanzausschusssitzung am vergangenen Montag wurde die Behandlung des Einzelplans 07, Ihr Haus betreffend, überraschend und in einer - zumindest für die Oppositionsfraktionen - doch sehr befremdlichen Art und Weise kurzfristig abgesetzt.
Meine Frage ist: Was wird in etwa als Auswirkung auf den Haushalt in der Summe aller Vorschläge zu erwarten sein? Warum konnten diese Auswirkungen nicht schon als Änderungsanträge am vergangenen Montag vorgelegt werden?
Herr Henke, am Donnerstag hatten wir den Gipfel und am Montag war der Finanzausschuss. Wir sind manchmal schon schnell, aber das war in diesem Zeitrahmen nicht zu schaffen.
(Zustimmung - Thomas Lippmann, DIE LINKE: Sie wussten doch aber schon vorher, was Sie machen wollen!)
Ich bin sehr froh darüber, dass die Koalitionsfraktionen diesbezüglich diese Entscheidung getroffen haben, weil es natürlich mit Blick auf die Beschlussempfehlung, die im Bildungsausschuss getroffen worden ist, in die die Intentionen des Bildungsgipfels noch nicht eingeflossen sind, keinen Sinn macht, über Teile der Beschlussempfehlung zu beraten. Ich danke den Parlamentariern, dass sie einen Sondertermin einräumen, zu dem dann die Umsetzung dieser Punkte in Form von Änderungsanträgen,