Protocol of the Session on December 15, 2022

Man kann sich täuschen; aber das ist nicht so schlimm.

Wer in Sachsen-Anhalt viel unterwegs ist - in diesem Raum betrifft das, glaube ich, ausnahmslos alle, aber auch ganz viele Menschen in Sachsen-Anhalt, gerade wenn sie pendeln -, der kennt auf den Strecken, die man so fährt,

(Zuruf)

- ja, das nutzt man ganz oft zu Telefonieren - die Funklöcher, die da sind, meistens schon mit Namen. Man sagt dann dem Gesprächspartner: Jetzt wird‘s holprig, ich melde mich in 3 km noch mal. Das ist in den letzten Jahren tatsächlich besser geworden; das kann man nicht anders sagen. Aber: Diese netten kleinen Weggefährten gibt es immer noch. Nett sind sie natürlich nicht.

Der Gesetzentwurf ist gut. Die Mobilfunk- anbieter freuen sich darauf. Es wird eine Verein- fachung sein. Es wird am Ende nicht der große Sprung sein, es wird nicht das Allheilmittel und die eierlegende Wollmilchsau sein, wenn man dann nachher die Masten tatsächlich stehen hat. Aber es wird eine Erleichterung sein. Und damit wird der Aufbau besser. Das ist besser für die Menschen in Sachsen-Anhalt.

- Jetzt habe ich den Faden verloren. Das ist nicht so schlimm.

(Zuruf: Wir stimmen zu, weil es eine gute Sache ist!)

- Ja, wir stimmen auf jeden Fall zu, weil das eine gute Sache ist. - Ach so! Nachher haben wir einen Antrag zum Thema Planungsbeschleunigung. Dieser Antrag adressiert den Bund, und zwar völlig zu Recht, weil ganz viel beim Planungsrecht Bundessache ist und weil bei den Aufgaben, die wir vor uns haben, eine ganze Menge zu tun ist.

Dieser Gesetzentwurf ist ein Beispiel dafür, dass wir das, was wir hier als Land an Hausaufgaben machen können, auch tatsächlich machen. Das haben wir als Koalition im Koalitionsvertrag vereinbart. Und das machen wir an der Stelle. Deswegen können wir nachher auch dem Antrag - ich will dem auch nicht vorgreifen - guten Gewissens zustimmen, weil der Bund an dieser Stelle nachlegen muss.

Wir haben hier ein bisschen vorgelegt, zumindest das, was wir könnten. Kollege Czekalla hat gesagt: Wir überweisen. Das müssen wir tun. Wir brauchen zwei Lesungen für den Gesetzentwurf. Dann gehe ich davon aus, dass wir allerspätestens im Februar - wir haben immer ein bisschen das Terminproblem, als Fachausschuss nach der Ältestenratssitzung zu tagen - das Gesetz hier wiedersehen und auch beschließen werden. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der SPD - Zuruf: Jawohl!)

Dann hat Herr Striegel für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN jetzt die Gelegenheit, das Wort zu ergreifen. - Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin eigentlich davon ausge-

gangen, dass das ein Gesetzentwurf ist, der die Zustimmung des ganzen Hauses finden kann. Bei uns gab es die Frage beim Redebeitrag von Herrn Henke, ob denn die 1980er-Jahre angerufen hätten und diese Rede gern zurückhaben wollen.

(Lachen bei den GRÜNEN)

Also, mich irritiert das. Das ist Infrastruktur, die gehört zur öffentlichen Daseinsvorsorge dazu.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Wir werden den Wandel, die Transformation unserer Gesellschaft nicht hinbekommen, Herr Henke, wenn wir nicht auch die mobilen Datenverbindungen hinbekommen.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Ich finde es irritierend, dass wir das Thema nicht nur in diesem Teil des Hauses - da war das Internet vor gar nicht so langer Zeit noch Neuland -, sondern jetzt auch in dem anderen Teil des Hauses noch einmal aufmachen müssen. Ich wünsche mir, dass wir uns an dieser Stelle einig werden. Wir brauchen da Planungserleichterungen. Wir kriegen das hin. Das Land hat da Möglichkeiten in der Hand. Ich glaube, wir hätten das schon vorher machen können.

Ich bin auch froh, dass wir uns da sozusagen jetzt im Konzert mit anderen Bundesländern bewegen. Wir machen das ja in Sachsen-Anhalt auch nicht irgendwie allein, sondern wir bewegen uns da mit anderen, ausdrücklich ermutigt und gefördert vom Bund.

Insofern: Lassen Sie uns den Gesetzentwurf heute in die Ausschüsse überweisen! Lassen Sie uns dort noch diskutieren! Gegebenenfalls gibt es noch ein, zwei, drei Dinge, die man noch verbessern kann. Und lassen Sie uns ihn dann noch kurzfristig beschließen. Die Sachsen-Anhalterinnen und Sachsen-Anhalter, die in Funklöchern

leben oder durch solche fahren, und die Firmen, die davon betroffen sind, werden es Ihnen danken. - Vielen herzlichen Dank.

Dann kommen wir jetzt zu Herrn Pott von der FDP.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich stimme dem Kollegen Striegel nicht oft zu, aber in diesem Fall muss ich ihm dann doch einmal zustimmen.

(Zustimmung von Andreas Silbersack, FDP, und von Jörg Bernstein, FDP)

Ich glaube, der vorgelegte Gesetzentwurf bringt viele wichtige und gute Dinge auf den Weg. Man kann durchaus das eine tun, ohne das andere zu lassen, und kann auch die anderen Herausforderungen, die es für den ländlichen Raum gibt, anpacken.

