Alle Dinge, die auf dem Gipfel präsentiert und auch vorgetragen wurden - - Es waren 50 Teilnehmer; damit war die Kapazität des Sitzungssaals auch völlig erschöpft. 50 Personen, die in dem Raum anwesend waren, werden weiterhin ressortbezogen und komplex an der Zusammenführung, die langfristig über die Staatskanzlei läuft, arbeiten.
Wir haben dort gewisse Entscheidungen getroffen. Wir wissen, dass alles eine gewisse Haushaltsrelevanz aufweist, dass sich der Haushalt zur Beratung im Parlament befindet und dass der Haushaltsgesetzgeber in der Lage ist, die Dinge, die wir dort zutage gefördert haben, selbst umzusetzen, zu modifizieren oder eben auch nicht anzufassen und ggf. auf eine Zeitschiene zu heben.
Das respektieren wir seitens der Landesregierung; denn es gibt eine klare verfassungsmäßige Aufgabenteilung. Die Prozesse laufen jetzt hier. Ich habe das große Vertrauen, vor allen Dingen in die Koalitionsfraktionen, dass gute Ergebnisse zustande kommen, sodass wir dieses Problem
Vielen Dank, Herr Präsident. - Eine ganz kurze Anmerkung zum Herrn Ministerpräsidenten: Selbst wenn wir die ukrainischen Kinder nicht hier hätten, wäre nach wie vor ein hoher Lehrermangel zu verzeichnen. - Das nur zur Information, weil das immer als Alibi vorgetragen wird.
Meine Frage bezieht sich auf einen Punkt, den Sie auf dem Schulgipfel angesprochen haben, und zwar ging es darum, dass ab dem zweiten Schulhalbjahr, also in 14 Tagen, eine verpflichtende Stunde Mehrarbeit je Kollege zu erbringen ist. Deshalb wäre meine Frage: Auf welcher rechtlichen Grundlage soll die flächendeckende Anordnung von Mehrarbeit erfolgen? Bis wann soll diese Grundlage geschaffen werden? Viel Zeit haben Sie nicht mehr. Werden Lehrkräfte mit einer reduzierten Stundenzahl - wir haben Teilzeitbeschäftigte, wir haben Schwerbehinderte oder auch Lehrkräfte mit Altersermäßigung - von diesen Pflichtüberstunden ausgenommen? Wie soll das passieren?
Gott sei Dank haben wir nach wie vor auch Schulen, die nicht unterversorgt sind. Was passiert also mit solchen angeordneten Zusatzstunden, wenn sie im aktuellen Schuljahr an der Schule gar nicht benötigt werden?
(Frank Bommersbach, CDU: Dann werden die Lehrer umgesetzt an die Schulen, wo nichts ist! Das ist doch ganz klar!)
Herr Präsident! Frau Hohmann, Sie fragten als Erstes nach der rechtlichen Grundlage. Die Arbeitszeitverordnung der Lehrer wird entsprechend angepasst. Wir haben ohnehin angekündigt, nach den Winterferien ein Arbeitszeitkonto einzuführen. Im Rahmen dieses Arbeitszeitkontos wird die verpflichtende Vorgriffsstunde verankert sein. Das wird am Dienstag im Kabinett beschlossen, sodass es entsprechend umsetzbar ist.
Die zweite Frage war, wer ausgenommen ist. Dazu sind wir noch in einem kleinen letzten Abstimmungsprozess. Auf jeden Fall ausgenommen sind die Lehrkräfte ab 62 plus und die Lehrkräfte mit einem Behindertengrad von mehr als 50 %. Das steht schon fest; das kann ich hier schon verkünden.
- Verteilung. - Ja natürlich kann es dazu führen, dass an einigen Schulen, die jetzt schon etwas besser versorgt sind, vielleicht mit über 100 % oder um die 100 %, eine Versorgungssituation mit Minderzeiten entsteht, was natürlich zur Folge hat, dass Abordnungen von dieser Schule erfolgen werden.
- Ja, Frau Hohmann, darüber können Sie lachen. Ich kann mich an die Forderung Ihrer Fraktion noch sehr gut erinnern - das haben Sie mehr als einmal gefordert -, dass ich den Mangel, den wir haben, gleichmäßig verteilen soll.
- Lassen Sie mich ausreden; Sie können nach- fragen. - Zu der derzeitigen Unterrichtsversorgung von, Entschuldigung, 93,5 %, die sich landesweit über alle Schulformen erstreckt, gab es mehr als einmal den Vorschlag von Herrn Lippmann, ich solle, weil es gut versorgte und weniger gut versorgte Schulen gibt, den Mangel gleichmäßiger verteilen. Es gibt nur eine Konsequenz, wenn ich diesen Mangel gleichmäßig verteile, nämlich die, dass ich Lehrer von den gut versorgten Schulen an schlechter versorgte Schulen abordne.
Wenn Sie sich jetzt darüber beschweren, dann sage ich: Das war ein Vorschlag Ihrer Fraktion, nämlich genau das so zu tun. Wenn Sie das jetzt kritisieren, ist das natürlich sehr waghalsig.