Wir sollten aber eines wirklich nicht vergessen: Digitalisierung und Infrastrukturausbau, digitale Infrastruktur im ländlichen Raum, das sind große Aufgaben, aber das sind Grundvoraussetzungen dafür, dass der ländliche Raum eine gute Zukunft hat und dass wir ihn attraktiv gestalten.

(Zustimmung von Dorothea Frederking, GRÜNE, und von Thomas Krüger, CDU)

Bei der Vergabe von Frequenzen für den Mobilfunk steht nach den Erfahrungen aus der Vergangenheit - Stichwort UMTS - nicht mehr oder nicht mehr in erster Linie das Maximieren von Einnahmen für den Bundeshaushalt im Mittel-

punkt. Über die Einzelheiten der Auflagen, zu denen die Bundesnetzagentur die Mobilfunkbetreiber neben der Zahlung des Optionsgebots verpflichten kann, darf man streiten.

Wir als Freie Demokraten haben die Orientierung an Haushalten statt an der Fläche durchaus skeptisch gesehen; schließlich ist der eigentliche Zweck des Mobilfunks, dass man unterwegs erreichbar ist und nicht nur zu Hause. Dennoch ist die Intention völlig richtig. Es gibt neben den Auflagen zur Haushaltsabdeckung auch solche für die wichtigen Verkehrswege.

Vor nicht allzu langer Zeit begegnete 5 G noch allerlei Bedenken und teilweise grotesken Ängsten. Mittlerweile gibt es viel häufiger Beschwerden, wenn man davon abgehängt ist. Die Frage, ob wir 5 G an jeder Milchkanne brauchen, sollte heute nur noch rhetorischer Natur sein. Aber wir haben heute auch gesehen, dass das leider nicht so ist.

Die Bedeutung einer flächendeckenden Mobilfunkversorgung für die digitale Infrastruktur und damit die Lebensverhältnisse dürfte mittlerweile kaum noch umstritten sein.

Als topografisch insgesamt relativ günstig gelegenes Land ohne Bundesgrenze konnten zwei der damals drei Mobilfunkanbieter die Auflagen hinsichtlich einer Haushaltsabdeckung von 97 % aus dem Jahr 2015 für Sachsen-Anhalt bis zum Stichtag, zum Jahreswechsel 2019/2020, erfüllen. Der Telefónica wurde eine Nach-Nachfrist gesetzt. Für die umgangssprachlich 5-G-Auktion genannte Frequenzvergabe im Jahr 2019 wurde der Wert bis Ende 2022 auf 98 % heraufgesetzt.

Als Abgeordnete, die sehr viel im Land unterwegs sind, wissen wir aus eigener Erfahrung, dass die Auflagen zur Abdeckung der Verkehrswege von keinem der Unternehmen erreicht werden. Bis zum Jahresende müssten eigentlich

alle Bundesautobahnen sowie die wichtigsten Bundesstraßen und Schienenwege mit mindestens 100 Mbit im Antennensektor versorgt sein. Bis Ende 2024 sollen alle übrigen Bundes- straßen und Schienenwege sowie sämtliche Landesstraßen mit mindestens 50 Mbit abgedeckt sein.

Die Mobilfunkunternehmen führen als Grund dafür, dass sie diese Versäumnisse nicht zu vertreten haben, regelmäßig an, dass ihnen geeignete Antennenstandorte fehlen und Genehmigungen verwehrt oder verzögert werden. Gänzlich von der Hand zu weisen sind diese Entschuldigungen leider nicht.

Außerorts ist an Kreis- und Landesstraßen in einer Entfernung bis 20 m jeglicher Hochbau verboten. Das wollen wir nun ändern. Schienenwege dürfen nicht ausgeleuchtet werden, wenn der Bahnfunk GSM-R gestört werden könnte. Leider ist der Austausch hin zu gehärteten Endgeräten trotz eines Förderprogramms des Bundes nicht so vorangekommen wie erhofft. Die Vorgabe zum Einsatz störungsfester GSM-RFunkmodule wird nun voraussichtlich erst im Jahr 2025 kommen.

Kleinere Standorte sind heute zwar schon genehmigungsfrei, an größeren bemängeln die Unternehmen aber Verfahrensdauern von 18 bis 20 Monaten. An 99 % aller Standorte endeten diese aber ohnehin in einer Genehmigung, wie der Telefónica-Deutschland-Chef verlauten ließ.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf verfolgt die Landesregierung einen Weg, für den wir als Freie Demokraten nachdrücklich werben. Wir erleichtern Mobilfunkunternehmen die Arbeit, indem wir bürokratische Hürden abbauen, damit wir gleichzeitig den Druck auf sie, mit dem Ausbau endlich schneller voranzukommen, auf-

bauen. Wir räumen Hindernisse aus dem Weg. Tempo müssen sie nun selbst aufnehmen.

Ich bitte um eine Überweisung des Gesetzentwurfs und freue mich auf die Beratung im Ausschuss für Infrastruktur und Digitales. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der FDP - Zustimmung bei der CDU)

Wir sind am Ende der Debatte angekommen.

Abstimmung

Ich habe jetzt, wie hoffentlich Sie alle, noch einen Überweisungsantrag im Ohr, nämlich eine Überweisung in den Ausschuss für Infrastruktur und Digitales. Gibt es darüber hinaus Überweisungswünsche?

(Siegfried Borgwardt, CDU: Nein!)

- Dies scheint nicht der Fall zu sein. Dann stimmen wir darüber ab. Es geht um die Drs. 8/1992.

(Daniel Roi, AfD: Das wissen wir! - Lachen bei der CDU)

- Ja, Herr Roi, manchmal eben nicht.