(Thomas Lippmann, DIE LINKE: Aber doch nicht innerhalb von 14 Tagen! - Zuruf von Monika Hohmann, DIE LINKE)
Über den Zeitraum hat niemand gesprochen. Es wird jetzt erst einmal die Vorgriffsstunde eingeführt. Das muss sich dann - ich sage es etwas platt - zusammenruckeln. Natürlich
müssen wir erst einmal gucken, wie sich die Unterrichtsverpflichtung in der jeweiligen Schule dadurch verändert. Das muss entsprechend über das Landesschulamt reguliert werden.
Vielen Dank. - Frau Ministerin, bei den Defiziten in der Unterrichtsversorgung gibt es zwischen den Schulformen und zwischen den Regionen des Landes extreme Unterschiede. Zum Teil haben wir das gerade erörtert. Warum hält es die Landesregierung für eine kluge Idee, verpflichtende Überstunden für alle Lehrkräfte anzuordnen und so mit der Gießkanne zu verteilen? Wie sollen z. B. Überstunden, die an vielen Gymnasien nicht gebraucht werden, den Sekundarschulen oder den Grundschulen helfen? Wie sollen Überstunden, die in Halle an vielen Schulen nicht gebraucht werden, in die Altmark oder z. B. in meine Region Anhalt gebracht werden?
Wenn Mehrzeiten entstehen, wird es Abordnungen geben, auch vom Gymnasium an die anderen Schulformen, auch an die Sekundarschulen und auch an die Grundschulen.
Wir haben ein solidarisches System entwickelt, das alle Schulformen gleichermaßen betrifft. Dass wir dabei niemanden ausgenommen haben, haben wir ganz bewusst so entschieden. Wenn Sie fragen, wie eine Lehrkraft z. B. von Halle nach Stendal oder Gardelegen oder irgendwohin versetzt oder abgeordnet werden soll, dann sage ich: Das ist sicherlich nicht möglich. Aber wenn Sie sich vielleicht in dem System auskennen, dann wissen Sie, dass es sogenannte Kettenabordnungen gibt. Dabei ordne ich jemanden von Halle in die nähere Umgebung ab; von dort wird dann wieder jemand abgeordnet usw., damit die Entfernungen nicht so groß werden. Das Prinzip kennt man schon aus der Vergangenheit; das ist nichts Neues.
Frau Ministerin, mir geht es auch noch einmal um die verpflichtenden Zusatzstunden, und zwar um die Fragen der konkreten Durchführung. Die Landesregierung hat erklärt, dass sich die Lehrkräfte entscheiden können, ob sie die Zeit auf einem Arbeitszeitkonto gut- geschrieben bekommen oder ausgezahlt bekommen.
sie bei dieser Entscheidung sind. Das ist auch verbunden mit der Frage, wie lange es diese verpflichtenden Zusatzstunden geben soll.
Ich glaube, ich habe eben schon erläutert, dass es im Rahmen der Einführung des Arbeitszeitkontos, das nach den Winterferien eingeführt werden soll, passieren soll. In diesem Rahmen wird sich die Lehrkraft entscheiden können, ob sie sich diese Stunden - die Vorgriffsstunde ist verpflichtend, aber darüber hinaus können sie weitere Zusatzstunden leisten - auf ein Arbeitszeitkonto gutschreiben lassen und später abbummeln will - dazu sage ich gleich noch etwas - oder auszahlen lassen will. Die Auszahlung kann in unterschiedlicher Art und Weise erfolgen, monatlich oder in Halb- oder Jahresschritten. Das entscheidet die Lehrkraft immer wieder jedes Schuljahr neu, in dem Falle nur für ein halbes Schuljahr, da mit dem Arbeitszeitkonto erst in der Mitte des Schuljahres begonnen wird.
Die Laufzeit des Arbeitszeitkontos wird sich bis 2032 bzw. 2033 erstrecken, zehn Jahre. Das ist genau der Zeitraum, in dem dieses demografische Problem im Land Sachsen-Anhalt gemäß der Siebenten Regionalisierten Bevölkerungsprognose - das ist stets unsere Grundlage - auftritt. Diese besagt, dass wir ungefähr bis etwas über die Mitte der 2020er-Jahre noch einen Anstieg der Schülerzahlen zu verzeichnen haben. Dann wird sich ein gleichbleibendes Niveau einstellen und ab dem Jahr 2030 bzw. 2031 wird es ein ganz massives demografisches Problem geben und die Zahlen werden kippen. Deshalb haben wir diesen Zeitraum gewählt.
Die Vorgriffsstunde wird zunächst für fünf Jahre eingeführt, wobei wir das ständig evaluieren und schauen, ob es vielleicht eher aufgehoben werden kann oder ob sie vielleicht noch länger vorgehalten werden muss. Das muss man dann im Detail sehen.
Frau Ministerin, es geht mir noch einmal um den Schulgipfel. In der Pressemeldung dazu gibt es eine kryptische Formulierung. Dabei geht es um die A 13. Unser Gesetzentwurf zur Einstellung von Grundschullehrern gemäß der Besoldungsgruppe A 13 wurde gerade glorreich von der Koalition abgelehnt. Dafür können Sie nichts. Nichtsdestotrotz gibt es auf einmal die Meldung:
„Die Besoldungsstufe der Grundschullehrkräfte soll bereits in diesem Jahr beginnend schrittweise auf A/E 13 angehoben werden.“